Das habe ich doch geschrieben, bei Kinder nur bei todeskranken Kindern, also mit tödlicher Prognose, welche aber auch ein Erfahrungswert ist. Für unheilbar kranke Kinder, die aber an der Krankheit nicht sterben würden (absehbarer Zeitabstand) gilt die Neureglung nicht. Bei Erwachsenen war es schon zuvor, seit längerem, anders, da gilt es auch für unheilbar kranke Menschen (=schwere Behinderung), worunter da eben auch psychische Krankheiten zählen können. Das letzteres strittig sein kann, wurde ja schon diskutiert. In Belgien ist das Gesetz aber so.Nico hat geschrieben:Also bei uns haben sie heute in den Nachrichten gesagt, dass in Belgien die Sterbehilfe bei Erwachsenen seit 2002 auch für psychisch kranke die ihr Leid unerträglich finden, gilt.pandas hat geschrieben:
Bei Erwachsenen geht das da wohl auch bei schweren Behinderungen, die aber keine tödliche Erkrankungen sind, der Betroffene sie aber subjektiv unerträglich findet. Das wird aber bei Kindern nach wie vor natürlich nicht gehen.
Bei Kindern soll sie aber nur für unheilbar kranke die sehr schwer leiden gelten.
Frage mich nur wie man das messen will......
Ob ein Kind eine tödliche Prognose hat, entscheiden die Ärzte.