Tristezza hat geschrieben:Ich glaube ziemlich viel Gerechtigkeitssinn zu besitzen (daher auch mein Interesse für das Thema), aber in dieser Hinsicht stehe ich auf dem Schlauch...
Ich glaube, man kann es auch kaum anders verstehen, als die Richter keine andere Möglichkeit hatten als so zu entscheiden... weil es eben gem. Europäischer Menschenrechtskonvention, GG, etc. Folter (wohl auch deren Androhung) die Menschenwürde verletzt. Und zwar so, dass dies auch durch nichts zu rechtfertigen ist, egal wie "edel" die Motive sind. Und an dieses Recht und Gesetz sind Richter nunmal gebunden, ob sie wollen oder nicht. Im Fall Daschner sieht man allerdings auch, dass das so milde wie möglich ausgelegt wurde, nur um die Bestrafung mit dem Mindestmaß kam man nicht drum herum (da eben keine Rechtfertigungsgründe anerkannt sind). (Für dich) unzufriedenstellende Antwort: Iss so, weil's gesetzlich so vorgesehen ist.
Ob's so bleibt, und vielleicht doch irgendwann Einschränkungen gemacht werden (Stichwort auch: Verhältnismäßigkeit)... hm, das weiß niemand. Unter dem Begriff "Rettungsfolter" (was auch Kanditat für eine Unwort war) wurde das ja auch schon mal diskutiert: Wen's näher interessiert (habe gerade keine Zeit mehr), hier ein Link (mehrere Seiten):
http://www.bpb.de/publikationen/MLOOVS, ... .html#art0