pandas hat geschrieben:pseudologia hat geschrieben:
Wusstest Du z.b. dass bisher NIEMAND eine erfolgreiche Anklage wegen eines sexuellen Missbrauchs in der Therapie durchbekommen hat, obwohl es seit einiger Zeit ein entsprechendes Gesetz gibt?
Das wusste ich nicht. Unabhängige Stellen wären da wohl vertrauenserweckender.
Unabhängige Stellen? Nunja, es geht ja auch darum, dass die Klage eine Absicht hat ... natürlich kann man sich als Patient auch bei unabhängigen Stellen ausjammern über eine gescheiterte Therapie, nur hat das keine faktisch kompensatorische Wirkung und geklärt, ob wirklich eine Unrechtsamkeit von Seiten des Therapeuten vorlag, ist damit auch nicht - genau darum geht es aber in diesen Fällen dem Patienten.
Nachzulesen, dass es speziell wegen SM kein Verfahren gab, kann man hier ab Seite 41; wo insgesamt auch gut umrissen ist, wie es ausschaut mit den Erfolgschancen für Patienten bei rechtlichen Verfahren; als Unterthema der Arbeit von Frau Dr Conrad, die Jenny hier mal verlinkt hatte:
http://www.diss.fu-berlin.de/diss/recei ... 0000015048
pseudologia hat geschrieben:Aber nochmals eine andere Perspektive: Ein Psychiater wurde von einer Patientin bei der Polizei angeklagt, sein Machtverhältnis ausgenutzt zu haben. Dieser darf bis zum Abschluss der Untersuchungkeine weiblichen Patientinnen mehr behandeln. Als ich dies mitbekommen habe, wurde er noch nicht einmal zur Angelegenheit befragt. Da der Anteil von Frauen natürlich viel grösser ist, bringt ihn dies finanziell schon ziemlich in Bedrängnis.
Das ist überraschend - entspricht nicht der obigen Lage. Eventuell, ist die Rechtssprechung in der Schweiz nochmals anders?
In den meisten Ländern gilt ja: Im Zweifel für den Angeklagten, d.h. ohne viele Indizien könne das nicht sein, was Du schreibst.
Es sei denn: Er ist wegen solcher Vergehen eindeutig vorbestraft. Da ist es dann so, dass in Deutschland bei bestimmten Vergehen (nachgewiesen und verurteilt) keine bestimmten Berufe mehr ausgeübt werden dürfen. D.h. der Psychiater wäre nach abgegoltener Strafe wieder zugelassen wurde, jetzt gibt es neuen Verdacht, - da er ähnliche Taten schon begangen hat, steigt die Wahrscheinlichkeit des Rückfalles und er wird sofort gesperrt. Und man weiss da ja auch noch nicht, WIE er sein Machtverhältnis ausgenutzt hat, WELCHE SICHTBAREN Folgen das hatte.
pseudologia hat geschrieben:
Eigene Erfahrung: Mir wurde mal von der Pat. vorgeworfen, dass ich durch eine gestellte Borderline-Diagnose ihr grosse Schwierigkeiten beschert hätte.
Der Witz an der Sache: Die Diagnose kam von der Vorbehandlerin, die Pat. war erst kurz bei mir und ich habe die Diagnose eigentlich eher kritisch hinterfragt. Konnte das Ganze aber nie klären, da Sie schon bei einem neuen Behandler sei. Sie wünschte auch, dass ich aufhören soll, mich bei ihr zu melden, obwohl ich nur nachfragen wollte, wieso Sie einen Termin unentschuldigt nicht wahrgenommen hat.
Naja.. Hätte gerne geklärt, was da gerade passiert war. Aber hab in meinen privaten Erfahrungen mit Frauen zum Glück gelernt, dass man nicht alles verstehen muss und darauf vertraut, dass das für Sie schon gut ist so.
Jaaa, aber da geht es ja nicht darum, dass dieser Konflikt rechtlich oder sonstig ausgetragen wurde?
Der Konflikt an sich gehört da für mich schon zum Berufsrisiko.
In den meisten Berufen ist man ja, auch oft ungerechtfertigt, Beschwerden von Kunden oder anderen Nutzern ausgesetzt.
Insofern, da muss sich ja jeder mit auseinandersetzen, mit ungerechtfertigten Beschwerden.
Um den Bogen zur Psychotherapeutenkammer zu spannen:
Diese sieht Beschwerden anscheinend auch im Vorfeld als wahrscheinlich ungerechtfertigt an ... stell Dir vor, diese Patientin wendet sich an die PTK, da würdest Du ja dann auch froh sein, wenn die PTK das einfach nicht ernst nimmt. Mag sein, dass es in dem Fall auch zu Recht so wäre, aber die PTK generalisiert das und sucht die "Schuld" sehr im Patientenverhalten.
Obwohl das widerlegbar statistisch in vielen Fällen nicht so ist.