Nicht nur das. Wer weiß, wer das in 10 oder 20 Jahren zu sehen bekommt. Die Dozentin unterrichtet ja höchstwahrscheinlich auch noch, wenn meine Therapie längst beendet ist.pandas hat geschrieben:Man bedenke, dass dieses Material nicht im geringsten anonymisiert werden kann: Die Person ist eindeutig erkennbar. Wie schnell kann da jemand Bekanntes unter den Studenten sein.
Seltsame Bedingungen für Beantragung einer Therapie
Ich finde es ja nicht generell verwerflich, solche Aufnahmen in Lehrveranstaltungen zu verwenden. Kann ja sein, dass es Leute gibt, denen das nichts ausmacht. Aber es zur Bedingung zu machen, wenn man, wie pandas ja sehr richtig anmerkte, sich in einer emotionalen Notlage befindet (und das weiß die Therapeutin), da regt sich bei mir doch Widerstand.
"Die fast unlösbare Aufgabe besteht darin, weder von der Macht der anderen, noch von der eigenen Ohnmacht sich dumm machen zu lassen." Adorno
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@Panda
das was du da beschreibst liest sich plausibel und erschreckend zugleich.
@Nico @leberblümchenn
Natürlich muss die Therapie für den Patienten sein und nicht umgekehrt.
Das es von Therapeutenseite menschelt kann passieren ist hier aber nicht das Thema.
Als Ausgleich für seine Leistung bekommt der Therapeut sein Honorar.
Genau das hat mir meine Ex Therapeutin so beschrieben und die wird um die entsprechenden Gesetze Bescheid wissen
das was du da beschreibst liest sich plausibel und erschreckend zugleich.
@Nico @leberblümchenn
Natürlich muss die Therapie für den Patienten sein und nicht umgekehrt.
Das es von Therapeutenseite menschelt kann passieren ist hier aber nicht das Thema.
Als Ausgleich für seine Leistung bekommt der Therapeut sein Honorar.
Genau das hat mir meine Ex Therapeutin so beschrieben und die wird um die entsprechenden Gesetze Bescheid wissen
Nein, aber dass er, je mehr Interessen er mit meiner Therapie parallel verfolgt, es umso weniger um die Therapie geht.Nico hat geschrieben:Ach und du meinst ein Thera der nicht mitfilmt denkt ganz und gar ausschließlich nur an dich und deine Therapie ?
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daisyduck, das schrieb ich ja bereits, dass die einzige Gegenleistung das Honorar sein DARF. Die Zustimmung zur Aufzeichnung darf vermutlich nicht Bedingung sein für die Aufnahme als Patienten. Ich halte das für unethisch und sittenwidrig (und ich meine das auch so deutlich).
Dennoch KÖNNTE es ja sein, dass der betreffende Patient TROTZDEM Vertrauen fassen kann - was nur er selbst beurteilen kann.
Dennoch KÖNNTE es ja sein, dass der betreffende Patient TROTZDEM Vertrauen fassen kann - was nur er selbst beurteilen kann.
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Ich finde es auch nicht generell verwerflich (falls das so rübergekommen sein sollte). Nur sollte es eben meiner Meinung nach unabhängig von der Therapiezusage des Therapeuten in der Entscheidung des Patienten liegen, ob Aufzeichnungen und deren Verwendung für ihn akzeptabel sind.chaosfee hat geschrieben:Ich finde es ja nicht generell verwerflich, solche Aufnahmen in Lehrveranstaltungen zu verwenden. Kann ja sein, dass es Leute gibt, denen das nichts ausmacht.
Eben! Meist wird während der "überzeugung" versucht, solche Bedenken eher leichtfertig auszuwischen.chaosfee hat geschrieben:Nicht nur das. Wer weiß, wer das in 10 oder 20 Jahren zu sehen bekommt. Die Dozentin unterrichtet ja höchstwahrscheinlich auch noch, wenn meine Therapie längst beendet ist.pandas hat geschrieben:Man bedenke, dass dieses Material nicht im geringsten anonymisiert werden kann: Die Person ist eindeutig erkennbar. Wie schnell kann da jemand Bekanntes unter den Studenten sein.
Und ich würde tippen, die meisten Psychologen sind selbst eher zimperlich, was Datenschutz betrifft, wenn es um ihre eigene Person geht.
Ja und nein. Ich vermute eher, Leute, die das nicht so einschätzen können, bewusst. Dabei aber doch ein ungutes Gefühl haben etc.Kann ja sein, dass es Leute gibt, denen das nichts ausmacht.
Insgesamt hat die "Patientenvorführung" in der Geschichte der Psychologie und psychologischen Therapie sehr dubiose Wurzeln. Sie ging eindeutig einher mit Macht und Herrschaft.
Ich finde es gut, wenn man da heute sehr vorsichtig mit umgeht. Wenn Fälle nur mit Wort und Schrift dargestellt werden, ist einiges mögliches an Anonymisierung. Kommt das Bild hinzu, - na dann, gute Nacht Anonymität.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard
Hm, das finde ich jetzt eigenartig, ich würde da eher davon ausgehen, dass sich der Thera da extra um einen positiven Verlauf der Therapie bemühen wird, wo doch quasi unzählige " Berufsanwärter" und damit zukünftige Kollegen mitverfolgen.....chaosfee hat geschrieben:
Nein, aber dass er, je mehr Interessen er mit meiner Therapie parallel verfolgt, es umso weniger um die Therapie geht.
Nicht das schwarze Schaf ist anders, sondern die weißen Schafe sind alle gleich
@Leberblümchen
So wie du das in deinem Letzten Post beschreibst kann ich es stehen lassen..
Ich habe aus gutem Grund den Tip nochmal nachzuhaken gegeben....
So wie du das in deinem Letzten Post beschreibst kann ich es stehen lassen..
Ich habe aus gutem Grund den Tip nochmal nachzuhaken gegeben....
Das weißt du ja nicht, wann und was von den Aufzeichnungen benutzt wird. Ich kann mir kaum vorstellen, dass da quasi in Echtzeit den Ausbildungskandidaten die Therapie vorgeführt wird. Das wäre wohl eher bei Aufzeichnungen zu Supervisionszwecken der Fall.Nico hat geschrieben:Hm, das finde ich jetzt eigenartig, ich würde da eher davon ausgehen, dass sich der Thera da extra um einen positiven Verlauf der Therapie bemühen wird, wo doch quasi unzählige " Berufsanwärter" und damit zukünftige Kollegen mitverfolgen.....chaosfee hat geschrieben:
Nein, aber dass er, je mehr Interessen er mit meiner Therapie parallel verfolgt, es umso weniger um die Therapie geht.
Zu Lehrzwecken könnte ich mir eher eine Verwendung von einzelnen Sequenzen vorstellen, z. B. um eine Interventionstechnik zu illustrieren oder am "lebendigen Material" zu zeigen, wie sich bestimmte Störungsbilder manifestieren.
Nein ich weiß es natürlich nicht, gut dass du es weißt.
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Genau, Maika - ich käme mir dabei vor wie ein Versuchskaninchen, wie eine ständige Teilnehmerin einer Studie. Beobachtet. Und auch wenn ich vermutlich zeitweise die Kamera ausblenden würde, dieses 'dritte Auge' wäre mir dauerhaft zuviel. Beobachtet zu werden bedeutet für die meisten Menschen, dass sie sich dadurch viel stärker der Situation bewusst sind - und sich anders verhalten. Therapeut eingeschlossen.
Und ja, Nico - wenn ich vom guten ausgehe, ist dein Einwurf ein interessanter Aspekt: gerade WEIL es ja zu Lehrzwecken verwendet werden soll, so bemüht sich der Therapeut doch erst recht um hilfreiche Interventionen, Gesprächsverläufe etc.
Trotzdem ist es ganz einfach eine Frage dessen: was willst DU, chaosfee?
Und was sind die sozusagen Mindestbedingungen/anforderungen - die DU auch haben kannst, natürlich, um deinen Wunsch zu realisieren bei ihr Therapie zu machen?
Und ja, Nico - wenn ich vom guten ausgehe, ist dein Einwurf ein interessanter Aspekt: gerade WEIL es ja zu Lehrzwecken verwendet werden soll, so bemüht sich der Therapeut doch erst recht um hilfreiche Interventionen, Gesprächsverläufe etc.
Trotzdem ist es ganz einfach eine Frage dessen: was willst DU, chaosfee?
Und was sind die sozusagen Mindestbedingungen/anforderungen - die DU auch haben kannst, natürlich, um deinen Wunsch zu realisieren bei ihr Therapie zu machen?
Tja, wir hatten hier an anderer Stelle von dem Insider von der anderen Seite erfahren, dass man im Zuge der Ausbildung zum psychotherapeutischen Psychologen auch lernt, dass das geschriebene Recht nicht einzuhalten sei, sondern dem die persönliche Erwägung der "Gerechtfertigkeit" vorgehe.chaosfee hat geschrieben:Ich würde schon die Therapie bei ihr machen, aber eben nicht unter diesen Bedingungen. Und wenn diese Bedingungen nicht rechtmäßig sind, habe ich ja doch noch einmal eine andere Diskussionsgrundlage.
Somit, ich denke, dass würde sie dann auch nicht überzeugen.
Man müsste wahrscheinlich die Prüfung über die Psychotherapeutenkammer betreiben ...
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@Panda
Verstehe ich das richtig?
Ein Therapeut darf gegen geltendes Recht verstoßen wenn er es für gerechtfertigt hält?
Verstehe ich das richtig?
Ein Therapeut darf gegen geltendes Recht verstoßen wenn er es für gerechtfertigt hält?
Najaaa, also es geht darum, dass hier vor jüngerer Zeit von dem Insider darauf hingewiesen wurde (in Bezug auf das Verhalten einer anderen Therapeutin), dass das in dem Kontext zu sehen ist, dass es gesellschaftlich normal sei, wenn jeder für sich geltendes Recht selbst erwäge und danach handele ....daisyduck hat geschrieben:@Panda
Verstehe ich das richtig?
Ein Therapeut darf gegen geltendes Recht verstoßen wenn er es für gerechtfertigt hält?
.... wenn es dann nicht angezeigt o.ä. wird, so durfte der Therapeut in der Praxis ja dagegen verstoßen ...
Bei dem Fall, wo ich darauf anspiele, plädierte der Teilnehmer deshalb dafür, dass die Beschreibung des Verhaltens der Therapeutin aus dem Forum gelöscht wird
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard
Hier der entsprechende Ausschnitt:
Quelle und weiterlesen: http://www.psychotherapiepraxis.at/pt-f ... a&start=15pseudologia hat geschrieben: Auch Deine Offenheit bzgl. dem Schwarzzahlen der Therapeutin hier in einem öffentlichen Forum ist da ein gutes Beispiel. Damit kannst Du sie ziemlich gefährden. Es ist in unserer Gesellschaft eben auch normal/üblich, dass man sich nicht unbedingt an die Gesetze hält. Normalerweise muss man dann halt ein eigenes Gerechtigkeitsempfinden und eigene moralische Ansprüche entwickeln, um damit einen Umgang zu finden, was man jetzt eher verschweigt und mit was man an die Öffentlichkeit geht.
Ich würde Dir raten sehr damit aufzupassen, was Du alles so öffentlich rumerzählst, bevor Du Dein eigenes Gerechtigkeits- und Moralempfinden etwas besser ausgebildet hast.
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