mio hat geschrieben: ↑Di., 25.04.2017, 13:48
Alyssa hat geschrieben: ↑Di., 25.04.2017, 12:46
Ich lese da überhaupt keinen Zwang raus.
Ich bezog mich auf die Möglichkeit des "Auflauerns".
Ich weiss auch nicht, wo du ein Auflauern rausliest.
mio hat geschrieben: ↑Di., 25.04.2017, 13:48
Wenn mir jemand "auflauern" würde, dann empfände ich das sehr wohl als "Zwang". Und wenn das jemand mehrfach tun würde, dann könnte ich auch erwirken, dass diese Person mir fern bleibt, so nachweisbar ist, dass sie mir auflauert.
Siehste, und da versuchst du jetzt, Sorrow was unterzuschieben, was eigtl. deins ist. DU hast ein Problem mit "Auflauern", "Zwang" und "Versprechen". Nicht Sorrow.
mio hat geschrieben: ↑Di., 25.04.2017, 13:48
Einen - postalischen - Brief sehe ich auch unbedenklich, was die rechtlichen Konsequenzen angeht, aber ich glaube halt wegen der Vorgeschichte eben auch, dass sie den dann vielleicht ungelesen weg wirft.
Da keiner hier die Persönlichkeit und Einstellungen der Tante kennt, ist das ja nur Spekulation und Empfinden deinerseits.
mio hat geschrieben: ↑Di., 25.04.2017, 13:48
Während ein Mediator erst mal eine neutrale Person wäre, die nichts "bedrohliches" an sich hat.
Das sehe ich z.B. anders. Ich würde mir denken, dass derjenige, der Mist gebaut hat, es nun also nichtmal gebacken bekommt, selbständig die Initiative zur Aufarbeitung zu ergreifen. Wie du siehst, so unterschiedlich können die Aufassungen sein.
mio hat geschrieben: ↑Di., 25.04.2017, 13:48
Du scheinst noch nie vor jemandem Angst gehabt zu haben, der Deine Grenzen überschritten hat, wenn Du in "heimlichen Aktionen" keinen "Zwang" siehst.
Unterstellungen solcher Art kannst du lassen. Ich denke eher, du hast ein Riesenproblem bei dir selber, was "heimliche Aktionen" und "Zwang" angeht. Und du bekommst es offenbar nicht hin, beide Seiten zu sehen. Schlechte Ausgangslage, wenn man ein Problem lösen will.
mio hat geschrieben: ↑Di., 25.04.2017, 13:48
Und an die Ansage, den Kontakt zu unterlassen ist sich nun mal auch dann zu halten, wenn sie nur von der betroffenen Person kommt.
Hat die besagte Person denn so eine Äusserung wirklich persönlich getan? Und wenn ja, wie lange gilt dann so eine einmalig getätigte Äusserung? Für immer? Für die gesetzliche Frist von 3 Jahren? Bei guter Führung vielleicht nur für 1,5 Jahre? Genaues weiss hier doch keiner.
mio hat geschrieben: ↑Di., 25.04.2017, 13:48
Wird dies mehrfach nicht respektiert, dann könnte die Person die belästigende Person wegen Stalking anzeigen.
Hier wurde doch nichts mehrfach nicht respktiert! Und gleich mit Stalking zu kommen. Was spinnst du dir denn da zusammen? Sorrow hat sich einmalig sehr falsch verhalten, die Rechnung dafür kassiert, sich 4 Jahre von der Tante ferngehalten, und will jetzt den ERSTEN VERSUCH starten, sich wieder annzunähern.
Sorrow wird sich hoffentlich zu helfen wissen. Tipps, Ratschläge und Ideen gabs ja viele. Mehr können wir hier nicht tun.