Angst das meiner Thera wegen mir etwas passiert!

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Psychotherapie (von der es ja eine Vielzahl von Methoden gibt) gesammelt? Dieses Forum dient zum Austausch über die diversen Psychotherapieformen sowie Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Therapie.

isabe
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Beitrag Mo., 22.01.2018, 23:55

Wenn man kein Verfahren einleitet, kann sich auch nichts ändern. Das wäre aber der Job der Pflegeeltern und des Vaters.

Solange niemand einen offiziellen Weg einschlägt, wird es immer darauf hinauslaufen, dass deine Mutter mitreden möchte und darf. Wieso sollte ein Sorgerechtsstreit drei Jahre dauern? Das wäre für ein Kind nicht zumutbar, denn üblicherweise geht es da um eine reale Gefährdung des Kindeswohls.

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Krümmelmonster
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Beitrag Mo., 22.01.2018, 23:57

Streiten kostet Geld? Oder liege ich falsch?

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Lissy03
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Beitrag Mo., 22.01.2018, 23:58

Krümmelmonster hat geschrieben: Mo., 22.01.2018, 23:57 Streiten kostet Geld? Oder liege ich falsch?
Ja das tut es......
Das ist es dann nicht wert.

@isabe mein wohl ist ja nicht gefährdet aus Sicht des Gerichts bin ja bei pflegeeltern....
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isabe
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Beitrag Mo., 22.01.2018, 23:59

https://dejure.org/gesetze/FamFG/155.html

§ 155
Vorrang- und Beschleunigungsgebot

(1) Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen.

(2) 1Das Gericht erörtert in Verfahren nach Absatz 1 die Sache mit den Beteiligten in einem Termin. 2Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden. 3Das Gericht hört in diesem Termin das Jugendamt an. 4Eine Verlegung des Termins ist nur aus zwingenden Gründen zulässig. 5Der Verlegungsgrund ist mit dem Verlegungsgesuch glaubhaft zu machen.

(3) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen der verfahrensfähigen Beteiligten zu dem Termin anordnen.

(4) Hat das Gericht ein Verfahren nach Absatz 1 zur Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung ausgesetzt, nimmt es das Verfahren in der Regel nach drei Monaten wieder auf, wenn die Beteiligten keine einvernehmliche Regelung erzielen.
----

Also lag der Fall schon bei einem Gericht? Und was wurde da beantragt und beschlossen? Ich dachte, du wolltest das Gericht rauslassen.
Zuletzt geändert von isabe am Di., 23.01.2018, 00:01, insgesamt 1-mal geändert.

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Lissy03
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Beitrag Di., 23.01.2018, 00:01

isabe hat geschrieben: Mo., 22.01.2018, 23:59 https://dejure.org/gesetze/FamFG/155.html

§ 155
Vorrang- und Beschleunigungsgebot

(1) Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen.
Es greift kein Punkt.....
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isabe
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Beitrag Di., 23.01.2018, 00:02

Na gut, wenn dein Kindeswohl nicht gefährdet ist, macht es ja nichts, wenn du dich mit der Mutter zum Gespräch triffst. Maßnahmen wie "Fluchtgedanken" wären dann nicht nötig.

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Lissy03
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Beitrag Di., 23.01.2018, 00:04

isabe hat geschrieben: Di., 23.01.2018, 00:02 Na gut, wenn dein Kindeswohl nicht gefährdet ist, macht es ja nichts, wenn du dich mit der Mutter zum Gespräch triffst. Maßnahmen wie "Fluchtgedanken" wären dann nicht nötig.
Isabe doch es ist wahrscheinlich dass meine leibliche handgreiflich wird... Allerdings gibt es bis jetzt nie zeugen dafür.
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Krümmelmonster
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Beitrag Di., 23.01.2018, 00:09

wahrscheindlich wird sie es nicht tun weil es zeugen gibt und es ist strafbar


isabe
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Beitrag Di., 23.01.2018, 00:09

Na ja, "handgreiflich" ist relativ. Wenn ein Elternteil einmal schlägt, wird das Kind nicht sofort entzogen. Selbst wenn das nicht erlaubt ist. Wenn es mehrere Handgreiflichkeiten gab, wird ggf. eine Art Glaubwürdigkeitsgutachten erstellt. Du bist kein Kleinkind mehr, und wenn ein 15Jähriger dem Gericht sagt: "Meine Mutter ist gewalttätig", ist das ein starkes Argument.

Wenn es keine Handgreiflichkeiten oder andere Grausamkeiten gab, muss natürlich geprüft werden, wo das Problem liegt. Irgendwer wird ja aufgrund von irgendwelchen Kriterien entschieden haben, dass du bei der Pflegefamilie sein darfst. Hat man dir gesagt: "Lissy, du darfst in die Pflegefamilie, weil die Mutter gefährlich ist. Aber sie muss das Sorgerecht behalten, weil sie so gefährlich nicht ist"? - Es muss ja bereits etwas entschieden worden sein, so wie du das schilderst.

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Lissy03
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Beitrag Di., 23.01.2018, 00:13

isabe hat geschrieben: Di., 23.01.2018, 00:09 Es muss ja bereits etwas entschieden worden sein, so wie du das schilderst.
Das Sorgerecht wird bei kinder die in pflege leben.nur wenn es um starke drogen etc geht entzogen ansonsten behalten es die Eltern.
Das einzige was je entschieden wurde ist das ich zu pflegeeltern kam....
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Beitrag Di., 23.01.2018, 00:15

Krümmelmonster hat geschrieben: Di., 23.01.2018, 00:09 wahrscheindlich wird sie es nicht tun weil es zeugen gibt und es ist strafbar
Wie viel Kontrolle hat man über sich bei ca. Einer halben bis ganzen flasche Wein
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isabe
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Beitrag Di., 23.01.2018, 00:27

Das Sorgerecht wird bei kinder die in pflege leben.nur wenn es um starke drogen etc geht entzogen ansonsten behalten es die Eltern
Das Sorgerecht kann dann entzogen werden, wenn das Kindeswohl dauerhaft gefährdet ist (und dann muss es immer wieder geprüft werden). Es heißt nicht "wenn die Eltern starke Drogen nehmen"...

Das Sorgerecht kann auch teilweise entzogen werden.

Aber natürlich: Wenn die Mutter "einfach nur so" schwierig ist, wäre das nicht gerechtfertigt. Allerdings: Dann gilt eben auch, dass du da irgendwie durch musst. Denn sie HAT ja das Recht, über wichtige Dinge informiert zu werden.

Ich kann verstehen, dass es sich für dich schlimm anfühlt, aber wenn es keine objektiven Gründe gibt, sondern "nur" eine schwierige Beziehung, dann nimm die nötigen Termine wahr und fertig.

Ich denke, dass es darum geht, herauszufinden, wie hoch die Gefahr objektiv für dich ist: dadurch, dass die Mutter die Therapeutin kontaktiert; dadurch, dass sie dich sehen will. Ob sich das noch im Rahmen des "Normal-Schwierigen" bewegt oder ob es so gravierend ist, dass dein Wohl gefährdet ist.


isabe
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Beitrag Di., 23.01.2018, 00:30

Es bringt halt relativ wenig zu sagen, was alles passieren KÖNNTE. Entscheidender ist, was passiert IST. Denn nur daraus leitet sich ab, das zu verhindern, was eventuell passieren könnte.

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Krümmelmonster
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Beitrag Di., 23.01.2018, 00:36

ist bei jeden menschen verschieden.
ich kanns dir nicht sagen weil ich fast keinen Alkohol trinke.

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Lissy03
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Beitrag Di., 23.01.2018, 00:39

Krümmelmonster hat geschrieben: Di., 23.01.2018, 00:36 ist bei jeden menschen verschieden.
ich kanns dir nicht sagen weil ich fast keinen Alkohol trinke.
Das,war eine Anspielung darauf das meine leibliche zu 90% mit leichter fahne sich bei den Termin blicken lässt.

Nein esbist nicht im normal schwierigen.
Aber durch den Termin muss ich jetzt so oder so...
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