Nachrichten, die mich bewegen 4

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Eremit
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Beitrag So., 15.01.2017, 08:48


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hawi
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Beitrag So., 15.01.2017, 10:35

stern hat geschrieben:
Journalisten und Bürgerrechtler haben Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten Datenhehlerei-Paragrafen eingelegt. Sie sehen durch ihn die Pressefreiheit gefährdet, weil er auch die journalistische Nutzung illegal erworbener Daten - etwa von Whistleblowern - unter Strafe stellt.

http://www.deutschlandfunk.de/pressefre ... _id=376318

Uiui
stern, danke für diese Nachricht.
Dass da – eher still und leise – das Strafrecht geändert wurde, mir entgangen. Berichtet wurde es aber z.B. hier
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 42118.html
Dies, auch im Zusammenhang mit all dem, was für mich mit zum Thema gehört? Wer darf was öffentlich sagen, veröffentlichen?
Wer einerseits so tut, es läge ihm daran, dass Meldungen (Nachrichten im weitesten Sinne) wahr sind, andererseits zur annähernd gleichen Zeit einen Paragrafen kreiert, der dazu führen dürfte, dass sich der, der Wahres veröffentlicht, strafbar macht?
Geht für mich in die Richtung, in die Mondin hier vor kurzem schrieb:
Mondin hat geschrieben:Will meinen, dass ich überzeugt bin, dass in vielen Regierungen und Gremien Wölfe im Schafspelz sitzen, die ganz heimlich still und leise Dinge unterstützen, die sie öffentlich empört von sich weisen würden.
Ich glaube nicht dem Anschein, den viele Politiker sich zu geben versuchen. -- Quelle: viewtopic.php?f=26&t=38265
Mal für mich weiter gesponnen:
Wer es schafft, dass diverse Wahrheiten faktisch gar nicht bekannt werden, der kann natürlich auch all das als „Fake News“ brandmarken, verfolgen, das real gar nicht gefaked ist, das aber wie ein Fake aussieht, aussehen muss, weil die Fakten unbekannt sind, auch deshalb, weil so mancher sich strafbar machen würde, würde er die Fakten (geleakte Daten) öffentlich machen. Gilt natürlich auch umgekehrt. Selber faken ist einfach, das Veröffentlichen der „Wahrheit“ strafbar ist.

LG hawi
Zuletzt geändert von hawi am So., 15.01.2017, 10:47, insgesamt 1-mal geändert.
„Das Ärgerlichste in dieser Welt ist, daß die Dummen todsicher
und die Intelligenten voller Zweifel sind.“
Bertrand Russell

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stern
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Beitrag So., 15.01.2017, 10:37

Eremit hat geschrieben:Kommt immer darauf an, was gerade politisch korrekt ist und was nicht.
möööp. Bei Verleumdung kommt es u.a. darauf an, ob etwas (beweisbar) umwahr ist... bei Hetze u.a. z.B. auf Menschenunwürdigkeit oder Aufstachelung zum Hass, etc.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
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Eremit
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Beitrag So., 15.01.2017, 11:08

stern hat geschrieben:[…] Bei Verleumdung kommt es u.a. darauf an, ob etwas (beweisbar) umwahr ist... bei Hetze u.a. z.B. auf Menschenunwürdigkeit oder Aufstachelung zum Hass, etc.
Falsch.

"Alle Flüchtlinge gehören an die Wand gestellt" - (teilweise) strafbar.
"Alle Nazis gehören an die Wand gestellt" - (teilweise) strafbar.
"Alle Männer gehören an die Wand gestellt" - nicht strafbar.

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Eremit
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Beitrag So., 15.01.2017, 11:42

hawi hat geschrieben:Wer es schafft, dass diverse Wahrheiten faktisch gar nicht bekannt werden, der kann natürlich auch all das als „Fake News“ brandmarken, verfolgen, das real gar nicht gefaked ist, das aber wie ein Fake aussieht, aussehen muss, weil die Fakten unbekannt sind, auch deshalb, weil so mancher sich strafbar machen würde, würde er die Fakten (geleakte Daten) öffentlich machen. […]
So ist es. Auch dieses Beispiel zeigt gut, dass die deutsche Regierung sich immer weiter vom demokratischen Grundgedanken entfernt. Aber wie es so schön heißt: Jede Demokratie wird demokratisch abgewählt …


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stern
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Beitrag So., 15.01.2017, 11:46

Was erzählst du denn. Ich weiß nicht, wie das in Ösingen ist, aber Berufsjournalisten sind doch eh ausgenommen... und dürfen berichten.
Liebe Grüße
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Beitrag So., 15.01.2017, 11:49

Äh, auf was genau beziehst Du Dich nun, stern?

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stern
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Beitrag So., 15.01.2017, 11:57

Auf den Datenhehlerei-§§, von dem Berufsjorunalisten ausgenommen sind, so das berichtet werden darf. Oder wie es das Gesetzt formuliert: "Absatz 1 gilt nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen."
Liebe Grüße
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Beitrag So., 15.01.2017, 12:10

(Quelle: https://netzpolitik.org//2017/netzpolit ... efreiheit/)
netzpolitik.org hat geschrieben:[…] Doch die Ausnahmen für Journalisten und Journalistinnen viel sind zu eng, zudem sind sie schlampig formuliert. Ausnahmen von der Strafbarkeit sieht § 202d Absatz 3 StGB nämlich nur für Handlungen vor, die „ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen“.

Diese Ausnahmen sind schon für Journalisten lückenhaft, denn sie schließen nebenberufliche Journalisten ebensowenig ein wie Berufsjournalisten, die auch aus privatem Interesse handeln. Auch sogenannte „Bürgerjournalisten“, wie sie besonders in der Bloggerszene vertreten sind, sind hiervon nicht hinreichend erfasst.

Noch unzureichender ist der Schutz für externe Experten und Expertinnen, wie sie von Journalisten und Journalistinnen häufig zu Rate gezogen werden. Insbesondere bei der Sichtung und Bewertung geleakter Daten ist dies regelmäßig notwendig; hier greifen Presseleute etwa auf die Expertise von Anwälten oder IT-Fachleuten zurück, um das Material richtig einschätzen zu können. Auch solche Hilfspersonen sind von der Ausnahme in § 202d Absatz 3 StGB nicht umfasst und riskieren damit Strafbarkeit wegen „Datenhehlerei“.
Man beachte den ersten Absatz. Es gibt de facto keine rechtliche Definition des Berufstands "Investigativjournalist, der mit widerrechtlich beschafften Daten arbeitet", deswegen auch keine Ausnahme, keinen Schutz.

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stern
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Beitrag So., 15.01.2017, 12:14

Das ist die Frage, ob das zu eng ist... oder ob es zu weit geht, wenn Blogger (oder Bürgerjournalisten ) illegal erworbenes Material veröffentlichen.
Liebe Grüße
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Beitrag So., 15.01.2017, 12:23

Manche Dinge funktionieren ausschließlich im Graubereich.

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stern
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Beitrag So., 15.01.2017, 12:39

Im Zweifelsfall könnte sich ein Blogger an die Presse (bzw. einen Berufsjournalisten) wenden. Ich meine, so läuft das dann ja auch häufig, dass der Presse Material zugespielt wird (welches auch immer).
Liebe Grüße
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Beitrag So., 15.01.2017, 12:47

Nochmal:
Eremit hat geschrieben:[…] Es gibt de facto keine rechtliche Definition des Berufstands "Investigativjournalist, der mit widerrechtlich beschafften Daten arbeitet", deswegen auch keine Ausnahme, keinen Schutz.
Siehst Du den Widerspruch nicht? Kein Investigativjournalist kann vor Gericht Widerrechtliches rechtlich durchsetzen …

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simonius
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Beitrag So., 15.01.2017, 14:38

stern hat geschrieben::kopfschuettel: Was erzählst du denn. Ich weiß nicht, wie das in Ösingen ist n.
stern hat geschrieben:.
Können nicht mal mit ihrem Nachbarland friedlich und angemesen kommuniziren,und wollen ein Haufen Menschen aus dem Nahen/Mittlerenosten integrieren.
Zuletzt geändert von Elfchen am So., 15.01.2017, 18:57, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Bitte um angemessenen Tonfall!

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