Corona - Der Thread zum Virus 9

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Sinarellas
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Beitrag Fr., 14.01.2022, 14:35

danke saffiatou, sowas von sympathisch der Anwalt muß ich schon sagen.
..:..

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saffiatou
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Beitrag Fr., 14.01.2022, 15:16

Ja, Sinerellas, der ist super. Nur komisch, da hatte ich das Video doch im anderen Thread gepostet :anonym: , wird das Wasser sagt dort nicht verkraftet?
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stern
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Beitrag Fr., 14.01.2022, 15:34

Die Quarkdenker empfinde ich auch als sozialen Preis der Corona-Pandemie... haben aber mit dem Virus bzw. der Pandemie an sich herzlich wenig zu tun. Hàngen sich nur daran auf... bis sie sich z.B. (wieder) als Opfer der Klimadiktatur inszenieren, wahlweise Ökodikatur, etc.. Z.B. um ihr Geldsäckerl zu füllen. Sprich: Denen geht es doch oft um anders. Bei Füllmich ist sogar der Name Programm. Bzw. siehe Video zu deren "Profit".

Dabei finden aktuell nur 22% finden die Maßnahmen übertrieben (D)... wurden weniger und nicht mehr. :dunno:
44 Prozent der Bundesbürger sind laut ZDF-Politbarometer zufrieden mit den gegenwärtigen Maßnahmen. 30 Prozent meinen, sie müssten härter ausfallen - dies ist ein Rückgang von zwölf Prozentpunkten gegenüber dem Dezemberwert. 22 Prozent halten sie für übertrieben (minus sechs).
https://www.n-tv.de/panorama/15-18-Nied ... 26512.html
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saffiatou
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Beitrag Fr., 14.01.2022, 16:14

Schreckliche Autokorrektur! Wird die Wahrheit dort nicht verkraftet, sollte da stehen, nix mit Wasser :anonym:
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ziegenkind
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Beitrag Fr., 14.01.2022, 16:49

Eine neue Studie des RKI zum Impfstatus von COVID-Patientinnen auf Intensivstationen, zusammengefasst im Merkur:

"Covid-Patienten auf Intensivstationen: Fast zwei Drittel sind nicht geimpft
Demnach sind 62 Prozent der neu auf Intensivstationen landenden Corona-Patienten nicht geimpft. Bei knapp 9000 Intensivpatienten ist der Impfstatus bekannt. Lediglich 28 Prozent von ihnen haben eine vollständige Immunisierung oder sogar eine Auffrischungsimpfung erhalten. Dazu kommen zehn Prozent der Fälle, bei denen ein unvollständiger Immunschutz vorliegt, was übersetzt heißt: Sie sind genesen ohne Impfung oder wurden erst teilimmunisiert.Die Daten wurden zwischen dem 14. Dezember 2021 und dem 12. Januar 2022 erhoben, sind also ganz frisch. Allerdings betonen RKI und DIVI, dass diese Zahlen allein nicht ausreichen, um die Wirksamkeit der Impfung einzuschätzen. Um diesen Transfer zu leisten, müssten die Zahlen zum Beispiel in Relation zur Entwicklung der allgemeinen Impfquote gesetzt werden."

https://www.merkur.de/welt/ungeimpfte-i ... 34551.html

Hab heute noch mit einer Doktorandin von mir telefoniert, deren Mann auf einer Covid-Station arbeitet und der erzählt, dass positiv getestete und geimpfte alte Leute oft erst ins Krankenhaus aufgenommen werden, obwohl sie keine Symptome haben (oft aus Angst aus Altenheimen "angeschoben", dann aber nach 1-2 Tagen nach Hause geschickt werden. Will heißen, es lohnt sich auf die Intensivstationen zu gucken.
Die Grenzen meines Körpers sind die Grenzen meines Ichs. Auf der Haut darf ich, wenn ich Vertrauen haben soll, nur zu spüren bekommen, was ich spüren will. Mit dem ersten Schlag bricht dieses Weltvertrauen zusammen.


Tränen-reich
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Beitrag Fr., 14.01.2022, 18:45

Sehr gut gesagt.... Fachjournalisten sterben ja auch langsam aus


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thundercook
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Beitrag Fr., 14.01.2022, 23:20

stern hat geschrieben: Do., 13.01.2022, 20:52
saffiatou hat geschrieben: Do., 13.01.2022, 11:53
... sagt das dänische Pendant der Blödzeitung..... :lol:
:lol: Bei der BILD wartet man auf eine solche Erkenntnis vermutlich vergebens :stumm:


Die Bild unter Reichelt hatte sich nichts vorzuwerfen.

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thundercook
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Beitrag Fr., 14.01.2022, 23:44



unfassbar...


Jenny Doe
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Beitrag Sa., 15.01.2022, 05:15

:kopfschuettel:

Inzidenzen auch in Mecklenburg-Vorpommern fehlerhaft berechnet
https://www.focus.de/gesundheit/news/ne ... 24600.html
(...)
Auch in Mecklenburg-Vorpommern hat es einem Bericht der "Welt" zufolge Ungenauigkeiten bei den erfassten Corona-Zahlen gegeben. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig verschärfte Anfang Dezember 2021 die Corona-Regeln wegen erhöhter Inzidenzen bei Ungeimpften.

Schwesig hatte in einer Sondersitzung des Landtags zur Corona-Lage am 3. Dezember 2021 vermeldet, die Corona-Inzidenz liege bei Geimpften in Mecklenburg-Vorpommern bei unter 70, bei den Ungeimpften liege sie bei über 1.000.

Wie die "Welt" berichtet, seien dabei jedoch die Neuinfizierten mit unbekanntem Impfstatus bei der Inzidenzberechnung pauschal den Ungeimpften zugerechnet worden. Am 3. Dezember 2021 betrug diese Gruppe mit 691 Fällen immerhin mehr als die Hälfte der Neuinfektionen. 117 Neuinfektionen entfielen auf nachgewiesen Geimpfte, 403 auf nachgewiesen Ungeimpfte.

Zuvor waren ähnliche Vorgänge in Bayern und Hamburg ans Licht gekommen. In beiden Ländern waren ebenfalls Corona-Fälle mit unbekanntem Impfstatus pauschal den Ungeimpften zugeordnet worden. Dadurch entstand eine Differenz zwischen den Inzidenzen von Geimpften und Ungeimpften, womit schärfere Maßnahmen wie 2G begründet wurden.

Auch für die Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern hatte die Zahlen-Ungenauigkeit Folgen: Schwesig nahm die verzerrten Inzidenzen zum Anlass, um die 2G- beziehungsweise die 2G-Plus-Regel in vielen Bereichen zu verlängern und sorgte für noch strengere Kontaktbeschränkungen.

(...)
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.

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stern
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Beitrag Sa., 15.01.2022, 06:52

Begründung für 2G in Bayern war eher die zugespitzte Lage in den KH. Und gesetzlich (IfSG) wurde die Inzidenz ja auch (als sie mit den Impfungen an Bedeutung verlor) als Richtwert gestrichen.

Auch für den BayVGH spielte die Ungeimpfteninzidenz (die auch bei anderer Berechnung höher liegt) bei einer Abweisung eines Eilantrags gegen 2G in BY btw. keine Rolle:
Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) hat die 2G-Regelung als voraussichtlich rechtmäßig bestätigt und einen entsprechenden Eilantrag von zwei Privatpersonen abgelehnt.
https://mobil.kostenlose-urteile.de/Bay ... s31166.htm
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Beitrag Sa., 15.01.2022, 07:58

Auch in MV wird 2G nicht als grundgesetzwidrig angesehen. Am Gewichtungskriterium "ITS-Auslastung" im Warnsystem hatte das Gericht etwas auszusetzen (ist auch ausgeführt). Mir geht es aber eher um 2G, was aus folgenden Gründen bestätigt wurde.
2G-Modell nicht grundrechtswidrig

Die das 2G-Modell betreffenden Regelungen der §§ 1e bis § 1f Corona-LVO M-V sowie die in § 1g Corona-LVO M-V bestimmten weiteren Maßnahmen hat das OVG dagegen für rechtmäßig erachtet und den Antrag insoweit abgelehnt. Die Vorschriften seien verhältnismäßig und verstießen auch nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG. Die Kontaktbeschränkungen insbesondere für Ungeimpfte durch die 2G-Regelungen seien als ein Baustein des Gesamtkonzeptes der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern geeignet, das legitime Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und insbesondere eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, zu erreichen. Die Beschränkungen seien auch erforderlich, weil keine milderen Mittel vorhanden seien. Insbesondere würden das Tragen von medizinischen Atemschutzmasken und Testerfordernisse nicht ausreichen, weil diese Schutzmaßnahmen nicht gleich wirksam seien. Das 2G-Modell sei auch angemessen, weil die ungeimpften Personen nicht völlig von einem Zugang zu lebenswichtigen und unaufschiebbaren Angeboten ausgeschlossen würden.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... rfolgreich

(vor ca. einer Woche, Volltext noch nicht vorliegend)
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Beitrag Sa., 15.01.2022, 08:19

Ob in HH 2G (was dort schon lànger existiert, meine ich) auch insgesamt angegangen wird, ersehe ich auf die Schnelle nicht. Wahrscheinlich. Aber hier ein "frischerer" Einlantrag in HH gegen 2G im Einzelhandel, der wie viele weitere (in anderen BL) abgelehnt wurde:

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... g-regelung
VG: Test und FFP2-Maske nicht ausreichend

Es sei weder hinreichend substantiiert vorgetragen noch angesichts der nach wie vor bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der Übertragung des neuartigen Coronavirus einschließlich der kürzlich aufgetretenen Virusvarianten ersichtlich, so das VG, dass die hamburgische Verordnungsgeberin die Regelung auf einer unzureichenden Tatsachengrundlage getroffen hätte oder dass sie die ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisse zum Geschehen in geschlossenen Räumen von Sport- und Freizeiteinrichtungen ungeprüft und unverändert auf das Infektionsgeschehen im lokalen Einzelhandel übertragen hätte. Bei der bloßen Verpflichtung von ungeimpften Personen zur Vorlage eines negativen Testergebnisses oder bei der Verpflichtung aller Personen zum Tragen einer FFP2-Maske handele es sich zwar um mildere, jedoch nicht gleich geeignete Maßnahmen.

Unverhältnismäßigkeit und Verstoß gegen den Gleichheitssatz verneint

(...)
ist doch nicht so, dass man bei Delta und signifikanter Impfquote einfach eine Inzidenz anbietet und damit einfach mal so gewichtige Maßnahmen begründen kônnte, in D.
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Jenny Doe
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Beitrag Sa., 15.01.2022, 09:10

Da hat jemand was kapiert. Genau das, was zuletzt Thema in diesem Thread war.

Inzidenz der Ungeimpften: Söder nutzte falsche Zahlen
https://www.nordbayern.de/region/inzide ... 1.11601322
(...)
Fischbach plädiert nun dafür, dass der Impfstatus künftig grundsätzlich direkt beim Testen angegeben werden soll. "Auf diese Weise könnte man die Statistik auch direkt um den Faktor korrigieren, wie viele Tests in der jeweiligen Gruppen gemacht werden." In der Regel werden Ungeimpfte deutlich häufiger getestet als Geimpfte."
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Beitrag Sa., 15.01.2022, 10:41

Die Forderung existiert schon länger...! Wegen mir gerne.

Dann müsste man aber auch freiwillige Schnelltests erfassen, weil diese bei einem positiven Testergebnis genauso einen Anspruch auf einen PCR-Test begründen und auch genutzt werden! Kann jeder im Handel kaufen.
PCR-Tests sind in D maßgeblich für die Inzidenz (pos. Schnelltest werden in D bestätigt) und diese werden ja gezählt, allerdings ohne dass der Impfstatus bereits beim Test abzugeben ist. Sondern es dauert u.U. etwas, bis das dann ermittlelt wurde.
Wieviele Schnelltests Geimpfte und Ungeimpfte jeweils machen, weiß jedenfalls auch Fischbach nicht. Zumal das schon ein älterer Artikel ist. Jetzt kommt ja verstärkt 2G plus... mit Schnelltests für Geimpfte.

Ändert aber alles nichts daran, dass die Gerichte auch ohne Ungeimpften-Inzidenz 2G weitgehend als rechtmäßig einschätzten... um nicht zu sagen: 2G aus Gründen der Verhältnismäßigkeit den Weg bereiteten. Exemplarische Begründungen aus den genannten BL wie oben. :dunno:.

Und praktisch: Bei Omikron wird man eh nur noch selektiv testen können, weil die Testkapazitäten als Limit kommen werden. Daher bringt Lauterbach Priorosierungen auf den Weg.
Zuletzt geändert von stern am Sa., 15.01.2022, 11:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag Sa., 15.01.2022, 11:02

Gelöst ist es aber eh bereits. ;) Allerdings andere Lösung: Man berechnet das in BY einfach nicht mehr getrennt. ;) Weil man eh nicht braucht(e). Bayerns Stufenkonzept basiert zudem eh auf der Hospitalisierung und Intensivbettenbelegung.

Unter Omikron könnten Ungeimpfte nochmals Eilanträge auf den Weg bringen... ob Gerichte zu anderen Urteilen als bisher gelangen, wonach 2g weitgehend als rechtmäßig angesehen wird?

Viele BL haben nie die Inzidenz getrennt nach Impfstatus berechnet. Auch das RKI berechnete die Inzidenz nie getrennt nach Impfstatus. Weil es nicht die Bedeutung hat, die dem manche verleihen (so als hängen am Anteil "Unbekannter" und deren Behandlung bei der Berechnung alle Maßnahmen).
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