Reha mit Kind - Probleme

Kliniken u.a. in Deutschland (keine generellen Fragen)
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Beitrag Mi., 04.08.2010, 21:23

Das mag ja sein. Aber ich denke, es wird nicht sooo schwer sein ... nicht mal für einen ehrenamtlichen Verein... jemanden zu finden, der auf einer Webseite EINE Adresse/Telefonnummer + Öffnungszeiten ändert. Aber... *abwink*... ist ja eh nur so eine Randbemerkung.
"Wer das hier liest, ist selber doof."

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Beitrag Mi., 22.09.2010, 13:08

Mittlerweile ist einige Zeit vergangen. Jetzt gilt es! Jetzt gilt es eine (für mich) unmögliche Entscheidung zu finden.

Und da ich genau dies nicht kann ("Entscheidungsunfähigkeit hoch zehn") bitte ich ausdrücklich darum, davon abzusehen mir mein Hin und Her vorzuwerfen. Das wäre genauso sinnig und konstruktiv wie einem schwer Depressiven vorzuwerfen, warum er nicht lachen kann. Dies bitte berücksichtigen!

Erst mal wie es weiter ging:

Sowohl um die Reha als auch den Psychosozialen Dienst habe ich mich sehr bemüht, aber dann ging mir die Puste aus. Dazu noch äußerst schlimme Umgangstage Kind-Ex, die mich 4 kleine bis mittlerle Zusammenbrüche und alle Kraft kosten und Riesenärger mit meinen Eltern im Haus. Ergebnis: 3 Wochen lang war ich in dem bisher tiefsten Resignationsloch, dass ich je erlebte. Danach wieder aufgerafft, und sogar was dabei Wichtiges gelernt, so dass ich mich ("eigentlich") derzeit auf einem sehr guten Weg empfinde, wenn auch klassicherweise nur Schrittchen für Schrittchen.

Mittlerweile...

- läuft der Antrag für den Betreuungsdienst; am 05.Oktober wird darüber abgestimmt (eher reine Formularitäten), dann ist es unter Dach und Fach

- erlebte ich eine (weitere) herbe Enttäuschung nachträglich mit der Tagesklinik aus der ersten Jahreshälfte, die massiv an meinen ohnehin angeschlagenen Vertrauen nagt, Öl ins Feuer meiner Zweifel gießt, und mich zusätzlich zu ohnehin schon vorhandenen Verunsicherung noch kräftiger verunsichert

- wurde mein Kind auf der neuen Schule, Mittelstufe, eingeschult und es läuft allen Anschein wirklich extrem gut für sie, ich bin ganz hin und weg, mit so deutlichen Verbesserungen hätte ich mir nicht zu träumen gewagt...(auch wenn es noch nicht perfekt sein mag)

- bekam ich heute den Reha-Termin für mich und meine Tochter als BEGLEITKIND (nicht: Therapiekind). Am 18.10. soll es losgehen, für 6 Wochen.

Am liebsten würde ich alles absagen. Weiß nicht, was ich tun soll! Oder wen ich fragen soll. WIE man überhaupt so eine Entscheidung treffen soll?! Wieder einmal das typische Dilemma eigener "Bedürfnisse und Notwendigkeiten", welche denen des Kindes entgegen gesetzt sind.

Ich habe von Anfang gesagt: OHNE meine Kleine fahr ich nicht. Nun ging das mit dem Termin dank Antragsfehler der helfenden TK-Sozpäd ja gründlich schief. Die Kleine müsste 6 Wochen aus ihrer Klasse genommen werden. Wäre ihr Schulwechsel neutral oder schlecht verlaufen, fiele mir das schon sehr schwer. Aber gerade weil es gerade sooo gut für sie läuft und ich jetzt die Modulariäteten des Ersatz-Schulunterricht kenne (heute im Begleitbrief) bricht es mir einfach das Herz, wenn ich sie jetzt aus ihrer Klasse nehme:

- zwar bekommt sie Schulunterricht, aber sehr vermutlich nur in einer 4ten Klasse, und da ist in der 5ten zu den Schlaueren gehört, und dort im Bundelandferien sind... also es wirft sie im Stoff zurück, sie verpasst Klassenarbeiten usw. Ganz ohne Frage. Dabei blüht sie nach zwei eher schlechten Jahren der 3ten und 4ten Klasse leistungsmässig gerade so richtig auf, regelrecht auf einer Erfolgswelle... da jetzt einen 6 Wochen krassen Schnitt reinzuhauen?!

- Freunde und andere Kinder. Zum einem werden diese sich ja sehr wundern und fragen stellen und da es ja nicht gerade üblich ist, wird die Kleine da also sicherlich einen Stempel/Stigma bekommen. Man muss ohnehin aufpassen, dass sie nicht wieder in die Außenseiterrolle rutscht, und um so erfreulicher ist es ja, dass sie sich so richtig gut eingelebt hat. Und dann kennt man ja auch die Kinder dieses Alters: wenn sie sechs Wochen weg ist, so früh im neuen Schuljahr und neue Klasse, werden sich die bisherigen "Freunde" zwangsweise umorientieren...

[...]
Zuletzt geändert von (V) am Mi., 22.09.2010, 13:14, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag Mi., 22.09.2010, 13:13

[...]


Der Gedanke bricht mir das Herz. Eigentlich ist somit schon so gut wie entschieden, dass ich sie NICHT mitnehmen werde. Aber was dann?! Entweder selbst absagen oder sie 6 Wochen alleine bei Oma lassen. Aber meine Absicht der Reha war es ja, 6 Wochen Kind UND ich, weil wir nie wirklich auf uns beide konzentriert waren. Das war mein Hauptziel. Außerdem würde es mich wieder zurückwerfen, der stark einmischenden Oma wieder Rückenwind geben, und ich denke auch nicht, dass der Psyche meiner Tochter bekommt 6 Wochen alleine mit Oma zu sein. Auch das würde bisherige Erfolge des Kindes vermutlich und wahrscheinlich wieder ruinieren (z.B. die Hausaufgabenbetreuung, die mit Oma nur schreiend abläuft, das Kind nur noch zum Abblocken und Stress bringt, während es bei uns beiden derzeit wunderbar entspannt läuft und Kind gerade anfängt zu begreifen, dass Lernen auch Spass machen kann)

Ich kann sie nicht hier lassen! Nein, nein, nein! Könnt heulen. Denn dann bleibt unter dem Strich nur noch die Reha abzusagen! Es scheint ein absolute Unmöglichkeit zu sein, das ist schon seit über zwei Jahren mein "Trauma", dass man es nicht zeitgleich den Bedürfnissen von Mutter UND Kind recht machen kann.

Ich will ja... und würde auch...und es ist auch nötig... aber nicht auf Kosten meiner Tochter!!!! Da beißt sich schlichtweg die Katze in den Schwanz. Klar, Mutter-Kind-Reha würde uns auf Mutter-Kind-Ebene guttun. Nur wenn es sie sozial und in der Schule so zurückwirft...dort, wo IHRE größten Probleme liegen, dann ist es den Preis nicht wert.

Es wäre vlt. noch ein wenig anders, wenn ich das Vertrauen hätte, dass sie sechs Wochen bei Oma im Haus gut aufgehoben sei. Aber dem ist nun mal nicht da. Im Gegenteil. Vor zwei Jahren ließ ich die beiden 4 Wochen alleine, und es war aus meiner Sicht eine psychische Totalkatastrophe. Man merkt es dem Kind auch immer sofort an, wenn ich z.B. tagsüber komplett eingespannt war (erst an der Uni, dann in der TK) und Oma das Regiment führte, dabei war ich in solchen Zeiten wenigstens abends und am WE da.

Ich bin...wie immer... völlig ratlos.

Zwar habe ich schon mit der Beraterin des psychosozialen Dienst drüber gesprochen, letzte Woche als es noch nicht konkret war, aber so richtig gebracht hat es nichts, sie ist ja auch nur die "Verwalterin", die eigentliche Betreuung beginnt erst Anfang/Mitte Oktober, und ich hatte jetzt letztendlich gehofft, dass die Klinik sich auch noch ein paar weiteren Wochen Zeit lässt.

Hmm. Jetzt werd ich mich erstmal ablenken, zur Ruhe kommen, dann eine Pro- und Kontraliste erstellen und versuche mich darauf zu konzentrieren, an wen ich mich wenden kann...
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Beitrag Do., 25.11.2010, 22:13

Update

Es geht hin, es geht her. Einige Scherereien weiter, und sogar meine (mittlerweile vorhandene) Betreuerin kommt aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus. Jetzt ist fast alles geschafft. Wohlgemerkt: fast. Heute tauchten neue Schwierigkeiten auf, die ich aber...vertrauensvoll...*ggg*... und liebendgerne an meine Betreuerin abtrete. Das kriegen wir auch noch. Ich habe heute bereits mit den ersten Pack-Vorbereitungen angefangen.

Das ist aber nicht der Grund, wieso ich den Thread noch mal hochhole. Sondern weil mich eine konkrete Sorge/Frage plagt:

Wird mir das HarzIV für die Dauer der Reha eingestellt? Komplett, und NUR die Miete bezahlt?! Soll angeblich oft vorkommen. OBWOHL in meinen Reha-Unterlagen von der DRV drin steht, dass HartzIV "GRUNDSÄTZLICH" weiter bezahlt würde. Wobei man sich beim Beamtendeutsch wieder fragen darf, was exakt "grundsätzlich" bedeutet.

(Die Scheidungsformulierung "...wird erst wirksam, wenn rechtkräftige Ausfertigung beiden Partein zugestellt wurde" hat mich direkt 450 Euro (KK)Lehrgeld gekostet und indirekt (dank darauf basierend Fehlplanung) sogar knappe 2000 Euro... weil ich naiv wie ich war, auf eine Kopie mit einem "Rechtskraftsstempel" warte, und dabei hatte ich 5 mal wo nachgefragt...!)

Es gibt einen Zettel von DRV zur Vorlage beim HartzIV-Amt, ist auch schon läääääägst dort, wo klar drinnen steht, dass "erstmal" weiterbezahlt werden solle, aber dann kommen ein paar sehr schwammige bzw. unverständliche Formulierungen so von wegen ("sofern Anspruch... dann später regeln")

Die Horrorgeschichten vom KOMPLETT eingestellen HartzIV/Sozialgeld geistern hier durch alle Munde, und manche davon (ehemalige Verwaltungsfachangestellte, die auch mal eine zeitlang beruflich mit dem Amt zu tun hatten) erscheinen mir recht glaubwürdig.

Hat jemand Ahnung davon?!

Natürlich klingt es unglaubwürdig, dass die einen so sehr einen Strick aus einer Reha drehen. Denn neben der Miete laufen ja auch noch andere fixe Kosten (Haftpflicht, Zahnartzratenzahlungen, Telefon, Kredite etc.pp) weiter. Aber man kennt ja das Amt, und weiß, dass es nicht unbedingt logisch und fair ist, und es dann auch gerne mal heißt: PP. Persönliches Pech.

Es wäre schon durchaus finanziell schmerzhaft, wenn man - ausgerechnet zur Weihnachtszeit - die Essenspauschale (WIE HOCH?!) abgezogen bekäme, und damit Weihnachtsgeschenke für's Kind, die noch ausstehenden Rechnungen, die netten Sonderzahlungen zum 1.1.2011 UND natürlich auch jedwedes Taschengeld für die Reha... (Getränkekosten, Ausflüge, Sonderkosten) wegfallen. Aber gut, dahinter könnte ich noch eine gewisse LOGIK erkennen, da man dort "voll verpflegt wird".
Aber wenn ich mir vorstelle, dass GAR KEIN Geld rein kommt, und aus der Reha auch noch mit 350 Euro Zusatz-Schulden heimzukommen, weil meine fixe Kosten in der Zwischenzeit nicht gedeckt sind... HORROR!

Weiß dazu jemand was Genaueres?

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stern
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Beitrag Do., 25.11.2010, 22:37

Gothika hat geschrieben:OBWOHL in meinen Reha-Unterlagen von der DRV drin steht, dass HartzIV "GRUNDSÄTZLICH" weiter bezahlt würde. Wobei man sich beim Beamtendeutsch wieder fragen darf, was exakt "grundsätzlich" bedeutet.
Wie die Regelung ist habe ich keine Ahnung noch Erfahrungswerte. Aber "grundsätzlich" heißt rechtlich gesehen, dass es Ausnahmen gibt von der (Grundsatz-)Regel, dass Hartz VI weiterbezahlt wird. Also müsstest du in Erfahrung bringen, ob eine Ausnahmeregelung für dich einschlägig ist, nach der Hartz VI-Anspruch wegfällt. Wenn nicht, greift die grundsätzliche Regelung der Weiterbezahlung. Die obige Aussage ist also für sich genommen nicht wirklich aussagekräftig.

"Grundsätzlich" ist also weiß Gott nicht mit "immer" gleichzusetzen, sondern manchmal gibt's mehr Ausnahmen als Regeln. Ernüchternd, aber wahr...

Wünsche dir, dass es gut ausgeht!
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)

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Beitrag Do., 25.11.2010, 22:57

Danke Stern!

Genau so was hab ich mir gedacht. Und nachdem ich (s.o.) bei meinen Scheidungsurteil dank Beamtendeutsch (und schlechtem Anwalt) so auf die Nase gefallen bin, bin ich da seeeehr misstrauisch.

Habe mich in der Zwischenzeit (zw. den beiden Posts) nun Google bedient. Erstmal hat jeder was anderes behauptet, aber nach AKTUELLEN Gesetz könne einem gar nichts abgezogen werden (gültig ab 2008). Allerdings wurde dann gleich dazu geschrieben: Das heißt nicht, dass sie es nicht versuchen...;-/.
Von daher ist es kein Wunder, dass überall die wildesten Gerüchten kursieren: Einerseits die Fälle von vor 2008, und jene, die sich um ihr Recht haben betrügen lassen.

Nein, nein, ich bin überhaupt gar nicht überbesorgt oder misstrauisch, dass ich mir jetzt im Netz schon mal vorsorglich einen Widerspruchsvordruck gesucht habe. *irks*

Aber generell, da wird man mir zustimmen, lieber einmal zu viel als zu wenig gefragt.
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münchnerkindl
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Beitrag Do., 25.11.2010, 22:59

Es wird in einigen Bundesländern der Essensanteil wärend eines KKH Aufenthalts gekürzt, da Essen ja im KKH gestellt wird, das ist alles, sonst wird nix eingestellt.

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Beitrag Do., 25.11.2010, 23:06

Nach meiner Internet-Recherche von eben... (entsprechend ohne Gewähr)... wird seit 2008 nicht mal mehr das Essen im KH angerechnet. Das sei genau das gleiche wie Reha. Aber selbstredend, wie alles aus dem Netz: ohne Gewähr. Und eben zu bedenken, dass manche SB es trotzdem versuchen.

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Miss_Understood
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Beitrag Do., 25.11.2010, 23:09

Ich finde es ja grandios WIE sehr vorausschauend du denkst! Und wünsche dir alles Gute jedenfalls schon mal - von der Miss, die sich schaudernd daran erinnert, dass mir einst die Postbank das angeblich "unpfändbare" ALG2 unter dem Popo wegpfänden liess vom Finanzamt (ich musste Steuern zahlen und konnte das ja nicht - wie denn bitte von ALG?) und eine Verkettung unglücklicher Umstände (mehrfacher Umzug, dadurch nicht erhalten von Bescheiden, gestohlener Geldbeutel mit allen Papieren auch Perso zur Vorlage bei der Bank und Geld weg und ein Einwohnermeldeamt, was meinen Personennachweis verschlampt hatte) das nicht wieder rückgängig machen konnte und ich der ARGE leider alles zutraue, dir aber nur das beste wünsche - wenn du schon SO vorausschauend agieren kannst, Respekt!
ch-ch-ch-chaaaaaaange

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Beitrag Do., 25.11.2010, 23:16

Miss_Understood hat geschrieben:Ich finde es ja grandios WIE sehr vorausschauend du denkst!
An dem Punkt bekam ich jetzt erst mal ein Lachanfall, sodass ich nicht weiterlesen konnte. Ja, nee, ist klar: grandios. vorrausschauend. Nicht etwa, dass der "Sorgen-Grübelwahn" Anlaß zu Reha ist und eine Persönlichkeitsstörung nach ICD-10: F42.0. Neeeeein!

Liebe Miss_Understood, ich bin nicht vorrausschauend. Ich bin ...totaly brainf*cked.
Respekt!
Respekt zurück an dich, für all das, was du schon hast durchstehen müssen diesbezüglich.

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Woman
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Beitrag Fr., 26.11.2010, 00:35

Hallo Gothika,

das H4-Geld darf Dir während einer REHA nicht gekürzt werden!
Für die 10 €, die täglich während der REHAzeit gezahlt werden müssen,
kannst Du übrigens auch einen Antrag auf Übernahme stellen.

Wenn Du genauere Infos wünschst, kannst Du mich gerne über PM
anschreiben.

LG, Woman
Und seit jeher war es so, daß die Liebe erst in der Stunde der Trennung ihre eigene Tiefe erkennt.

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Beitrag Fr., 26.11.2010, 13:25

Danke Women.

Von den Zuzahlungen bin ich schon seit Mai befreit. Zieht sich ja etwas, das Ganze.

Und was die Kürzungen angeht, scheint sich ja zu bestätigen, was ich gestern recherierte.
Ist halt mal wieder typisch: Ich hatte es bereits wochenlang im Hinterkopf, noch was, was in mir rumspukt, und 1 Stunde Google, und ich hätte es zu den Akten legen können. Zwar hatte mich die Betreuerin irgendwann beruhigt, aber so wirklich auskennen tut sie sich da nicht. Es blieb immer noch als Restzweifel im Hinterkopf. Mal wirklich gezielt nachgeschaut hab ich erst, nachdem mir gestern jemand RICHTIG Panik gemacht hat...

Was evt. noch zur Debatte steht: Beim Sozialamt nach einmaligen Aufwendungen für Reha-Bedarf zu fragen. Je nach Kulanz soll dies manchmal möglich sein. Doch auch hier scheiden sich die Google-Geister.
Das ist jetzt allerdings nicht von besonders großer Relavanz, da ich mir das Teuerste (die Koffer) ausleihe, und die vielen Kleinigkeiten alle seit April bereits mal hier, mal da kaufe (selbstredend ohne Belege und zu Billigstpreisen...5-Euro-Hallenturnschuhen tun's für die 6 Wochen etc.pp).
Klar, wäre schön, wenn man sich vielleicht vorher noch ein oder zwei neue Kleidungsstücke kaufen könnte statt das abgetragene Zeugs, aber muss ja nicht unbedingt. Ich schätze... (hab gestern bis spät in die Nacht Listen angefertigt)... mit 50 Euro für noch zu kaufende Kleinigkeiten bin ich dabei. Dicke.

Ab heute stell ich mir den ersten Koffer schon mal hin, um die Dinge, die man schon reintun kann, so nach und nach zu sammeln. In etwa 3 Wochen dürfte ich dann weg sein. Ich fang langsam an, mich auch ganz praktisch drauf einzustellen... und das ist - glaub ich - ein weniger angenehmer als sich seit Monaten in Ungewissheiten zu suhlen, aber noch nichts konkretes tun zu können...


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Beitrag Fr., 26.11.2010, 16:07

Hallo Gothika

ich wurde per PM auf deine Frage aufmerksam gemacht. Sorry, wenn ich nicht deinen gesamten Thread kenne.

Zur Frage der Kürzung ALG2:
Nein. Keine Kürzung.

Früher wurde das, ohne Rechtsgrundlage zwar, gemacht. Klagen dagegen unterschiedlich entschieden. Die Kürzung wurde begründet damit, dass die Verpflegung bei stationären Aufenthalten (Reha& Akutklinik) analog zu Einkommen stehe. Das ist komplett gekippt, der entsprechende Paragraf aus dem SGB II weggefallen.

Das Bundessozialgericht hat mehrfach entschieden, dass es keine Kürzung der Regelleistungen geben darf, da ein ALG2 Bezieher zwar keine Verpflegungskosten hat, dafür aber andere Ausgaben, die sonst im Regelbedarf nicht abgedeckt wären

Aktenzeichen dazu
B 14 AS 22/07 R

Sollte deine Leistungsbehörde es tun (sind zum Glück immer weniger Idi*** die das versuchen) mußt du zwei Dinge tun: Sofort Widerspruch, schriftlich und beweisbar (Einschreiben) zur Leistungsbehörde. Gleichzeitig mußt du beim Sozialgericht einen Eilantrag stellen zur Weiterzahlung, respektive zur aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs. Unsere wunderbare Schwarz-Gelb Bande hat nämlich seit Jahresbeginn die sogenannte aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gekippt. Heißt, früher mußte weitergezahlt werden wenn Widerspruch erging, jetzt nur wenn das Gericht den Eilantrag beschließt.

Einmalige Bedarfe regelt das SGB II, §23 (abweichende Bedarfe) sehr strikt.

Bei Sonderbedarfen kann man zwar auch als ALG2 Bezieher über das SGB XII, also Grundsicherungsamt (Sozialhilfe), Bedarfe nach SGB XII; §73 geltend machen.
Im Falle einere Reha aber leider nicht. Die Begründung ergibt sich aus der Tatsache, dass die Verpflegung eingespart wird und aus diesen Einsparungen die Extras zu finanzieren sind.

Rosenrot

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Beitrag Fr., 26.11.2010, 16:39

Hi,

hab mir schon gedacht, dass dies dein Thema ist.
Ist fast Wort für Wort was ich gestern auch gefunden habe. Ich bin beruhigt. Danke!
Ich bin auch absolut überzeugt, dass dies richtig (i.S.v. gerecht) so ist. Denn nicht nur die fixen Kosten laufen weiter, sondern es kommen eben auch Zusatzkosten auf einen zu.

Fraglich bleibt für mich jetzt nur noch, ob ich trotzdem - obwohl ich meiner Rechte jetzt gewiss bin! - den Sachbearbeiter vorher noch mal nerve. Sobald ich den endgültigen Termin (schätzungsweise in 3 Wochen) habe, werd ich mich dort ja eh melden müssen, vermutlich allerdings nur per Postweg (da schwer zu erreichen). Man fürchtet ja immer auch, schlafende Hunde zu wecken.

In diesem Fall handelt es sich bei dem SB nachweislich um einen jener sehr unfreundlichen Gesellen. Auch wenn ich bisher Glück mit ihm hatte, nie Probleme, so bekomme ich doch täglich mit, wie er meine Schwester (wohnt bei uns im Haus) regelrecht terrorisiert. Die haben sich gegenseitig auf den Kicker. Auf Widerspruch folgt Widerspruch, es laufen drei Klagen seitens meiner Schwester etc.pp, und er tut so einiges, was nicht rechtens ist und womit er eh nicht durchkommt, hauptsache Schererein.
Aber wie gesagt, bei mir lief bisher alles reibungslos. Nachdem ich aber mitbekomme, was selbiger Herr mit meiner Schwester abzieht, bin ich unsicher ob ich es drauf ankommen lasse, dass er sich an die Gesetze hält oder ob ich ihn vorbeugend auf den Keks gehe und riskiere, dass etwas vom "schlechten Ruf" meiner Schwester bzw. seiner Abneigung auch auf mich überspringt.

Zumal es auch nicht gerade einfach ist, den Herrn zu erreichen. Beratungsgespräche so gut wie unmöglich sind. Und ich auch nicht gerade leicht zum Amt hinkomme, und eigentlich genug anderes im Kopf habe.

Was meinst du / Was meint ihr? Das Risiko eingehen, schlafende Hunde zu wecken und Umstände (mir und ihm) bereiten, oder mich auf mein Recht verlassen, wie es sich gehört?


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Beitrag Mi., 01.12.2010, 10:43

Hallo Gothika

womit nerven?

Man kann sich grundsätzlich auf das Recht (nich seines, nur das..) verlassen, andernfalls gibt es sogenannte Rechtsmittel.

Ich denke grundsätzlich sollte jemand, der seine Sinne beisammen (leider sind so viele einfach zu krank, zu alt o.ä. um sich zu 'wehren') hat, sich nach vorn bewegen, für sich und das, was Recht ist, einstehen. In deiner Situation meint das, du kannst keine 'schlafenden Hunde' wecken, wenn du das Gesetz hinter dir hast

Tatsächliche und dann auch noch gezeigte Abneigung eines Sachbearbeiters gegenüber Leistungsbeziehern begegnet man am besten damit, dass jede als schikanös einzustufende Handlung mit einer Flut von Anträgen, Anfragen etc beantwortet wird.

Nervt ein Sachbearbeiter mit unsinnigen Aufforderungenm, z.B. Unterlagen, die man bereits nachweisbar eingereicht hat, begegnet man ihm mit der schriftlichen, beweisbaren (Einschreiben) Anfrage, wo die eingereichten Unterlagen hingekommen seien und bittet um schriftliche Grundlage für wierdeholte Aufforderungen, da diese nicht im Rahmen der Mitwirkungspflicht, SGB I, §§60ff geregelt sind. Man bittet in so einer Entgegnung natürlich allerhöflichst um die Vorab Erstattung von Kopiekosten und Portogebühren, da die Mitwirkungspflich bereits erfüllt wurde. Dies weist man anhand Kopie des Beleges der Einreichung nach und zum Schluß formuliert man, natürlich auch ausgesucht höflich, um schriftlichen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung binnen Frist von 14 Tagen um gegebenenfalls, bedauerlicherweise (...) dann weitere Rechtswqege beschreiten zu können und dann verabschiedet man sich mit freundlichem Gruß und entschuldigt sich (leicht!!!!) süffisant für den notwendigen Antrag zu Gebühren....


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