Eindeutiges Bild und Erpressungsversuch online - anzeigen?
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Und ich werde es dem Bekannten definitiv schreiben, dass ich bei der Polizei war und warum. Das möchte ich unbedingt nicht als ‚heimlich‚ erscheinen lassen. Ich hatte ihm im Telefonat schon gesagt, dass ich mir da nochmal überlege, ob ich das der Polizei melde oder nicht.
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Hm. Nun, ich wollte darauf hinaus, dass es im Gesamtspiel anzeigepflichtig zur Polizei ist.
Ob diese dann - zusätzlich zur Erpressung - auch einen Verdacht gegen den Bekannten sieht, obliegt dieser. Kommt wohl auch darauf an, was die Komissare dann ermitteln können, was genau vor dem Erpressungsversuch vorgefallen ist.
Liegen tatsächlich Gründe für einen Verdacht gegen den Bekannten vor, so ist der Erpressungsversucher natürlich auch umso mehr dran. Erpressungsversuch anstelle nicht-Anzeige ist natürlich sehr, sehr heftig.
Jedenfalls besser so etwas dann selbst an die Polizei zu melden, als das es später auf andere Weise zu einem selbst zurückkommt.
Und wenn der Erpresser doch "nur" komplett konstruiert, hast Du Deinen Bekannten einen großen Gefallen getan, wenn Du es ihm abgenommen hast, die Polizei einzuschalten.
Ob diese dann - zusätzlich zur Erpressung - auch einen Verdacht gegen den Bekannten sieht, obliegt dieser. Kommt wohl auch darauf an, was die Komissare dann ermitteln können, was genau vor dem Erpressungsversuch vorgefallen ist.
Liegen tatsächlich Gründe für einen Verdacht gegen den Bekannten vor, so ist der Erpressungsversucher natürlich auch umso mehr dran. Erpressungsversuch anstelle nicht-Anzeige ist natürlich sehr, sehr heftig.
Jedenfalls besser so etwas dann selbst an die Polizei zu melden, als das es später auf andere Weise zu einem selbst zurückkommt.
Und wenn der Erpresser doch "nur" komplett konstruiert, hast Du Deinen Bekannten einen großen Gefallen getan, wenn Du es ihm abgenommen hast, die Polizei einzuschalten.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard
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DAS fände ich unklug. Wenn dein Bekannter keine Straftat begangen hat, hat er nichts zu befürchten.Miss_Understood hat geschrieben: ↑Do., 11.06.2020, 14:57 Und ich werde es dem Bekannten definitiv schreiben, dass ich bei der Polizei war und warum.
Aber er hat einem (oder mehreren) Unbekannten ein Nacktfoto geschickt. Da kann er ja wohl nicht sichergestellt haben, dass der Unbekannte wirklich volljährig ist. (Auch wenn der von dem Erpresser gerichtete Vorwurf schlimmer ist.)
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)
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Das hängt von dem Gesamtbestand ab.Miss_Understood hat geschrieben: ↑Mi., 10.06.2020, 21:47 Gibt es sowas wie eine 'Meldung' bei der Polizei OHNE gleich anzuzeigen fällt mir gerade ein? Also falls sich da weitere melden würden ... ? Ich glaube DAS würde ich dann morgen mal tun auf jeden Fall.
Bei bestimmten Beständen muss die Polizei es an die Staatsanwaltschaft geben, die dann entscheidet, ob Anzeige von Staats Seite gestellt wird.
Wiederum kann es auch sein, dass jemand etwas anzeigt bei der Polizei, und die Staatsanwaltschaft keinen Anlass zur Anzeige von Staats Seite sieht. Bzw. das Verfahren wegen "Geringfügigkeit" wieder einstellt. Kommt zb vor bei Anzeige wegen verbalen Beleidigungen.
Dann wird auf die Möglichkeit der Privatklage hingewiesen. Polizei ermittelt dann weiter, wenn man Privatklage stellt. Kann aber sein, dass man dann Kosten tragen muss.
Insofern, in dem Fall hier im Thread, kann es also schon so sein, dass die Staatsanwaltschaft anhand der von Dir geschilderten Net-Kommunikation von Staatsseite ermittelt und strafverfolgt.
Kann aber auch sein, dass nicht.
im letzteren Fall, aber nur dann, würde Dir wahrscheinlich mitgeteilt, dass der Bekannte es selbst anzeigen soll.
Genau können wir das alle hier nicht wissen. Deswegen ist es gut, wenn Du es einfach auf der Polizeidienststelle erzählst. Die können dann die "Schwere" einschätzen und es ist vielleicht auch so, dass Du es melden musst.
Wenn Du es erstmal gemeldet hast, ist Deine Verantwortung für die ganze Sache aber erledigt und liegt bei der Staatsanwaltschaft.
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Von Amts wegen
bedeutet, dass ein Gericht oder eine Behörde von sich aus, ohne an das Vorbringen oder die Beweisanträge der Beteiligten gebunden zu sein, tätig wird. Ein Vorgehen v. A. w. ist in allen von der Untersuchungsmaxime beherrschten Verfahrensarten geboten. Quelle: http://www.rechtslexikon.net/d/von-amts ... -wegen.htm
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Ich finde das hat weder etwas mit klug/unklug zu tun, noch mit ‚wenn Unschuldig hat er nichts zu befürchten‘.Anna-Luisa hat geschrieben: ↑Do., 11.06.2020, 15:06DAS fände ich unklug. Wenn dein Bekannter keine Straftat begangen hat, hat er nichts zu befürchten.Miss_Understood hat geschrieben: ↑Do., 11.06.2020, 14:57 Und ich werde es dem Bekannten definitiv schreiben, dass ich bei der Polizei war und warum.
Aber er hat einem (oder mehreren) Unbekannten ein Nacktfoto geschickt. Da kann er ja wohl nicht sichergestellt haben, dass der Unbekannte wirklich volljährig ist. (Auch wenn der von dem Erpresser gerichtete Vorwurf schlimmer ist.)
Puh, mir wird immer bewusster welche Menge an kommunikativen, rechtlichen und zwischenmenschlichen Fußangeln so etwas mit sich bringt ...
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Na ja, daran, dass er niemals einem (?)) Unbekannten ein Nacktfoto hätte schicken dürfen, gibt es ja nichts zu deuteln. Er kann ja nicht wissen, wie alt der Unbekannte ist.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
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das mit dem Nacktfoto war sicher nicht so sonderlich klug, aber wenn das einfach nur ein Nacktfoto war (also ohne sonst was...) dann passiert da auch nicht viel.
Es geht ja um was anderes, um den Typ der versucht zu erpressen, der behauptet Kinderpornographie zu haben.
Wenn er das wirklich hat dann gehört ihm sofort das Handwerk gelegt.
Wenn er nur dumm rumlabert dann auch dafür, und sowieso für die Erpressung
Es geht ja um was anderes, um den Typ der versucht zu erpressen, der behauptet Kinderpornographie zu haben.
Wenn er das wirklich hat dann gehört ihm sofort das Handwerk gelegt.
Wenn er nur dumm rumlabert dann auch dafür, und sowieso für die Erpressung
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'Das' Material (also potentielles 'mit dem Bekannten') muss es ja nicht mal sein, es kann ja auch /irgendein/ anderes sein.Anna-Luisa hat geschrieben: ↑Do., 11.06.2020, 12:22 Eigentlich gibt es kein Grund zu zögern. Vielleicht besitzt nicht dein Bekannter das Material, wohl aber der Erpresser.
Ist denn der Besitz alleine strafbar, ja oder? Und - ja, das ist ein gutes Argument, wenn ich meinem Bekannten nochmal maile, dass ich bei der Polizei war. Ich möchte wirklich vermeiden da bösen Samen zu säen.
Na jaaaaa ... zu ersterem: guck dich mal im joyclub um - ... ich fürchte, wenn du wirklich ALLE deine Bekannten abziehst, die das jemals getan haben, dann lichtet sich dein Kreis ziemlich.Anna-Luisa hat geschrieben: ↑Do., 11.06.2020, 12:22(Ich persönlich würde keinen Kontakt zu jemanden haben wollen, der Nacktbild er an Unbekannte verschickt. Zumal der Unbekannte ja möglicherweise auch minderjährig sein könnte!)
Zu zweiterem, danke - AUCH ein sehr gutes Argument dem Bekannten nochmal ins Gewissen zu reden, kommt auch in die Mail an ihn - ich bin sicher darauf springt er an.
Und an der Stelle auch nochmal danke für diesen Thread. Ich hatte das versucht in fb zu diskutieren, auf meinen (natürlich nur in engerem Kreis) geposteten Thread hat KEINER geantwortet, dann habe ich es nochmal konkret angeschrieben bei einigen, von denen ich mir Antwort erhofft hatte, lediglich von zweien bekam ich auf Nachfrage überhaupt nochmal eine Antwort, dass man 'sowas' ja öffentlich nicht diskutiere, man käme viel zu schnell in Teufels Küche.
Ich hatte ja schonmal sowas ähnliches (ein unmoralisches Angebot eines Bekannten, angeblich enger Freund meines Ex ... ) - da hatte ich auch NULL Verständnis bekommen, im Gegenteil, eine Frau - so alt wie er - Anfang/Mitte 60 - hatte sich daraufhin sogar mit mir in fb entfreundet, was ich mich so aufregen würde, "so seien die Männer und gerade DER, ach der sei doch dafür bekannt - haha". DAS finde ich mit auch am Irritierendsten.
Miss_Understood hat geschrieben: ↑Mi., 10.06.2020, 21:47 Gibt es sowas wie eine 'Meldung' bei der Polizei OHNE gleich anzuzeigen fällt mir gerade ein?
Zumindest gibt es die Möglichkeit, sich beraten zu lassen, ohne die Namen des Betroffenen zu nennen.
Ein Freund von mir hat das mal gemacht, als er von einem sexuellen Übergriff erfuhr, das Opfer aber zu dem Zeitpunkt nicht zur Polizei wollte. Da ist er hingegangen und hat sich erklären lassen, was in welchem Fall geschehen würde.
So was könntest Du also machen, erstmal hingehen, ohne zu sagen, wer Dein Bekannter ist. Dir erklären lassen, was passieren würde, wenn.
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Ich glaube nicht, dass sich mein Bekanntenkreis ziemlich lichten würde. Die meisten Männer werden sicher keine Nacktfotos von sich verschicken. Und an Unbekannte schon gar nicht. Und damit sogar riskieren, dass diese Minderjährigen in die Hände fallen.Miss_Understood hat geschrieben: ↑Do., 11.06.2020, 17:33 Na jaaaaa ... zu ersterem: guck dich mal im joyclub um - ... ich fürchte, wenn du wirklich ALLE deine Bekannten abziehst, die das jemals getan haben, dann lichtet sich dein Kreis ziemlich.
Wenn ich dies allerdings von jemanden mitbekäme, würde ich denjenigen gewiss nie wieder sehen wollen.
Es ist verboten - das lässt sich nicht relativieren.
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Hallo Miss,
Darf ich mal naiv fragen, braucht es heute als Selbstständige ein Fb Konto? Ich habe keines: Datenschutz, merkwürdige Menschen, die sich dort tummeln, ich will privat bleiben etc. aber ich kann nicht einschätzen, wie wichtig es für Freiberufler ist, gibt es andere, seriösere Plattformen?
Saffia
Darf ich mal naiv fragen, braucht es heute als Selbstständige ein Fb Konto? Ich habe keines: Datenschutz, merkwürdige Menschen, die sich dort tummeln, ich will privat bleiben etc. aber ich kann nicht einschätzen, wie wichtig es für Freiberufler ist, gibt es andere, seriösere Plattformen?
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never know better than the natives. Kofi Annan
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saffiatou: ja. Es/ICH/in meinem Tun brauche ich zwingend eins und es ist wichtig.
Und: ja: natürlich zusätzlich auch auf anderen Plattformen.
Das Problem ist wirklich schon auch die 'Impressumspflicht'. Wer die nicht erfüllt wird von liebenswerten Anwälten, die genau davon leben, gerne mal auf nicht unerhebliche Kosten verklagt.
Deshalb suchen sich nicht wenige Freiberuflerinnen (eben meist Frauen) andere Lösungen - je nach konkreter Notwendigkeit zb 'nur' eine Postadresse bei einem Büro/Studio/Coworking-Space, eine Büro-Assistenz, eine Agentur/einen Agenten/Verlag oder ähnliches (ich zähle jetzt mehreres auf, was mir gerade so einfällt) die aber eben allesamt etwas kosten.
Und: ja: natürlich zusätzlich auch auf anderen Plattformen.
Das Problem ist wirklich schon auch die 'Impressumspflicht'. Wer die nicht erfüllt wird von liebenswerten Anwälten, die genau davon leben, gerne mal auf nicht unerhebliche Kosten verklagt.
Deshalb suchen sich nicht wenige Freiberuflerinnen (eben meist Frauen) andere Lösungen - je nach konkreter Notwendigkeit zb 'nur' eine Postadresse bei einem Büro/Studio/Coworking-Space, eine Büro-Assistenz, eine Agentur/einen Agenten/Verlag oder ähnliches (ich zähle jetzt mehreres auf, was mir gerade so einfällt) die aber eben allesamt etwas kosten.
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Nacktfotos zu verschicken ist nicht generell verboten, das stimmt so nicht. Und nein, ich kann es auch definitiv nicht gut heißen oder empfehlen, erst recht nicht an Menschen, die man GAR nicht kennt!
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Das habe ich so auch nicht geschrieben.Miss_Understood hat geschrieben: ↑Do., 11.06.2020, 18:12 Nacktfotos zu verschicken ist nicht generell verboten, das stimmt so nicht.
Der Kontext war, dass ausgeschlossen werden muss, dass sie an Minderjährige gelangen.
Zuletzt geändert von Anna-Luisa am Do., 11.06.2020, 18:59, insgesamt 1-mal geändert.
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