Pianolullaby hat geschrieben: ↑Mi., 03.07.2019, 15:52
Mit einer 13 jährigen ist alles verboten, was ein Jemand tut, der mind. 3 Jahre älter ist.
Und eben genau deshalb, weil es mit 13 sehr schwierig ist, sich für Sex zu entscheiden, aber noch viel schwieriger, sich DAGEGEN auszusprechen, auch wenn alles in dir NEIN schreit. Ähnlich ist es bei Abhängigkeitsverhältnissen, deshalb ist auch das verboten.
Ich hab ein umgekehrtes Beispiel, vielleicht blöd jetzt, aber ich will damit zeigen, dass Vergewaltigung auch ganz stark vom eigenen Gefühl abhängt, Gesetzt hin oder her.
Hab einmal einen guten Bekannten nach dem Fortgehen mit heim genommen, weil er sein Auto nicht mehr fand und sowieso keinesfalls mehr lenken konnte. Ich hatte eine Mini Wohnung, ohne Couch etc, also musste er neben mir im Bett schlafen. Es wurde (im betrunkenen Zustand) besprochen, dass nichts läuft zwischen uns, doch als ich morgens aufwachte, war er in mir... Ich hab ihn gestoppt und er ist sofort aufgestanden und hat sich entschuldigt. Man könnte es vielleicht als Vergewaltigung sehen (es gab ein klares Nein) , für mich war es das aber eindeutig nicht, weil es (dämlich) formuliert einfach "blöd gelaufen" ist. Mich hat das in keinster Weise belastet und es war eher beschämend für ihn als für mich.
Was ich damit sagen will ist, dass es meiner Meinung nach Situationen gibt, in denen nicht nur ein Ja oder ein Nein bestimmen, ob es Vergewaltigung war.
Sowie die Definition eines Vergehens nicht unbedingt Auskunft über die individuellen Auswirkungen für den/die Betroffenen gibt.