Als Therapiegeschädigter (oder auch allgemein als Betroffene(r) ist man normalerweise nicht objektiv. Aus gutem Grund können Richter als "befangen" abgelehnt werden, wenn dieser beispielsweise ein Freund des Angeklagten ist.Solage hat geschrieben: ↑Fr., 24.01.2020, 23:01 Aber wenn du schreibst, dass man als Therapiegeschädigter nicht objektiv ist, dann zieht es mir die Schuhe aus!
Weil, der Schaden ist da und Du schreibst, dass der Schaden da ist, obwohl der Therapeut fachgerecht gearbeitet hat?
Das erinnert mich an Frauen, die vergewaltigt wurden und vor Gericht dann selbst angeklagt wurden, weil sie evtl. einen zu kurzen Rock getragen haben, zu verführerisch waren.
Es wäre auch nicht gut, wenn "Betroffene" über das Strafmaß von Tätern entscheiden können. Dann könnten wir auch direkt die Selbstjustiz einführen. Dass "der Schaden da ist, obwohl der Therapeut fachgerecht gearbeitet hat", hat niemand geschrieben. Durch frühere negative Erfahrungen ist der Patient aber oft in seiner Wahrnehmung eingeschränkt. Das muss nichts mit der Kompetenz des Therapeuten zu tun haben.
Wo wurden denn Frauen VOR GERICHT ANGEKLAGT, weil sie evtl. einen zu kurzen Rock getragen haben?