Mein Sohn zerstört sein Leben - und meins auch

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Krang2
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Beitrag Do., 02.02.2017, 08:23

Wenn es eine Entgiftung o.ä. gibt, die auch Langzeitschäden durch Medikamenteneinnahme günstig beeinflussen kann, dann hätte das auch gegen den Willen des Betroffenen einen Sinn, da sich hierdurch seine Persönlichkeit zum Positiven verändern kann.

@eremit, AD(H)S im Jugendalter erhöht das Risiko, später eine antisoziale PS zu bekommen.
@sunna, das muß sich nicht ausschließen, es gibt doch Wohnprojekte o.ä. für Suchtbetroffene. Rauswerfen heißt nicht, den Kontakt abzubrechen und nicht mehr zu helfen, sondern lediglich eine gesunde Abgrenzung.

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Sunna
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Beitrag Do., 02.02.2017, 08:39

@Krang2

Von einem Kontaktabbruch sprach ich nicht und den würde ich in diesem Fall auch nie vorschlagen. Auch mir geht es dabein um eine gesunde Abgrenzung, die dem Sohn erlaubt wird.

Dafür finde ich deinen Vorschlag mit dem Wohnprojekt (gibt es so etwas speziell für jüngere Suchtbetroffene?) gut und soweit ich mich erinnere, wurde er hier noch nirgendwo angesprochen. Eine Beratungsstelle hat vielleicht noch mehr solcher Tipps.

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leuchtturm
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Beitrag Do., 02.02.2017, 17:17

mondlicht hat geschrieben:Aber als Mutter ist man nun mal jahrelang zwangsläufig irgendwie co-abhängig im Sinne von (mit)verantwortlich. ....
Also mag Schneeschmelze co-abhängig sein. Aber was bringt ihr diese Erkenntnis ...??

Falsch. Man meint (oft) als Mutter, immerzu verantwortlich für seine Kinder zu sein. Aber Erziehung muss auch immer zu einer Selbstständigeklit der Kinder führen, das sollte ihr oberstes Ziel sein.

Was die Erkenntnis einer Co-Abhängigkeit bringt?: Die Erkenntnis, für sich selbst zu sorgen.
Im Moment hat der Sohn die Eltern voll im Griff.
Sie tanzen nach seiner Pfeife.
Er pellt sich ein Ei auf familiäre Vereinbarungen.
Er zieht sein Ding durch, unabhängig, wie es den anderen dabei geht.
Das ist hochgradig asoziales Verhalten, hervorgerufen durch die Drogen.
Es wird nicht lange dauern, dann fängt er an, die Eltern zu bestehlen.


Sie decken seine Sucht.

Seinen Teufelskreis werden sie nicht verändern können.
Aber sie können verhindern, dass er ihr Leben auch noch zerstört.

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leuchtturm
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Beitrag Do., 02.02.2017, 17:19

Sunna hat geschrieben:@Krang2

Dafür finde ich deinen Vorschlag mit dem Wohnprojekt (gibt es so etwas speziell für jüngere Suchtbetroffene?) gut und soweit ich mich erinnere, wurde er hier noch nirgendwo angesprochen. Eine Beratungsstelle hat vielleicht noch mehr solcher Tipps.
die meisten Wohnprojekte richten sich an Abhängige, die im Entzug sind. Aber vll gibt es auch andere.

Mit 21 Jahren ist er übrigens sooo jung nicht mehr :(

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Nico
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Beitrag Do., 02.02.2017, 17:31

leuchtturm hat geschrieben: Mit 21 Jahren ist er übrigens sooo jung nicht mehr :(
Naja das ist relativ.
Ich war mit 21 ein schwerer Alkoholiker und ein riesen Depp.
Ich finde 21 ist schon noch jung und in dem Alter sollte man noch nicht alles als verloren sehen.
Nicht das schwarze Schaf ist anders, sondern die weißen Schafe sind alle gleich ;)


montagne
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Beitrag Fr., 03.02.2017, 16:05

Nicht alles verloren ja, aber hier ist wohl eher gemeint, nicht mehr jung genug für Maßnahmen der Jugendhilfe und damit einfachere Schritte in Richtung Maßnahmen gegen seinen Willen.

Denn es gibt in Deutschland auch ein Recht auf Krankheit und damit auf ein Recht auf Sucht. Gegen den ausgesprochenen Willen der betroffenen etwas nachhaltiges zu unternehmen ist mehr als schwer. Im Grunde ja zu Recht.

Ich würde auch erstmal Schritte ohne ihn andenken. Also als Eltern/Stiefelternpaar eine Drogen- und Sozialberatung aufsuchen.
Eine Möglichkeit wäre noch, aber da muss er schon recht weit unten aufgeschlagen sein, ihn wegen seiner Spielsucht und Überschuldung unter gerichtlich bestellte Betreuung zu stellen, bzw. diese beim Familiengericht zu beantragen. Ob es durchgeht, sei dahingestellt, beantragen kann man es aber. Es würde nochmal Möglichkeiten eröffnen, sollte die Jugendhilfe nicht mehr greifen.
Würde auch einen Rausschmiss ermöglichen, ohne das er wohnungslos wird, was vielleicht die (berechtigte) Angst hier ist.
amor fati


Eremit
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Beitrag Sa., 04.02.2017, 16:58

montagne hat geschrieben:Denn es gibt in Deutschland auch ein Recht auf Krankheit und damit auf ein Recht auf Sucht. (…)
Das ist mir neu.
montagne hat geschrieben:Würde auch einen Rausschmiss ermöglichen, ohne das er wohnungslos wird, was vielleicht die (berechtigte) Angst hier ist. (…)
Wenn er keinen Mietvertrag hat, kann er jederzeit vor die Tür gesetzt werden. Die Versorgungspflicht erlischt meines Wissens nach mit Erreichen des 18. Lebensjahres.

Meine Empfehlung: Vor die Tür setzen und Kontakt abbrechen, konsequent.

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leuchtturm
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Beitrag Sa., 04.02.2017, 17:32

Denn es gibt in Deutschland auch ein Recht auf Krankheit und damit auf ein Recht auf Sucht. -- Quelle: viewtopic.php?f=71&p=916530#p916530
es gibt aber auch ein recht auf eigenschutz. Das der eltern nämlich.

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Lockenkopf
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Beitrag Sa., 04.02.2017, 17:41

Eremit hat geschrieben:
montagne hat geschrieben:Denn es gibt in Deutschland auch ein Recht auf Krankheit und damit auf ein Recht auf Sucht. (…)
Das ist mir neu.
Es ist tatsächlich so, das niemand verpflichtet ist, an seinen Krankheiten zu arbeiten. Jeder hat das Recht seine Krankheiten untherapiert zu lassen und daran zu Grunde zu gehen. Niemand ist verpflichtet Medizinische Hilfe aufzusuchen oder anzunehmen.

Und ja, jeder hat das recht auf Selbstschutz, z.B. gegenüber Menschen die jeder Verantwortung für sich ablehnen.
Liebe Grüße
Lockenkopf

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Kellerkind
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Beitrag Sa., 04.02.2017, 17:45

Wenn er keinen Mietvertrag hat, kann er jederzeit vor die Tür gesetzt werden. Die Versorgungspflicht erlischt meines Wissens nach mit Erreichen des 18. Lebensjahres.
Laut meinem letzten Wissenstand darf man dem zum Trotze jedoch nicht vor 25 im ALG-II-Bezug in eigene Wohnung ziehen, wenn man zuvor noch bei den Eltern wohnte. Eine Wohnung über das Amt zu beantragen würde also abgelehnt werden...
Es gibt noch jede Menge andere Beispiele und Ausnahmen, bei denen die "Versorgungspflicht" weit über 18 hinausgeht. Ich musste damals z.B. mit 32(!!!) beim BAföG-Amt noch die Einkommensnachweise meiner Eltern vorlegen OBWOHL ich längst ausgezogen, verheiratet und selbst Mutter war.
Noch ein Beispiel sind Reha-Maßnahmen wie z.B. betreutes Wohnen, auch da wendet sich die zuständige Behörde/Institutionen an die Eltern, ziemlich egal, wie alt das Kind ist. Wenn Geld vorhanden ist, muss man zahlen. Punktaus.

Es ist leider ziemlich egal, wie alt und krank oder süchtig das eigene Kind ist, man kann sich nicht einfach so von seinen elterlichen Pflichten lösen, man kann sich nicht von seinen Kindern auf Nimmer-Wiedersehen in irgendeiner Form scheiden lassen und freisprechen. Zumindest gesetzlich nicht. Moralisch und seelisch ist nochmal ein anderes Problem. Selbst wenn man ein Kind im übertragenen Sinne "sterben" lässt und aus dem Leben streicht, ist ja alles andere als so, als dass man dann mit dem Verlust und dem Trauma glücklich und selig juchu-rufend ein neues, befreites Leben anfängt, als hätte es das verlorene Kind nie gegeben...
Es ist tatsächlich so, das niemand verpflichtet ist, an seinen Krankheiten zu arbeiten. Jeder hat das Recht seine Krankheiten untherapiert zu lassen. Niemand ist verpflichtet Medizinische Hilfe aufzusuchen oder anzunehmen.
Aha, und was ist mit der berühmt-berüchtigten Eigen- und Fremdgefährdung? Wenn dem wirklich so wäre, wieso gibt es dann überhaupt so etwas wie Zwangseinweisungen? Wieso ist dann Sterbehilfe verboten?
"Auch andere Wege haben schöne Steine. "


montagne
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Beitrag Sa., 04.02.2017, 19:04

Eremit hat geschrieben:
montagne hat geschrieben:Denn es gibt in Deutschland auch ein Recht auf Krankheit und damit auf ein Recht auf Sucht. (…)
Das ist mir neu.
No ja ist aber so.... es gibt mehrere wegweisendes Präzedenzurteile dazu, gerade im Bereich psychische Erkrankungen. Auch ein Psychotiker oder ein schwerer Borderliner muss sich nicht behandeln lassen, auch dann nicht, wenn er bereits unter Betreuung steht und der Betreuer auch den Bereich Gesundheit hat.
Gilt natürlich nur für Erwachsene und Einschränkung bei akuter Fremd- und Selbstgefärdung. Wobei das eben klagbar ist.
Ein Alki, der sich in seiner Gartenlaube zu Tode säuft gefärdet sich auch selbst, aber das kann ihm niemand verbieten.


Zum Mietvertrag: Ich rede an der Stelle nicht vim juristischen, sondern sicher vom moralischen Dilemma der Mutter. Juristisch kann sie ihn durchaus rauswerfen. da er eine Ausbildung hat, besteht auch keine Versorgungspflicht mehr. Aber so einfach ist das leider nicht.
amor fati


Eremit
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Beitrag Sa., 04.02.2017, 19:16

Lockenkopf hat geschrieben:Es ist tatsächlich so, das niemand verpflichtet ist, an seinen Krankheiten zu arbeiten. Jeder hat das Recht seine Krankheiten untherapiert zu lassen und daran zu Grunde zu gehen. Niemand ist verpflichtet Medizinische Hilfe aufzusuchen oder anzunehmen.
Daraus leitet sich aber noch kein "Recht auf Krankheit" ab …
Kellerkind hat geschrieben:Laut meinem letzten Wissenstand darf man dem zum Trotze jedoch nicht vor 25 im ALG-II-Bezug in eigene Wohnung ziehen, wenn man zuvor noch bei den Eltern wohnte. Eine Wohnung über das Amt zu beantragen würde also abgelehnt werden... (…)
Von ALG-Bezug habe ich bis jetzt nichts gelesen, vielleicht habe ich die Stelle auch nur überlesen.
Kellerkind hat geschrieben:Es gibt noch jede Menge andere Beispiele und Ausnahmen, bei denen die "Versorgungspflicht" weit über 18 hinausgeht. Ich musste damals z.B. mit 32(!!!) beim BAföG-Amt noch die Einkommensnachweise meiner Eltern vorlegen OBWOHL ich längst ausgezogen, verheiratet und selbst Mutter war.
Von BAföG-Förderung habe ich bis jetzt auch nichts in Bezug auf den Sohn gelesen. Bis jetzt war noch nichts dabei, was die Eltern rechtlich faktisch dazu verpflichtet, den Sohn weiterhin zu versorgen.

Um es mal kurz und knackig auszudrücken, Schneeschmelze:

Wenn alles beim alten bleibt, also alle genau so weitermachen wie bisher, wird nicht nur der Sohn untergehen, sondern auch Ihr, denn er wird Euch früher oder später mitnehmen, auf die eine oder andere Weise. Ein plötzliches Umdenken aus dem nichts wird sich bei ihm nicht einstellen, solange immer jemand da ist, der ihn auffängt und alles ausbügelt. Eher wird sich sein Verhalten nur noch weiter verfestigen.

Wenn Ihr ihn rauswerft, geht im schlimmsten Fall nur er unter. Im besten Fall lernt er schließlich durch Leid und Schmerz, dass er sich zusammenreißen und Verantwortung für sein Handeln übernehmen muss.

Menschen lernen nur durch Leid und Schmerz. Alles andere ist unrealistisches Wunschdenken.


Eremit
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Beitrag Sa., 04.02.2017, 19:38

montagne hat geschrieben:Auch ein Psychotiker oder ein schwerer Borderliner muss sich nicht behandeln lassen, auch dann nicht, wenn er bereits unter Betreuung steht und der Betreuer auch den Bereich Gesundheit hat.
Gilt natürlich nur für Erwachsene und Einschränkung bei akuter Fremd- und Selbstgefärdung. Wobei das eben klagbar ist.
Schon klar. Ich wollte bzw. will nur Folgendes ausdrücken:

Es gibt faktisch genausowenig ein Recht auf Krankheit wie ein Recht darauf, Baseballkappen zu tragen. Man darf zwar (bis auf einige sehr spezifische Ausnahmen) überall Baseballkappen tragen, daraus erwächst aber noch kein grundsätzliches Recht. Mehr habe ich nicht gemeint.
montagne hat geschrieben:Ich rede an der Stelle nicht vim juristischen, sondern sicher vom moralischen Dilemma der Mutter. Juristisch kann sie ihn durchaus rauswerfen. da er eine Ausbildung hat, besteht auch keine Versorgungspflicht mehr. Aber so einfach ist das leider nicht.
Auf der anderen Seite kann man aber die Liebe zum Kind genauso als Argument für den Rauswurf sehen: Wenn er nicht dazu gezwungen wird, Selbstständigkeit zu entwickeln – um sein Leben eben auch selbstständig umzukrempeln – geht er garantiert unter. Ohne Sanktion kein Umdenken, ohne Umdenken keine Zukunft. Wenn man sein Kind liebt, will man, dass es eine Zukunft hat.


montagne
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Beitrag Sa., 04.02.2017, 19:45

Doch es gibt dieses Recht... wie ich sagte es gibt diverse gerichtliche Urteile, die genau das sagen: Es gibt ein Recht auf Krankheit. Diese Urteile machen es nahezu unmöglich einen Erwachsenen gegen seinen Willen zu behandeln. Und Selbst- und Fremgefärdung ist eng gefasst. Da kann man jemanden temporär in die Psychiatrie bringen und auch mit Medikamenten behandeln, aber das ist so kurzfristig, dass sich an seiner Situation selten was ändern wird.

Diese juristische Situation mag moralisch erstmal richtig sind, bedingt in der Praxis aber, das es ja schwierig ist. Wie viel freien Willen hat ein Süchtiger oder ein schwer Persönlichkeitsgestörter oder ein Psychotiker denn? Schwierig für Angehörige und so manchen Helfer.

Ansonsten klar, man will das er eine Zukunft hat. Schmeißt man ihn raus, kann es der Tritt in den Hintern sein, den er brauchte. Kann ihn aber auch vollends zu Fall bringen. Von daher würde ich eine Betreuer-Lösung anstreben, wenngleich es ungewiss ist, ob es machbar ist, aber ein Versuch wert.
amor fati


Eremit
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Beitrag Sa., 04.02.2017, 20:40

montagne hat geschrieben:(…) Schmeißt man ihn raus, kann es der Tritt in den Hintern sein, den er brauchte. Kann ihn aber auch vollends zu Fall bringen. (…)
Kann. Wenn es so weitergeht wie bisher, hat man die Garantie
montagne hat geschrieben:Von daher würde ich eine Betreuer-Lösung anstreben, wenngleich es ungewiss ist, ob es machbar ist, aber ein Versuch wert.
Wobei einem auch der beste Betreuer nicht beibringen kann, Verantwortung zu übernehmen, selbstständig zu sein oder clean zu werden …

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