Landkärtchen hat geschrieben:Aber vielleicht ist es ja so, dass viele Menschen damit überfordert sind, weil sie zuvor jahrelang zu passiven Verhalten sozialisiert wurden.
Das ist wahrscheinlich bisweilen der Fall, dass zu viele ungeeignete Massnahmen "geschluckt" werden, weil sich nicht getraut wird was zu sagen. Da wären dann aber eher wieder die Fachleute gefragt, die am Anfang beratend tätig werden, so der Patient selbst nicht in der Lage ist das zu beurteilen. Dh. da kommst Du wieder eher in den Bereich der Qualität, nicht in den der Finanzierung. Die ist nunmal so geregelt wie sie geregelt ist und demnach hört die Zuständigkeit der Krankenkasse an einem bestimmten Punkt auf und es übernehmen dann andere Träger. Das sind ja formale Aspekte, keine inhaltlichen.
Ich weiss nicht genau, wie es geregelt ist, aber "zwingen" kann man meines Wissens nach niemanden zu einer Reha. Alternativ dürfte es dann zu einer individuellen Begutachtung durch einen Amtsarzt und zu einer Berentung kommen, falls weder "Rehafähigkeit" noch "Arbeitsfähigkeit" gegeben sind und ein weiterer Krankenstand erwartet wird. Allerdings bist Du dann im Zweifel eben wieder im Bereich der Klage, die eingereicht werden muss.
Viel bedenklicher finde ich es, wenn Behandler Patienten nicht ausreichend aufklären, so dass diese keine gute Entscheidung für sich treffen können, denn entscheiden kannst Du als Patient ja durchaus. Es ist ja nicht so, dass Du gar kein Mitbestimmungsrecht hättest, solange Du im Rahmen der Formalien bleibst. Nur das musst Du eben. Das ist dann aber eben wieder die Frage der Qualität des jeweiligen Behandlers bzw. der Beratung. Und auch eine Frage wie mündig ich als Patient so bin und inwieweit ich zB. mein Recht auf eine Zweitmeinung nutze, wenn ich das Gefühl habe: Hier stimmt was nicht. So könntest Du zB. auch missbräuchlich agierenden Therapeuten oder auch Ärzten eher Einhalt gebieten als durch blindes Vertrauen oder idealistische Hoffnungen.
Das Hauptproblem ist doch: "Wer soll das bezahlen..." bei den Fragen die Du stellst. Denn am Ende wird es jemand bezahlen müssen. Das kann ich mir nicht "wegidealisieren" nur weil ich das vielleicht gut fände. Und die Krankenkassen kannst Du eben nicht endlos in die Pflicht nehmen, wenn Du möchtest dass die Beträge einigermassen stabil bleiben.
Und so kommt es dann eben auch zu so zugegebenermassen unglücklichen Verläufen wie bei Dir, wo dann die eine - in dem Falle sogar günstigere und sinnvollere - Massnahme durch eine wenig sinnvollere ersetzt wurde, weil damit der Kostenträger wechselte. Aber auch in einem solchen Falle kann man sich meines Wissens nach wehren, wenn die Massnahme medizinisch nicht geeignet ist und das nachgewiesen werden kann. Entscheidend ist eben, dass es nachweisbar ist.
Auch die Wartezeiten die Du ansprichst existieren so in erster Linie im "Theorie-Praxis" Konflikt, nicht auf dem "gesetzlichen Papier". Und wer so instabil ist, dass er gar nicht warten kann, der kann immer noch in eine Klinik gehen.
Die Wartezeiten entstehen ja durch eine faktische Unterversorgung mit ausreichend Medizinern, in dem Falle qualifizierten Therapeuten, da musst Du dann eben auch wieder woanders ansetzen als beim "Leistungskatalog", denn laut Leistungskatalog hast Du ein Anrecht auf medizinische Versorgung im Rahmen der festgelegten Zumutbarkeit. So kommen ja zB. auch Kostenübernahmeverfahren zu statte.