Doch, es ist eine große Sache. Auch wer unfreiwillig auf der Geschlossenen ist, kann nur in seltenen Fällen zur Zwangseinnahme von Medikamenten verdonnert werden.Coriolan hat geschrieben: ↑Mo., 23.12.2019, 16:34 So einfach landet man ja nicht unfreiwillig auf der Geschlossenen und wenn man unfreiwillig dort ist, ist es meist keine große Sache, noch einen zusätzlichen Beschluß für Zwangsmedikation obendrauf zu bekommen. Beim Gericht ist man durch die Unterbringung ja schon "bekannt".
Dass man unfreiwillig auf der Geschlossenen landet, heißt noch lange nicht, dass weitere Zwangsmaßnahmen ergriffen werden dürfen.