Therapeutin bricht Schweigepflicht
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 35
- Beiträge: 1968
hab mal gegoogled....
die landespsychotherapeutenkammer BW z.b. schreibt zu den gesetzlichen grundlagen der schweigepflicht für kinder und jugend-therapeuten:
3. Schweigepflicht
Die Schweigepflicht ist eine der zentralen Grundlagen professionellen Handelns in der
Psychotherapie, weil sie erst einen Vertrauensrahmen schafft. Die Schweigepflicht ist im
psychotherapeutischen Bereich eine elementare Verpflichtung, die in § 203 StGB geregelt ist. § 7 der
BO:
7.1 „Psychotherapeuten sind verpflichtet, über das, was ihnen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen
Tätigkeit von Seiten des Patienten anvertraut ist...Schweigen zu bewahren.“
Der Psychotherapeut unterliegt der Schweigepflicht gegenüber Dritten. Da Kinder und Jugendliche im
sozialen Feld in unterschiedlichen Institutionen betreut werden, hat es der KJP oft mit Anfragen nach
Informationen und nach Kooperation zu tun, wie z.B. von Kindergarten, Schule, Hort oder Jugendamt.
Das Offenbarungsverbot besteht auch gegenüber Dritten, die selbst der Schweigepflicht unterliegen,
wie z.B. dem Kinder- und Jugendarzt. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, wenn die Patient bzw.
seine sorgeberechtigten Eltern eine Entbindung von der Schweigepflicht erteilt haben. Diese sollte zur
eigenen Absicherung schriftlich erfolgen.
Bei Auskünften ist sorgfältig abzuwägen, welche Informationen weitergegeben werden.
Grundsätzlich gilt die Schweigepflicht im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung eines
Kindes bzw. Jugendlichen auch gegenüber den Sorgeberechtigten. Es sollte mit dem Patienten
geklärt werden, welche Themen mit den Eltern besprochen werden dürfen.
3
Besondere Erfordernisse
Wenn eine Gefährdung des Patienten besteht, gilt die Schweigepflicht nicht absolut. Bei einer
Gefährdung des Kindes oder Jugendlichen in der Familie, kann der Psychotherapeut die
Schweigepflicht brechen und sich mit Angehörigen anderer Berufe in Verbindung setzen, um
Maßnahmen einleiten, die dem Schutz des Patienten dienen. Dies kann z.B. notwendig sein, wenn
der Patient Misshandlungen, schwerer Vernachlässigung oder sexuellen Übergriffen ausgesetzt ist.
Dasselbe gilt auch bei Selbstgefährdung oder bei Gefährdung Dritter.
§ 34 STGB – der rechtfertigende Notstand - setzt das Bestehen einer Notstandslage voraus, wenn
eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben vorliegt.
„Wer in seiner gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre,
Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen
abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen,
namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das
geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein
angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“
Liegen die Taten in der Vergangenheit und besteht keine Wiederholungsgefahr, liegt kein
rechtfertigender Notstand vor. Bei einer erhebliche Wiederholungsgefahr ist das Schutzinteresse des
Kindes höher zu werten als die Schweigepflicht. § 34 StGB ermöglicht die Durchbrechung der
Schweigepflicht. Die Anzeige kann im Einzelfall ein rechtmäßiges Mittel sein, um das Kind vor
weiteren Schädigungen zu schützen. Die Offenbarung muss allerdings geeignet, erforderlich und
verhältnismäßig sein und ein angemessenes Mittel zur Abwehr der Gefahr sein, die dem Kind droht.
Eine Anzeige- bzw. Meldepflicht besteht nicht. Der Therapeut ist zur Anzeige berechtigt, aber nicht
verpflichtet. Gefährdet der Patient sich selbst oder andere, muss der KJP unter Abwägung von
Schweigepflicht und Fürsorgepflicht auf die Abwendung der Gefahr hinwirken. I
Bei der Entscheidung für eine Anzeige, muss der KJP allerdings sicherstellen, dass sich die Gefahr für
das Kind durch die Anzeige nicht erhöht. Dies kann der Fall sein, wenn das Kind beim
misshandelnden Elternteil lebt. Es ist dann zu überlegen, ob es erforderlich ist, das Kind zu seinem
Schutz aus der Familie herauszunehmen.
In jedem einzelnen Fall ist die Weitergabe von persönlich anvertrauten Mitteilungen des Patienten
sorgfältig abzuwägen. Das Spannungsfeld zwischen der grundlegenden Schweigepflicht und
Notfällen, die einen Bruch der Schweigepflicht erfordern, lässt sich nicht aufheben. Entschließt sicht
der KJP nach reiflicher Überlegung zu einem Bruch der Schweigepflicht, wird er zur eigenen
Absicherung seine Gründe dokumentieren.
Falls besondere Erfordernisse (Gefahrenabwehr) es unumgänglich machen, die Sorgeberechtigten in
Kenntnis zu setzen, muss der Psychotherapeut den Patienten informieren.
die landespsychotherapeutenkammer BW z.b. schreibt zu den gesetzlichen grundlagen der schweigepflicht für kinder und jugend-therapeuten:
3. Schweigepflicht
Die Schweigepflicht ist eine der zentralen Grundlagen professionellen Handelns in der
Psychotherapie, weil sie erst einen Vertrauensrahmen schafft. Die Schweigepflicht ist im
psychotherapeutischen Bereich eine elementare Verpflichtung, die in § 203 StGB geregelt ist. § 7 der
BO:
7.1 „Psychotherapeuten sind verpflichtet, über das, was ihnen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen
Tätigkeit von Seiten des Patienten anvertraut ist...Schweigen zu bewahren.“
Der Psychotherapeut unterliegt der Schweigepflicht gegenüber Dritten. Da Kinder und Jugendliche im
sozialen Feld in unterschiedlichen Institutionen betreut werden, hat es der KJP oft mit Anfragen nach
Informationen und nach Kooperation zu tun, wie z.B. von Kindergarten, Schule, Hort oder Jugendamt.
Das Offenbarungsverbot besteht auch gegenüber Dritten, die selbst der Schweigepflicht unterliegen,
wie z.B. dem Kinder- und Jugendarzt. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, wenn die Patient bzw.
seine sorgeberechtigten Eltern eine Entbindung von der Schweigepflicht erteilt haben. Diese sollte zur
eigenen Absicherung schriftlich erfolgen.
Bei Auskünften ist sorgfältig abzuwägen, welche Informationen weitergegeben werden.
Grundsätzlich gilt die Schweigepflicht im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung eines
Kindes bzw. Jugendlichen auch gegenüber den Sorgeberechtigten. Es sollte mit dem Patienten
geklärt werden, welche Themen mit den Eltern besprochen werden dürfen.
3
Besondere Erfordernisse
Wenn eine Gefährdung des Patienten besteht, gilt die Schweigepflicht nicht absolut. Bei einer
Gefährdung des Kindes oder Jugendlichen in der Familie, kann der Psychotherapeut die
Schweigepflicht brechen und sich mit Angehörigen anderer Berufe in Verbindung setzen, um
Maßnahmen einleiten, die dem Schutz des Patienten dienen. Dies kann z.B. notwendig sein, wenn
der Patient Misshandlungen, schwerer Vernachlässigung oder sexuellen Übergriffen ausgesetzt ist.
Dasselbe gilt auch bei Selbstgefährdung oder bei Gefährdung Dritter.
§ 34 STGB – der rechtfertigende Notstand - setzt das Bestehen einer Notstandslage voraus, wenn
eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben vorliegt.
„Wer in seiner gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre,
Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen
abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen,
namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das
geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein
angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“
Liegen die Taten in der Vergangenheit und besteht keine Wiederholungsgefahr, liegt kein
rechtfertigender Notstand vor. Bei einer erhebliche Wiederholungsgefahr ist das Schutzinteresse des
Kindes höher zu werten als die Schweigepflicht. § 34 StGB ermöglicht die Durchbrechung der
Schweigepflicht. Die Anzeige kann im Einzelfall ein rechtmäßiges Mittel sein, um das Kind vor
weiteren Schädigungen zu schützen. Die Offenbarung muss allerdings geeignet, erforderlich und
verhältnismäßig sein und ein angemessenes Mittel zur Abwehr der Gefahr sein, die dem Kind droht.
Eine Anzeige- bzw. Meldepflicht besteht nicht. Der Therapeut ist zur Anzeige berechtigt, aber nicht
verpflichtet. Gefährdet der Patient sich selbst oder andere, muss der KJP unter Abwägung von
Schweigepflicht und Fürsorgepflicht auf die Abwendung der Gefahr hinwirken. I
Bei der Entscheidung für eine Anzeige, muss der KJP allerdings sicherstellen, dass sich die Gefahr für
das Kind durch die Anzeige nicht erhöht. Dies kann der Fall sein, wenn das Kind beim
misshandelnden Elternteil lebt. Es ist dann zu überlegen, ob es erforderlich ist, das Kind zu seinem
Schutz aus der Familie herauszunehmen.
In jedem einzelnen Fall ist die Weitergabe von persönlich anvertrauten Mitteilungen des Patienten
sorgfältig abzuwägen. Das Spannungsfeld zwischen der grundlegenden Schweigepflicht und
Notfällen, die einen Bruch der Schweigepflicht erfordern, lässt sich nicht aufheben. Entschließt sicht
der KJP nach reiflicher Überlegung zu einem Bruch der Schweigepflicht, wird er zur eigenen
Absicherung seine Gründe dokumentieren.
Falls besondere Erfordernisse (Gefahrenabwehr) es unumgänglich machen, die Sorgeberechtigten in
Kenntnis zu setzen, muss der Psychotherapeut den Patienten informieren.
Nimm was du willst und zahl dafür.
- Werbung
Nun sehen wir in diesem Falle, dass es doch sehr schwierig ist mit der Schweigepflicht.
Und wir waren ja auch alle nicht dabei.
candle
Und wir waren ja auch alle nicht dabei.
candle
Es ist besser ein Kerze anzuzünden, als über die Dunkelheit zu klagen.
Sommer-Stumpenhorst
Sommer-Stumpenhorst
candle,
Denn der letzte Satz von HH besagt es ja eindeutig.
Falls besondere Erfordernisse (Gefahrenabwehr) es unumgänglich machen, die Sorgeberechtigten in
Kenntnis zu setzen, muss der Psychotherapeut den Patienten informieren.
Selbst wenn eine besondere Erfordernis vorlegen hätte, muss der Patient/Klient immer darüber informiert werden, was mit ihm und seinen persönlichen Informationen geschieht.
Das war im Fall von MilliMally wohl absolut nicht gegeben, statt dessen hat sie es irgendwie um ein paar Ecken herum herausgefunden, dass Informationen über sie, durch die Therapeutin, preisgegeben wurden.
lg
MinaM
Nein candle, die Rechte des Klienten/Patienten wurden hier auf jeden Fall übergangen.Nun sehen wir in diesem Falle, dass es doch sehr schwierig ist mit der Schweigepflicht.
Denn der letzte Satz von HH besagt es ja eindeutig.
Falls besondere Erfordernisse (Gefahrenabwehr) es unumgänglich machen, die Sorgeberechtigten in
Kenntnis zu setzen, muss der Psychotherapeut den Patienten informieren.
Selbst wenn eine besondere Erfordernis vorlegen hätte, muss der Patient/Klient immer darüber informiert werden, was mit ihm und seinen persönlichen Informationen geschieht.
Das war im Fall von MilliMally wohl absolut nicht gegeben, statt dessen hat sie es irgendwie um ein paar Ecken herum herausgefunden, dass Informationen über sie, durch die Therapeutin, preisgegeben wurden.
lg
MinaM
Nichts bereuen ist aller Weisheit Anfang.
- Ludwig Börne
- Ludwig Börne
Es steht so geschrieben von der jungen Dame, aber so ganz will ich das nicht hinnehmen, dass es wirklich so stimmt, beachtet man noch weitere Punkte, die hier beschrieben wurden.MinaM hat geschrieben:
Nein candle, die Rechte des Klienten/Patienten wurden hier auf jeden Fall übergangen.
candle
Es ist besser ein Kerze anzuzünden, als über die Dunkelheit zu klagen.
Sommer-Stumpenhorst
Sommer-Stumpenhorst
- Werbung
-
- Helferlein
- , 16
- Beiträge: 60
@ hungryheart
mein opa wohnt gott sei dank nicht bei uns im haushalt..
aber wir treffen uns eigentlich jeden sonntag -> kaffe-kuchen-nachmittag..
das ist mir da auch schon ziemlich unangenehm.. aber ganz ehrlich..
ich empfinde nichts mehr für meinen opa.. er ist mir eigentlich ziemlich
scheißegal.. wir hatten mal ein gutes verhältnis.. aber das ist jetzt vorbei..
und danke für den artikel.. mir sagt das, dass meine thera einen fehler begangen hat..
@ MinaM
also meine schwester wusste auch vorher, dass mit meinem opa..
also da seh ich jetzt nicht wirklich das problem.. auch nicht, ob es sich weiterspricht oder nicht.. momentan wäre mir das sogar irgendwie egal..
@ kalt
wie mein vater über die ganze sache denkt, weiß ich nicht, da wir eigentlich nie über das sprechen.. aber wahrscheinlich ist er der selben meinung wie meine mutter..
ich finde es sogar sehr gut, dass meine schwester mir bescheid gesagt hat, sonst hätte ich das ja nie erfahren.. sie will aber nicht, dass ich sage, dass ich es von ihr weiß.. -> vertrauen
aber meiner schwester traue ich generell mehr an als meiner mutter..
wenn meine mutter mit meiner thera sprechen würde, ich glaube, dann wäre die ganze familiensituation richtig übel..
meine mutter hält wie gesagt nicht viel von therpeuten..
und dann wäre sie richtig sauer..
meine eltern sind sowieso komisch.. auch was die unterstützung angeht..
sie wollen im grunde auch nicht, dass ich zur thera gehe, das war alles meine bitte..
was meinst du, aber auch die anderen, wie ich meine therapeutin darauf ansprechen sollte? ich weiß nicht genau wie und was ich sagen soll..
könnt ihr mir irgendwie n tipp geben?
so ich hoffe, ich konnte jedem die fragen beantworten..
LG Manu
mein opa wohnt gott sei dank nicht bei uns im haushalt..
aber wir treffen uns eigentlich jeden sonntag -> kaffe-kuchen-nachmittag..
das ist mir da auch schon ziemlich unangenehm.. aber ganz ehrlich..
ich empfinde nichts mehr für meinen opa.. er ist mir eigentlich ziemlich
scheißegal.. wir hatten mal ein gutes verhältnis.. aber das ist jetzt vorbei..
und danke für den artikel.. mir sagt das, dass meine thera einen fehler begangen hat..
@ MinaM
also meine schwester wusste auch vorher, dass mit meinem opa..
also da seh ich jetzt nicht wirklich das problem.. auch nicht, ob es sich weiterspricht oder nicht.. momentan wäre mir das sogar irgendwie egal..
@ kalt
wie mein vater über die ganze sache denkt, weiß ich nicht, da wir eigentlich nie über das sprechen.. aber wahrscheinlich ist er der selben meinung wie meine mutter..
ich finde es sogar sehr gut, dass meine schwester mir bescheid gesagt hat, sonst hätte ich das ja nie erfahren.. sie will aber nicht, dass ich sage, dass ich es von ihr weiß.. -> vertrauen
aber meiner schwester traue ich generell mehr an als meiner mutter..
wenn meine mutter mit meiner thera sprechen würde, ich glaube, dann wäre die ganze familiensituation richtig übel..
meine mutter hält wie gesagt nicht viel von therpeuten..
und dann wäre sie richtig sauer..
meine eltern sind sowieso komisch.. auch was die unterstützung angeht..
sie wollen im grunde auch nicht, dass ich zur thera gehe, das war alles meine bitte..
was meinst du, aber auch die anderen, wie ich meine therapeutin darauf ansprechen sollte? ich weiß nicht genau wie und was ich sagen soll..
könnt ihr mir irgendwie n tipp geben?
so ich hoffe, ich konnte jedem die fragen beantworten..
LG Manu
So es ihr sagen wie Du es hier geschrieben hast.
candle
candle
Es ist besser ein Kerze anzuzünden, als über die Dunkelheit zu klagen.
Sommer-Stumpenhorst
Sommer-Stumpenhorst
Danke MinaM - sehr treffend! Endlich mal nicht beschönigend, verschleiernd und verharmlosend.MinaM hat geschrieben: Und was hat die Aktion der Therapeutin bewirkt? Hat sie irgendjemanden damit geholfen? Wurde die Mutter einsichtiger? Ist MilliMally jetzt vor etwas gerettet worden? Nein. Das Vertrauen zwischen Klient und Therapeut ist weg. Es weiß jetzt auch noch die Schwester bescheid, der Vater, die Mutter, der Haussegen hängt schief, und es besteht sogar die Gefahr, dass das noch weitere Kreise zieht und vielleicht die ganze Sache sich im Dorf herumspricht.
Und genau dafür ist die Schweigerpflicht da, um sowas zu verhindern.
@MillyMally
Ich finde gut, dass du dich auf die Konfrontation mit deiner Therapeutin einlässt. Sag ihr, dass du erfahren hast, dass sie ihre Schweigepflicht gebrochen hat. Schildere ihr - ohne Vorbehalte - wie du das alles erlebt hast und wie es jetzt um dein Vertrauen ihr gegenüber bestellt ist. Erzähl ihr, was dadurch passiert ist. Sag ihr, was du jetzt von ihr erwartest. Ich denke, es geht jetzt nicht in erster Linie darum, WARUM SIE das getan hat - sondern, WIE es DIR damit geht. Das sollte sie zumindest wissen.
Und Was erwartest du dir?
Ich wünsch dir alles Gute dabei
lg, elisa
-
- Forums-Gruftie
- , 31
- Beiträge: 536
Liebe MilliMally!
ich muß sagen, ich bin hier anscheinend bis auf candle die einzige, die das verhalten der therapeutin unterstützt.
ich bin niemand, der therapeuten ständig in den himmel hebt, ich will hier auch nichts beschönigen, denn ich sehe hier keinen fehler.
ich kann absolut verstehen, dass es für dich eine schwierige situation ist.
momentan hauptsächlich wegen des schiefen haussegens...
doch ich finde, deine therapeutin hatte die pflicht das zu tun. moralisch, nicht rechtlich gesehen.
deine eltern müssen aus ihrer trance aufwachen.
es geht so nicht, das ist meine meinung.
du lebt in einem haushalt, in dem jeder heile welt spielen will und den übergriff deines opas vertuscht.
und DU bist unglaublich stark, dass du dich durchsetzt und eine therapie machst, obwohl deine eltern es nicht gut finden
ich kann dir jetzt schlecht raten, was die aussprache mit der therapeutin betrifft...
wenn du dich verletzt fühlst, dann mußt du es ihr sagen.
frag sie am besten direkt, warum sie es getan hat, was sie damit bezwecken wollte.
vielleicht hilft dir das...oder du merkst für dich, es war ein absoluter vertauensbruch, dann mußt du wiederum für dich entscheiden, ob du es weiterhin mit ihr versuchen willst oder ob du abbrechen willst.
ich merke gerade, dass dir im grunde niemand raten kann. okay, die fakten sind klar: ich denke, würdest du sie verklagen, hättest du gute chancen zu gewinnen
aber ich denke, es ist wichtig, dass ihr darüber redet, was sie bewirken wollte und wie das ganze bei dir angekommen ist.
da du stark bist, wirst du deinen weg gehen, so kitschig das jetzt klingt
Alles Liebe!
-kalt-
ich muß sagen, ich bin hier anscheinend bis auf candle die einzige, die das verhalten der therapeutin unterstützt.
ich bin niemand, der therapeuten ständig in den himmel hebt, ich will hier auch nichts beschönigen, denn ich sehe hier keinen fehler.
ich kann absolut verstehen, dass es für dich eine schwierige situation ist.
momentan hauptsächlich wegen des schiefen haussegens...
doch ich finde, deine therapeutin hatte die pflicht das zu tun. moralisch, nicht rechtlich gesehen.
deine eltern müssen aus ihrer trance aufwachen.
es geht so nicht, das ist meine meinung.
du lebt in einem haushalt, in dem jeder heile welt spielen will und den übergriff deines opas vertuscht.
und DU bist unglaublich stark, dass du dich durchsetzt und eine therapie machst, obwohl deine eltern es nicht gut finden
ich kann dir jetzt schlecht raten, was die aussprache mit der therapeutin betrifft...
wenn du dich verletzt fühlst, dann mußt du es ihr sagen.
frag sie am besten direkt, warum sie es getan hat, was sie damit bezwecken wollte.
vielleicht hilft dir das...oder du merkst für dich, es war ein absoluter vertauensbruch, dann mußt du wiederum für dich entscheiden, ob du es weiterhin mit ihr versuchen willst oder ob du abbrechen willst.
ich merke gerade, dass dir im grunde niemand raten kann. okay, die fakten sind klar: ich denke, würdest du sie verklagen, hättest du gute chancen zu gewinnen
aber ich denke, es ist wichtig, dass ihr darüber redet, was sie bewirken wollte und wie das ganze bei dir angekommen ist.
da du stark bist, wirst du deinen weg gehen, so kitschig das jetzt klingt
Alles Liebe!
-kalt-
WER ZUHÖRT KANN VERSTEHEN
Hallo,
Und, um mich mal an dem gesetzlichen zu orientieren, was hungryheart gepostet hat:
Die Ausnahme von der Schweigepflicht ist, wenn Gefahr in Verzug war. Tja, da ist die große Frage, ob das so wahrscheinlich ist, daß es bald nochmal passiert. Können wir jetzt hier nicht konkret beurteilen. Aber die Frage wäre dann auch, ob es so dringend war, daß sie nicht mal vorher noch mit MalliMilly hätte sprechen können. Dann hätte man ja auch immer noch sehen können. Wenn sie MalliMilly eindringlich klar gemacht hätte, warum es wichtig ist, mit den Eltern zu reden, hätte sie selbst es ja vielleicht anders beurteilt. Aber das setzt Vertrauen von MalliMilly in die Therapeutin voraus und dazu kann die Therapeutin auch einiges tun (oder auch nicht). Wobei Vertrauen in so einer Sache ziemlich schwer ist, weil da ja im Prinzip die Therapeutin und die eigene Familie gegeneinanderstehen.
Trotzdem, ich denke, man kann keine Therapie am Patienten vorbei machen... Das funktioniert nicht.
@MalliMilly:
Viele Grüße
Ich kann verstehen, daß die Therapeutin dies wollte. Und wenn MalliMilly dem zugestimmt hätte, wäre das auch sicher gut gewesen. Trotzdem, hinter ihrem Rücken geht einfach gar nicht.kalt hat geschrieben:ich kann wirklich verstehen, dass die therapeutin diese sache deinen eltern erzählt hat.
Und, um mich mal an dem gesetzlichen zu orientieren, was hungryheart gepostet hat:
Die Ausnahme von der Schweigepflicht ist, wenn Gefahr in Verzug war. Tja, da ist die große Frage, ob das so wahrscheinlich ist, daß es bald nochmal passiert. Können wir jetzt hier nicht konkret beurteilen. Aber die Frage wäre dann auch, ob es so dringend war, daß sie nicht mal vorher noch mit MalliMilly hätte sprechen können. Dann hätte man ja auch immer noch sehen können. Wenn sie MalliMilly eindringlich klar gemacht hätte, warum es wichtig ist, mit den Eltern zu reden, hätte sie selbst es ja vielleicht anders beurteilt. Aber das setzt Vertrauen von MalliMilly in die Therapeutin voraus und dazu kann die Therapeutin auch einiges tun (oder auch nicht). Wobei Vertrauen in so einer Sache ziemlich schwer ist, weil da ja im Prinzip die Therapeutin und die eigene Familie gegeneinanderstehen.
Trotzdem, ich denke, man kann keine Therapie am Patienten vorbei machen... Das funktioniert nicht.
@MalliMilly:
Warum konkret wolltest Du das nicht? (nicht, daß ich es anzweifle oder so... Aber einfach zu verstehen, was konkret Du daran blöd findest, fände ich wichtig (nachdem hier soviele ihre Meinung geschrieben haben...))ich hab mit meiner therpeutin gesprochen und gesagt, dass ich
damit nicht einverstanden bin, dass sie hinter meinem rücken mit meinen eltern über solche sachen spricht.
Warum fühlst Du Dich nicht wohl? Gibt es, außer der Sache jetzt und dem mit dem Hund, noch andere Gründe?also ich fühl mich sowieso nicht so ganz bei ihr wohl..
sie hat so nen ekelhaften kläffer..
der macht mir angst
Das würd ich ihr unbedingt sagenimmer wenn ich bei ihr in der stunde bin, hab ich einfach immer das gefühl, dass ich nicht alles sagen kann, weil ich angst hab, dass sie irgendwas meiner mutter weitererzählt..
meine mutter ist jetzt glaub ich sauer auf mich, weil ich das der thera gesagt habe..
Und wie denkst Du deswegen über Deine Mutter? Ich meine, Du machst eine Therapie, um Deine Probleme zu lösen (mal außer acht gelassen, wie das jetzt bei der Therapeutin war und ob Du deswegen bei ihr zukünftig weitermachst oder doch nicht) und Deine Mutter kann das nicht wertschätzen. Meinst Du nicht, daß eine Mutter ihre Tochter unterstützen sollte bei allem, was ihr gut tut?meine mutter hält wie gesagt nicht viel von therpeuten..
und dann wäre sie richtig sauer..
meine eltern sind sowieso komisch.. auch was die unterstützung angeht..
Und abgesehen davon: Hast Du Angst, daß das nochmal passieren könnte?ich empfinde nichts mehr für meinen opa.. er ist mir eigentlich ziemlich
sch***..
Viele Grüße
Das finde ich nicht, denn es war absehbar, daß die Eltern so reagieren würden. Das wird ja vermutlich auch in der Therapie zum Ausdruck gekommen sein, daß die familiäre Situation eine schwierige ist. Insofern ist mir das Verhalten der Therapeutin noch unverständlicher. Nämlich vor allem der Umstand, daß sie MalliMilly - um die es ja letztlich geht - vollkommen umgangen hat.kalt hat geschrieben: doch ich finde, deine therapeutin hatte die pflicht das zu tun. moralisch, nicht rechtlich gesehen.
Das einzige, was sie jetzt damit erreicht hat ist a) daß von den Eltern noch mehr Widerstand kommt b) das Vertrauen der Klientin angegriffen ist und c) daß die Klientin in diesem Fall auch mit den Folgen ihrer Aktion zu kämpfen hat. Das ist vorsichtig ausgedrückt eine suboptimale Lösung - nämlich für alle Seiten.
Die Aussage, daß sie nicht wußte, daß sie das nicht machen darf ist entweder wieder ein "sich blöd stellen" oder ein Zeichen hochgradiger Inkompetenz. Vor allem in ersterem Fall kann man sich dann als Klient eigentlich nicht mehr ernst genommen fühlen.
Und ich meine, hier geht es um ein beinahe erwachsenes Mädel, das durchaus in der Lage ist zu entscheiden, was ihr gut oder schlecht tut und nicht um einen Säugling. Wenn die Therapeutin das mit MalliMilly nicht abklärt, wird sie wohl auch kaum in der Lage sein, ihr weiterzuhelfen. Weil dann handelt sie nur nach dem, was sie glaubt, was ihr gut tun könnte - und das muß nicht mit den Empfindungen der Betroffenen übereinstimmen.
Das mit den Eltern stimmt natürlich voll und ganz, jedoch war zu befürchten, daß sie bei einer derartigen Vorgangsweise nicht aus dieser Trance erwachen würden.kalt hat geschrieben: deine eltern müssen aus ihrer trance aufwachen.
es geht so nicht, das ist meine meinung.
du lebt in einem haushalt, in dem jeder heile welt spielen will und den übergriff deines opas vertuscht.
Vielleicht wäre es hier auch hilfreich gewesen, zunächst wenn möglich ein Vertrauensverhältnis zu den Eltern herzustellen (und das wäre auch durchaus möglich, OHNE das Thema auf den Tisch zu bringen, sondern z.B. einmal die Vorbehalte der Eltern gegenüber einer Therapie zu klären - und das ganze natürlich in Absprache mit MalliMilly) , anstatt sie sofort mit Vorwürfen zu bombardieren - und dann noch dazu hinter dem Rücken der Betroffenen.
Auf einen Hinweis/Vorwurf (und mag er noch so richtig sein), wie man mit den eigenen Kindern umzugehen hat, werden viele Eltern zunächst allergisch reagieren, weil sie alle natürlich zunächst davon ausgehen, daß sie ohnehin nur das beste für ihr Kind tun und wollen.
In jedem Fall wäre es angebracht, ihr klarzumachen, daß es um das Wohl von MalliMilly geht und darum, wie SIE am besten mit der Situation umgehen kann und nicht darum, wie die Therapeutin meint, daß es am besten wäre. Und das setzt natürlich auch voraus, daß man mit ihr darüber redet, bevor man derart einschneidende Schritte setzt.kalt hat geschrieben: ich kann dir jetzt schlecht raten, was die aussprache mit der therapeutin betrifft...
Ein entscheidender Faktor ist natürlich auch, ob das Vertrauensverhältnis noch da ist oder nicht - auch das kann nur MalliMilly entscheiden bzw. ergibt sich vielleicht aus einem klärenden Gespräch.
Wenn es nicht mehr da ist, dann würde ich einen Neuanfang bei einer anderen Therapeutin starten und von Anfang an klarstellen, daß mit ihren Eltern nur nach Rücksprache mit ihr selbst gesprochen werden darf.
@stoepsel
Nur der Richtigkeit halber:
Wenn ich das Gesetz richtig interpretiere:
Auch wenn sie durch eine Gefahrensituation der Schweigepflicht enthoben gewesen wäre, hätte sie auch nicht die Familienangehörigen kontaktieren dürfen, sondern vielmehr Angehörige von Berufen, welche den Schutz der Betroffenen garantieren.
Was mir auch durchaus sinnvoll erscheint.
Man kann es auch anders betrachten. Die Eltern wissen sowieso, dass sie in Therapie ist. Das hätte TE ja auch nicht sagen müssen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass selbst DAS schon ausreicht um die Familie durcheinander zu bringen.
Leider schreibt MalliMilly nichts über ihre Ziele. Vielleicht ist es auch noch zu früh und sie ist überfordert.
Tasache ist, die Eltern wissen so oder so von der Therapie, aber sie soll ja auch Nutzen bringen, damit sie vielleicht endlich in ihrer Abhängigkeit noch den Rest der zeit angenehm verbringen kann. Wie soll man das also anders lösen als mit Konfrontation?
Da bleibt es dann doch nur auszuziehen, wenn es so untragbar ist. Ich vermute, die Therapeutin hatte da Hoffnungen, dass sich etwas günstig bewegen könnte.
Hir nun auf Paragraphen rumzureiten bringt nichts.
Vielleicht war wirklich Gefahr in Verzug?
Wir können das alle nicht beurteilen.
Also MalliMilly: Was ist Dein Ziel?
candle
Leider schreibt MalliMilly nichts über ihre Ziele. Vielleicht ist es auch noch zu früh und sie ist überfordert.
Tasache ist, die Eltern wissen so oder so von der Therapie, aber sie soll ja auch Nutzen bringen, damit sie vielleicht endlich in ihrer Abhängigkeit noch den Rest der zeit angenehm verbringen kann. Wie soll man das also anders lösen als mit Konfrontation?
Da bleibt es dann doch nur auszuziehen, wenn es so untragbar ist. Ich vermute, die Therapeutin hatte da Hoffnungen, dass sich etwas günstig bewegen könnte.
Hir nun auf Paragraphen rumzureiten bringt nichts.
Vielleicht war wirklich Gefahr in Verzug?
Wir können das alle nicht beurteilen.
Also MalliMilly: Was ist Dein Ziel?
candle
Es ist besser ein Kerze anzuzünden, als über die Dunkelheit zu klagen.
Sommer-Stumpenhorst
Sommer-Stumpenhorst
Hallo Mally,sie wollen im grunde auch nicht, dass ich zur thera gehe, das war alles meine bitte..
was meinst du, aber auch die anderen, wie ich meine therapeutin darauf ansprechen sollte?
ich würde der Therapeutin von der Zwieckmühle in der du steckst berichten. Ihr sagen das du glaubst, deine Eltern wollen die Therapie nicht und wollen auch den Großvater nicht anschwärzen.
Ich persönlich finde, das deine Eltern nicht in der Lage waren eine ganz furchtbare Sache zu verhindern, den sexualisierten Übergriff deines Großvaters. Und nun decken sie ihn faktisch noch und schieben dir den schwarzen Peter zu! Ich finde das so monströs und grotesk, dass ich keine Worte dafür finde, ehrlich.
Ob du bei dieser Therapeutin weiter machst oder nicht ist eine Frage.
Eine andere ist welche Einstellung zu zum Vertuschen des Übergriffes hast und zu der mangelnden Unterstützung deiner Eltern.
amor fati
-
- Forums-Gruftie
- , 31
- Beiträge: 536
meine meinung!vallée hat geschrieben: Ich persönlich finde, das deine Eltern nicht in der Lage waren eine ganz furchtbare Sache zu verhindern, den sexualisierten Übergriff deines Großvaters. Und nun decken sie ihn faktisch noch und schieben dir den schwarzen Peter zu! Ich finde das so monströs und grotesk, dass ich keine Worte dafür finde, ehrlich.
JA!vallée hat geschrieben:Ob du bei dieser Therapeutin weiter machst oder nicht ist eine Frage.
Eine andere ist welche Einstellung zu zum Vertuschen des Übergriffes hast und zu der mangelnden Unterstützung deiner Eltern.
es reden hier alle mehr vom versletzten vertrauen zur therapeutin!
aber was ist mit dem vertrauen zu den eltern?
DAS ist für mich der punkt, aber auch das ist eben eine sache, die DU, MalliMilly, für dich selbst klären mußt.
ich weiß...ich bin ein großer gegner vom "glattbügeln" zu gunsten einer spannungsfreien atmosphäre. ja, die häusliche situation ist jetzt mit sicherheit mehr als angespannt, aber das alles muß ausgesprochen und ans tageslicht kommen, und ich glaube auch nicht, dass du der therapeutin deine zustimmung gegeben hättest, wenn sie dich gefragt hätte aber das ist natürlich nur eine vermutung.
vielleicht war die therapeutin mit dieser art und weise auch ungeschickt...erstes nicht mit dir zu reden und zweitens deiner mutter ihren fehler unter die nase zu reiben.
aber ich bin sicher, die stimmung wäre so oder so aufgewühlt. leider. es sei den man kehrt alles unter den teppich...und ich habe schon angedeutet, dass ich glaube, dies führt zu großen problemen in der zukunft...
sicher, es ist verdammt unangenehm, aber besser jetzt dinge klarstellen, als es vor sich herzuschieben.
aber wie gesagt, jeder geht damit anders um, etwas derartiges ist auch eine extreme erfahrung.
ich für meinen teil würde wahrscheinlich ausziehen, weil ich zu meinen eltern (zum opa sowieso) kein vertrauen mehr hätte. zur therapeutin schon *g*
das sind alles nur subjektivemeinungen. natürlich mußt du, MalliMilly, auf dich selbst hören, was unglaublich schwer ist, aber anders geht es nicht. du kannst dir nur kommentare anhören, um vielleicht dadurch herauszufinden, was du nachvollziehen kannst, und was überhaupt nicht - ich nehme an ich gehöre dann zur letzteren gruppe
LG,
-kalt-
WER ZUHÖRT KANN VERSTEHEN
-
- Helferlein
- , 16
- Beiträge: 60
Tut mir leid, dass ich jetzt erst schreibe, aber ich hatte ein problem hier..
immer wenn ich mich angemeldet habe und zurück bin, war ich wieder ausgeloggt..
@ stöpsel
Ich habe schon irgendwie Angst, dass es nocheinmal passieren könnte..
ich habe irgendwie seitdem einen richtigen eckel und hass auf alte menschen entwickelt, ganz unbeabsichtigt aber..
Ja, ich finde schon, dass meine Mutter mich mehr unterstützen sollte.
Das würde ich mir echt von ihr wünschen.. aber wenn sie mich nicht einmal selbst irgendetwas fragen kann, und anstatt mich, meine therpeutin fragt, dann brauch ich in dem gebiet, also der therapie, keine unterstützung..
@ vallée
danke für deinen tipp..
@ kalt..
du gehörst nicht in die gruppe der kommentare, die ich überhaupt nicht nachvollziehen kann.. im gegenteil..
das mit dem wohlfühlen ist so ne sache.. es ist einfach, weil ich nicht immer sagen kann, was ich denke und fühle.
aber du hast recht, ich hätte ihr auch nicht zugestimmt, denn es ist meine sache was ich in der therapie berede und nicht das problem meiner eltern.
ich hab am DO mit meiner Thera noch einmal darüber gesprochen und sie hat gesagt, dass sie meiner mutter, falls sie noch einmal anruft oder irgendwas fragt, sagt, dass sie, also die thera, rechtlich nichts sagen darf, schweigepflicht also..
sie hat auch gesagt, dass es ihr leid tut und dass sie einen fehler gemacht hat.
ich glaube, ich bleibe jetzt vorerst doch bei ihr, denn wie gesagt, ich habe keinen anderen therpeuten in der nähe..
ich hoffe, sie hält ihr versprechen, wenn nicht - .. naja.. zuletzt muss ich sie anzeigen, wenn sie ihr versprechen und auch ihre schweigepflicht bricht.
Danke an alle..
LG Manu und schönen Abend noch
@candle
was meinst du mit ziel??
immer wenn ich mich angemeldet habe und zurück bin, war ich wieder ausgeloggt..
@ stöpsel
Ich habe schon irgendwie Angst, dass es nocheinmal passieren könnte..
ich habe irgendwie seitdem einen richtigen eckel und hass auf alte menschen entwickelt, ganz unbeabsichtigt aber..
Ja, ich finde schon, dass meine Mutter mich mehr unterstützen sollte.
Das würde ich mir echt von ihr wünschen.. aber wenn sie mich nicht einmal selbst irgendetwas fragen kann, und anstatt mich, meine therpeutin fragt, dann brauch ich in dem gebiet, also der therapie, keine unterstützung..
@ vallée
danke für deinen tipp..
@ kalt..
du gehörst nicht in die gruppe der kommentare, die ich überhaupt nicht nachvollziehen kann.. im gegenteil..
das mit dem wohlfühlen ist so ne sache.. es ist einfach, weil ich nicht immer sagen kann, was ich denke und fühle.
aber du hast recht, ich hätte ihr auch nicht zugestimmt, denn es ist meine sache was ich in der therapie berede und nicht das problem meiner eltern.
ich hab am DO mit meiner Thera noch einmal darüber gesprochen und sie hat gesagt, dass sie meiner mutter, falls sie noch einmal anruft oder irgendwas fragt, sagt, dass sie, also die thera, rechtlich nichts sagen darf, schweigepflicht also..
sie hat auch gesagt, dass es ihr leid tut und dass sie einen fehler gemacht hat.
ich glaube, ich bleibe jetzt vorerst doch bei ihr, denn wie gesagt, ich habe keinen anderen therpeuten in der nähe..
ich hoffe, sie hält ihr versprechen, wenn nicht - .. naja.. zuletzt muss ich sie anzeigen, wenn sie ihr versprechen und auch ihre schweigepflicht bricht.
Danke an alle..
LG Manu und schönen Abend noch
@candle
was meinst du mit ziel??
Schön, dass Du reinschaust!
candle
Was soll sich ändern? Wozu machst Du die Therapie?MalliMilly hat geschrieben:@candle
was meinst du mit ziel??
candle
Es ist besser ein Kerze anzuzünden, als über die Dunkelheit zu klagen.
Sommer-Stumpenhorst
Sommer-Stumpenhorst
- Werbung
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 77 Antworten
- 9967 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von pandas
-
- 111 Antworten
- 20712 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von diesoderdas
-
- 64 Antworten
- 7697 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Sirius
-
- 257 Antworten
- 22007 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von candle
-
- 6 Antworten
- 699 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Inga