Datenweitergabe & Therapiemaßnahmen (Krankenkasse)

Hier können Sie Ihre Fragen rund um die Rahmenbedingungen von Psychotherapie (Methoden, Ablauf usw.) anbringen.
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Beitrag So., 10.06.2012, 23:12

Ich wirke ja mit...fahre zweimal wöchentlich 75km zu meiner Thera. Und ihre Tipps (wie z.b. der yogakurs) versuche ich ja auch. Hach menno ich versteh das auch alles nicht :(

Hoffe ich finde heute überhaupt Schlaf... Man, als wenn mich nicht genug Dinge belasten würden. Merken die nicht wie sehr das noch mehr stresst und krank macht :(
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candle.
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Beitrag So., 10.06.2012, 23:18

Ich bin wirklich heilfroh, dass ich in deinem Alter von sowas meilenweit entfernt war, macht es das jetzt auch nicht besser, aber es ist in jungen Jahren irgendwo ein schlechter Start sich mit Krankheit herumzuschlagen.

Irgendwie arbeiten die Kassen wohl auch eher gegen Erkrankte. Die Welt hat sich echt dramatisch geändert in den letzten 2 Jahrzehnten.

Ich wünsche dir eine angenehme Nacht so gut es eben geht!
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Beitrag So., 10.06.2012, 23:20

Der schlechte Start fing schon bei meiner Geburt an...das hätte man sich echt sparen können...
Ich wünsche dir eine angenehme Nacht so gut es eben geht!
Danke dir auch!
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Beitrag Mo., 11.06.2012, 13:35

Der MDK muss das noch einem Psychologen vorlagen. Also hat die ganze Zeit ein simpler Hausarzt entschieden, oder was?! Unglaublich. Ich hoffe der Psychologe hat wenigstens Ahnung und versteht das Fachchineisch meiner Thera RICHTIG.

Für mich heißt das aber dennoch keine Fristverlängerung, sondern Antragsstellung bis heute 16h oder morgen früh zum Arbeitamt...

Was mach ich denn jetzt? Vor allem steht in dem Antragsschreiben. Erkläre mich zur kurzfristischen telefonischen Aufnahme bereit....eeeeh nein....

Dazu noch eine Terminabsage meiner Thera für morgen. Ich komme grad sowas von nicht klar
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candle.
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Beitrag Mo., 11.06.2012, 13:53

Hast du nicht gefragt, ob du was Schriftliches bekommst vom MDK?

Ich würde das jetzt unterschreiben, dann hast du finanziell erstmal keine Scherereien. Vielleicht bist du bis zur Reha auch wieder gesund, wer weiß das schon? Verweigern geht ja nun nicht, die Konsequenzen sind nun klar.

So schlimm sind doch ein paar Wochen Klinik nun auch nicht!

Mehr kann ich nicht dazu sagen.

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Beitrag Mo., 11.06.2012, 15:37

Hab jetzt unterschrieben Hoffe es dauert lange. Er meinte aber noch mal daas gilt nur "solange ich im Leistungsbezug bin", also denke ich mal Arbeitsamtmeldung oder Jobbeginn und ich komme drum rum?

Meine Thera meinte auf meine Antwortmail auf ihre Rückfrage nur "Ich kenne mich da nicht aus" - sehr hilfreich und feinfühlig. Wenn nicht Sie wer dann?! Super Antwort. Und sonst nix. Keine aufmunternden Worte. Kein Telefonangebot. GAR NIX! Ach fuck bleib doch wo der Pfeffer wächst. Am liebsten würde ich Freitag jetzt auch canceln. Wer braucht schon Theras oder Kliniken. Bringt doch alles nichts. Scheiß Leben. Warum hat K. mich zur Welt gebracht? SO SINNLOS!!!
So schlimm sind doch ein paar Wochen Klinik nun auch nicht!
Darum geht's grad so gar nicht Habe das Pro/Contra im Januar mit meiner Thera abgewogen und wir haben uns gemeinsam dagegen entschieden.
Hast du nicht gefragt, ob du was Schriftliches bekommst vom MDK?
Habe gesagt, dass ich das Ergebnis diesmal schriftlich haben möchte. Mal abwarten...
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candle.
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Beitrag Mo., 11.06.2012, 15:44

Wird schon alles werden!

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Beitrag Mo., 11.06.2012, 15:58

Danke, hoffentlich...
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gosa
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Beitrag Mo., 18.06.2012, 00:12

Hallo,

weiß nicht ob bereits zu spät. Die Krankenkassen können wenn sie der meinung sind dich zu einen Rehaantrag innerhalb von 10 Wochen auffordern und ggf. den leistungsbezug einstellen. Deshalb denke ich war es richtig diesen Antrag zu unterschreiben. Am besten nennst du hier den Arzt welcher der Meinung ist das deine Erwerbsfähigkeit wahrscheinlich nicht auf dauer gewährtet ist und somit eine Reha nicht norwenig ist, da die ambulante Thera sehr gute Erfolgsaussichten und wieder Erwerbsfähigkeit zu erwarten ist in X Zeit.

Bis die Rentenversicherung deinen Arzt angeschrieben hat und dieser geantwortet hat vergeht i.d.R. bereits einige Zeit, soweit du den Befundbericht nicht gleich mitgesandt hast. Sollte deine Thera auch Ärztin sein, benenne sie doch einfach als behandelnde Ärztin.

Zwar sollten die Anträge zeitnah von der RV gesichtet werden, aber meist dauert es etwas länger. Ausserdem werden die meisten Anträge eh abgelehnt. Also bei mir wurde es nicht automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt, sonderd erst nachdem ich einen Rentenantrag gestellt hatte und dazu kann dich die Krankenkasse nicht auffordern. Wieweit allerdings die Krankenkasse die RV auf eine Umwandlung trängen kann, wäre zu überlegen ob du jemanden fragst der Rechtliche Erfahrungen hat. Die Rentenversicherung wird denke ich nicht freiwillig etwas zahlen, was evtl. auch ambulant abgewendet werden kann. Warte erstmal ab was die RV schreibt.

Die RV zahlt während der Reha bzw. wenn du Rente bekommst, solange ist innerhalb der 1 1/2 Jahres Frist die Krankenversicherung und danach max. 1 J. das Arbeitsamt (auch bei Arbeitsunfähigkeit) zuständig.

Eine Rente wird frühstens 6 Monate nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit bezahlt, wobei der Beginn meist auf Antragsdatum (hier Reha Antrag) berechnet wird und das ist wahrscheinlich für die Krankenkasse wichtig, weil sie dann das Krankengeld von der RV erstattet bekommt.

Bei Psychischen Erkrankungen dauert eine Reha i.d.R 6 Wochen und kann verlängert werden, aber hier gibt es wohl unterschiede.

Finde es sehr schade das einem das gesundwerden durch solche Sachen unnötig erschwert wird.

Hoffe das es dir etwas hilft.

LG

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Beitrag Mo., 18.06.2012, 08:30

Danke für deine ausführliche Antwort! Hat mir noch mal Mut gemacht
Bis die Rentenversicherung deinen Arzt angeschrieben hat und dieser geantwortet hat vergeht i.d.R. bereits einige Zeit, soweit du den Befundbericht nicht gleich mitgesandt hast. Sollte deine Thera auch Ärztin sein, benenne sie doch einfach als behandelnde Ärztin.
Ja, hatte meine Thera dort eingetragen d.h. wenn die RV sie kontaktiert wäre das gut. Ob die KK ihren Bericht mitgesandt hat, weiß ich nicht, bezweifel ich aber, da darin ja steht, dass ich KEINE stationäre Reha machen soll. Das wäre ja für die KK dann unklug sowas der RV mitzuteilen ^^ Aber allein die Gewissheit, dass die RV das selbst noch mal prüft, hilft mir grad. Macht ja irgendwo auch Sinn, denn die wollen sicherlich auch nicht zahlen
Ausserdem werden die meisten Anträge eh abgelehnt.
Als wir damals in der Thera darüber diskutiert haben, ob so eine Maßnahme sinnvoll wäre (lange bevor die KK damit ankam) hatte ich das auch so empfunden und meine Thera mit auch so mitgeteilt. Ebenso mit den langen Wartezeit. Aber wenn man es nicht will, geht es dann wahrscheinlich ganz schnell...
Die RV zahlt während der Reha bzw. wenn du Rente bekommst, solange ist innerhalb der 1 1/2 Jahres Frist die Krankenversicherung und danach max. 1 J. das Arbeitsamt (auch bei Arbeitsunfähigkeit) zuständig.
Danke für die Info! So weit will ich es aber gar nicht kommen lassen...mir das halbe Jahr jetzt schon deutlich zu lang....
Finde es sehr schade das einem das gesundwerden durch solche Sachen unnötig erschwert wird.
Dem kann ich nur zustimmen! Wenn man bedenkt, dass der schlimmste Tag seit langem der Tag des Rehanatrags war...und auch immer wenn ich Post von denen bekomme ich wieder in mir zusammenbreche...super Hilfe bei der Genesung... Aber gut langfristig muss ich lernen auch mit negativen Botschaften umgehen zu können...

Gerade habe ich mich noch über die ehemalige Hausärztin aufgeregt, die mir den ganzen Scheiß erst eingebrockt hat. Kriege ich doch tatsächlich ein Schreiben von der ich solle die 10€ Praxisgebühr bezahlen, da sonst ein Mahnverfahren eingeleitet wird. Hallo?! Ich war seit 12.03 nicht bei ihr und habe ihr da ganz klar gesagt, dass meine Thera alles weitere übernimmt. Ich meint die körperlichen Beschwerden hat sie ja auch nur auf die Psyche geschoben, wo sich im Nachhinein bei einem anderen Arzt herausgestellt hat, dass ich eine Autoimmunerkrankung habe. Unglaublich! Jedenfalls hat die von der KK ein Schreiben bekommen, das ausgefüllt und will dafür jetzt von mir für dieses Quartal 10€. Das sehe ich nicht ein, denn ich war bei einem anderen Hausarzt und die Sache mit ihr war für mich sowas von beendet. Habe denen das am Tel nun genau so gesagt und darum gebeten, dass man mich aber informiert, bevor irgendwie weitere Schritte auf mich zukommen. Klar würde ich die 10€ noch irgendwie überleben, aber ich sehe es einfach nicht ein. Habe sie ja woanders bezahlt und war NICHT bei ihr. Der KK hatte ich auch mitgeteilt, dass ich nicht mehr bei ihr bin. Aber mir hört ja eh keiner zu...
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Beitrag Mo., 18.06.2012, 10:47

Naja, da wird leider kein Weg daran vorbeiführen, weil deine Hausärztin dieses Formular was sie für die KK ausfüllen mußte, abrechnen darf. Da spielt es keine Rolle, ob du selber anwesend warst. Ich für die 10 Euronen jetzt zahlen und dann ist das erledigt.

Um vielleicht beruhigend zu wirken: Bei mir wurde keine Reha angedacht. Ergibt sich vermutlich auch aus dem Krankheitsbild und das ich halt für länger erkrankt bin.

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gosa
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Beitrag So., 24.06.2012, 00:34

Hallo,

also ich habe die Praxisgebühr immer so verstanden, dass ich eine Gebühr zahle wenn ich beim Arzt bin und i.d.R. nimmt mich mein Arzt ohne diese Praxisgebühr bzw. überweisung gar nicht auf. Wenn die Krankenkasse nun etwas von dem Hausarzt haben will, schreibt sie so weit mir gesagt worden ist meist dazu ob der Patient dazu kommen soll, wenn nicht dürfte dafür auch keine Praxisgebühr anfallen. Ansonsten hätte ja der Arzt sagen können er kann das Formular nicht ausfüllen, weil du deine Praxisgebühr noch nicht entrichtet hast, weil du halt in diesem Quartal noch nicht dort war. Das für eine Praxisgebühr Rechnungen geschrieben werden, habe ich noch nie mitbekommen.

Soweit du keine ordnungsgemäße Rechnung bekommen hast, kannst du auch keine Mahnung bekommen. Auf der Rechnung muss die leistung die du bekommen hast stehen und ein das Datum des Zahlungszieles.

Eine Praxisgebühr ist u.a. dafür da das ein Arzt ggf. Überweisungen schreibt wenn jemand zu einem anderen Arzt muss, wenn du allerdings nochnichtmal weist das der Arzt für dich Tätig geworden ist und dafür eine Praxisgebühr fällig wird, wie sollst du dann für andere Ärzte Überweisungen bekommen?
Schließlich hätte der Hausarzt dich ja vor ausfühlen des Formulares ansprechen können.

Frage doch mal bei der UPD nach ob das alles so Ordnungsgemäß ist.

Habe eben nochmal kurz im Internet nachgesehen, da steht eindeutig eine Praxisgebühr ist für Arztbesuche und das hast du schließlich nicht getan. Auf einer anderen Seite steht sogar das bei Befunden von Untersuchungen die Quartalsübergreifend sind keine Praxisgebühr erhoben werden darf. Da allerdings die Praxisgebühr nach Verrechnung der Honorare an die Krankenkasse weitergeleitet werden muss, stehlt sich mir die Frage ob der Arzt eine Behandlung abgerechnet hat? Wobei er natürlich das angeforderte Formular abrechnen kann, nur dies dürfte allerdings nich zu einer weiterleitung einer Praxisgebühr die bei nichtanfesendheit kaum anfallen dürfte, es sei denn die Krankenkasse wolte das du um das Formular auszufühlen auch untersucht wirds.

Also erstmal nachsehen ob du eine ordnungsgemäße Rechnung hast.
UPD nachfragen ob alles seine Richtigkeit hat.
Krankenkasse nachfragen auf Grund welche Rechtsgrundlage für das II. Quartal bei Dr. X eine Praxisgebühr fällig ist, da du in diesem Quartal vom ihm nicht behandelt worden bist. (ggf. Schriftlich, die Krankenkassen sind zur Auskunft verpflichtet. / ggf. mit mitteilung (Kopie Quittung das du bereits bei einem anderm Arzt die Praxisgebühr bezahlt hast) evtl. kannst du auch bei der Kassenärztlichen Vereinigung nachfragen, die würde nämlich im Mahnverfahren die praxisgebühr einziehen, was allerdings wahrscheinlich noch etwas dauert da das II. Quartal ja nochnichtmal zu ende ist und die Abrechnungen erst danach erfolgen, wobei du hier auch erstmal allgemein anfragen kannst. Aber wie du hier am besten Verahren solltes würde ich bei der UPD erfragen.

Wie gesagt, ich kann nur sagen wie ich es sehe bzw. verstehe.

LG

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Beitrag Mo., 25.06.2012, 12:21

Habe eben nochmal kurz im Internet nachgesehen, da steht eindeutig eine Praxisgebühr ist für Arztbesuche und das hast du schließlich nicht getan. Auf einer anderen Seite steht sogar das bei Befunden von Untersuchungen die Quartalsübergreifend sind keine Praxisgebühr erhoben werden darf.
Das ist schon mal gut zu wissen! Danke für deine ausführliche Antwort!
Soweit du keine ordnungsgemäße Rechnung bekommen hast, kannst du auch keine Mahnung bekommen. Auf der Rechnung muss die leistung die du bekommen hast stehen und ein das Datum des Zahlungszieles.
Habe eine "Zahlungsaufforderung" bekommen.

"Sie haben die gesetzlich vorgeschriebene Praxisgebühr in Höhe von 10€ nicht entrichtet. Bitte bezahlen Sie diese gesetzliche Summe umgehend, um ein gerichtliches Mahnverfahren über KV und Kassen zu vermeiden."

Eine Praxisgebühr ist u.a. dafür da das ein Arzt ggf. Überweisungen schreibt wenn jemand zu einem anderen Arzt muss, wenn du allerdings nochnichtmal weist das der Arzt für dich Tätig geworden ist und dafür eine Praxisgebühr fällig wird, wie sollst du dann für andere Ärzte Überweisungen bekommen?
Gute Frage. Da ich die Praxisgebühr ja woanders entrichtet habe, kamen die Überweisungen dorther.
Frage doch mal bei der UPD nach ob das alles so Ordnungsgemäß ist.
Was heißt UPD? Hatte überlegt mal bei dieser Clarimedis Info von der AOK anzurufen. Da kann man auch anonym nachfagen.
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Beitrag Mo., 25.06.2012, 14:09

Hallo AdoLife!

Hier ein Link für dich von der KV: http://www.kvhb.de/abrechnung/anfragen.php

Ich glaube, ich hatte schon mal erklärt, dass ein ausgefülltes Formular abrechnungsfähig ist, quasi als Kostenerstattung für den Arbeitsaufwand des Arztes, auch wenn du nicht anwesend bist.

Was mir selber doch neu war, dass der Arzt das Ausfüllen verweigern kann. Leider ist nicht klar, ob der Patient es kann? Es spielt aber auch keine Rolle, weil man dem MDK eine Antwort dann nicht verweigern darf.

Ich würde die 10 Euro zahlen, denn rechtlich wirst du nicht damit durchkommen, es ist so.

Vermutlich ist es auch durcheinandergekommen, weil du verschiedene Ärzte aufgesucht hast und da würde ich deinem Arzt sagen, dass du einen neuen hast, damit denn über den der Papierkram läuft. Irgendwo mußt du ja betreut werden.

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gosa
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Beitrag Di., 26.06.2012, 00:09

Hallo,

die Zahlungsaufforderung ist ja schön, aber wie hättest du den die Praxisgebühr entrichten können, wenn du nicht da warst? Also soll die Ärztin dir doch schriftlich mitteilen für welche behandlung du bezahlen sollst. Tut mir leid aber nur weil jemand zu mir meint, dass ich für etwas zahlen soll und mir nochnichtmal ordnungsgemäß mitteilt wofür, würde ich erstmal nicht zahlen. Würde aber schriftlich mitteilen warum ich nicht bereit bin zu zahlen.

Schreibe doch zurück, da ich im II. Quartal nicht bei Ihnen war, teilen sie mir bitte mit für welche Behandlung ich bezahlen sollte und nicht getan habe. Ggf. das du die Praxisgebühr bereits bei einem anderem Arzt bezahlt hast und wenn du gewusst hättest das er ein Formular ausfühlen muss ihn ggf. eine Überweisung zukommen lassen hättest. (Evtl. kannst du ja auch noch mal um Akteneinsicht bzw. Kopie des Formulars bitten).


Danke Chandle für den Link. Soweit ich es verstanden habe hat der Arzt ein Formular für die Krankenkasse ausgefühlt und wenn ich den Link richtig verstehe hätte er das nur mit deiner (Adolife´s) genehmigung tun dürfen, es sei denn es war für den MDK bestimmt. Allerdings glaube hat es wenig Sinn zu überlegen ob er das Formular nun hätte ausfühlen dürfen, er hat es getan und du damit die Nachteile (soweit es um das Formular wegen erbringung des Krankengeldes, sprich gewährdung der Erwerbsfähigkeit und dadurch evtl. Rehaantrag ist).

Chandle, ich sehe es auch so das der Arzt das Formular abrechnen kann, aber weshalb soll dafür eine Praxigebühr anfallen?

Wobei eine Praxisgebühr auch anfällt wenn nur ein Rezept bzw. eine Überweisung geschrieben wird, aber da wird der Arzt ja auch aufgesucht.

Was mich allerdings grade wundert, wie konnte der Arzt überhaupt ohne deine Chipkarte tätig werden, bei mir muss sie pro Quartal eingescant werden?

Adolife: UPD ist die Unabhängige Patientenberatung, die für alle fragen die wegen krankenkassen, Rentenversicherung, Arztfragen u.ä. finde sehr gute Erfahrungen haben und Tipps geben. Es gibt eine Kostenlose Hotline und in den Bundesländern verschiedene Beratungsstellen. Sieh mal im Internet unter www.unabhaengige-patientenberatung.de, die können dir bestimmt wegen Praxisgebühr evtl. Reha und ähnlichen genauere Auskünfte geben.

Hoffe die UPD kann dir genaueres sagen. bin grade total durcheinander.

LG

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