leberblümchen hat geschrieben:'Abwatschen' heißt: Der Patient bricht die Therapie frustriert ab und muss seinen Frust irgendwo rauslassen.
Aha, na, aber da hast Du selbst ja auch schon gewatscht ...
Und: Dass Du das mit "Abwatschen" bezeichnest, ist Deins, aber das ist QUA****. Es geht hier um eine hochdotierte Aufgabe, die dann nicht angemessen erledigt wurde. Wie kannst DU behaupten, dass der Frust IMMER alleine von den Patienten produziert wurde, und nicht die Therapie an sich, Verhalten des Therapeuten, Vorgehen, Agieren, etc., einen Teil dazu beigetragen hat, ja, dass eben die Qualität NICHT eingehalten wurde und das nicht kontrolliert werden müsse? Bist Du allwissend?
Nun ja, zum Glück ist die Praxis eine Andere und Psychotherapien können kontrolliert werden wie z.b. durch Einreichen der fraglichen Umstände etc. etc bei der Psychotherapeutenkammer und/oder Einholen von Zweitmeinungen und/oder Fortsetzung woanders und/oder Einbezug des Krisendienstes.
leberblümchen hat geschrieben:
Im Grunde gibt es ja drei Optionen:
1) Patient ist unzufrieden und bricht ab.
2) Patient ist zufrieden (= die Symptome haben sich reduziert).
3) Patient ist teilweise zufrieden, teilweise unzufrieden (Bsp: Der Therapeut war zuverlässig und nett, aber die Symptome sind noch da).
Punkte 1) und 2) dürften meiner Einschätzung nach am häufigsten sein - und die Bewertung entsprechend einseitig. Punkt 3) ist sicher eher seltener, dafür dürfte die Bewertung jedoch fairer sein.
Ich finde es bedenklich, dass Du Dir anmasst, das zu beurteilen. DAS ist von Dir einseitig ...
warum sollte die Bewertung bei Deinem a)+b) einseitig sein?
Wieso sollte z.b. nicht so sein, dass Therapeuten NICHT immer nett und zuverlässig sind? Sondern eben auch an der Patientin ausagieren, aggressiv sind, eigene Wertemuster einbringen, nicht empathisch eingehen etc.? UND niemand wird davon ausgehen, dass, wenn die Patientin unzufrieden ist, der Therapeut sofort sanktioniert werden muss ...
... sondern es wird dann überprüft, z.b. wird der Therapeut dazu angehört, die Unterlagen gelesen etc. und dann von Fachleuten objektiv beurteilt.
Bestätigt sich dann die Vermutung, dann wird sanktioniert, wenn nicht, dann war es eine verzerrte Wahrnehmung: Aber zunächst ist davon auszugehen, dass BEIDES sein kann - These und Gegenthese ...
Auch bei der PTK ist es heute schon so. Diese greift v.a. an wenn mehrere Patienten unabhängig voneinander Beschwerde einreichen.