Wut auf Therapie wegen Jobverlust

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Klein-Ida
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Beitrag Sa., 25.01.2020, 11:50

montagne hat geschrieben: Sa., 25.01.2020, 02:51 Ich sehe es auch so, dass man gut überlegen sollte, ob man einen GdB beantragt. Das macht ja was mit einem. Man sollte sich überlegen, ob es einen seelisch stärkt oder schwächt
Außerdem schützt das auch nicht wirklich vor Jobverlust, die Firmen finden Mittel und Wege einen

loszuwerden und einen zu nötigen einen Aufhebungsvertrag oder einen Auflösungsvertrag

zu unterzeichnen und das umgeht allen Schutz und auch den Betriebsrat und die Sozialauswahl.
"Wer nicht weiß wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt."
Mark Twain

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erdbeerstiel2019
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Beitrag Sa., 25.01.2020, 12:25

Ob jemand einen Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag unterschreibt, liegt immer in der Entscheidung des Betroffenen. "Er muss es nicht"!
Ich werde jetzt mal ganz konkret. Meine frühere Arbeitskollegin, alleinerziehende Mutter von zwei kleinen Kindern, selbst krank, wurde vier mal von unserem Arbeitgeber wegen hohen Fehlzeiten (Krankheit) gekündigt. Keine Kündigung hatte erfolg, Meine Ehemalige Kollegin hat einen GdB von 30. Bei jeder Kündigung legte das Versorgungsamt (das zuständige Amt heißt nicht mehr Versorgungsamt, weiß aber nicht wie es heute heißt) ein Veto ein. Die Kollegin arbeitet heute noch in dieser Firma. Ich bin mittlerweile Rentner.

Also, dass man einen gewissen Kündigungsschutz mit einem GdB (min. 30 und Gleichstellung) hat, ist hier nicht wegzudiskutieren.

Natürlich stimmen auch manche Versorgungsämter in speziellen Fällen einer Kündigung zu. Aber ohne GdB ist man vollkommen auf das Wohlwollen seines Arbeitgebers angewiesen.

Oder man klagt vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung. Eine psychische Erkrankung und eine langwierige Klage........nein Danke!


kaja
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Beitrag Sa., 25.01.2020, 12:39

erdbeerstiel2019 hat geschrieben: Sa., 25.01.2020, 12:25 Meine Ehemalige Kollegin hat einen GdB von 30. Bei jeder Kündigung legte das Versorgungsamt (das zuständige Amt heißt nicht mehr Versorgungsamt, weiß aber nicht wie es heute heißt) ein Veto ein. Die Kollegin arbeitet heute noch in dieser Firma. Ich bin mittlerweile Rentner.

Also, dass man einen gewissen Kündigungsschutz mit einem GdB (min. 30 und Gleichstellung) hat, ist hier nicht wegzudiskutieren.

Natürlich stimmen auch manche Versorgungsämter in speziellen Fällen einer Kündigung zu.
Die Versorgungsämter haben bei Kündigungen gar nichts zu melden. Es sind die Integrations- bzw. Inklusionsämter die einer Kündigung zustimmen müssen. Ich habe konkret nachgelesen und in meinem Bundesland wird unter 10% der Kündigungsanträge nicht stattgegeben.

Wie ich bereits sagte, wird dem überwiegenden Teil der Kündigungsanträge stattgegeben. Was nicht bedeutet, dass ein GdB nicht auch Vorteile bringen kann. Das hatte ich ja auch bereits ausgeführt, z.B. durch Präventionsanträge, Begleitung durch den IFD usw.
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Anna-Luisa
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Beitrag Sa., 25.01.2020, 12:49

erdbeerstiel2019 hat geschrieben: Sa., 25.01.2020, 12:25 Natürlich stimmen auch manche Versorgungsämter in speziellen Fällen einer Kündigung zu. Aber ohne GdB ist man vollkommen auf das Wohlwollen seines Arbeitgebers angewiesen.
Das stimmt nicht. Man keinesfalls auf das Wohlwollen seines Arbeitgebers angewiesen. Er darf niemanden ohne Weiteres kündigen.

Jemand der, egal warum, hohe Fehlzeiten hat (und zu erwarten ist, dass dies in absehbarer Zeit nicht besser wird) kann davon ausgehen bald gekündigt zu werden.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)

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erdbeerstiel2019
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Beitrag Sa., 25.01.2020, 12:56

Hallo Kaja,
Die Bundesrepublik Deutschland besteht nicht nur aus einem Bundesland! Wenn es denn so ist, dass in "Deinem" Bundesland, die Ämter nur 10 % der Kündigungen nicht zustimmen, dann sich hat das Mittel des GdB, diese Gesetzgebung, schon ausgezahlt.

Viele Grüße

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Thread-EröffnerIn
WirbelUschi
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Beitrag Sa., 25.01.2020, 13:58

Ich habe leider noch immer keine Zeit für gezielte Antworten, aber ich muss das kurz kommentieren.:.
erdbeerstiel2019 hat geschrieben: Sa., 25.01.2020, 11:01 Stehst Du etwa auf dem Standpunkt, "Alle anderen sind behindert nur ich nicht"? So hört es sich jedenfalls für "mich" an.
Ganz ehrlich, solche Aussagen kann ich wirklich nicht leiden.
Du kennst mich nicht (näher, persönlich), vermute ich mal, und kannst daher weder darüber „urteilen“, was ich denke/meine, noch, ob ich behindert bin.
Bin ich nicht. Klare Sache.
Ich bin beruflich aus dem sozialen Bereich und hatte/habe auch mit Menschen gearbeitet/zu tun, die eine Behinderung haben bzw. einen entsprechenden Ausweis und ich weiß daher auch, dass es diesen nicht nur für typische geistige/körperliche Behinderungen gibt sondern auch die Psyche eine GdB rechtfertigen kann.
Aber unter bestimmten Voraussetzungen und die erfülle ich bei weitem nicht.
Ich bin in Therapie und sicher hatte ich schon krasse Tiefs, aber ich bin eine Frau mit Familie, Beruf, Eigenheim, Verantwortung, die fest im Leben steht und ich eben nicht grundsätzlich durch meine Psyche eingeschränkt/gehindert/behindert bin, am Leben teilzuhaben.
Und ja, jeder Mensch mit Behinderung, der mich kennt, würde sich an Kopf fassen, wenn ich sagen würde, dass ich einen GdB beantragen möchte. Die würden sich zu Recht fragen, inwiefern ich denn so am Leben eingeschränkt bin, dass es einen GdB berechtigt.
Das meinte ich mit, dass es eine Frechheit wäre allen wirklich behinderten Menschen gegenüber.
Der steht Menschen zu, die wirklich eingeschränkt sind. Das bin ich nicht.
Ich war/bin ja sogar teilweise zuständig, Menschen mit Behinderung dazu zu verhelfen, mehr/besser am Leben teilzuhaben.
Das ist hier jetzt meine reine sachliche und ernsthafte Darstellung, die der Wahrheit und Wirklichkeit entspricht und in keinster Weiseso auszulegen ist, dass ich mich in meiner Überheblichkeit als was besseres fühle als Menschen mit Behinderung, weil ich meine, ein GdB wäre etwas abwertendes.
Ich erfülle da einfach die Voraussetzungen nicht.
Glaube nicht alles, was du denkst... - und fühlst.

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gonemas
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Beitrag Sa., 25.01.2020, 14:16

Es freut mich sehr, dass sich alles in Wohlgefallen aufgelöst hat und dass es vor allem DIR zu verdanken ist.

Eventuell wäre es sinnvoll - also ich würde das tun, will aber nicht übergriffig sein - Dich mal mit Dir zusammenzusetzen und zu überlegen, wann genau der Punkt war, an dem es aus Deiner Kontrolle in die Bedürftigkeit gegangen ist, die Dich ausgehebelt hat.

Zu Kajas Kommentar: ich kann das zu 100% unterschreiben, von der anderen Warte aus. Meine Extherapeutin war nicht in der Lage, aus ihrem Elfenbeinturm heraus zu verstehen, warum ich als Selbständiger in erster Linie meinen Mitarbeitern verpflichtet bin, und dass ICH die Show fahre, die die Aufträge bringt. Sie hat es einfach nicht verstanden - angestellt, gute 20 Jahre jünger als ich (ja, bevor der Einwand kommt: natürlich stimmt das Alter nicht in meinem Profil). Die Argumentationskette war, dass das alles erwachsene Menschen seien, die ja im Notfall ALG1 beziehen könnten, was mich fuchsteufelswild gemacht hat, weil ein guter Chef hat und fühlt Verantwortung - und selbst wenn es "nur" die 400 Euro Bürohilfe ist.

Für mich war das damals leicht zu entscheiden wie weitermachen, weil ich dafür verantwortlich bin, dass Menschen Brot auf dem Tisch haben, und die Firma überlebt, es stellte sich nicht die Frage wie weiter machen, so wie bei TNG- oberste Prämisse verletzt, fertig aus.

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erdbeerstiel2019
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Beitrag Sa., 25.01.2020, 15:31

Hallo Wirbeluschi,

also das hört sich in Deinen Beiträgen aber ganz anders an, von wegen nicht behindert! Du schreibst es doch selbst: Suizidale Gedanken, Selbstverletzung, Abhängigkeit von Deiner Therapeutin. Wenn Du nicht behindert bist, dann weiß ich aber nicht wer es überhaupt ist.

Oder denkst Du, wer nicht mit dem Kopf unterm Arm rumläuft, ist auch nicht behindert!

Nehm es mir bitte nicht krumm, aber Dein Forenname sagt einiges aus.

Denk mal drüber nach, ohne gleich angepisst zu sein!

Viele Grüße


kaja
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Beitrag Sa., 25.01.2020, 15:55

erdbeerstiel2019 hat geschrieben: Sa., 25.01.2020, 12:56 Die Bundesrepublik Deutschland besteht nicht nur aus einem Bundesland! Wenn es denn so ist, dass in "Deinem" Bundesland, die Ämter nur 10 % der Kündigungen nicht zustimmen, dann sich hat das Mittel des GdB, diese Gesetzgebung, schon ausgezahlt.
Oh, wir haben mehrere Bundesländer? Das ist mir ja ganz neu ;-)

Natürlich macht der besondere Kündigungsschutz Sinn und für jeden der auf diesem Weg seinen Arbeitsplatz sicher kann, ist das ein großer Gewinn. Das hat hier ja auch niemand bestritten.

Es sollte in diesem Zusammenhang eben auch mit den Fakten gearbeitet werden und die besagen einfach, dass man auch als Schwerbehinderter oder Gleichgestellter gekündigt werden kann und das eben nicht nur in extremen Einzelfällen.

Das "mein" Bundesland da völlig im Durchschnitt aller anderen Bundesländer liegt und kein Ausreißer ist, belegen die Zahlen der BIH.
After all this time ? Always.

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Candykills
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Beitrag Sa., 25.01.2020, 16:05

erdbeerstiel2019 hat geschrieben: Sa., 25.01.2020, 15:31 Suizidale Gedanken, Selbstverletzung, Abhängigkeit von Deiner Therapeutin. Wenn Du nicht behindert bist, dann weiß ich aber nicht wer es überhaupt ist.
Ob das für einen GdB von 30 reicht, ist jedoch durchaus fraglich.
Du scheinst dich bei psychischen Erkrankungen nicht gut auszukennen, wenn du meinst diese drei Dinge wären schon das Nonplusultra für einen GdB mindestens von 30. Ich kenne Menschen mit weitaus größeren Problemen, die gerade mal einen GdB von 30 bekommen haben.
Ich bin wie einer, der blindlings sucht, nicht wissend wonach noch wo er es finden könnte. (Pessoa)

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diesoderdas
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Beitrag Sa., 25.01.2020, 16:09

erdbeerstiel2019 hat geschrieben: Sa., 25.01.2020, 15:31 also das hört sich in Deinen Beiträgen aber ganz anders an, von wegen nicht behindert! Du schreibst es doch selbst: Suizidale Gedanken, Selbstverletzung, Abhängigkeit von Deiner Therapeutin. Wenn Du nicht behindert bist, dann weiß ich aber nicht wer es überhaupt ist.
Du bezeichnest sie gerade als behindert. Das ist schon übergriffig.

Selbst wenn sie behindert wäre, wäre es auch ihre Entscheidung, wenn sie nicht als behindert "laufen wollen würde".

Außerdem sind wohl so ziemlich alle in Psychotherapie von irgendwas "behindert" in ihrem Leben.
Und haben oder wollen deshalb noch lange keinen Behinderungsgrad. Was nichts damit zu tun haben muss, sich für was besseres zu halten.

Suizidale Gedanken, Selbstverletzung, Abhängigkeit dürfte auch auf verdammt viele zutreffen.

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Anna-Luisa
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Beitrag Sa., 25.01.2020, 16:14

diesoderdas hat geschrieben: Sa., 25.01.2020, 16:09 Suizidale Gedanken, Selbstverletzung, Abhängigkeit dürfte auch auf verdammt viele zutreffen.
Es haben ja auch verdammt viele Menschen einen Behinderungsgrad. Klar kann man sich dagegen entscheiden, ihn zu beantragen. Ich würde auch nicht gerade zu einer Beantragung raten, da ich mehr Nachteile als Vorteile sehe.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
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Le_na
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Beitrag Sa., 25.01.2020, 16:17

erdbeerstiel2019 hat geschrieben: Sa., 25.01.2020, 15:31 Nehm es mir bitte nicht krumm, aber Dein Forenname sagt einiges aus.
Und das meinte ich mit übergriffig. Beleidigungen werden auch nicht weniger beleidigend wenn man vorher sagt "nimm es mir nicht krumm".

Uschi hat doch gesagt es kommt nicht in Frage für sie, also ist das Thema damit doch auch erledigt. Das kann jeder für sich selbst entscheiden.

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Anna-Luisa
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Beitrag Sa., 25.01.2020, 16:23

Le_na hat geschrieben: Sa., 25.01.2020, 16:17 Und das meinte ich mit übergriffig. Beleidigungen werden auch nicht weniger beleidigend wenn man vorher sagt "nimm es mir nicht krumm".
Wenn jemand eine Aussage als unangebracht, unangenehm oder übergriffig empfindet, ist dies aber noch lange keine Beleidigung.
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Le_na
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Beitrag Sa., 25.01.2020, 16:29

Zu sagen der gewählte User name sage schon einiges über den psychischen Zustand einer Person aus, empfinde ich als Beleidigung. Muss natürlich nicht jeder so empfinden.

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