Versäumte Therapiestunden bei Psychoanalyse

Hier können Sie Ihre Fragen rund um die Rahmenbedingungen von Psychotherapie (Methoden, Ablauf usw.) anbringen.
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estelle
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Beitrag Di., 17.02.2009, 23:56

Angenommen,du stellst nach 3 Monaten fest,der Therapeut sagt dir doch nicht zu und du möchtest den
Therapeuten wechseln,mußt du dann die restlichen 9 Monate noch zahlen?

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boenz666
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Beitrag Mi., 04.03.2009, 16:19

Habe einen Extrathread aufgemacht, der komischerweise unter Zwei Themen zufinden war, nämlich die Kostenfragen und die Erfahrungberichte, keine Ahgnung wie das passieren konnte, habe den aus den Erfahrungsberichten gelöscht und da waren plötzlich beide weg und jetzt darf ich keinen eigen mehr öffnen außer in meinem eigenen, der ja aber nicht mehr vorhanden ist, ist ja echt konfus


Meine Frage zu dem Thema einer versäumten Therapiestunde lautet folgendermaßen:


Hi Leute,
ich habe folgendes Problem:

Ich habe mich mit einer Psychotherapeutin zusammengefunden, um meine Probleme aus der Vergangenheit aus der Welt zu schaffen. Wir haben dazu zunächst gemeinsam meine Vorgeschichte in den 5 kostenfreien "Vorsitzungen" zu Tage gebracht. Aufgrund kleinerer Versäumnisnisse ihrerseits hatten wir den Antrag für die feste Therapie zunächst ausgearbeitet, und somit die folgende Stunde ohne abgeschlossene Antragsstellung angestezt. Diese Stunde habe ich wiederum durch meine Eigenverschuldung nicht wahrgenommen, weshalb sie mir diese in Rechnung stellen will.

1. Ist das überhaupt ohne fest zugesagte Therapie-Einheiten rechtens?
2. Ist es ratsam dagegen vorzugehen, weil ich einerseits vehemente finanzielle Schwierigkeiten habe, jedoch auch nicht ihre Abneigung auf mich laden möchte.

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metropolis
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Beitrag Sa., 05.12.2009, 13:01

Ich bräuchte doch noch mal ein paar Meinungen von euch, obwohl das Thema schon x mal durchgekaut wurde.

Also in meiner Analyse ist es so, dass wir am Anfang ausgemacht haben, dass jede Stunde, die ich aus welchen Gründen auch immer verpasse, bezahlen müsste. Also auch Stunden, die rechtzeitig abgesagt werden, Stunden, in denen ich oder meine Tochter krank sind, im Prinzip jede versäumte Stunde ohne Ansehen des Grundes. Urlaub kann ich mir nehmen, wenn mein Thera das tut, ansonsten habe ich zwei Wochen im Jahr, die ich unentgeltlich versäumen darf. Zähneknirschend habe akzeptiert.

Glücklicherweise, habe ich in meinen 3 Jahren Analyse, noch keine einzige Stunde gehabt die ich bezahlen musste. Entweder, wir haben sie nachgeholt, oder ich habe sie von meinen 6 freien Stunden abgezogen. Als ich eine Pause von 4 Monaten einlegte, wurde mir auch keine einzige Stunde berechnet (naja, ich hatte ja auch rechtzeitig bescheid gesagt.)

Nun, ist es so, dass ich aufgrund unregelmäßiger Arbeitszeiten immer mal wieder ein bis zwei Stunden pro Woche absagen müsste, eine Woche vorher könnte ich ihm genaueres sagen. Mein Thera meinte nun, dass ich diese abgesagten Stunden bezahlen müsste.

Ich meine ich verstehe ja, wenn die Mehrheit von euch argumentiert, das sei sittenwidrig und unhaltbar, wenn es keine Absagefrist gäbe und jede Stunde erstattungspflichtig sei. Ich finde das auch irgendwie link. Auf der anderen Seite kann ich auch verstehen, warum mein Thera diese Vereinbarung trifft. Er ist im Grunde freiberuflih und muss sich vor entgangenem Gewinn schützen. Machen andere Geschäftsleute ja auch. Auch verstehe ich, dass es ihm nicht möglich ist, auf die Schnelle einen Ersatz für meine Stunde zu finden. Schließlich hat er einen festen Patientenstamm mit festen Zeiten. Wen soll er da dazwischenschieben. Es ist ja meine Stunde, die auch für mich freigehalten werden soll. Und wenn da jeder Patient einfach mal 48 Stunden vorher absagen könnte, würde ich an seiner Stelle auch um mein Einkommen fürchten.

Ich weiß nicht, ich habe immer ein unheimlich schlechtes Gewissen, dass ich ihm sein Einkommen streitig mache. Deshalb werde ich wohl auch bezahlen, obwohl ich das Gefühl habe, dass es nicht richtig ist und das man damit auch mir Unrecht tut. Wie ich drehe und wende, einer hat immer das Nachsehen.

Und noch eine Frage. Wenn ich jetzt beschließe, dass ich längerfristig meine Stundenfrequenz kürzen möchte, d.h. von drei auf zwei Stunden gehe, wie viel Zeit müsste ich meinem Thera zur Verfügung stellen, einen Ersatz für meine weggefallene Stunde zu suchen? Wie schnell könnte ich eine Stundenkürzung durchsetzen.

Ach Mann, das Thema ärgert mich so. Ich finde, Theras sollten sowas mit den Patienten schriftlich festhalten, damit man etwas hat auf das man sich berufen kann. Letztendlich haben wir da etwas vor drei Jahen mündlich ausgemacht, an das weder er noch ich mich wirklich erinnern kann. Ich fühle mich irgendwie in der Luft hängen gelassen und seiner Willkür ausgesetzt.
AGBs der Theras, die man aushandelt und dann unterschreibt, ob das eine Lösung wäre?

LG

metropolis
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Freistil
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Beitrag Sa., 05.12.2009, 20:59

Hi Metropolis,

also ich habe noch vor Beginn meiner Analyse, also während der probatorischen Sitzungen einen Zettel bekommen, auf dem all diese Regelungen schriftlich (!) festgehalten waren. Ich konnte mich also bereits vor dem Beginn damit auseinandersetzen, ob ich mir das zumuten will und kann.
Auf dem Zettel, der Therapievereinbarung steht, dass ich zwei Wochen im Jahr von meiner Urlaubsregelung Gebruach machen kann und Stunden dann nicht erstatten muss. Für alle anderen Stunden, die ich absage, muss ich ein Bereistellungshonorar zahlen, das ca. 25,- Euro unter dem liegt, was meine vierte Wochen-Stunde kostet, die nicht die Kasse zahlt, sondern ich selbst zahle. Es steht außerdem darin, dass die Stunden von mir nicht bezahlt werden müssen, wenn mein Analytiker die Stunden anderweitig besetzen kann.

Generell ist das in der Tat eine krasse Regelung. Bei mir fällt immer mal wieder wegen der Arbeit eine Stunde aus, und ich lag in meinem ersten Analysejahr auch sicher über den eigentlich genehmigten Absagestunden. Gekostet hatte es mich aber bisher auch nichts. Keine Ahnung, ob er die Stunden anderweitig besetzt hat. Mit wem denn dann eigentlich??? Sind die Ersatz-Patienten dann quasi Probestunden von Leuten, von denen er eh weiß, dass er sie nicht übernehmen wird????

Ich finde es wichtig, dass wir all das allerdings SCHRIFTLICH festgelegt haben. Ich und er haben unterschrieben. Und ich finde die Regelung zugleich hart (es geht um mindestens ein Jahr...), und zugleich auch okay, da ich gewaltig von dieser Verbindlichkeit und Verlässlichkeit profitiere.

Ich würde an deiner Stelle, da sich für dich die Voraussetzungen stark geändert haben, nochmal mit ihm über diesen Rahmen reden und nach einer Lösung suchen.

Was meinst du?
LG freistil
Wenn das Herz denken könnte, stünde es still. (Pessoa)

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münchnerkindl
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Beitrag So., 06.12.2009, 10:47

metropolis hat geschrieben: Ich weiß nicht, ich habe immer ein unheimlich schlechtes Gewissen, dass ich ihm sein Einkommen streitig mache. Deshalb werde ich wohl auch bezahlen, obwohl ich das Gefühl habe, dass es nicht richtig ist und das man damit auch mir Unrecht tut. Wie ich drehe und wende, einer hat immer das Nachsehen.
Hast du generell ein Problem mit schlechtem Gewissen wenn du deine Bedürfnisse vertrittst?

Also ich kenne in anderen Berufen freiberuflich tätige Personen, und da gehört das Risiko von absagenden Kunden zum Geschäft mit dazu. Das ist das generelle Risiko des Freiberuflers, die Honorare bei Therapeuten sind auch nicht gerade gering, sodaß ein geringer, normale, zB durch Krankheiten entstehender Ausfall darin enthalten sein sollte. ZB bei der freiberuflichen Grafikerin die ich kenne ist das ganz normal, daß sie kein Ausfallhonorar bekommt, wenn einer ihrer regelmässigen Kunden mal keinen neuen Auftrag für sie hat.

Was hat die aufwendige und teure Therapie denn bis jetzt überhaupt gebracht, wenn sie dir nicht mal geholfen hat sich von deiner Neigung zu Schuldgefühlen zu befreien???? Weil das ist ja ein wirklich großes und behinderndes Thema im Leben, von blöden Schuldgefühlen daran gehindert zu werden, für sich selbst zu sorgen.

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münchnerkindl
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Beitrag So., 06.12.2009, 12:41

metropolis hat geschrieben: Ich weiß nicht, ich habe immer ein unheimlich schlechtes Gewissen, dass ich ihm sein Einkommen streitig mache. Deshalb werde ich wohl auch bezahlen, obwohl ich das Gefühl habe, dass es nicht richtig ist und das man damit auch mir Unrecht tut. Wie ich drehe und wende, einer hat immer das Nachsehen.
Hast du generell ein Problem mit schlechtem Gewissen wenn du deine Bedürfnisse vertrittst?

Also ich kenne in anderen Berufen freiberuflich tätige Personen, und da gehört das Risiko von absagenden Kunden zum Geschäft mit dazu. Das ist das generelle Risiko des Freiberuflers, die Honorare bei Therapeuten sind auch nicht gerade gering, sodaß ein geringer, normale, zB durch Krankheiten entstehender Ausfall darin enthalten sein sollte. ZB bei der freiberuflichen Grafikerin die ich kenne ist das ganz normal, daß sie kein Ausfallhonorar bekommt, wenn einer ihrer regelmässigen Kunden mal keinen neuen Auftrag für sie hat. Ich glaube, wenn sie versuchen würde, sowas einzufordern würden der Kunde einen Lachanfall bekommen und sie wäre den Kunden wohl dann los.

Was hat die aufwendige und teure Therapie denn bis jetzt überhaupt gebracht, wenn sie dir nicht mal geholfen hat sich von deiner Neigung zu Schuldgefühlen zu befreien???? Weil das ist ja ein wirklich großes und behinderndes Thema im Leben, von blöden Schuldgefühlen daran gehindert zu werden, für sich selbst zu sorgen.

Ich meine, wenn du das zur Sprache bringst, was wird passieren? Du wirst vermutlich auflaufen, indem der Analytiker dich "auf sich selbst zurückwirft" und mit der "was macht das mit ihnen" Masche kontert. Du kannst also toben und zappeln wie du willst, du wirst in deinem legitimen Bedürfnis nicht gesehen und angenommen werden. Und du wirst beim Vertreten deiner Interessen kein Erfolgserlebnis haben. Das ist invalidierend. Und wird dich nur darin bestätigen, daß deine Interessen vertreten peinlich, unangemessen und erfolglos ist. So wirst du es nie lernen, selbstbewusst zu werden und auch diese Schuldgefühle hinter dir lassen können. Und selbstständig zu werden. Also der Analytiker zementiert das Machtgefälle und die Abhängigkeit.
Das ist wie die Ohnmacht des Kindes gegenüber den Eltern. Ich finde so eine Rolle wenig hilfreich dabei als Mensch zu wachsen. Erwachsen zu werden. Du hast ja auch dieses Problem mit emotionaler Verstricktheit mit dem Analytiker, wenn ich mich richtig erinnere, oder? Ich schätze das ist alles eine große Baustelle...

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metropolis
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Beitrag So., 06.12.2009, 13:03

Hallo müncherkindl
Hast du generell ein Problem mit schlechtem Gewissen wenn du deine Bedürfnisse vertrittst? Was hat die aufwendige und teure Therapie denn bis jetzt überhaupt gebracht, wenn sie dir nicht mal geholfen hat sich von deiner Neigung zu Schuldgefühlen zu befreien????
In einer Therapie mit enormen Abhängigkeitspotential dürften Probleme wie Schuldgefühle wohl auch offen zum Vorschein kommen, was nicht heißt, dass sich generell mein Problem mit den Schuldgefühlen nicht gebessert hätte.
Also ich kenne in anderen Berufen freiberuflich tätige Personen, und da gehört das Risiko von absagenden Kunden zum Geschäft mit dazu. Das ist das generelle Risiko des Freiberuflers, die Honorare bei Therapeuten sind auch nicht gerade gering, sodaß ein geringer, normale, zB durch Krankheiten entstehender Ausfall darin enthalten sein sollte. ZB bei der freiberuflichen Grafikerin die ich kenne ist das ganz normal, daß sie kein Ausfallhonorar bekommt, wenn einer ihrer regelmässigen Kunden mal keinen neuen Auftrag für sie hat.
Ich glaube halt, dass Freiberufler und Therapeuten einen grundlegenden Unterschied haben. Der Therapeut bekommt eben nicht im gleichen Maße Aufträge wie bspw. eine Grafikerin. Er hat nicht ständig wechselnde Patientin, so nach dem Motto: Kommt der eine Patient diese Woche nicht, nehme ich einen anderen. Er muss für jeden Patienten bestimmte Zeiten reservieren, eine Grafiker hat solche terminlichen Zwänge nicht. Sie arbeitet Aufträge nacheinander ab. Und eine Analyse bringt es nun mal mit sich, dass ein zuverlässiger Rahmen bestehen muss. Termine umschmeißen, Patienten in Lücken schieben, Stunden ausfallen lassen sollte vermieden werden.

Hinzu kommt noch - im Unterschied zu VT und anderen Richtungen- dass der Analysand 3-4 mal pro Woche kommt. Wird der Analysand krank oder beschließt in Urlaub zu fahren, entgeht dem Analytiker ein 3-8 facher Gewinn verglichen mit anderen Therapeuten, die einen Patienten wöchentlich oder 14-tägig behandeln. Das Risiko der Analytiker ist somit wesentlich höher.
Ob andere Freiberufler ähnlich abhängig von ihren Kunden sind, kann ich nicht beurteilen.

Ich glaube ich löse mein Problem grad selbst. Bin aber immer noch an mehr Meinungen interessiert.

@Freistil

Danke für deinen Bericht. Ich werde bei meinem Thera mal eine schriftliche Regelung anregen. Zumindest sollte er m.E. transparenter und verbindlicher werden.

LG

metropolis
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metropolis
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Beitrag So., 06.12.2009, 13:10

Ich meine, wenn du das zur Sprache bringst, was wird passieren? Du wirst vermutlich auflaufen, indem der Analytiker dich "auf sich selbst zurückwirft" und mit der "was macht das mit ihnen" Masche kontert.
Nee, nee, wir haben ja letzte Stunde darüber diskutiert, wenn auch nicht auf befriedigende Weise. Aber zumindest hat er mich nicht auf mich zurückgeworfen. Erst hat er mich nur lächelnd angeschaut und abgewartet so wie er es immer tut, wenn ich eine Frage an ihn richte. Dann sagte ich aber fordernd: Das ist eine ORGANISATORISCHE Frage. Und schon sprach er wie ein nomaler Mensch mit mir. Naja, wirklich normal nicht. Weil er mich fragte, was wir denn genau am Anfang der Therapie ausgemacht hätten. Ich: Das müssten SIE doch wissen. Warum fragen Sie mich?

In diesem Gespräch haben wir die Regeln dann noch mal genauer abgesteckt. Unbefriedigend deshalb, weil für mich immer noch so viele Unklarheiten bestehen. Wie z.B. ob ich ihn jedesmal fragen wollte/ sollte/ müsste, ob er Termine für eine Nachholstunde freihat, so dass ich die Stunde nicht bezahlen müsste.

Oder meine Stundenfrequenzreduzierung, die ich ihm schon für einen bestimmten Termin angekündigt habe. Was mache ich wenn er nicht einverstanden ist und die 3 Stunden-Frequenz länger aufrechterhalten möchte als ich das tue? Das wird dann auch wieder ein Machtkampf. Puuh
Zuletzt geändert von metropolis am So., 06.12.2009, 13:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag So., 06.12.2009, 13:33

metropolis hat geschrieben: Ich glaube halt, dass Freiberufler und Therapeuten einen grundlegenden Unterschied haben. Der Therapeut bekommt eben nicht im gleichen Maße Aufträge wie bspw. eine Grafikerin. Er hat nicht ständig wechselnde Patientin, so nach dem Motto: Kommt der eine Patient diese Woche nicht, nehme ich einen anderen. Er muss für jeden Patienten bestimmte Zeiten reservieren, eine Grafiker hat solche terminlichen Zwänge nicht. Sie arbeitet Aufträge nacheinander ab. Und eine Analyse bringt es nun mal mit sich, dass ein zuverlässiger Rahmen bestehen muss. Termine umschmeißen, Patienten in Lücken schieben, Stunden ausfallen lassen sollte vermieden werden.
Oh doch, sie hat mehrere Kunden, von denen sie regelmässigere Aufträge hatund da so "Einmalkunden". Es ist überhaupt nicht gesagt, daß gerade ein "Einmalkunde" daherkommt und die Lücke füllt, wenn einer ihrer Dauerauftraggeber gerade mal für eine Weile keine Arbeit für sie hat. Also es kann ihr durchaus passieren, daß sie Flauten ohne Aufträge hat und Zeiten in denen mehr Nachfrage herrscht als sie bedienen kann. DAS ist das Risiko eines Freiberuflers.

Ich denke auch, daß Analytiker bei dem Abschluß solcher Bedingungen die Unwissenheit und den Leidensdruck der künftigen Klienten ausnutzen. Weil wenn man sagen wir mal mehrere Therapeuten angesehen hat und nun die Auswahl zwischen zwei gleichwertigen hat, wo einer Absagefristen zB bei Krankheit anbietet und der andere nicht, wer würde da zu dem gehen, der die Knebelbedingungen anbietet. Ich vermute also, daß die meisten Klienten die einen Therapeuten suchen und solche Bedingungen vorgesetzt bekommen überhaupt nicht wissen, daß es auch andere Angebote ohne solche Zumutungen gibt und das nicht automatisch überall usus ist.
Und dann der Leidensdruck. Ein Klient der zum Therapeuten geht ist im allgmeinen in einer psychisch nicht besonders guten Verfassung. Und von daher nicht so fähig, Erkundigugen einzuziehen und zu suchen, wie eine psychisch völlig gesunde Person.
Von daher ist es ein Ausnutzen einer Notlage und Unwissenheit, solche "Verträge" abzuschließen.

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metropolis
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Beitrag So., 06.12.2009, 13:53

Naja, die Analytiker argumentieren halt, dass die Gefahr besteht, dass der Patient kurzfristige Absagen und Unzuverlässigkeiten benutzen könnte, um den Analytiker unbewusst zu bestrafen, zu kontrollieren, zu unterwerfen. Das sieht man auch daran, dass mein Thera letzte Stunde meinte: "Ich stelle Ihnen diesmal keine Rechnung. Ich kenne Sie ja, Sie sind ja sehr zuverlässig"

Sie wollen sich praktisch vor der Willkür der Patienten schützen. In seltenen Fällen haben sie sicherlich Recht mit einer solchen Annahme. Ich hatte auch schon solche Bestrafungsfantasien. Aber generell alle Patienten unter einen solchen Verdacht zu stellen, ohne dass derartiges vorgefallen ist.

Na gut, zur Verteidigung meines Theras muss ich zugeben, dass er diese Regelung erst mit mir traf, als ich anfing von meinem Wunsch sprechen nicht mehr zur Therapie zu kommen und als es darum ging mit wieviel Widerwillen ich mich zur Therapie schleppe. D.h. bei mir bestand anfangs wirklich die Gefahr der Unzuverlässigkeit.

Warum er seine Bedingungen jedoch nicht in der ersten Stunde als Vertragsgrundlage vorbrachte, finde ich allerdings auch wieder unlauter. So darf er das eigentlich nicht machen.

Da gibt es aber noch eine Menge, die ich ansprechen muss. Er wird nicht sonderlich amused über meine Belehrungen sein, fürchte ich.
Zuletzt geändert von metropolis am So., 06.12.2009, 15:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag So., 06.12.2009, 13:56

ups, sorry, der Postmechanismus hat irgendwie schluckauf..

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Beitrag So., 06.12.2009, 14:56

metropolis hat geschrieben:Naja, die Analytiker argumentieren halt, dass die Gefahr besteht, dass der Patient kurzfristige Absagen und Unzuverlässigkeiten benutzen könnte, den Analytiker unbewusst zu bestrafen, zu kontrollieren, zu unterwerfen.
Ah, ja. Dann kontrolliert und unterwirft der Analytiker den Patienten mit Zwangsmaßnahmen... Der Analytiker hat also das Recht, der Klient nicht.. Sehr schön...
Also der Therapeut ist am längeren Hebel.. Naja, bei 3 Stunden die Woche kann ich mir schon vorstellen, daß einige Klienten irgendwann anfangen, das ganze einfach als nervig und ausnehmend belastend anzusehen. Und warum auch nicht? Wieso sollte der Klient nicht das Recht haben, die Analyse zu hinterfragen?
metropolis hat geschrieben:Na gut, zur Verteidigung meines Theras muss ich zugeben, dass er diese Regelung erst mit mir traf, als ich anfing von meinem Wunsch sprach nicht mehr zur Therapie zu kommen und als es darum ging mit wieviel Widerwillen ich mich zur Therapie schleppe. D.h. bei bestand anfangs wirklich die Gefahr der Unzuverlässigkeit.
DAS geht ja nun mal absolut nicht... Das ist keine Verteidigung, das ist ja noch schlimmer, auf einmal mit sowas daherzukommen...
metropolis hat geschrieben:Warum er seine Bedingungen jedoch nicht in der ersten Stunde als Vertragsgrundlage vorbrachte, finde ich allerdings auch wieder unlauter. So darf er das eigentlich nicht machen.
Sehe ich genauso.
metropolis hat geschrieben:Da gibt es aber noch eine Menge, die ich ansprechen muss. Er wird nicht sonderlich amused über meine Belehrungen sein, fürchte ich.
Ich hätte keine Lust auf einen Therapeuten, mit dem es wegen solcher Dinge zu Macht"kämpfen" käme.

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Beitrag So., 06.12.2009, 15:02

Ich hätte keine Lust auf einen Therapeuten, mit dem es wegen solcher Dinge zu Macht"kämpfen" käme.
Ich war noch nie besonders gut darin, den einfachen Weg zu wählen.
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Beitrag So., 06.12.2009, 15:17

Ich überlege gerade ob da schon mal ein Rechtsstreit zu diesem Thema geführt wurde. Ich meine, die Verbraucherzentrale würde solche Abmachungen, zumindest wie sie bei mir abgelaufen sind, als unzulässig einstufen. Im Endeffekt würde ich die Vereinbarung vom Anfang der Therapie gern wieder rückgangig machen.

Der Analytiker hat vielleicht gute Gründe, diese rechtfertigen jedoch nicht die Art und Weise, wie diese Regelungen an den Patienten gebracht werden.
Oh Mann, bin ich grad wütend.
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Beitrag So., 06.12.2009, 15:30

Nun les ich doch folgendes in einem anderen Forum:
Daß bei einer Bestellpraxis dem Praxisinhaber dadurch ein Ausfallschaden entstehen kann, ist nicht ungewöhnlich und war Dir auch bekannt. Deine Pflicht, diesen Schaden zu ersetzen, ergibt sich aus dem Gesetz auch ohne besondere Vereinbarung. Der Gegenseite oblag es - wegen der Gewöhnlichkeit des Schadens - nicht, Dich davor besonders zu warnen. Wenn es keine gesetzliche Regelung zur Höhe gibt, dann muß die Gegenseite die Höhe des Schadens freilich nachweisen.
(http://forum.jurathek.de/showthread.php ... =Therapeut)

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