Ich habe Erfahrungen damit, wie weit auseinanderliegenden Sitzungen beim Psychotherapeuten genutzt werden können.Echolotin hat geschrieben: ↑Sa., 25.03.2017, 13:42
Lockenkopf hier deiner eigener Beweis, dass du keine persönliche Erfahrung damit hast, was in Quartalsstunden gemacht wird oder nicht. Geschweige denn, dass es bei dir scheinbar jemals zur Deatte stand.
Du hast 95 Euro gezahlt für eine Therapiestunde, eben diese die kassenärztlich im EBM Katalog unter 35.2. steht.
Quartalsstunden sind EBM 23220, stehen also in einem ganz anderen Kapitel (psychotherapeutische Grundversorgung).
Und dabei spielt es keine Rolle, ob ich diese selber finanziere, oder sie mir von der KK finanziert werden. (Und jetzt folgt ein für alle Th. allgemein gültiger Satz)
Denn ein verantwortungsbewusster Th. wird immer das tun was nötig und was bei der Sitzungshäufigkeit möglich ist und das ganze in Bezug auf die Persönlichkeit und Störung des Pat.
Interessant ist auch die EBM Fibel, da steht auch drin was während laufender Therapie abgerechnet werden kann (Testverfahren nur im Ausnahmefall, diese gehören in die Probatorik; Anamnese max. 1 /Jahr während der Therapie, selbst das ist nicht umumstritten). In diesen Abrechnungsziffern bewegst du dich in deiner Berufstätigkeit als Physiotherapeut aber nicht. Also ist das auch nicht eins zu eins übertragbar, nur weil das wort Therapeut im Wortstamm enthalten ist.
Genau, du zählst auf, was wann abgerechnet werden kann. Wenn ein Th. nur das tun würde was er abrechnen kann, würde er keine Therapie erfolgreich abschließen können.
Denn es ist nun mal nicht möglich eine Therapie (ganz gleich welcher Art) erfolgreich durchzuführen, wenn man nur einmal zu Beginn der Therapie Diagnostik macht. Im Grunde ist der Diagnosemodus des Th. während der gesamten Therapie eingeschaltet. Es müssen nämlich laufend, durch die Therapie neu gewonnene Erkenntnisse therapeutisch berücksichtigt werden. Eine Therapie befindet sich im ständigen Anpassungsprozess an den Pat. Sie muss immer wieder neu ausgerichtet werden. (und das sind wieder Allgemeinsätze die für alle Th. gelten)