Kann man so sehen... so sind aber tatsächlich die Maßgaben für eine Kostenübernahme. Begründet wird dies (in Bezug auf die Psychoanalyse) so, dass die unbewusste Psychodynamik dort Gegenstand der Behandlung ist. Daher sind auch Hausaufgaben oder sugesstiven Interventionen grds. ausgeschlossen, um die Wirksamkeit zu sichern sowie die Kombination von Verfahren, weil das zu einer Verfremdung des Verfahrens und dessen Eigengesetzlichkeit führen würde.
Wenn man also nicht schwerpunktmäßig am Unterbewussen arbeiten will, sondern Ratschläge und Übungen braucht, kann die Wahl eines anderen Verfahren zweckmäßiger sein, die es ja auch gibt. Wirksamer Kerngegenstand sind dort eben unbewusste Prozesse.
Praktisch ist es so, dass es auch Konzepte gibt, die Elemente aus verschiedenen Therapiemethoden integriert haben... zum Bleistift die Schematherapie (mit Elementen, die aus der Transaktionsanalyse und was weiß ich bekannt sind), die aber nichtsdestotrotz als Schematherapie zur VT zählt. So bleibt auch Spielraum, weil jedes Richtlinienverfahren verschieden Methoden bedienen kann (in der PA stehen modifizierte Vorgehensweisen zur Verfügung, ganz offiziell).
Ich sehe das jetzt auch nicht negativ an, weil man sich so als Patient ein vollkommenen willkürliches wischiwaschi nicht bieten lassen muss... ein Wischiwaschi muss ja nicht immer gut sein (oder den eigenen Präferenzen entsprechen) oder würde vielleicht den Namen Therapie nicht immer verdienen.