Selbstverletzendes Verhalten

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Psychotherapie (von der es ja eine Vielzahl von Methoden gibt) gesammelt? Dieses Forum dient zum Austausch über die diversen Psychotherapieformen sowie Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Therapie.
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chrysokoll
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Beitrag Sa., 19.02.2022, 20:00

diese Verhaltensanalysen und sogar "time out" Räume sind zum einen typisch deutsch, beziehen sich auf ein klinisches setting und sind sehr umstritten und werden massiv kritisiert.
So geht man nicht mit Menschen um denen es schlecht geht.
und ja, das ist ein sehr klar strukturiertes, strenges 12-Wochen-Programm.
Das ist aber kein Vergleich mit einer ambulanten Therapie.

Klar, die TE hat den Vertrag unterschrieben, vermutlich ohne zu wissen was da wirklich läuft und weil sie die Therapie haben wollte.

Jetzt geht es darum zu klären wie das weiter laufen kann. Ob sie die Therapie so möchte, ob die Therapeutin weiter macht.
Und ja, ich würde zusehen da (geimpft !!) in Präsenz hinzugehen, anders kann das gar nicht bearbeitet werden

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Montana
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Beitrag Sa., 19.02.2022, 20:39

Ich habe das durchaus so verstanden, dass die Unterschrift zwingend zu leisten war. Es hätte ohne gar keine weitere Therapie gegeben.
Das hat überhaupt nichts, aber auch gar nichts, mit der Übernahme von Verantwortung zu tun. Es ist schlicht Erpressung. Und die Patientin dann, wenn sie sich nicht daran halten kann, mit einem Abbruch der Stunde zu bestrafen (ja, das war eine Strafe!), dann ist das für mich ganz klar eine unterlassene Hilfeleistung, auch wenn es weniger akut ist als eine Blinddarmentzündung. Das ist nicht nur bei Lebensgefahr nicht ok.
Ich frage mich übrigens, ob diese abgebrochene Stunde der Kasse voll in Rechnung gestellt wurde. Sollte das der Fall sein, dann dürfte das die Kasse interessieren. Denn für sowas zahlt sie gewiss nicht. Sie zahlt für Therapiestunden, die stattfinden.

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chrysokoll
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Beitrag Sa., 19.02.2022, 20:47

sehe ich genauso !
Ich habe auch einen Vertrag mit meiner Therapeutin, aber da stehen formale Dinge drin:
Dass ich die Versicherungskarte vorlegen muss, bis wann ich absagen muss und dass ich dann zahlen muss wenn ich das nicht tue, wie es mit Urlaub etc. ist.
Und dass ich Stillschweigen bewahren muss wenn ich andere in der Praxis treffe. Meine Therapeutin ist ja in einer Gemeinschaftspraxis mit mehreren anderen, da kann man natürlich schon mal andere Patienten treffen
Solche Dinge finde ich völlig in Ordnung

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Griselda
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Beitrag Sa., 19.02.2022, 21:05

Dakini hat geschrieben: Sa., 19.02.2022, 02:10
Das ist derzeit leider nicht möglich, da nur Geimpfte in die Praxis dürfen.
Seit wann dürfen nur Geimpfte in die Praxis? Also, das ist nicht rechtens meiner Meinung nach. Der Therapeut darf dich da gar nicht fragen.

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chrysokoll
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Beitrag Sa., 19.02.2022, 21:26

doch ich denke das ist rechtens, die Therapeutin bietet als Alternative ja Videosprechstunde an.
Nur ist die bei solchen Problemen nicht sinnvoll, da lassen sich keine tiefgehenden Dinge klären oder bearbeiten

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Montana
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Beitrag Sa., 19.02.2022, 21:58

Ich wäre mir nicht so sicher, dass das wirklich rechtlich in Ordnung ist. Dass Videosprechstunden möglich gemacht wurden, hatte nicht den Zweck, damit eine 2G-Regelung in Praxen zu begründen. Es spielt aber eigentlich nur dann eine Rolle, wenn man daraus Konsequenzen ziehen möchte. Denn ändern lässt es sich nicht und eine Anzeige (wo auch immer, vielleicht bei der Kammer) würde mit Sicherheit zu einem Ende der Therapie führen.

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Philosophia
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Beitrag Sa., 19.02.2022, 23:14

Das ist rechtens - so etwas nennt man Hausrecht!
"Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen." - Albert Schweitzer

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Inga
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Beitrag So., 20.02.2022, 07:27

Montana hat geschrieben: Sa., 19.02.2022, 21:58 Ich wäre mir nicht so sicher, dass das wirklich rechtlich in Ordnung ist.
Da ist was dran. Ich hab auf die Schnelle nur ein FAQ der Psychtherapeut:innekammer Rheinland-Pfalz (https://www.lpk-rlp.de/news/fragen-und- ... demie.html) gefunden, da steht klar, dass Patient:innen nicht der 3G-Regel unterliegen (ich würde daraus folgern: auch nicht 2G-Regeln), und dann zur Frage "Wie gehe ich mit ungeimpften Patient"innen um?":
Bitten bedenken Sie zu jederzeit, dass Sie einem gesetzlichen Versorgungsauftrag unterliegen und dem Patientenwohl verpflichtet sind.

Sollten Sie im Einzelfall sehr große Bedenken hinsichtlich der Behandlung eines/ einer ungeimpften Patient*in haben, sollten Sie gut abwägen, wie Sie damit umgehen und mindestens die Möglichkeit der Videotherapie, eines tagesaktuellen offiziellen Schnelltests oder ähnliche Alternativen in Erwägung ziehen und anbieten.
Die Videotherapie bietet die Therapeutin ja an, aber wenn die nicht genügt, dann sind da ja Alternativen erwähnt.
Kann natürlich sein, dass im Bundesland der TE die Regelungen anders sind, könnte sich aber lohnen, die anzusehen, um das ansprechen zu können.

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Philosophia
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Beitrag So., 20.02.2022, 08:52

Eine Therapie mit Patienten zu machen, mit denen man sich aber echt unwohl fühlt, dürfte sinnlos sein. Natürlich stimmt es, dass Patienten nicht der 3G-Regel unterliegen, d.h., man kann sie behandeln in Präsenz. Das war doch im Lockdown auch so, dass zur Therapie gehen ein Grund war, die Wohnung verlassen zu dürfen.
Aber es steht den Therapeuten frei, wie sie das gestalten - und das finde ich richtig. Vielleicht gehören sie oder ihre Angehörigen zur Risikogruppe. Außerdem ists einigen bestimmt auch wichtig, ihre Patienten selbst zu schützen. Es kommt sicher darauf an, wie die Therapie gemacht wird. Manche verzichten auf Masken, da sie die für eine Therapie für störend halten, und da finde ich die 2GRegel umso wichtiger. Es ist halt echt Hausrecht. Ein Therapeut kann sich aussuchen, mit wem er arbeiten kann und will.
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Montana
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Beitrag So., 20.02.2022, 12:30

Hausrecht ja, aber man kann damit nicht alles machen, was man will. Und hier scheint es eine grundsätzliche Regel zu geben, dass ungeimpfte Personen generell und pauschal nicht in die Praxis dürfen. Das geht vermutlich so nicht.
Anders sieht es natürlich aus, wenn Patienten sich wirklich notorisch uneinsichtig zeigen und die Gesundheit anderer mit Absicht gefährden. Zum Beispiel, wenn der Patient dann eben eine Maske tragen soll und die jedesmal einfach während der Stunde abnimmt und sich weigert, sie wieder aufzusetzen oder so. Solches Verhalten muss sich sicher kein Therapeut bieten lassen.
Da aber Therapeuten Teil des Gesundheitssystems sind, dürfen sie noch weniger als freie Geschäftsleute danach entscheiden, ob ihnen die Nase des Patienten gefällt. Sie müssen sich zumindest die Mühe machen, eine Begründung zu finden, die nicht zu beanstanden ist. Da gibt es viele Grenzbereiche, wo es schwierig ist. Hatten wir hier nicht mal ein Thema, wo es um das Körpergewicht ging und ein Therapeut Angst um seine Designer-Stühle hatte?

Ich bin selber geimpft, und bin absolut dafür, dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen. Aber von einer Therapie in Präsenz ausschließen würde ich trotzdem niemanden, so wie auch Arztbesuche ja möglich sein müssen und es auch sind. Das fällt für mich in eine ähnliche Kategorie wie das Einkaufen in Lebensmittelgeschäften. Es ist erlaubt für jeden, auch wenn man theoretisch alles online bestellen könnte.

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Sinarellas
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Beitrag So., 20.02.2022, 13:29

durchaus kann man, wenn ein "zerrüttetes Vertrauensverhältnis" besteht, die behandlung verweigern, dann muß man nur die notfallbetreuung anbieten (klar).

@TE willst du dich in deinen thread noch miteinbringen, weil so läuft das ganze thema aus dem ruder
..:..


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Dakini
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Beitrag So., 20.02.2022, 13:34

Und ich hatte 30 Jahre mit SVV zu tun.
Darf ich dich fragen, was dir am meisten geholfen hat, das SVV aufzugeben oder besser damit umzugehen?


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Dakini
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Beitrag So., 20.02.2022, 13:36

@TE willst du dich in deinen thread noch miteinbringen, weil so läuft das ganze thema aus dem ruder
Ja, ich bin noch da und lese mit ;-)
Allerdings fällt es mir schwer mich einzubringen, es tut mir leid.
Ich habe 2 kleine Kinder, gehe arbeiten und noch dazu geht es mir gerade nicht gut.... :-(


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Dakini
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Beitrag So., 20.02.2022, 13:37

Vielleicht können wir uns ja wieder dem SVV zuwenden bzw meinem Thread....
Das Thema Impfen würde ich hier gerne beenden ...


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Dakini
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Beitrag So., 20.02.2022, 13:44

Montana hat geschrieben: Sa., 19.02.2022, 20:39 Ich habe das durchaus so verstanden, dass die Unterschrift zwingend zu leisten war. Es hätte ohne gar keine weitere Therapie gegeben.
Das hat überhaupt nichts, aber auch gar nichts, mit der Übernahme von Verantwortung zu tun. Es ist schlicht Erpressung. Und die Patientin dann, wenn sie sich nicht daran halten kann, mit einem Abbruch der Stunde zu bestrafen (ja, das war eine Strafe!), dann ist das für mich ganz klar eine unterlassene Hilfeleistung, auch wenn es weniger akut ist als eine Blinddarmentzündung. Das ist nicht nur bei Lebensgefahr nicht ok.
Ich frage mich übrigens, ob diese abgebrochene Stunde der Kasse voll in Rechnung gestellt wurde. Sollte das der Fall sein, dann dürfte das die Kasse interessieren. Denn für sowas zahlt sie gewiss nicht. Sie zahlt für Therapiestunden, die stattfinden.
Also ich muss hier wohl etwas klarstellen. Ich habe mich etwas undeutlich ausgedrückt, Entschuldigung .
Ursprünglich war es sogar meine Anregung und Idee, ob wir einen Vertrag machen wollen, damit es nicht zum SVV kommt. Ich dachte allerdings nicht, dass der Druck mich zu ritzen tatsächlich so groß werden würde.
Meine Therapeutin gab mir zu verstehen, dass Ihre Bedingung der Zusammenarbeit ist, dass ich mich nach der Therapiestunde nicht selbst verletze. Dieses Zugeständnis müsse ich ihr geben. Sie begründete es damit, dass wir ein therapeutisches Bündnis eingehen und sie sich in dieser Hinsicht auf mich verlassen können muss.

Übrigens ist sie keine echte Therapeutin. Sie ist Ergotherapeutin.... ich wollte das eigentlich nicht thematisieren, um nicht vom eigentlichen Thema abzulenken.

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