Nachrichten, die bewegen (III)

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Lockenkopf
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Beitrag Sa., 16.04.2016, 22:25

Wenn Du einen Starfantrag stellst wegen Beleidigung, müssen die Strafverfolgungsbehörden auch ermitteln.
Dann können sie auch nicht sagen:" Nö, habe keine Lust."
Liebe Grüße
Lockenkopf

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stern
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Beitrag Sa., 16.04.2016, 22:28

Das Gesetz sieht es ja so vor, dass die Regierung entscheiden muss, ob die Strafbehörden strafrechtliche Ermittlungen aufnehmen müssen... soll ja auch abgeschafft werden. Aber die Regierung kann doch nicht sagen, ach, wir verfahren jetzt mal anders als es der Rechtsweg/Gesetze vorsehen. Das wäre ja Willkür (und rechtswidrig). Erdogan hat sich (auch) auf die Vorschrift berufen... und dann ist der entsprechende Weg einzuhalten, solange es die Vorschrift gibt. Erdogan schöpft wohl alle Möglichkeiten aus, die er hat. Nachdem Böhmermann die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet, bewirkt er jetzt angegblich auch eine einstweilige Verfügung. Entscheidet jetzt auch das Gericht, inwieweit das wiederholt werden darf.

Ob Böhmermann ahnte, was er lostritt... weiß nicht. Und ich glaube nicht, dass das Erdogan sonderlich beeindruckt.
Liebe Grüße
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stern
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Beitrag Sa., 16.04.2016, 22:50

Im Fall Böhmermann wollen beide Seiten den Rechtsstreit bis in die letzte Instanz ausfechten. Er streite es durch, bis er siege, sagte der Münchner Anwalt Michael von Sprenger, der den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan im Streit um Jan Böhmermanns Schmähgedicht vertritt. Für seinen Mandaten werde er notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Durchhaltewillen bekundete auch Böhmermanns Sender: Der Satiriker bekomme vollen Rechtsschutz, kündigte ZDF-Intendant Thomas Bellut an. Von Böhmermann selbst kam auch heute keine Reaktion. (dpa)
http://www.berliner-zeitung.de/boehmerm ... n-23898578
Wie wäre es mit einem Solidaritätszuschlag auf die Gez-Gebühr, dass auch ja ein ordentlicher Prozess geführt werden kann.
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simonius
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Beitrag Sa., 16.04.2016, 22:52

Aber die Regierung kann doch nicht sagen, ach, wir verfahren jetzt mal anders als es der Rechtsweg/Gesetze vorsehen.
Doch das hätte sie schon sagen können! Dafür ist ja diese Ermächtigung da. Das die Bundesregierung diese gewähren oder auch (mit bestimmter Begründung) ablehnen kann. Und das ist vollkommen rechts- und gesetzteskonform. Sonst könnte man sich ja den Witz mit Ermächtigung gleich sparen , wenn die Bundesregierung eh keine andere Wahl hätte. Sie hatte aber eine Wahl, sie hätte quasi eine Art "Veto" einlegen können gegen das Strafverlangen, in dem sie nicht ermächtigt hätte.

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stern
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Beitrag Sa., 16.04.2016, 23:02

ja, die Regierung hätte es abschmettern können... aber man hätte nicht darauf verzichten können, dass die Regierung dazu eine Ansage macht/machen muss, ob es zu einem Strafprozess kommen kann.

Hätte die Regierung abgeschmettert, hätte das aber gleichzeitig eine politische Entscheidung beinhaltet, dass eben nicht sanktioniert wird. Und das ist nicht zeitgemäß... das lässt man doch der Justiz entscheiden und das geschieht nun, wenn Ermittlungen aufgenommen werden. Die Justiz ist unabhängig. Wenn die Politik entscheidet sieht man doch, was rauskommt: Dann können immer eigene politische Interessen unterstellt werden. Daher ist Gewaltenteilung sinnvoller mit Entscheidung durch eine von der Politik unanbhängigen Justiz.

Warum hätte Merkel die Ermittlungen denn ablehnen sollen... dazu sehe ich keinen sachlichen Grund. Die Justiz wird nun beurteilen, wer Recht hat.
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simonius
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Beitrag Sa., 16.04.2016, 23:16

Wenn die Politik entscheidet sieht man doch, was rauskommt: Dann können immer eigene politische Interessen unterstellt werden
Aber die Politik hat doch entschieden?! Angela Merkel hat doch die" ja-oder-nein-Ermächtigung" entschieden? Und sicher sind ihre Entscheidungsgründe politischer und diplomatischer Art, was sonst? Das wurde ja von ihr sogar verlangt. Das es diese Ermächtigungsbedingung gibt, verlangt von ihr sogar, dass sie politisch oder diplomatisch ein "ja"oder ein "nein" dazu abgeben muss.

Und sie hätte gute Gründe gehabt, "Nein" zu sagen. Zum Beispiel, weil das ein veralteter, nicht mehr zeitgemäßer Paragraph ist. Den sie ja auch dann gleich danach abschaffen will.

Wie stellt sie sich das vor. Man stelle sich vor Böhmermann wird zur Höchststrafe ,5 Jahre Gefängnis, verurteilt. Was will sie Böhmermann dann sagen: " Tut mir Leid Böhmi, dass ist wirklich ein besch****er Paragraph, den es so schon längst nicht mehr geben sollte, zu deinem Trost vielleicht, ich habe ihn auch gleich danach abgeschafft, leider hast du aber nichts mehr davon, die 5 Jahre musst du trotzdem absitzen "

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stern
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Beitrag Sa., 16.04.2016, 23:28

simonius hat geschrieben:Aber die Politik hat doch entschieden?! Angela Merkel hat doch ja-oder-nein-Ermächtigung entschieden?
Soweit sie darüber entscheiden MUSSTE, weil es das Gesetz so vorsieht... aber das Urteil fällt nun die Justiz, die immer noch befinden kann, dass Böhmermann das schreiben durfte. Unabhängig.

Hätte sie abgeschmettert, hätte sie die Ermittlungen verhindern können. Überall heißt es, sie hätte die Meinungsfreiheit verteidigen müssen, was totaler Quatsch ist. Darüber kann sie nicht entscheiden... es wäre dann aber so ausgelegt worden, obwohl sie nur entscheidet, ob ermittelt werden wird. Hätte sie abgeschmettert, hätte sie eine Entscheidung durch die Justiz verhindert. Das macht überhaupt keinen Sinn.
Wie stehlt sie sich das vor. Man stelle vor Böhmermann wird zur Höchststrafe 5 Jahre Gefängnis verurteilt. Was will sie Böhmermann dann sagen: " Tut mir Leid Böhmi, dass ist wirklich ein besch****er Paragraph, den es so schon längst nicht mehr geben sollte, zu deinem Trost vielleicht, ich habe ihn auch gleich danach abgeschafft, leider hast du aber nichts mehr davon, die 5 Jahre musst du trotzdem absitzen "
oder: tja, Herr Böhmermann... Sie müssen sich schon an Recht und Gesetz halten und Sie wissen, dass Satire dort aufhört, wo Beleidigung anfängt.

Böhmermann ist sich halt sicher, dass es keine Beleidigung ist, weil er vorgeschoben hat, dass es ja nur eine Erklärung ist, was man in D nicht darf. Hoffentlich ist er gut beraten...

Wenn ich öffentlich schreibe: Also folgendes darf man hier nicht: User x ist ein A***, der Ziegen f*ckt und Kinder verg*** und das eine halbe Seite ausführe, so weiß ich ja wirklich nicht, ob der aufklärerische Aspekt hier wirklich die Beleidigung überwiegt. Um zu verdeutlichen, was man in D nicht darf, muss man nicht seitenlang plump beleidigen. Mir fehlt hier auch der Witz. Böhmermann hat völlig über das Ziel hinausgeschossen...
Liebe Grüße
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Lockenkopf
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Beitrag Sa., 16.04.2016, 23:35

simonius hat geschrieben:
Aber die Regierung kann doch nicht sagen, ach, wir verfahren jetzt mal anders als es der Rechtsweg/Gesetze vorsehen.
Doch das hätte sie schon sagen können! Dafür ist ja diese Ermächtigung da. Das die Bundesregierung diese gewähren oder auch (mit bestimmter Begründung) ablehnen kann. Und das ist vollkommen rechts- und gesetzteskonform. Sonst könnte man sich ja den Witz mit Ermächtigung gleich sparen , wenn die Bundesregierung eh keine andere Wahl hätte. Sie hatte aber eine Wahl, sie hätte quasi eine Art "Veto" einlegen können gegen das Strafverlangen, in dem sie nicht ermächtigt hätte.
Richtig. Im Falle Polens vor einigen Jahren, hat die Regierung auf die Kunstfreiheit hingewiesen und das es für Menschen welche in Fokus der Kunst stehen, durchaus unangenehm sein kann.

Das hätte hier auch gereicht.
Liebe Grüße
Lockenkopf

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stern
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Beitrag Sa., 16.04.2016, 23:39

Ich denke, er hat auch unterschätzt, was er damit losgetreten hat. Sicher hätten beide auch einen Weg finden können, sich außergerichtlich zu einigen.

Hier auf die Meinungsfreiheit bzw. Satirefreiheit hinzuweisen, fände ich aber nicht angemessen, denn beides hört auf, wo Beleidigung anfängt. Ich empfinde es auch recht beleidigend, so dass ich es sachgem. finde, das die Justiz entscheiden zu lassen, ob es nicht doch Beleidigung ist. Denn es waren wirklich heftige Aussagen dabei... Und wenn es Meinung bzw. Satire ist, ist eine Justizentscheidung darüber mehr wert als eine Aussage einer Politkerin.
Liebe Grüße
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simonius
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Beitrag So., 17.04.2016, 00:03

Soweit sie darüber entscheiden MUSSTE, weil es das Gesetz so vorsieht... aber das Urteil fällt nun die Justiz,
Ja, ich weiß das die Merkel in ihrer Erklärung so getan, wie, naja ich will nichts entscheiden, soll doch die Justiz alles entscheiden. Das muss man ihr hier nicht abkaufen. Natürlich entscheidet die Justiz über juristische Angelegenheiten, und die Merkel über politische . Und nichts anderes wird von ihr erwartet.
Normalerweise nehmen die Strafverfolgungsbehörden einen Strafantrag einfach auf. Sie brauchen dafür keine Ermächtigung. Aber weil das ausländische Regierungsvertreter betrifft muss die Justiz erstmal die Regierung fragen, ob das ok ist, oder ob es diplomatisch oder politisch zu unschönen Verwicklungen kommen könnte. Diese "Frage" stellt quasi die Jusitz in diesem besonderen Fällen an die Regierung. Es ist eine politische Entscheidung die die Regierung fällen muss. Die Justiz fragt nicht Frau Merkel, ob sie das beleidigend genug findet, oder ob sie das für strafverfolgungswürdig hält. Sie soll keine juristische Entscheidung treffen, dass tut die Justiz selber. Sie soll eine politische und diplomatische Entscheidung treffen. Und diese trifft sie auf jeden Fall. Egal wie die Entscheidung ausfällt. Davor kann sie sich auch nicht drücken. Und desewegen ist das so ein Unsinn, wenn sie sich hinstellt und sagt, ach eigentlich ist das ja nicht meine Sache, soll doch die Justiz entscheiden blablablabla

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Lockenkopf
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Beitrag So., 17.04.2016, 12:14

Im Grunde hat Merkel die Entscheidung, ob die Beleidigung eines Staatsoberhauptes eine Sonderbehandlung bedarf jetzt getroffen, mit einem Nein. Denn sie will den § 103 Stgb noch diese Legislaturperiode abschaffen. Folglich wird das Gericht dem auch kein großes Gewicht mehr geben. Aber, es wäre sehr undiplomatisch gewesen, genau das Erdogan auf die Nase zu binden. Das überlässt sie jetzt dem Gericht.
Bleibt somit die Anzeige des Privatmanns Erdogan, und das daraus resultierende Strafverfahren.
Liebe Grüße
Lockenkopf

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Nico
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Beitrag Mo., 18.04.2016, 16:45

Nicht das schwarze Schaf ist anders, sondern die weißen Schafe sind alle gleich ;)


Eremit
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Beitrag Do., 28.04.2016, 12:40

Die Beweislastumkehr bei Sexualdelikten – natürlich nur bei Männern – hat nun im vollem Umfang auch Deutschland erreicht:

http://www.morgenpost.de/berlin/article ... Luege.html

So lange ist es noch nicht her, da habe ich selbst noch Witze darüber gemacht, man(n) sollte sich selbst vorsorglich beim Sex mit einer Frau selbst filmen, um später beweisen zu können, dass es sich um einvernehmlichen Sex gehandelt hat. Nun ist das Realität. Schöne neue Welt.

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Hiob
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Beitrag Do., 28.04.2016, 12:52

Das normale und unbeschwerte Verhältnis zwischen Männern und Frauen zu erschweren ist offensichtlich ein weiteres... zentrales... gesellschaftspolitisches Anliegen. Es geht um die Zerstörung alles Natürlichen.


Eremit
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Beitrag Do., 28.04.2016, 13:17

Hiob hat geschrieben:Das normale und unbeschwerte Verhältnis zwischen Männern und Frauen zu erschweren ist offensichtlich ein weiteres...
Unbeschwert? Das war es nie, Probleme gab es schon immer. So läuft das Spiel nunmal, mal ist der Eine der Gute bzw. Böse, mal der Andere. Irgend jemand muss der Sündenbock sein, dafür braucht es keinen großen Plan, keine große Verschwörung, das funktioniert instinktiv, automatisch, ist genetisch bedingt (da es sich um ein von kulturellen Gegebenheiten unabhängiges Phänomen handelt). Insofern, könnte man sagen, bestätigen solche Entwicklungen und Verhaltensweisen doch die Natur des Menschen, nicht?

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