Vielleicht kann ich dir da helfen einiges zu klären, da ich mich im Bereich Betreuung etwas auskenne. Ich habe selbst schon eine Betreuung übernommen und habe an Seminaren zum Betreuungsrecht teilgenommen.
Jetzt verstehe ich deine Aufruhr aber besser Gothika. Als Therapieklientin haben mich deine Beiträge schon etwas angestoßen. Ich dahcte, wenn ich someine Angehörige hätte, würde ich der was husten.
Aber als Betreuerin verstehe ich dich. Nach meiner Erfahrung ist so ein Betreuungsfall fast immer eine arge Belastung und führt zu Konflikten in der Partnerschaft oder zu den Kindern oder Eltern des Betreuten.
Manches liegt leider in der Natur der Dinge, einiges aber auch darin, das sich wirklich niemand die Zeit nimmt, die Sachlage den Angehörigen zu erläutern. Es stimmt, da müsste man die Angehörigen besser einbinden und mit ihnen und dem Betreuten besprechen, bzw. aufklären welche Aufgaben, Rechte und Pflichten jeder Beteiligte hat.
Als erstes finde ich es wichtig eine Psychotherapie und einen Therapeuten vom Betreuer und psychiatrischen Gutachter unterschieden.
Wobei allen gemeinsam ist, das es per gesetzt ihre Aufgabe ist zum Wohle des Klienten zu handeln. (und nicht unbedingt zum Wohle der ganzen Familie oder des Partners.)
und selbst bei Erlaubnis seitens Klient ALS AUCH Interesse seitens mir als auch seiner Eltern nie eine Zusammenarbeit zustande kam.
Ein Betreuer ist kein Einzelfallhelfer und kein Sozialarbeiter. Selbst wenn er wollte hätte er kaum die Ressourcen zu so einer Zusammenarbeit. Er bekommt 2 bis 4 Stunden in der Woche pro Klient vergütet. Die meiste Zeit wird durch Papierkram und Telefonate, Gespräche mit Ärzten beansprucht. Genau das ist ja auch seine Aufgabe. Wenn er gut ist, redet er 30 min pro Woche mit dem Klienten, das ist dann aber schon ein engagierter Betreuer.
Ich habe im Internet recheriert, dass enge Angehörige angehört werden sollten und auch angehört werden dürfen, es sei denn es spricht etwas Schwerwiegendes dagegen (z.B. Missbrauchtäter), was hier aber definitiv nicht der Fall war. Ich wurde nicht mal über die Gerichtsverhandlungen informiert! Und natürlich hat er's mir verschwiegen, dass ist ja eines sehr BEKANNTEN und OFFENKUNDEN Symptome!
Rechtloich ist es so, das jeder Angehörige ein recht hat sich zu dem Betreuungsverfahren zu äußern. Dh. Du hättest deine Meinung schriftlich dem Gericht bekannt geben können. Hätte es Widersprüche zum verfahren gegeben hätte das Gericht das prüfen müssen.
Das Gericht, bzw. der Richter hat jedoch nicht die Aufgabe und tut es auch nicht, Angehörige zur Äußerung aufzufordern. Das Gericht ist auch nur verpflichtet den zu Betreuenden und denjenigen, der die Betreuung angeregt hat über den Gerichtstermin zu informieren. Alle anderen dürfen gar nicht vom Gericht informiert werden.
aber auf den Gedanken das engste Umgeld zu befragen, wenn er schon merkt, dass es vorne und hinten nicht stimmt? Nö!
Auch hier wird nur der Betroffene befragt. Alle anderen die sich äußern möchten, müssen das selbst tun. Eine Ausnahme ist wieder, wenn ein Angehöriger die Betreuung angeregt hat und sich selbst als Betreuer vorgeschlagen hat.
In meinem fall war es so, da sich, wie jeder der zum Betreuer bestellt werden soll von der Betreuungsbehörde vorgeladen wurde und da erst mal meine Eignung geprüft wurde. Über den Gutachten-Termin wurde ich auch nicht persönlich informiert, aber habe es natürlich mitbekommen, da ich ja die Post von meiner Omi erledigt habe.
Ich bin dann also auch hin und die Psychiaterin hat mich auch befragt. Hätte es aber nicht, wenn ich nicht von mir aus den Wunsch geäußert hätte.
Die Richterin hat mich dann deshalb befragt, weil ich mich ja die künftige Betreuerin sein wollte und meine Oma das auch so sagte und sie eben wissen wollte, wie ich die Sache sehe, was ich bisher tue um Oma zu helfen (vllt. geht es ja auch ohne Betreuung).
Der erste „Gerichtstermin“ war übrigens eine Schreibtischentscheidung und würde negativ, also gegen eine Betreuung entscheiden. Erst als ich Widerspruch eingelegt habe, klappte es.
Im Seminar sagte mir das der Richter, der das Seminar abhielt, das Richter zwar eigentlich angehalten sind, den Betroffenen persönlich zu treffen, aber es bei Fällen, die einfach scheinen nicht gemacht wird, da die Gerichte eben auch überlastet sind. Wenn man allerdings Widerspruch einlegt MUSS der Richter die Betroffenen persönlich anhören. Also muss man als Bürger hartnäckig bleiben.
eine Zwangsunterbringung für zwei Nächte in der Klinik eine kurze (wenige Tage) Unterbringung in der Notfallklinik. In beiden Fällen wurde ich als Ehefrau noch nicht mal informiert!!! Ich wusste nicht mal, wo er ist, wäre beinahe gestorben vor Sorge!
Ich verstehe dich da wirklich. Würde mir als Partnerin auch so gehen.
Aber Rechtslage ist nun mal das nur der Betreuer, bzw,. wenn es keinen gibt das zuständige Gericht zu informieren. Der Betreuer muss die Unterbringung nach PsychKG oder BGB dann dem Gericht bekannt geben. Mehr nicht.
Und nie (!) gab es Zusammenarbeit, nie eine Fremdamnese, obwohl - nachdem was ich Laie weiß und recheriert habe - sie gerade in seinem speziellem Fall dringend notwendig wäre.
Wie gesagt, eine Fremdanamnese ist zu keinem Zeitpunkt rechtlich nötig und auch nicht erlaubt. Du hättest dich als Angehörige (auch nicht-Angehörige haben das Recht) deine Meinung dem Gericht oder Gutachter bekannt geben können.
Äußerungsrecht heißt eben nicht, dass du gefragt wirst, sondern das du dich äußern kannst und zwar schriftlich. Das wird öfters von Angehörigen falsch verstandne, weil es niemand richtig erklärt. Allerdings ist so eine Meinungsäußerung ja auch nur relevant und sinnvoll, wenn sie Umstände bekannt geben, die die Entscheidung des Gerichts ändern könnten. Sowohl in Bezug auf Bereuung ja/nein, als auch wer Betreuer sein soll.
Hintergrund, warum man Drittpersonen zu keinem Betreuungsverfahren befragt ist auch hier die Schweigepflicht. Vieles in Betreuungsangelegenheit unterliegt einer Schweigepflicht, ähnlich der von Ärzten und Therapeuten. Deshalb dar ein Betreuer auch über eine Unterbringung keine Auskunft geben, wen es nicht vom betreuten explizit erwünscht wird.
Hintergrund für das Schweigepflicht-Gedöns ist wiederum, das der Betreuer eben per Gesetz dazu verpflichtet ist für den betreuten zu handeln und zu seinem Wohle allein. Ausnahme ist Selbst- und Fremdgefährdung durch den Betreuten.
Es mag dich noch so sehr erzürnen und es mag noch so sehr ein Symptom sein. Wenn dein ex dir was verschwiegen hat, ist es sein Recht und wenn er den Betreuer bittet die Sachen ebenfalls nicht weiterzugeben, hat der sich dran zu halten. Warum? Weil Persönlicheitsrechte in Deutschland sehr hoch angesiedelt sind. Sie gehen so weit, das es in einem Präzendens-Urteil des BGH heißt, es gibt ein recht auf Krankheit. In dem Fall ging es übrigens um einen Mann, der psychiatrisch erkrankt war und sich weigerte die Behandlung fortzuführen. Es war klar, er würde wieder psychiotisch werden, wenn er die Medis absetzt. Betreuer und Angehörige wollten eine Zwangsbehandlung, das BGH sagte dazu klar, das dies nicht möglich sei, da grundgesetzwidrig.
Was du also über den Fall schreibst Gothika, kann ich nichts rechtswidriges erkennen.
Alle Gutachter, Betreuer, Ärzte haben nun mal im Interesse deines Ex’ zu handeln und nicht in deinem. Für Angehörige, die es gut meinen (tun sie oft nicht, deshalb ist die Rechtslage so und nicht anders) tut es mir wirklich leid. Denn ja eine Betreuung erzeugt oft Frust und Leid.
Aber hier auch wieder: Was Angehörige für gut und richtig erachten wird vom Betreuten oft ganz anders gesehen. Oft verläuft eine Betreuung genau deshalb so konflikthaft, weil so erstmals sichtbar wird, das der betreute eben doch etwas anderes will als die Angehörigen und erstmals die Möglichkeit bekommt seinen Willen durchzusetzen. Auch dazu ist eine Betreuung da. Das liegt in der Sache der Betreuung selbst.
Sie wäre meist nicht nötig, wenn es eine gute Übereinstimmung mit dem Ehepartner gäbe.