Angst das meiner Thera wegen mir etwas passiert!

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Psychotherapie (von der es ja eine Vielzahl von Methoden gibt) gesammelt? Dieses Forum dient zum Austausch über die diversen Psychotherapieformen sowie Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Therapie.

isabe
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Beitrag Mo., 22.01.2018, 23:09

Du fragst, was du tun sollst.

Dazu ist es sinnvoll, dass du genau schilderst, was passiert ist. Auf mich wirkt das alles ein bisschen diffus.

Du bist abgehauen, hast eine Pflegefamilie bekommen, und nun zwingt ein Jugendamtssachbearbeiter dich, der Mutter in den Räumen der Therapeutin zu sagen, dass du sie nicht mehr sehen willst? Und du stimmst dem zu, weil du annimmst, ein Gericht würde noch schlimmere Dinge (was genau?) anordnen? Und mit welcher Begründung sollte das Gericht das tun? Mit 15 hat man ein ziemlich großes Mitspracherecht. Und die Mutter selbst hat die Praxis der Therapeutin schon mehrmals "überfallen" und die Therapeutin hat sich das bieten lassen?

Es gibt in diesem Fall irgendwie kaum etwas, was mir halbwegs geordnet erscheint. Normalerweise arbeitet das Jugendamt ja so, dass es vermittelnd auftritt, z.B. Beratungstermine mit Sozialarbeitern und Psychologen anbietet, wobei die Meinung der Kinder Priorität hat (ab einem bestimmten Alter).

Dass also ein Sachbearbeiter sagt: "Lissy muss ihrer Mutter in der Praxis ihrer Therapeutin sagen, dass sie sie nicht sehen will", klingt irgendwie seltsam. Es geht übrigens niemanden etwas an, dass du eine Therapie machst, und schon gar nicht bei wem und weitere Details.

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Krümmelmonster
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Beitrag Mo., 22.01.2018, 23:12

was soll eigentich diese gespräch bezwecken?

Würde deine Pflegeeltern dich für ganz aufnehmen?

Wenn es hart auf hart kommt?


isabe
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Beitrag Mo., 22.01.2018, 23:13

Die noch vereinzelt vertretene Ansicht, bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen bestehe keine Schweigepflicht gegenüber Eltern bzw. gesetzlichen VertreterInnen oder Schweigepflichtsentbindungen gegenüber Dritten könnten nur von den Eltern erteilt werden (z.B. Berns 1998, S. 412) ist insoweit unzutreffend, als sie pauschal für Minderjährige formuliert wird. Zwar besteht eine aus dem Erziehungsrecht der Eltern (vgl. Art 6 Grundgesetz, §§ 1626, 1631 Bürgerliches Gesetzbuch) abgeleitete Offenbarungspflicht der schweigepflichtigen Personen im Hinblick auf die ihnen von Minderjährigen anvertrauten Informationen, diese ist jedoch durch das Selbstbestimmungsrecht des Kindes – welches ab dem 14. Lebensjahr einsetzt – begrenzt (vgl. Pulverich 1996, S. 273; BverfG 1982, S. 387 ff). Da die hierfür notwendige Einsichts- und Urteilsfähigkeit in diesem Alter in der Regel vorliegt, ist die Weitergabe von Informationen und Geheimnissen an Eltern oder dritte Personen nur mit ihrer ausdrücklichen oder konkludenten Einwilligung zulässig. Der verfassungsrechtlich geschützte Informationsanspruch der Eltern (abgeleitet aus Art. 6 Abs. 2 Satz 12 Grundgesetz) tritt hier mit der zunehmenden Fähigkeit des Kindes über die es betreffenden Angelegenheiten selbständig zu bestimmen zurück. In Ausnahmefällen wird man dies auch für jüngere Kinder annehmen können, wenn durch die Information der Eltern oder eines Elternteils das Kindeswohl gefährdet ist. Dann "(...) kann es im Interesse des Kindes geboten sein, daß der Berater auch den Eltern gegenüber schweigt, um den Heilerfolg nicht zu gefährden und das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Kinde nicht in Frage zu stellen" (BverfG 1982, S. 384) [2]. Wie grundlegend die Frage der Einwilligungsfähigkeit ist, macht ein (juristischer) Aufsatz aus dem Jahr 1999 deutlich (Rothärmel et al. 1999), der die Benachteiligung Minderjähriger durch das Informed-Consent-Konzept und die daraus resultierende Mißachtung ihres Persönlichkeitsschutzes problematisiert.

Im Sozialgesetzbuch können Minderjährige rechtserhebliche Erklärungen abgeben, soweit sie über die notwendige Einsichts- und Urteilfähigkeit verfügen (siehe oben), spätestens jedoch, wenn sie das 15. Lebensjahr vollendet haben (§§ 36 Abs. 1 i.V.m. 33a SGB 1; Gerlach 2004 b, S. 328).
http://www.schweigepflicht-online.de/Se ... erapie.htm

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Beitrag Mo., 22.01.2018, 23:14

Krümmelmonster hat geschrieben: Mo., 22.01.2018, 23:12 was soll eigentich diese gespräch bezwecken?

Würde deine Pflegeeltern dich für ganz aufnehmen?

Wenn es hart auf hart kommt?
Ich bin bin auf dauer.... aber es kann durch eine Gerichtsverfahren natürlich geändert werden.
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Beitrag Mo., 22.01.2018, 23:18

[ b,

@isabe
Ja irre aussagepflicht ist begrenzt aber sie muss trotzdem etwas sagen dass ich da bin und dass ich meine Termine regelmäßig wahrnehme weil meine Eltern Sorgerecht habe.

Das Jugendamt besteht aus mehreren Personen dazu kommen noch andere Beteiligte.

@krümmelmonster
Es soll bezwecken das meine erzeugerin Ruhe gibt
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isabe
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Beitrag Mo., 22.01.2018, 23:19

Z.B. ist es auch in der Medizin so, dass Kinder in deinem Alter ein Vetorecht haben, wenn es um medizinische Eingriffe geht. Niemand könnte einfach so sagen: "Wir operieren dich", wenn das Kind widerspricht. Ist einfach so. Ggf. wird genauer geprüft, aber dieses vermeintlich pauschale Recht, dass ein Dritter bestimmt, wo du dich mit deiner Therapeutin und Mutter zusammensetzen musst, gibt es so nicht, jedenfalls ist das JA dazu nicht befugt.


isabe
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Beitrag Mo., 22.01.2018, 23:20

Das kann sie ja bestätigen. Aber was hat das Jugendamt damit zu tun?

Du suchst einen Therapeuten auf. Vermutlich mit den Pflegeeltern abgesprochen. Wo kommt da die leibl. Mutter ins Spiel?

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Montana
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Beitrag Mo., 22.01.2018, 23:27

Wieviel hat denn dann die Mutter überhaupt zu bestimmen? Bei meiner war es damals so, dass noch am Tag meiner Flucht ein Richter eine einstweilige Anordnung geschrieben hat. Damit war sie nicht mehr sorgeberechtigt. Es gab auch keinen wie auch immer gearteten Umgang. Da hätten sie mich auch fesseln und knebeln müssen.

PS: Sie hat also das Sorgerecht? Übel.

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Beitrag Mo., 22.01.2018, 23:29

Montana hat geschrieben: Mo., 22.01.2018, 23:27
PS: Sie hat also das Sorgerecht? Übel.
Ja sie und mein Vater. Simd geschieden. Mein Vater ist echt toll er unterstützt alles nach Kräften wärend meine leibliche dagegen arbeitet.
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Krümmelmonster
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Beitrag Mo., 22.01.2018, 23:33

du stehst zwischen 5Stühlen das ist anstrengend. Du lernst aber sehr viel dazu für dein leben das du dich durch boxen musst.
So wächst man auch.


isabe
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Beitrag Mo., 22.01.2018, 23:34

Warum beantragt dein Vater nicht das alleinige Sorgerecht?

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Krümmelmonster
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Beitrag Mo., 22.01.2018, 23:36

weil das zu lange dauert, denke ich mir?
warum bist du nicht zu deinem Vater gezogen???

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Beitrag Mo., 22.01.2018, 23:40

Krümmelmonster hat geschrieben: Mo., 22.01.2018, 23:36 weil das zu lange dauert, denke ich mir?
warum bist du nicht zu deinem Vater gezogen???
Ja dauert zu lange.
Ich war bei meinem Vater.................Vorfall............
Er hat sich erst in den letzten 2 Jahren zum positiven verändert. Aber auf dauer zu ihm das würde nicht gut gehen....
~Life is meant for good friends and great adventures~


isabe
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Beitrag Mo., 22.01.2018, 23:46

Du wohnst seit zwei Jahren bei der Pflegefamilie, und du sagst, es dauert zu lange für den Vater, das alleinige Sorgerecht zu beantragen? Obwohl du noch 3 Jahre lang jemanden brauchst, der das Sorgerecht für dich hat? Wer sagt, dass es zu lange dauert?

Auch die Pflegeeltern könnten die Vormundschaft beantragen.

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Lissy03
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Beitrag Mo., 22.01.2018, 23:51

isabe hat geschrieben: Mo., 22.01.2018, 23:46 Du wohnst seit zwei Jahren bei der Pflegefamilie, und du sagst, es dauert zu lange für den Vater, das alleinige Sorgerecht zu beantragen? Obwohl du noch 3 Jahre lang jemanden brauchst, der das Sorgerecht für dich hat? Wer sagt, dass es zu lange dauert?

Auch die Pflegeeltern könnten die Vormundschaft beantragen.
Ja...
Meine Eltern haben ein Talent. Sie ziehen alles in die Länge und bei meiner einen Freundin geht das verahren seit 3 Jahren....
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