Therapeutenverhalten- ist das normal?

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Psychotherapie (von der es ja eine Vielzahl von Methoden gibt) gesammelt? Dieses Forum dient zum Austausch über die diversen Psychotherapieformen sowie Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Therapie.
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candle.
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Beitrag Fr., 21.10.2011, 11:55

Wißt ihr, wenn man sich eure Meinungen zu ähnlichen Themen zusammensucht, dann sind das Fähnchen im Wind Aussagen.

Es ist doch nun alles geregelt und das ist gut. Wieso wird es ausgeblendet? Und ein Jahr Therapie abzüglich Urlaub etc. ist so arg lang nicht. Und ich vermute, dass sich der Heilpraktiker da schon länger Gedanken gemacht hat, sonst hätte er wohl aus Sorge nicht diese intensive Betreuung gemacht um sie dann direkt in die Klinik zu bringen. Vielleicht läuft das auch unter dem Aspekt ein Vertrauensverhältnis aufzubauen?

Wie gesagt: Ihr seht es jetzt so, ich anders und das ist sicher kein Grund zu streiten. Geschmäcker sind halt verschieden- wie es so schön heißt.

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stern
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Beitrag Fr., 21.10.2011, 11:58

Unprofessionell ist einfach weiter zu machen, obwohl man dem nicht gewachsen ist.
Und genauso, wenn man Patienten aufnimmt, bei denen man an der Grenze der Fachkompetenz liegt, genauer gesagt: siehe Berufsordnung (Quellenangabe steht im Thread weiter oben). Noch unprofessioneller wäre es sicher, einfach weiter zu machen (keine Frage)... aber das macht das erste nicht weg.

Und professionell wäre, wenn er jetzt AUCH hinterfragen würde, ob er sich der Grenzen seines Wissens und Könnens (in fachlicher UND persönlicher Hinsicht) WIRKLICH bewusst gewesen ist (um das anderen Patienten zu ersparen). Denke, er merkte das erst im Laufe der Behandlung, dass er doch überfordert ist bzw. sein Kompetenz (in fachlicher) nicht ausreichte, siehe seine Aussage mit dem Bandscheibenvorfall (erst waren dann verweifelte Hilfsversuche und Aktionismus da, wie die Heimbesuche und täglicher Kontakt... bis er keinen anderen Weg mehr als notfalls eine Einweisung sah bzw. es vermutlich wirklich keinen anderen Weg als Psychiatrie mehr gab). Bei meinen Beschwerden wurde auch schon relativ frühzeitig eine stat. Thera nahegelegt... das macht ein PT "normal" nicht erst, wenn man de facto gar schon "psychiatriereif" ist oder er mit Einweisung drohen muss. Sondern es ist vielmehr abzuwägen: Kann die amb. Behandlung wirklich ausreichend helfen bzw. reicht der Rahmen dafür (noch) aus... von Anfang an... und wenn es sich zwischenzeitlich abzeichnet, dann dann... so früh wie möglich... und nicht erst, wenn der Patient einen Zwangseinweisung braucht. Die Intesität seiner Aktiväten außerhalb des Rahmen sprechen massiv dafür, dass der Rahmen für seine Tätigkeit schon längst gesprengt war. Aber weiß natürlich nicht, ob er vorher entsprechende Empfehlungen machte (wenn ja, hätte das vermutlich auch bedeutet, dass er seine Behandlung in der bisherigen Form niederzulegen hat, weil ein HP an einen Arzt oder ggf. PT muss, wenn ärztliche, psychotherapeutische Hilfe oder stat. Hilfe indiziert ist. In solchen Fällen ist der Raum für HP eingeschränkt... insofern spricht das für mich dafür, dass es das eher nicht tat... aber das weiß nur sie). All das hätte sehr vermutlich frühzeitiger erfolgen müssen... bzw.vielleicht hätte er die Behandlung gar nicht aufnehmen dürfen. Das kann dann halt dabei rauskommen, wenn sich jemand verschätzt.
6. Heilpraktiker haben sich stets ihrer erworbenen Fähigkeiten sowie den Grenzen ihres Wissens und Könnens bewusst zu sein. In diesem
Zusammenhang wird auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29.01.1991 verwiesen (BGH VI ZR 206/90). Das diagnostische und therapeutische
Handeln hat sich an diesen Grenzen zu orientieren.

Aus dem Urteil des BGH:
Sinngemäße Aussagen:
Heilpraktiker müssen die Voraussetzungen fachgemäßer Behandlungen kennen und beachten. Solange kein ausreichendes medizinisches
Fachwissen und Können erworben wurde, dürfen keine Methoden angewendet werden, deren Indikationsstellungen oder Risiken sonst eine
medizinisch-wissenschaftliche Ausbildung erfordern.
Danach sind Heilpraktiker verpflichtet, sich eine ausreichende Sachkunde über die von ihnen angewendeten Behandlungsweisen, einschließlich
ihrer Risiken, vor allem die richtigen Techniken für deren gefahrlose Anwendung anzueignen.
Wörtliches Zitat
„Darüber hinaus ist er selbstverständlich auch verpflichtet, sich über die Fortschritte der Heilkunde und auch anderweitig gewonnene Erkenntnisse
von Nutzen und Risiken der von ihm angewendeten Heilverfahren zu informieren“ (Grundsatzurteil Bundesgerichtshof v.
29.01.1991).
Zuletzt geändert von stern am Fr., 21.10.2011, 12:09, insgesamt 2-mal geändert.
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münchnerkindl
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Beitrag Fr., 21.10.2011, 11:59

candle. hat geschrieben: Es ist doch nun alles geregelt und das ist gut. Wieso wird es ausgeblendet?
Wie bitte??????????
Was ist hier bitte geregelt und gut ?????????????????????????????

Ich glaube ich sehe nicht richtig! Sie hat nach wie vor mit einer massiven emotinalen Abhängigkeit zu kämpfen. So was geht nicht mal einfach so weg nur weil sie jetzt in der Psychiatrie war.

Ich habe mal unter einer solchen gelitten und ich habe JAHRE gebraucht um mich da rauszukämpfen und mit der emotionalen Enttäuschung fertig zu werden. Und lustig war das nun überhaupt nicht! Das war emotional kräftezehrend ohne Ende!

Für die Frau geht es jetzt erst so richtig los!
Zuletzt geändert von münchnerkindl am Fr., 21.10.2011, 12:02, insgesamt 1-mal geändert.

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candle.
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Beitrag Fr., 21.10.2011, 12:01

stern du müßtest es doch sehr gut wissen bei deinem Erfahrungsschatz mit Therapeuten.Da ist doch auch nicht alles immer rund gelaufen. Und ein klein wenig Verantwortung hat auch noch der Klient. Sie hat sich ja offenbar frei entschieden für den Heilpraktiker.

Worum geht es hier eigentlich?

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münchnerkindl
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Beitrag Fr., 21.10.2011, 12:05

candle. hat geschrieben: Und ein klein wenig Verantwortung hat auch noch der Klient.

Die Frau hat B*O*R*D*E*R*L*I*N*E

Schon vergessen??????

Das ist eine psychische Erkrankung bei der gerade die Fähigkeit zum Übernehmen von Verantwortung für sich selbst und das realistische Einschätzen von Beziehungen gestört ist. Daher auch die Neigung zu emotionaler Abhängigkeit. Es ist also der Job des Therapeuten den Klienten mit dieser Störung da erst hinzuführen das zu lernen.

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candle.
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Beitrag Fr., 21.10.2011, 12:09

Ich denke man soll Menschen nicht in diese Schublade stecken? Außerdem ist es bei jedem anders und außerdem reden wir hier über eine dritte unbekannte Person- also wir wissen eigentlich gar nichts und benutzen es dennoch als Fakt. So geht es ja nun auch nicht.

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carö
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Beitrag Fr., 21.10.2011, 12:12

die frau HAT nicht borderline, sondern sie hat zum zeitpunkt der DAMALIGEN diagnoserstellung die kriterien dieser diagnose offenbar erfüllt.

es ist ein unterschied, ob jemand was HAT oder IST oder bestimmte kriterien eines konstruktes zur klassifizierung einer bestimmten erkrankung erfüllt.

wenn jemand was HAT, dann geht die schublade auf... und klappe zu, affe tot! nix für ungut, aber derartige ettiketierungen nützen niemandem wirklich.
Es ist krass, was man erreichen kann, wenn man sich traut. (Aya Jaff)

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stern
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Beitrag Fr., 21.10.2011, 12:20

Da ist doch auch nicht alles immer rund gelaufen.
Äh, weiß jetzt nicht, was das jetzt soll und mit dem Thema zu tun hat... klar läuft nicht immer alles rund, vermutlich bei den wenigsten... und es gibt mal Krisen (klar gibt es die auch bei mir)... aber meine bisherigen PT-Behandlungen würde ich unter dem Strich als erfolgreich sehen (kenne zudem größtenteils die Einschätzungen der Therapeuten). Also bitte vorsichtig mit solchen Knallern. Unprofessionalität habe ich gleich dreimal NICHT einem Thera vorzuwerfen, help.
Und ein klein wenig Verantwortung hat auch noch der Klient. Sie hat sich ja offenbar frei entschieden für den Heilpraktiker.
Schrieb' ich oben, dass das natürlich von Vorteil ist. Aber du bist ja krass: Ein Behandler (und sei es Arzt, PT oder HP) kann doch von seiner Berufspflicht (Sorgfaltspflicht) nicht entbunden werden, die Grenzen seinen Wissen und Könnens abschätzen zu können. Und MUSS weiterverweisen, wenn er insofern Bedenken hat. Wenn ich nen Magengeschwür habe, MUSS ich mich als Patient darauf verlassen können, dass der Behandler auch grds. behandeln KANN, wenn ich auf seinem Tisch liege, und er VORHER abgeschätzt hat, dass er für so eine OP dann auch tauglich ist (und nicht dass, wenn mir der Magen bereits aufgeschnitten ist, gesagt wird: du, ich kann's gerade doch nicht als Allgemeinbehandler.. wäre jetzt unprofessionell, wenn ich weiter mache). Und von mir (als Patient) kann auch nicht erwartet werden, dass ich sage, machen sie das am besten mal so oder so (sondern auch in der Wahl des geeigneten Verfahren muss der Behandler fit sein... und wenn er geeignete Verfahren nicht bieten kann, wird er seriöserweise ebenfalls weiterverweisen (müsssen)). Selbstinfo ist von Vorteil klar, aber das entbindet Behandler nicht von best. Berufspflichten, die gerade zum SCHUTZ von Patienten angedacht sind.
Zuletzt geändert von stern am Fr., 21.10.2011, 12:42, insgesamt 3-mal geändert.
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münchnerkindl
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Beitrag Fr., 21.10.2011, 12:23

carö hat geschrieben:die frau HAT nicht borderline, sondern sie hat zum zeitpunkt der DAMALIGEN diagnoserstellung die kriterien dieser diagnose offenbar erfüllt..
Sorry, aber jemand dem eine Bandscheibe rausrutscht HAT einen Bandscheibenvorfall und jemand der sich ein paar Rhinoviren eingefangen hat, der HAT eine Erkältung.

Und zwar ohne daß das die Person als Persönlichkeit kompromittiert.

Dies ist völlig gängige Sprachpraxis in der deutschen Sprache um auszusagen daß irgendwer unter Krankheit xy leidet.

Und da die Symptomatik doch zum Zeitpunkt der Einweisung massiv war, mit sozialem Rückzug, emotionaler Fixierung auf den Therapeuten, emotionaler Entgleisung ist davon auszugehen daß die Betroffene zu dem Zeitpunkt eben Borderline HATTE/HAT und die Kritierien für eine Diagnose vorhanden sind. Ganz einfach weil sowas eben eine relativ "normale" Smyptomatik einer Krise bei Borderline ist.


montagne
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Beitrag Fr., 21.10.2011, 12:36

Der Blinddarm auf der 3, der Bandscheibenvorfall auf der 4, die Borderlinerin. Das ist gängige Sprachpraxis auf Deutschen Krankenhausfluren, aber das heißt nicht, dass es richtig ist. Sprache spiegel ja auch nur die Einstellung, eben auch die abwertende, schubladisierende, etikettierende Einstellung. Und sowas kann bei Betroffenen zu beschädigten Identitäten führen.
Ist auch noch nicht so lange her, da hieß es weder psychisch krank, noch psychisch gestört, sondern irrsinnig und schwachsinnig.. das war damals so gängige Sprachpraxis... (und kam teilweise in die Gaskammer)
So viel zur dem was so gängig ist.

Und dann kommt es ja auch drauf an, WIE man etwas sagt/schreibt.... fett, unterstrichen, mit Sternchen... zumidnest ich interpretiere, das nicht als nüchterne Beobachtung, sodnern als Etikettierung. Kann mich auch, irren, klar. Zumal..wer will hier was beobachten können?
amor fati

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münchnerkindl
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Beitrag Fr., 21.10.2011, 12:43

montagne hat geschrieben: Sprache spiegel ja auch nur die Einstellung, eben auch die abwertende, schubladisierende, etikettierende Einstellung.
Was ist daran schubladisierend wenn man einer klar definierten Krankheit eben einen Namen gibt um sie von anderen Krankheiten abzugrenzen und auszusagen daß eine Person eben nun unter dieser spezifischen (aber nicht 563 anderen) Krankheiten leidet?
montagne hat geschrieben:Ist auch noch nicht so lange her, da hieß es weder psychisch krank, noch psychisch gestört, sondern irrsinnig und schwachsinnig.. das war damals so gängige Sprachpraxis... (und kam teilweise in die Gaskammer)
So viel zur dem was so gängig ist.
Daß jetzt der Nazivergleich kommen muss war irgendwie unausweichlich

Schubladisierend sind Leute die Schubladen im Hirn haben und diskriminieren. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, zu sagen Person x hat Krankheit y.

Man sagt ja auch xy IST Sekretärin oder IST Arzt. Das bedeutet ja auch nicht daß das Sekretärin-sein oder Arzt-sein die Person als Persönlichkeit kompromittiert. Jeder weiss daß es sich hier um eine Person handelt die einen Beruf ausübt.


Würdest du dich auch so anstellen, wenn du mit Schmerzen und Todesangst im Sanka liegst und dir der Arzt eröffnet daß du einen Herzinfarkt hast?
Zuletzt geändert von münchnerkindl am Fr., 21.10.2011, 12:48, insgesamt 1-mal geändert.

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Adriana
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Beitrag Fr., 21.10.2011, 12:48

Ich verstehe nicht, warum darauf so rumgeritten wird. Münchnerkindl wollte doch lediglich damit zum Ausdruck bringen, dass man der Frau schwerlich einen Vorwurf machen kann, weil sie wahrscheinlich aufgrund ihrer psychischen Verfassung nicht in der Lage war, sich anders zu entscheiden und man ihr jetzt keine "Mitschuld" zuschieben sollte.

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stern
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Beitrag Fr., 21.10.2011, 13:38

Ich hab' jetzt müki auch eher so verstanden, wie adriana... also dass es ihr um das ging. Allerdings kann man bereits beim Begriff "Persönlichkeitsstörung" sehr fragen, ob der nicht per se diskriminierend und unglücklich gewählt ist (gibt ja auch viele Stimmen dazu)... und da macht es auch nicht viel Unterschied, wenn ich sagen würde, ein Mensch, der unter einer PS leidet oder die Kriterien für eine PS zu einem Zeitpunkt erfüllt... weil der Begriff per se unglücklich ist.

Mitschuld suggerieren, fände ich btw. auch fehl am Platz... wobei sie sich klar fragen kann, warum sie sich an einen HP mit für diese Erkrankung zweifelhaften Methoden wandte (nach einer längeren Thera ist man "eigentlich" über seine Erkrankung normalerweise auch etwa aufgeklärt, und auch etwas über das, was indiziert bzw. kontraindiziert sein könnte... bzw. sollte zumindest so sein. Ich hab' selbst des öfteren Inputs erhalten, was für mich nicht angezeigt ist). Aber Realität ist auch, dass best. Störungsbilder oder Schwierigkeiten (bl ist da sicher nicht das einzige) das Finden einen Therapieplatzes nicht leichter machen... und ihn diese Lücke stoßen dann auch gerne welche, die nicht wirklich die Kompetenz haben... oder die ihr Kompetenz falsch einschätzen... und ist man in Not, klammert man sich vielleicht dann vielleicht an irgendeinen Strohhalm (Not/Hilfebedürftigkeit kann das bewirken, selbst wenn sich vielleicht manches rational sogar sträubt. Glaube deswegen gibt es auch einige Patienten, die in unseriöse Hände gelangen). Manche seriöse Theras lehnen amb. Behandlung vielleicht aus Kompetenzgründen ab... oder manche haben vielleicht auch eine Schranke im Kopf. Kann schon schwer sein einen passenden zu finden, wenn best. Behandlungsplätze per se rarer gesät sind (und das ist es bei best. Erkrankungen, behaupte ich... meinte ja selbst meine Thera, wenn ihr etwas zu exotisch ist bzw. sich fachlich da nicht sicher ist, kann sie das nicht annehmen). Und nicht jeder amb. Thera behandelt borderline... iss Realität. BL habe ich zwar selbst nicht (aber da ich einzelne DBT-Teile in der Klinik als echt hilfreich erlebte, dachte ich als eine Idee, es könnte hilfreich sein, wenn ich da noch etwas dran bleibe). Aber es erschien praktisch fast unmöglich, einen amb. Thera zu finden, der damit Erfahrung hat (siehe oben). Gab' ich dann auch auf, dieses zusätzliche "bonbon" zu finden, was es für mich gewesen wäre. Warum sie sich für ihn entschied weiß niemand... aber auch dünngesäte Behandlungsplätze können ein Mitgrund für diese Entscheidung gewesen sein.

Nichtsdestotz: WENN man von Verantwortung sprechen mag (candle brachte den Aspekt ein), dann ist klar festzustellen, dass dem Behandler die Hauptlast der Verantwortung obliegt. Sprich (um im Bild des HP zu bleiben): Wenn ein Allgemeinmediziner die Behandlung eines Bandscheibenvorfalls übernehmen will, so HAT DIESER nunmal abzuwägen, ob er das wirklich übernehmen kann (wenn ich die Passage oben richtig gelesen habe, so wird das sogar auf ihn komplett abgewälzt). Aus dieser Verantwortung kommt er nichtmal raus, wenn der Patient locker hätte erkennen müssen, dass er nicht der Facharzt dafür ist (zumal ich als Patient ja auch nicht weiß, ob er vielleicht sogar regelmäßig Seminare zu best. Erkrankungen besucht).
Sorgfaltspflicht

Der Arzt hat eine umfassende Sorgfaltspflicht. Sie betrifft alle Bereiche seines Handelns.

Der Arzt schuldet Ihnen eine am aktuellen Stand des medizinischen Wissens ausgerichtete Behandlung. Dies setzt regelmäßige Fortbildungen in seinem Fachgebiet und Information durch Fachliteratur voraus. Eine unabhängige Qualitätskontrolle für Ärzte gibt es jedoch nicht. Niemand überprüft, ob ein Arzt sich tatsächlich regelmäßig fortbildet.

Ebenso müssen technische Geräte, die der Arzt einsetzt, den aktuellen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Es müssen jedoch nicht unbedingt die modernsten Apparate sein. Die Handhabung muß der Arzt so beherrschen, daß er Sie nicht gefährdet und er verläßliche Ergebnisse erzielt, die er auch auswerten kann.

Wenn dem Arzt das Fachwissen oder die entsprechende Ausstattung fehlt, um eine sichere Diagnose zu stellen oder Sie angemessen zu behandeln, muß er einen Spezialisten zu Rate ziehen oder Sie an einen Facharzt bzw. ein Krankenhaus weiterverweisen.
http://www.gesundheitsladen-berlin.de/patbrosch.php
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Zuletzt geändert von stern am Fr., 21.10.2011, 14:00, insgesamt 1-mal geändert.
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stern
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Beitrag Fr., 21.10.2011, 13:41

c) Ärztliche Sorgfaltspflicht

Die Sorgfaltspflicht betrifft alle Bereiche des ärztlichen Handelns. Sämtliche Pflichten sind sorgfältig und gewissenhaft zu erfüllen. Das bedeutet, daß der Arzt eine am neuesten Stand der Wissenschaft ausgerichtete Behandlung schuldet. Er muß sich auch auf seinem Fachgebiet stetig fortbilden und Informationen über aktuelle Fachliteratur einholen. Der Sorgfaltsmaßstab ist objektiv zu bestimmen. Die gebotene Sorgfalt ist die des besonnenen und gewissenhaften Arztes des jeweiligen Fachgebietes. Die objektive Betrachtung schließt den Einwand der Unkenntnis bestimmter Behandlungsrisiken durch den Arzt aus, wenn diese in Fachkreisen bekannt sind. Übersieht der Arzt neue Behandlungsmethoden und hält an Überholtem fest, so handelt er nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1978,587) pflichtwidrig. Standard ist allerdings nicht das jeweils aktuellste Therapiekonzept.
http://www.curado.de/Neurologische-Erkr ... tnis-1773/
Ist sicher in Berufsordnungen klar verankert... deswegen nur als Anhaltspunkt. Für einen HP gilt nicht viel anderes, wobei er tendenziell noch viel eher an die Grenzen kommen kann, wo Nicht-Annahme des Patienten angezeigt sind... und in den Sorgfaltspflichten liegt der HP - eigentlich- nicht wirklich weit mit anderen Behandlern auseinander... sonst wäre ja Fehlbehandlungen Tür und Tor geöffnet, wenn man das anders handhaben wollte.
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Beitrag Fr., 21.10.2011, 14:04

stern hat geschrieben:Ich hab' jetzt müki auch eher so verstanden, wie adriana... also dass es ihr um das ging. Allerdings kann man bereits beim Begriff "Persönlichkeitsstörung" sehr fragen, ob der nicht per se diskriminierend und unglücklich gewählt ist
Nein, das ist eine sehr zutreffende und anschauliche Beschreibung der Krankheit.

Weil nämlich genau das gestörte Persönlichkeitsgefühl/die gestörte Entwicklung der Persönlichkeit als Kind hier den Kern der Krankheit ausmacht

Das Wort Persönlichkeitsstörung bringt das sehr gut zum Ausdruck.

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