Ich habe selber eine Neigung zu Jungen und habe aus diesem Anlass im Laufe der letzten 20 Jahre die Entwicklung der Strukturen pädophiler Netzwerke verfolgt. Somit habe ich auch die Entwicklung der Internetkommunikation in diesem Bereich seit dem Anfang der 90er jahre genau mitverfolgt.o hast du dieses Wissen her???
Nein, es gibt wie gesagt in Deutschland keine Anzeigepflicht. Selbst für schwerste, in der Vergangenheit liegende Straftaten existiert keine Anzeigepflicht. Nur bei Kenntnis schwerster, geplanten (in der Zukunft liegender) Straftaten ist die Nichtanzeige gem. §138 StGB strafbar- dies jedoch nur für bestimmte schwere Straftaten, wozu die Sexualstraftaten nicht gehören (ausgenommen sexuell motivierte Tötungsdelikte).enn ich von einer Straftat weiß, weil wir hier bei dem Thema Kinderporno´s sind, z.B. das sich ein Bekannter sowas ausm Internet runter lädt und ich das dann für mich behalte, ist das nicht Strafbar?
Die unterlassene Hilfeleistung kommt nur bei einer unmittelbar bestehenden Gefahr oder Notlage in Betracht, bei der einzugreifen ist, weil sonst unmittelbar jemand an Leib und Leben gefährdet ist. Dies könnte in Betracht kommen, wenn man unmittelbarer Zeuge eines sexuellen Missbrauchs wird, bei der Pornographie liegt keine unmittelbare Notlage im rechtlichen Sinne vor.Zählt das nicht unter unterlassene Hilfeleistung oder so??
Falls der Beschuldigte glaubhaft machen kann, dass die strafbaren Inhalte ohne Vorsatz und ohne sein Wissen in seinen Besitz gerieten, bleibt es natürlich straffrei. Dies zu entscheiden ist Sache eines geg. mit der Sache befassten Gerichtes. Hierbei stützt sich das Gericht u.U. auf Sachbeweise auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens und auf die allgemeine Lebenserfahrung. Man kann Dateien auf einem Windows PC bspw. ansehen, wann sie auf den Rechner kopiert wurden und wann sie zuletzt geöffnet wurden. Zeigt sich, dass die fraglichen Dateien auf dem untersuchten Rechner nie geöffnet wurden, spricht beispielsweise schon einiges dafür, dass der Betreffende die Dateien nicht mit Vorsatz besorgt hat.Und zu diesem "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"....Könnte dann nicht jeder sagen "Ich weiß nicht wie der Film auf meine Festplatte gekommen ist" ??
Es ist schlicht mangels strafrechtlicher Norm straffrei. Es gibt keine Vorschrift, nach der sich Pädophile nicht über ihre Belange öffentlich austauschen dürften. Es wird in diesen Foren natürlich darauf geachtet, dass keine Hinweise auf strafbare Handlungen veröffentlicht werden. Nachdem sexuelle Kontakte zu Jugendlichen (ab 14) in Deutschland weitgehend straffrei sind, können sich Pädophile hierzu sogar recht offen austauschen- ein strafrechtliche Verfolgung findet in diesem Fall kaum statt. Es ist nunmal nicht strafbar pädophil zu sein und ferner ist es straffrei intime Kontakte zu besonders jung wirkenden Jungen -knapp über der Schutzaltersgrenze- zu suchen. Halten sich die Beteiligten an diese Regeln und geben die Betroffenen keine konkreten Hinweise auf strafbare Handlungen preis, so gibt es keinen Anlass für strafrechtliches Eingreifen.Und wenn es tatsächlich solche Foren gibt(hört sich ja schon nach Organisiertem Verbrechen an...) und die Öffentlichkeit das ja anscheinend weiß, wieso unternimmt denn keiner was??? Sowas macht mir immer Angst...bevor es das Internet noch net gab bzw nicht so stark genutzt wurde wie heute, dachte ich eigentlich das es sowas hier garnicht gibt...So kann man sich Irren!!!
.. ich schrieb übrigens "Jungen" weil 80-90% der pädophilen Männer auf Jungen ausgerichtet sind, ..., nur eine kleinere Minderheit ist auf Mädchen hin orientiert.
Neben Foren gibt es auch bundesweit einige Selbsthilfegruppen, wo regelmässige Treffen stattfinden.
Hochorganisiert auf jeden Fall, ... , Verbrechen eben nicht, da sich zumindest diese organisierten und öffentlich agierenden Pädophilen im allgemeinen sehr genau an dem orientieren, was ihnen das Strafrecht an legalem Spielraum lässt. Hochspezialisierte Rechtsberater helfen ihnen diesen Spielraum unbeschadet möglichst bis an seine Grenzen auszunutzen. Das recht liberale deutsche Sexualstrafrecht mit seinen niedrigen Schutzaltersgrenzen ermöglicht dies.hört sich ja schon nach Organisiertem Verbrechen an...