Psychotherapeutenwechsel kurz nach Probestunden

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland

mio
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 19:50

[qote="isabe"]Ein Auftrag ist ein Auftrag. Den kann man nicht mal eben ungeschehen machen. Mehr muss zu deinen Auslassungen nicht gesagt werden[/quote]


Aber auch nicht "durchsetzen" ohne entsprechendes "Beweismaterial" - und das scheinst Du nicht zu kapieren....

Der PATIENT beantragt die Therapie. Mittels Unterschrift und Nachweis darüber, dass die Beeinträchtigungen nicht ausschließlich "SOMATISCH" sind. Was ist daran so schwer zu verstehen?

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Candykills
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 19:52

Hätte er ihr keine weiteren Termine gegeben bevor er von der Kasse einen Übernahmebescheid bekommen hätte, hätte auch jeder aufgeschrien. So hat er ihr Termine gegeben in dem Glauben, dass er sie auch bezahlt bekommt. Deiner Version nach, Mio, wäre der Therapeut in jeder Situation der Dumme.
Die Therapiestunden müssen bezahlt werden, denn er hat Arbeit geleistet. Wie sie nun gezahlt werden, ist wohl eher die Frage, weil die TE ja wie sie sagt kein Geld hat. Er wird sie aber wahrscheinlich irgendwie berechnen.
Ich bin wie einer, der blindlings sucht, nicht wissend wonach noch wo er es finden könnte. (Pessoa)


mio
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 19:58

Es geht doch nicht um "Schuld" oder "Unschuld" - es geht um "wer hat es zu tragen?". Und das ist an der Stelle er Thera.

Solange er kein "Fundament" hat zu beantragen, ist es sein Problem, wenn er es tut. Nix weiter.


Die TE ist da gepflegt "RAUS".


isabe
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 20:05

Mio, du erzählst immer mehr falsche Sachen. Ich findest langsam peinlich, und ich möchte mir das Fremdschämen hier ersparen.

Du hast Null Ahnung vom BGB, erzählst was von Schuld und Moral und dem Durchsetzen eines Rechtsanspruchs (als ob das dasselbe sei wie der eigentliche Anspruch) und davon, dass man seine Willenserklärung jederzeit rückgängig machen kann - schlimm.

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mio
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 20:09

Und Du redest Dich permanent "raus" anstatt sachlich zu argumentieren, Isabe. Wenn es Dir beim SElLBSTAUFWERTEN hilft? Bitte.

Inhaltlich kommt dabei null rum.

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Candykills
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 20:14

Das stimmt so nicht. Er hat in ihrem Auftrag den Antrag aufgesetzt und Stunden abgehalten. Dafür muss sie auch aufkommen. Es obliegt jetzt dem Therapeuten, ob er diese privat abrechnet oder über Quartalsstunden. Tatsache ist, er hat die Arbeit geleistet und Tatsache ist, sie hat an Stunden teilgenommen, ohne eine Kostenübernahme der Krankenversicherung zu haben. Somit steht sie grundsätzlich privat in der Pflicht. Es ist schlichtweg ihr Problem, wenn sie Stunden in Anspruch nimmt ohne Zusage der Krankenkasse.
Ich bin wie einer, der blindlings sucht, nicht wissend wonach noch wo er es finden könnte. (Pessoa)


mio
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 20:20

Candy, ganz ehrlich: Gehts noch???


(Ich krieg hier echt grad Angst.)

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Candykills
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 20:21

Sorry, aber ich versteh dein Denken grade nicht, Mio...
Wenn ich keine Kostenübernahme habe und Therapie in Anspruch nehme, dann muss ich sie privat zahlen. Punkt Ende Aus. So ist das nun mal. Ein Therapeut arbeitet nicht umsonst. So wie bei allen Selbstzahlern. Aber ich hab hier auch keine Lust mich zu streiten, mir geht's zu beschissen dafür. Letztendlich wird die TE das Problem haben und muss es irgendwie lösen.
Zuletzt geändert von Candykills am Fr., 07.10.2016, 20:23, insgesamt 1-mal geändert.
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isabe
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 20:22

Mio, jetzt mal auf Wissen-macht-ah-Niveau:
Du kannst nicht erst den Maler beauftragen, dein Zimmer zu streichen um ihm dann, wenn er fertig ist, zu sagen, dass du es dir anders überlegt hast und du lieber einen anderen Maler beauftragst. Und dabei spielt es keine Rolle, ob die Kosten für die Renovierung von einem Dritten übernommen werden sollten.
Zuletzt geändert von isabe am Fr., 07.10.2016, 21:05, insgesamt 1-mal geändert.


mio
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 20:26

Ja, aber bevor ich einen Maler beauftrage hole ich einen "Kostenvoranschlag" ein und informiere mich.. Das ist vollkommen normales Geschäftsgebaren.

Ich verstehe es echt nicht - das einzige, was ich verstehe, ist, dass ich verstehe, warum Leute in Therapien abhängig zu werden zu scheinen. Und nicht erkennen, dass sie es mit "verlogenen" Vollpfosten zu tun haben.. ( Damit meine ich jetzt nicht Dich.)


isabe
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 20:26

Die abgehaltenen Stunden sind etwas anderes, denn die werden ohnehin üblicherweise erst NACH der Bewilligung abgehalten. Wenn er das vorher macht, ist das sein Risiko. Für den Antrag gilt das nicht.


mio
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 20:33

Ach? Aber er begeht trotzdem den TOTALEN Vertragsbruch?


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Beitrag Fr., 07.10.2016, 23:18

isabe hat geschrieben:Wenn der Patient zum Therapeuten sagt: "Bitte schreiben Sie einen Antrag", dann kann er sich hinterher nicht darauf berufen, ja noch nicht unterschrieben zu haben. Da der Antrag bereits abgeschickt werden soll, wird er schon vorbereitet sein. Diese Arbeitszeit wird der Therapeut sich vergüten lassen wollen - sei es durch den Patienten selbst, sei es durch die Kasse.

Er kann sich das Bericht schreiben nur von der KK vergüten lassen, nicht vom Pat. Da hier aber kein Antrag unterschrieben wurde (wurde auch kein Bericht formuliert) ist auch nichts abrechenfähig.
Liebe Grüße
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 23:25

leviathan hat geschrieben:Wie ist das denn dann genau?
Hätte er nach den 5 Probestunden den Antrag stellen und dann abwarten müssen?
Genau so ist es!
Liebe Grüße
Lockenkopf

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Beitrag Fr., 07.10.2016, 23:28

Candykills hat geschrieben:Ich denke da zählt auch ein mündlicher Vertrag. Wenn man zugesagt hat, die Therapie bei ihm machen zu wollen, dann ist es wohl ziemlich egal, ob der Antrag schon unterschrieben ist oder nicht. Die 2-3 Stunden werden bezahlt werden müssen, irgendwie. Das wäre auch anständig in meinen Augen.
Aber nicht vom Pat. Er kann sie mit der KK abrechnen, aber eben nicht als Psychotherapie.
Liebe Grüße
Lockenkopf

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