ja, das stimmt.mitsuko hat geschrieben:Das Netz ist voll von Filmen - damit meinte ich Pornos, nicht speziell Kinderpornos. Im ganzen Pornosektor finden sich zu nicht geringem Teil etwa asiatische oder osteuropäische Filme.
nein, hast du auch nicht. ich wollte nur nebenbei äußern, dass die vielfach kolportierte aussage, es gäbe solch eine flut von kipo, wohl so nicht haltbar ist.mitsuko hat geschrieben:Von einer Flut an Kipo rede ich gar nicht,
auch das kann ich nicht bestätigen. ich habe dergleichen noch nie gesehen. ich habe auch (in diversen netz- diskussionen um kipo und sperrgesetze etc.) noch nie gelesen, jemand sei über so ewas gestolpert. gut, das muss ja nicht stimmen, oder es kann sich um fehleinschätzungen handeln.mitsuko hat geschrieben:sondern von einer absolut nicht überschaubaren Flut an Pornos allgemein, wo Kinderpornos mal mehr mal, weniger versteckt zwischen hängen, in ähnlich unüberschaubarer Weise.
sicher gibt es sie. und wer sich besondere mühe macht, der scheint auch welche finden zu können.mitsuko hat geschrieben:Bei dem Thema dieses Threads hier ist es m.E. ziemlich irrelevant, ob es Millionen oder Hunderte an Kinderpornos im Netz gibt. Es gibt welche und man kann sie finden.
es ging um die behauptung, dass vieles von dem material privat entstanden ist, und ich habe mir erlaubt, dazu einen von einem strafverteidiger dokumentierten beleg und noch einige weitere informationen einzubringen.
du meinst, man solle als betrachter solcher filme diese melden? das würde ich nicht. denn dann kriegst du als erstes eine anzeige, weil der verdacht besteht, dass du solche filme konsumierst, auch wenn du material nur zufällig gefunden haben solltest. inklusive hausdurchsuchung und - wenn du pech hast - auch durchsuchung deines arbeitsplatzes. was dein arbeitgeber und dein evtl. vorhandener lebenspartner davon halten, kannst du dir vorstellen. damit ruinierst du dich selbst.mitsuko hat geschrieben: Aber man kann nicht wissen, woher sie genau stammen oder unter welchen Bedingungen der einzelne Film entstanden ist. Selbst wenn es sich um eine Privatproduktion handelt, ist es immer noch strafbar diese zu konsumieren und man hat als Zeuge eines Verbrechens die Pflicht, dieses zu melden.
mir wäre für d überdies nicht bekannt, dass es eine verpflichtung zur anzeige in fällen von kipo-funden gibt.
grüße
entwurf