Freundschaftsanfrage an meine Therapeutin geschickt
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Ich hab die Entscheidung schon getroffen. Ist ja kein Verbrechen
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So kann man am Ende den Willen nach Kontakt halt auch durchsetzen. Wird sich zeigen ob die Therapeutin da eindeutige Grenzen aufzeigt oder bei weiteren Grenzübertritten ggf. die Therapie einstellt.
Entscheidungen treffen und die Konsequenzen tragen.
Für die persönliche Entwicklung wäre es wahrscheinlich gut gewesen sich jetzt mal mit dem eigenen Verhalten auseinanderzusetzen, anstatt dem Bedürfnis nachzugeben. Verpasste Chance.
Entscheidungen treffen und die Konsequenzen tragen.
Für die persönliche Entwicklung wäre es wahrscheinlich gut gewesen sich jetzt mal mit dem eigenen Verhalten auseinanderzusetzen, anstatt dem Bedürfnis nachzugeben. Verpasste Chance.
Zuletzt geändert von kaja am So., 09.09.2018, 08:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Nein, ein Verbrechen ist es nicht, aber auch nicht erwachsen...
Wenn eine Therapeutin ein Namensschild an der Türklingel ihrer Privatwohnung hat, ist dass ja auch noch keine Legitimation dort zu klingeln. Wie gesagt, ich kann's verstehen, dass man aus einer Stimmung der Einsamkeit/Sehnsucht heraus sowas unüberlegt tut, aber erwachsen und "in Ordnung" ist es deshalb trotzdem nicht. Und ich finde auch nicht, dass es eine "Wiedergutmachung" ist, dann ungefragt einen Messenger zu verwenden. Zurückziehen der Anfrage hätte bis zur nächsten Stunde gereicht. So gehst du den unangenehmen Gefühlen, die die ganze Aktion ausgelöst hat, die aber hilfreich für deine Auseinandersetzung mit dir selbst und deinen unerfüllten Beziehungswünschen und damit für deine therapeutische Weiterentwicklung sein könnten, aus dem Weg. Nicht strafbar aber eine verpasste Chance. Du setzt dich ja mit der Frage, ob diese Beziehungswünsche realistisch sind, gar nicht auseinander, obwohl das wichtig für dich sein könnte.
Wenn eine Therapeutin ein Namensschild an der Türklingel ihrer Privatwohnung hat, ist dass ja auch noch keine Legitimation dort zu klingeln. Wie gesagt, ich kann's verstehen, dass man aus einer Stimmung der Einsamkeit/Sehnsucht heraus sowas unüberlegt tut, aber erwachsen und "in Ordnung" ist es deshalb trotzdem nicht. Und ich finde auch nicht, dass es eine "Wiedergutmachung" ist, dann ungefragt einen Messenger zu verwenden. Zurückziehen der Anfrage hätte bis zur nächsten Stunde gereicht. So gehst du den unangenehmen Gefühlen, die die ganze Aktion ausgelöst hat, die aber hilfreich für deine Auseinandersetzung mit dir selbst und deinen unerfüllten Beziehungswünschen und damit für deine therapeutische Weiterentwicklung sein könnten, aus dem Weg. Nicht strafbar aber eine verpasste Chance. Du setzt dich ja mit der Frage, ob diese Beziehungswünsche realistisch sind, gar nicht auseinander, obwohl das wichtig für dich sein könnte.
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Bloß weil es kein Verbrechen ist, heißt es nicht, dass es unbedingt gemacht werden sollte. Und eine Grenzverletzung ists allemal.
Zuletzt geändert von Philosophia am So., 09.09.2018, 08:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Nein, natürlich nicht. Selbstverständlich bleibt es dir unbenommen Äpfel mit Birnen zu vergleichen.kaja hat geschrieben: ↑So., 09.09.2018, 07:17 Zum Glück bestimmt nicht du welche Vergleiche ich ziehe. Daran ändert auch ein Ausrufezeichen nichts.
(....)
Nicht alles was man kann, lässt auch automatisch den Umkehrschluss zu das man es auch darf oder tun sollte.
(....)
Wenn man einen sozialen Konsens aushebelt weil man es kann, ist das eben noch kein Nachweis dafür das es auch in Ordnung ist.
Aber zum Glück bestimmst du nicht darüber, was man darf oder tun sollte. Geschweige denn, dass dein Verständnis bezüglich eines sozialen Konsens von anderen für korrekt erachtet werden muss. Dein Verständnis davon stellt kein Kriterium dafür dar, ob etwas "in Ordnung" ist.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
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Ja die Freundschaftsanfrage, aber das Kontaktieren mit dem Messenger war ja nun auch noch.
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Stimmt. Das sind ja deine Kriterien die unser aller Leben bestimmen. Wie konnte ich das nur vergessen
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Was wirklich schlimm ist, wenn ich nich bei ihr kurz entschuldige.Philosophia hat geschrieben: ↑So., 09.09.2018, 08:23 Ja die Freundschaftsanfrage, aber das Kontaktieren mit dem Messenger war ja nun auch noch.
Den Messengerkontakt hab ich ja übers facebookprofil eh schon.
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Vielen Dank für deinen sachlichen Beitrag! (Ich maße mir jetzt abermals die Unverschämtheit an, dort ein Ausrufezeichen zu setzen, wo ich es für richtig halte.)
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Aha, seit wann muss man fragen, wenn man einen messenger verwendet??spirit-cologne hat geschrieben: ↑So., 09.09.2018, 08:19 Nein, ein Verbrechen ist es nicht, aber auch nicht erwachsen...
Wenn eine Therapeutin ein Namensschild an der Türklingel ihrer Privatwohnung hat, ist dass ja auch noch keine Legitimation dort zu klingeln. Wie gesagt, ich kann's verstehen, dass man aus einer Stimmung der Einsamkeit/Sehnsucht heraus sowas unüberlegt tut, aber erwachsen und "in Ordnung" ist es deshalb trotzdem nicht. Und ich finde auch nicht, dass es eine "Wiedergutmachung" ist, dann ungefragt einen Messenger zu verwenden. Zurückziehen der Anfrage hätte bis zur nächsten Stunde gereicht. So gehst du den unangenehmen Gefühlen, die die ganze Aktion ausgelöst hat, die aber hilfreich für deine Auseinandersetzung mit dir selbst und deinen unerfüllten Beziehungswünschen und damit für deine therapeutische Weiterentwicklung sein könnten, aus dem Weg. Nicht strafbar aber eine verpasste Chance. Du setzt dich ja mit der Frage, ob diese Beziehungswünsche realistisch sind, gar nicht auseinander, obwohl das wichtig für dich sein könnte.
Mach ruhig. Es gibt ja Menschen die denken Ausrufezeichen seien Rudeltiere und sollten deshalb nicht alleine stehen. Ist doch schön wenn jemand da so tierlieb ist
Schönen Sonntag.
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Viele Dank für deine Erlaubnis, kaja.
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Gern geschehen.
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Seit Therapeuten ein Privatleben haben, in dem sie vielleicht nicht ständig von Patienten angetickert werden wollen? Ich glaube, dein Problem ist, dass du nach wie vor nicht akzeptieren willst, dass du genau das bist: Eine Patientin, nicht mehr und nicht weniger.chrisalex39 hat geschrieben: ↑So., 09.09.2018, 08:30 Aha, seit wann muss man fragen, wenn man einen messenger verwendet??
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