Verhaltenstherapie Ablauf und Erfahrungen

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Psychotherapie (von der es ja eine Vielzahl von Methoden gibt) gesammelt? Dieses Forum dient zum Austausch über die diversen Psychotherapieformen sowie Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Therapie.

Sunna
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Beitrag Do., 25.05.2017, 23:49

Lockenkopf hat geschrieben: Do., 25.05.2017, 23:23 Verhaltenstherapie und Tiefenpsychologisch fundierte Therapien haben in Deutschland seit dem 1.04.2017 die gleiche Anzahl an Sitzungen.
Das stimmt nicht. Die maximale Anzahl der Sitzungen ist mit 100 Std. für TfP und 80 Std. für VT gleich geblieben, nur die Kontingente in den jeweiligen Bewilligungsschritte davor sind nun anders gestaffelt. Im ersten Schritt haben beide im Gegensatz zu vorher die gleiche Stundenanzahl (60), danach jedoch immer noch nicht.

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Jenny Doe
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Beitrag Fr., 26.05.2017, 04:48

Hallo Sunna
Die maximale Anzahl der Sitzungen ist mit 100 Std. für TfP und 80 Std.
Auch bei der VT liegt die maximale Anzahl der Stunden bei 100 Stunden. Ich selber habe 100 Sitzungen VT genehmigt bekommen.

Hallo Lockenkopf
Verhaltenstherapie und Tiefenpsychologisch fundierte Therapien haben in Deutschland seit dem 1.04.2017 die gleiche Anzahl an Sitzungen.
Die maximale Studenanzahl für VT lag schon vor dem 1.04.2017 bei 100 Stunden. Ich habe vor 7 Jahren 100 Stunden genehmigt bekommen. Sie werden jedoch nur sehr selten bewilligt und deshalb wird auch nur selten ein Antrag gestellt. Doch wenn gute Gründe vorliegen, werden 100 Stunden bewiligt.
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.


Sunna
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Beitrag Fr., 26.05.2017, 04:55

Die Angaben, die überall gemacht werden, lauten anders. Wenn es für Verhaltenstherapie auch 100 Stunden gibt, ist es natürlich toll für die, die sie brauchen. Allerdings halte ich das für eine Ausnahme, die im Antrag gut begründet sein will. Eine Bewilligung über die 80 Stunden hinaus dürfte nicht leicht zu erhalten sein.


Jenny Doe
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Beitrag Fr., 26.05.2017, 05:01

Hallo Allesgut
man könnte so die Ursache herausfinden, die in der Kindheit liegt. Aber das Gehirn wurde ja bereits damals geprägt und diese Prägung bleibt für immer. Die Angststörung kann auch einfach in den Genen liegen.
Die entscheidende Frage ist , wann Deine Ängste angefangen haben. Wenn sie im Erwachsenalter angefangen haben, z.B. mit Entdeckung der Zyste, dann wäre es Blödsinn die Ursache in der Kindheit zu suchen. Wenn du diese Ängste schon immer hattest, dann wäre ein Blick in die Kindheit nicht verkehrt.

Die Frage nach der Ursache ist immer schwierig und zuweilen nur spekulativ. Denn in der Tat spielen auch die Gene mit, genauso wie Ursachen außerhalb des Elternhauses.

Guck bei Dir: Wann haben die Ängste angefangen?
Und was möchtest Du? Möchtest Du wissen, welche Ursache Deine Ängste haben? Oder reicht es dir, wenn Du einen Umgang mit Deinen Ängsten lernst?
Im Übrigen wird auch in der VT mit Ursachen in der Kindheit gearbeitet. Zwar nicht so tief, da die VT weniger Stunden genehmigt bekommt, aber es wird auch in der VT mit Ursachen in der Kindheit gearbeitet. Die meisten VT arbeiten schon lange nicht mehr klassisch.
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.

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Jenny Doe
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Beitrag Fr., 26.05.2017, 05:06

Hallo sunna
Eine Bewilligung über die 80 Stunden hinaus dürfte nicht leicht zu erhalten sein.
Eine Bewilligung von 100 Stunden bedeutet viel Aufwand für den Psychotherapeuten. Er muss zum einen die Notwendigkeit gut begründen. Zum anderen muss er am Ball bleiben, da 100 Stunden erst mal abgelehnt werden. Ich habe die 100 Stunden erst nach Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid genehmigt bekommen. Auf soviel Arbeit hat nicht jeder Therapeut Lust.
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Sunna
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Beitrag Fr., 26.05.2017, 05:15

Genau das meine ich. Die 100 Stunden sind eine Ausnahme, nicht die Regel. Wenn man sich bei der Therapieform von der zu erwartenden Stundenzahl leiten lässt, sollte man bei einer VT erst einmal nur mit 80 Stunden rechnen und nicht von vornherein mit 100. Vielleicht lässt sich die TfP im Gegenzug auf 120 Stunden aufstocken? Außerdem ist es ja nicht so, dass man die 100 Stunden in der TfP automatisch bewilligt bekommt - von daher lässt sich nichts genau vorausberechnen.

Dennoch wird das maximale Stundenkontingent bei VT mit 80 und bei TfP mit 100 angegeben - Ausnahmen bestätigen die Regel (zum Glück gibt es die).


Jenny Doe
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Beitrag Fr., 26.05.2017, 05:34

Hallo Sunna,
sollte man bei einer VT erst einmal nur mit 80 Stunden rechnen und nicht von vornherein mit 100
Ich würde gar nicht von vornherein in Stunden rechnen. Denn Therapie wird nach Notwendigkeit und Einzelfallprüfung bewilligt bzw. abgelehnt.
Ich habe 100 Stunden bewilligt bekommen, und direkt danach eine weitere VT (ohne 2 Jahre Sperre) bei einer anderen Verhaltenstherapeutin genehmigt bekommen. Entscheidend ist die Notwendigkeit. Diese wird stets im Einzelfall entschieden. Es gibt auch Klienten, die noch nicht mal 80 Stunden VT bewilligt bekommen, wenn die Notwendigkeit nicht begründet werden kann.

Es besteht sogar die Möglichkeit auf lebenslange Therapie, wenn die Notwendigkeit besteht. siehe:
viewtopic.php?f=41&t=38990&view=unread#unread
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.


Sunna
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Beitrag Fr., 26.05.2017, 06:14

Die Rechnung wurde weiter oben als Kriterium angesprochen, ich rechne nicht, nur vor ;) . Mir waren das Verfahren und die richtige Therapeutin wichtig (mal als Tipp an allesgut), nicht die Anzahl der Stunden - zumal mir das maximale Kontingent wohl auch ausreichen wird.


Jenny Doe
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Beitrag Fr., 26.05.2017, 06:22

Hallo Sunna,

hatte dich schon verstanden. ;-) Mir war wichtig zu sagen, dass man nicht nach der Stundenanzahl auswählen sollte, welchen Therapeuten man nimmt. Zu denken, "da bekomme ich 300, da nur 80" und danach auszuwählen finde ich verkehrt. Denn egal wo man hingeht, es entscheidet die Notwendigkeit. Man kann auch in einer PA nach 80 Stunden wieder vor der Türe stehen, wenn keine Notwendigkeit (mehr) vorliegt und in einer VT nach 80 Stunden noch immer in Therapie sein, wenn die Notwendigkeit gegeben ist.
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isabe
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Beitrag Fr., 26.05.2017, 07:05

Es gibt auch Analysen, die mit 360h von den Kassen finanziert werden. Mit anderen Worten: Es gibt immer noch die theoretische Möglichkeit, dass... Davon geht man aber nicht aus, und deshalb sind diese Ausnahmen (der Ausnahmen) auch nicht aufgeführt - eben damit genau DAS nicht passiert, dass man sich als Patient (und Therapeut) denkt, man könnte ja problemlos jederzeit Anträge schreiben.

Ohne das jetzt noch mal genau nachgesehen zu haben, vertraue ich darauf, was Sunna gesagt hat: Es geht ja dabei nicht um absolute Zahlen, sondern um die Relationen. Und ja, dass eine AT konstenintensiver ist als eine VT, weil sie auf mehr Stunden und eine längere Dauer angelegt ist, ist so. Dass es auch Einzelfälle gibt, die nach 80h Analyse oder noch eher "fertig" sind und dass es auch Patienten gibt, die über sehr viele Jahre VT-Stunden bekommen, ist auch so. Aber wenn sich jemand orientieren möchte über den voraussichtlichen Verlauf und die voraussichtliche Dauer, ist es wichtig, sich zu verdeutlichen, dass es diese Unterschiede gibt.

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Kaonashi
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Beitrag Fr., 26.05.2017, 09:37

Sunna hat geschrieben: Do., 25.05.2017, 23:49Im ersten Schritt haben beide im Gegensatz zu vorher die gleiche Stundenanzahl (60)
War das vorher anders? Weil ich nur 45 Stunden bewilligt bekommen habe, aber es war vor dem 01.04.


Sunna
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Beitrag Fr., 26.05.2017, 10:58

@Kaonashi
Ja, es hat sich verändert. Früher waren die Bewilligungsschritte bis zur Höchstgrenze 45 Std, 60 Std, 80 Std. Jetzt ist es ein Schritt weniger: 60 Std., 80. Std. Für Therapeuten bedeutet das, im ersten Schritt mehr Stunden beantragen zu können und für die volle Stundenbewilligung insgesamt ein Gutachten weniger schreiben zu müssen. Bei TfP (der Vollständigkeit halber) waren es 50, 80, 100 Sdt. und nun 60, 100 Std.

@JennyDoe
Ja, wir haben uns jeweils verstanden, nur ich dich irgendwo einen Hauch weniger, bin gerade etwas verwirrt, aber das wird wieder :-D


Jenny Doe
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Beitrag Fr., 26.05.2017, 11:16

Hallo Sunna
bin gerade etwas verwirrt, aber das wird wieder :-D
Lach :lol:
Oh je, das wollte ich nicht.
Gute Besserung ,-)
Jetzt ist es ein Schritt weniger: 60 Std., 80. Std.
PS: Hmm, das ist bei meiner Thera anders ;)
Aber egal. Vielleicht sollten wir zur Problematik der TE zurückehren.
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stern
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Beitrag Fr., 26.05.2017, 11:25

Ich würde sagen, bei Ängsten ist eine VT sehr stimmig. Nachlegen könnte man notfalls immer noch. Mir erscheint es eher so, dass der Therapeut ein Dünnbrettbohrer ist. Ich würde es sofort ansprechen, wenn etwas stört und nicht noch weiter zuwarten. Und wenn nicht, dann ggf. innerhalb des Verfahrens wechseln anstelle abzubrechen (ohne "Rückkehroption" in die VT bei einem Abbruch). Denn ob eine TP zusagt oder eine PA (die evtl. auch gar nicht indiziert ist), ist ja auch nicht gesagt (tendenziell sind psychodynamische Verfahren weniger strukturiert und lösungsorientiert)... wobei eh ratsam ist, insbes. auch die Therapeuten genau anzusehen, wie diese arbeiten.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
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umso mehr Fliegen sitzen drauf
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(alte Weisheit)

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Lockenkopf
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Beitrag Fr., 26.05.2017, 19:23

Sunna hat geschrieben: Fr., 26.05.2017, 04:55 Die Angaben, die überall gemacht werden, lauten anders. Wenn es für Verhaltenstherapie auch 100 Stunden gibt, ist es natürlich toll für die, die sie brauchen. Allerdings halte ich das für eine Ausnahme, die im Antrag gut begründet sein will. Eine Bewilligung über die 80 Stunden hinaus dürfte nicht leicht zu erhalten sein.
Wenn ich das richtig verstanden habe, liegen Langzeittherapie VT und TfP bei regulär 60 Sitzungen.
Die Höchstzahl 80 (VT) bzw 100 (TfP) Sitzungen liegen seit dem 1.04.2017 im ermessen der gesetzlichen KK.
Liebe Grüße
Lockenkopf

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