Einsichtnahme in die Patientenakte (Psychotherapie)

Hier können Sie Ihre Fragen rund um die Rahmenbedingungen von Psychotherapie (Methoden, Ablauf usw.) anbringen.

pandas
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Beitrag Fr., 14.11.2014, 23:04

Widow hat geschrieben: Und es IST ein Unterschied, ob ich dran krepier, dass mir wegen eines Fehlers in meiner Patientenakte das falsche Organ entnommen wird (statt des krebsbefallenen), oder ob ich mich selber nach einer megascheizz-Therapiestunde auf die Schienen lege.
Es IST eben kein Unterschied, da es sich in beiden Fällen um Behandlungsfehler als Ursache handelt.

Und dazu können und dürfen die Hinterbliebenen die Berichte lesen, wozu die Einsichtsnahme in die Patientenakte erforderlich ist.
Darüber wird hier diskutiert, u.a. da einige Theapeuten da noch Nachhilfe brauchen.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

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Widow
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Beitrag Fr., 14.11.2014, 23:18

@pandas: Tja. Wieder was missverstanden. Kommt vor.
Und da es mir immer leid tut, wenn einer was nicht versteht, erkläre ich's:

Guck, pandas: Ich habe geschrieben, dass ich nicht verstehe, "was an einer psychotherapeutischen Patientenakte von Interesse für den Patienten sein soll".
Ich habe nicht geschrieben, dass mich diese Diskussion hier über die "Einsichtnahme in die Patientenakte (Psychotherapie)" nicht interessiert.
Mich interessieren übrigens manchmal auch Menschen, die sich für Dinge leidenschaftlich interessieren, welche ich persönlich vollkommen uninteressant finde (also die Dinge jetzt, Edit: nicht die Menschen). Mich interessiert dann die Leidenschaft und vor allem der Mensch, der sie aufbringt.
Und manchmal bilde ich mir ein, dass es diesem Menschen eine neue Idee schenken könnte (so ein kleines "Pling" - das kann sofort zerplatzen, das kann sich aber auch festsetzen), wenn ich dann meine gänzlich anders gelagerten Überlegungen mitteile.
(Und weißt Du, woher der letzte Gedanke rührt? - Aus purer Selbsterfahrung! Ja, kannst Du Dir das vorstellen?! : Jede Idee, die ich hier in diesem Forum zur Kenntnis nehme [nö, das sind nicht alle ...], die macht bei mir im Gedankenapparat ein "Pling", mal eins von der, dann eins von jener Sorte.)

Gerade lese ich Dein letztes posting hier, in dem Du die Fehler in medizinischen Patientenakten mit denen in psychotherapeutischen Patientenakten trotz all meiner Bemühungen, da die Unterschiede aufzuzeigen, gleichsetzt.
Tja.
So ist das.

Mit dem Bemühen. Und dem Interesse.
Am Anderen.
Zuletzt geändert von Widow am Fr., 14.11.2014, 23:42, insgesamt 1-mal geändert.

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stern
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Beitrag Fr., 14.11.2014, 23:33

Widow hat geschrieben:Liebe stern, ja klar! Ich z.B. hoffe ja drauf, dass meine psychische Erkrankung zum Tode führen wird. - Nur muss ich mir den dann schon immer noch selbst bei bringen / zuführen / zuteil werden lassen.
Ein Krebs würde das für mich erledigen.
Ja, das ist ein Unterschied... wobei ich hoffe, dass du das nicht tust.

Allerdings halte ich auch keinen Selbstmord für eine freie Entscheidung.... einem Fall wäre es sozusagen ein unmittelbarer Tod, im anderen Fall ein mittelbarer, das selbst ausgeführt. Aber ich gehe mal vom Extremfall etwas weg: Z.B. ein Patient schneidet sich nach einer "fehlerhaften" Therapiesitzung die Arme auf bzw. schädigt sich anderweitig. Sicherlich ist die Kausalität häufiger schwer herstellbar (insbes. auch bei psychischen Erkrankungen... also wenn die gesunde Niere anstelle der kranken entnommen wird, ist das vielleicht greifbarer. Aber dass man von Behandlungsfehler sprechen kann, ist Voraussetzung, dass er kausal im Zusammenhang mit der Behandlung steht, also auf fehlerhafte Behandlung zurückgeht). Und um zu schauen, ob mehr oder weniger eklatant etwas schief gelaufen ist, kann die Akte schon ein Anhaltspunkt sein. Nun, praktisch gibt es sicherlich dennoch genug Prosa, um die Therapie irgendwie zu rechtfertigen...

Um Verantwortungsaspekte geht es mir persönlich jedoch kaum (die hat Thera übernommen... aber ausbaden tut es eh der Patient, insofern... was's bringt's). Mir geht es mehr um noch etwas bessere Nachvollziehbarkeit, falls Fragen, bei denen die Luft etwas dicker war, im Gespräch nicht so geklärt werden können, dass das stimmig für mich ist. Aber ich bin eh noch unschlüssig... die Antworten auf manche, noch offene Fragen finden sich dort vermutlich auch nicht.
Liebe Grüße
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pandas
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Beitrag Fr., 14.11.2014, 23:39

Selbstmorde sind häufig auch Kurzschlusshandlungen.
Ein Therapeut ist verpflichtet, den Patient einzuschätzen und nicht so zu handeln (bzw. sprechen), dass er auslösende Impulse gibt. Dies wäre hier aber zu vermuten. Es geht ja um SM direkt nach einer "megascheizze" Therapiestunde. Ein Therapeut sollte das bemerken, dass da was schief läuft.

Also, ich vermute sogar, da Therapeuten so ängstlich sind bezüglich SM-Risiko, dass in dem Fall die Akten ohnehin kontrolliert werden würden, um die Behandlung zu überprüfen.

Ausserdem sollte man es nicht soweit kommen lassen. Das passiert ja nicht von einer Stunde zur anderen, dass es "megascheizze" wird. Man sollte also schon zuvor, wenn sich das abzeichnet, vom Einsichtsrecht Gebrauch machen. Danach geht nicht mehr ...
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stern
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Beitrag Fr., 14.11.2014, 23:39

Und dazu können und dürfen die Hinterbliebenen die Berichte lesen, wozu die Einsichtsnahme in die Patientenakte erforderlich ist.
Ja, das ist auch beachtlich, dass das Einsichtsrecht grds. auf Angehörige und Erben übergeht. Nicht nur im Hinblick auf evtl. Behandlungsfehler... sondern z.B. auch, um die Testierfähigkeit o.ä. zu klären, hmmmmmmmmmmmmmm.
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pandas
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Beitrag Fr., 14.11.2014, 23:41

@ stern

Wieso ist das beachtlich? Das erscheint mir schlicht plausibel.

Ausserdem "erben" Hinterbliebene doch in vielerlei Hinsicht alle möglichen Rechte (und Pflichten).
Ich finde das bei den Patientenakten nicht außergewöhnlich.
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Widow
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Beitrag Fr., 14.11.2014, 23:53

pandas hat geschrieben: Das passiert ja nicht von einer Stunde zur anderen, dass es "megascheizze" wird.
GENAU das aber ist bei medizinischen Patienten, wo dann rasch der "Arztbrief" gelesen wird, oft der Fall.
(Die Internistin, die meinem Mann den Morphintropf angehängt hat, an dessen unkontrolliertem Durchrausch er starb, sagte mir nach raschem Studium der etwa 50seitigen Patientenakte während des Ultraschalls, dass sein Krebs ja links oben sitze, wie schrecklich ...
"Links oben" aber war nur eine Darm-OP-Naht, deutlich auf dem Schall zu sehen.
Der Krebs saß laut etwa acht verschiedener Ärzte mittlerweile "irgendwo rechts unten", so ganz einig sind die sich da nie geworden, aber "irgendwo da rechts unten", das stand in allen Arztberichten. Nur nicht auf den Lippen der letzten Ärztin, die nur diese Berichte überflogen hatte und den Krebs ganz woanders sah. Und da aber - nie werd ich deren tränenschweren Blick vergessen - so ganz tödlich.
Tja, getötet hat deren Morphintropf den Liebsten dann nach etwa drei Stunden.)

Muss man erlebt haben. Ihr streitet das einfach ab.

Ich sage nur: Es IST ein Unterschied zwischen medizinisch-ärztlicher Patientenakte und psychotherapeutischer.


@stern: Ich kann mir mittlerweile vorstellen, dass der Freitod eine sehr lang durchdachte und nach menschlichem Maß "freie" Entscheidung sein kann. Aber das nur am Rande und auch durch mich noch nicht verifizierbar.
Zuletzt geändert von Widow am Fr., 14.11.2014, 23:58, insgesamt 1-mal geändert.

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stern
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Beitrag Fr., 14.11.2014, 23:56

Das meinte ich eher bestätigend bzw. im Sinne von "zu beachten"... also nicht im Sinne von "auffallend" oder "außergewöhnlich". Folgerichtig und naheliegend ist das natürlich (aber ich glaube [!], das ist auch voraussetzungsgebunden). Aber insofern sehe ICH jetzt einen Unterschied zwischen medizinischer und psychotherapeutische Akte . Ist halt um einiges "intimer" als die linke Niere. Und wenn die Tochter oder Frau des verstorbenen Vaters/Ehemanns dann auch auftauchen (in Form von Äußerungen, die der Verstorbene machte) oder eine ungeahnte Affäre oder whatever in den Akten erscheint, so hat das vielleicht auch irgendwelche Nachwirkungen.
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pandas
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Beitrag Sa., 15.11.2014, 00:01

@ stern

Das stimmt, es müsste da vielleicht abgewogen werden von einer neutralen Person wie dem Anwalt, ob es im Sinne des Verstorbenen wäre?

Vielleicht muss es dann schon einen konkreten Anlass geben, damit Einsichtsrecht gewährt wird?

Wie eben die Vermutung der Unzulänglichkeit für Rechtsgeschäfte?

Suizid aufgrund er psychischen Krankheit ist da eventuell auch ein Sonderfall, denn da wäre der Zusammenhang, dass geprüft werden soll, ob die Therapie hinreichend suizid-präventiv war etc.
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pandas
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Beitrag Sa., 15.11.2014, 00:04

Grundsätzlich gilt die ärztliche Schweigepflicht auch über den Tod des Patienten hinaus. Hat ein Angehöriger (Erbe) aber ein rechtliches Interesse an Informationen in den Krankenunterlagen, so muss der Arzt prüfen, ob nach dem mutmaßlichen Willens des Verstorbenen Einsicht gewährt werden kann. Bei Vorliegen einer schriftlichen Schweigepflichtentbindung ist selbstverständlich dieser Folge zu leisten. Ebenso sollte den Angehörigen schon aus taktischen Gründen die Einsichtsnahme zur Klärung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen den Arzt gewährt werden, um eine voreilige Strafanzeige mit der Folge von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft und einer Beschlagnahmung der Akten durch das Gericht vorzubeugen (9). Allerdings ist zu klären, ob tatsächlich die Gesamtheit der Hinterbliebenen eine Akteneinsicht wünscht, oder nur ein einzelner Angehöriger gegen den Willen der tatsächlichen Erben Einsicht nehmen will, um beispielsweise die Testierfähigkeit des Verstorbenen angreifen zu können. Bei einem Behandlungsfehlervorwurf kann hingegen stets die mutmaßliche Einwilligung des Verstorbenen angenommen werden (BGH, NJW 1983, 2627).
Quelle: http://www.aerzteblatt.de/archiv/58474/ ... cht-nehmen
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chaosfee
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Beitrag Sa., 15.11.2014, 00:09

pandas hat geschrieben:Suizid aufgrund er psychischen Krankheit ist da eventuell auch ein Sonderfall, denn da wäre der Zusammenhang, dass geprüft werden soll, ob die Therapie hinreichend suizid-präventiv war etc.
Der Effekt wäre, dass aus Angst vor Forderungen der Hinterbliebenen kein Therapeut mehr einen suizidalen Patienten aufnehmen würde und diesen Menschen dann endgültig nur noch der Gang zum Psychiater mit seinen bunten Psychopillen bliebe.

(Widow: Deine Geschichte hat mich gerade so wahnsinnig schockiert... ich bin fassungslos. Wie unglaublich bitter. Es tut mir so irrsinnig Leid.)
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leberblümchen
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Beitrag Sa., 15.11.2014, 00:09

Ein Unterschied zwischen Psychotherapie und medizinischer Behandlung ist, dass der Patient dem Mediziner weitgehend ausgeliefert ist - insofern als er nicht mal eben ein anderes Medikament einnehmen kann oder sich selbst Blut abnehmen kann und so fort. An einer Psychotherapie - und das wird m.E. sehr gerne vergessen (warum wohl...?) - arbeiten beide Beteiligten gleichermaßen mit: Der Patient ist nicht nur Opfer der Eltern oder des Therapeuten; er selbst bringt sich auch ein: Der Therapeut ist abhängig von der Mitarbeit des Patienten, und der Patient sollte jederzeit auch den Verlauf einigermaßen mitreflektieren und kritische Fragen ansprechen.

Medizinische Behandlungsfehler können durchaus innerhalb kürzester Zeit gravierende Folgen haben; da ist es wichtig, dass der Patient nachweisen kann, dass ein Medikament wider besseres Wissen (das der Blick auf den Beipackzettel beschert hätte) verabreicht wurde. In einer Psychotherapie gehören Fehler zur Beziehung. Dort, wo das - gegenseitige? - Vertrauen nicht gegeben ist, über diese Fehler zu sprechen, 'nützt' die Akte auch nichts mehr.

Zumal hier auch einiges vermischt wurde: Es ist ein Unterschied, ob ich als Patient nur wissen möchte, welches Verfahren beantragt wurde - oder ob ich die persönlichen Aufzeichnungen einsehen möchte. Ich bin immer noch der Ansicht, dass eine Therapie nur dann halbwegs funktionieren kann, wenn der Patient dem Therapeuten auch insofern vertraut, als er ihm zugesteht, sich seine eigenen Gedanken zu machen und eigene Gefühle zu entwickeln - die sich der Kontrolle und Überprüfung des Patienten selbstverständich entziehen. Sollte das Vertrauen nicht gegeben sein, sollte dieses Problem thematisiert werden und die Therapie ggf. zeitnah beendet werden, bevor sich das Gefühl einstellt, durch den Therapeuten massiv geschädigt worden zu sein.

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viciente
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Beitrag Sa., 15.11.2014, 00:11

.. also ganz praktisch: wenn schon - immer wieder - in der - eigentlich eher klar nachvollziehbaren und "bewiesenen" (schul)medizin - derartige horrorszenarien (tut mir echt leid widow) auftauchen, dann ist das risiko für fehlinterpretationen bzw. gravierender fehler im psychischen bereich - der insgesamt nur auf annahmen beruht - jedenfalls noch wesentlich grösser. das macht sehr wohl einen unterschied, der einen wesentlichen unterschied macht! .. die "akte"? - pfeiff drauf, wenns schon mal derart schiefgelaufen ist.


pandas
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Beitrag Sa., 15.11.2014, 00:14

@ chaosfee

Nein, das ist doch schon Praxis.

Therapeuten sind verpflichtet auf eine Suizidgefährdung zu achten und haben dafür Methoden, wie sie damit umgehen. Die meisten Therapeuten können das auch. Es gibt verschiedene Abstufungen bei suizidalen Menschen, darüber wird in den Erstgesprächen gesprochen.
Es haben auch sehr viele Menschen Suizidgedanken, aber eben verschieden stark.
Sind diese sehr akut, wird erst zu einer Stabilisierung geraten, danach erhalten die Patienten aber einen ambulanten Therapieplatz.

Hier geht es ja darum, dass sich jemand direkt nach einer "megascheizze" Stunde suizidiert.
Das kommt nicht oft vor. Direkt danach würde sicherlich Fragen auslösen, mE zu recht.
Ich denke auch in der Tat, das wird auch bereits so gehandhabt.
Das Risiko ist aber nicht so hoch, da es nicht so oft passiert. Es machen ja auch nicht alle Therapeuten ständig Behandlungsfehler.
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leberblümchen
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Beitrag Sa., 15.11.2014, 00:15

viciente: Nur dass Fehleinschätzungen im Rahmen einer Psychotherapie sozusagen systemimmanent sind: Es gibt keine Beweise für eine bestimmte Einschätzung. Ein histologischer Befund ist weit weniger subjektiv als die Diagnose eines Psychotherapeuten. Der Vorteil: Der Patient weiß, dass das so ist. Deshalb ist das Vertrauen und die gegenseitige Sympathie so wichtig: Der Histologe, der die Schleimhaut des Patienten untersucht, muss kein netter Mensch sein; er muss weder Mitgefühl haben, noch muss er es überhaupt gut mit dem Schleimhautbesitzer meinen. Trotzdem kann er eine gute Arbeit machen. Dafür ist die Verantwortung des Patienten da gleich Null.
Zuletzt geändert von leberblümchen am Sa., 15.11.2014, 00:25, insgesamt 1-mal geändert.

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