Bild ich mir ein dass meine Therapeutin unheimlich wird?
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Meine Psychotherapeutin, die in vielen Verfahren ausgebildet ist, würde mich im Entspannungsprozess berühren, wenn ich dass wollen würde. Allerdings nimmt sie davon Abstand, weil sie der Meinung ist, dass Berührung in diesem Prozess kontraproduktiv ist. Sie ist der Ansicht, dass Entspannung eher stattfindet, wenn man ohne Berührung für sich spürt.
Ich denke, dass du auf dich hören und deine Abstand wahren solltest.
Ich denke, dass du auf dich hören und deine Abstand wahren solltest.
Es ist in Ordnung, mich zu akzeptieren.
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Genau, den eigenen "Abstandswunsch" (be)wahren. Können und vor allem auch DÜRFEN. Das sollte in einer wirklich wohlmeinenden Therapie kein Problem darstellen, so es um den Patienten geht und nicht um das Ego des Therapeuten. Ich denke mal, dass das nicht zwingen negativ beabsichtigt ist, aber ganz ehrlich: Um wen geht es, wenn was quasi "aufgedrängt" wird? Sicher nicht um den, dem was "aufgedrängt" wird, nur weil der Behandler das so "richtig" findet. Sowas würde noch nicht mal ein seriöser Arzt machen, das hat was von "Zwangsbehandlung" weil der Behandler seinen eigenen Narzissmus nicht in die Tonne kloppen kann laut dem er mit Sicherheit zu wissen meint, was der Patient "braucht".Kirchenmaus hat geschrieben: ↑Fr., 01.09.2017, 23:35 Ich denke, dass du auf dich hören und deine Abstand wahren solltest.
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Liebe Mio
erklär doch mal, wo hier das aufdrängen stattgefunden hat.
erklär doch mal, wo hier das aufdrängen stattgefunden hat.
Liebe Grüße
Lockenkopf
Lockenkopf
Nun, ich gehe in eine Psychotherapie. Dort erwarte ich nicht, dass ich angefasst werde vom Therapeuten (und es ist auch nicht üblich) sondern dass sich mit mir unterhalten wird.
Nun tut dieser es dennoch und ich merke: Hmmm, gefällt mir nicht so... und ich bitte darum (und wenn auch nur indirekt über eine Frage), das zu lassen. Anstatt sich nun dieser meiner Bitte - in einem Gespräch so wie es Psychotherapie vorsieht - zuzuwenden besteht der Therapeut auf seiner Vorgehensweise bzw. macht einfach so weiter. DAS finde ich übergriffig, erst Recht dann, wenn der Patient noch minderjährig ist.
Nun tut dieser es dennoch und ich merke: Hmmm, gefällt mir nicht so... und ich bitte darum (und wenn auch nur indirekt über eine Frage), das zu lassen. Anstatt sich nun dieser meiner Bitte - in einem Gespräch so wie es Psychotherapie vorsieht - zuzuwenden besteht der Therapeut auf seiner Vorgehensweise bzw. macht einfach so weiter. DAS finde ich übergriffig, erst Recht dann, wenn der Patient noch minderjährig ist.
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Ein Th. verwendet die Methoden an, welche er erlernt hat und bei der Problemlage als hilfreich erachtet. Schulenrein arbeiten heutzutage nur noch die wenigsten Psychotherapeuten. Das mischen von Methoden ist der Normalfall. Und dazu kann auch die Anwendung von Entspannungsverfahren und andren Körpertherapieverfahren zählen.
Genau um das Bitten des Unterlassens der Methode geht es hier. Denn genau das hat bisher hier nicht stattgefunden. Es wurde darum gebeten, die Methode ein anderes Mal anzuwenden. Und genau das passiert, so wie es die TE ausgedrückt hat. Die Th. handelt exakt nach dem geäußerten Wunsch der TE, welcher in klaren Gegensatz zu dem wahren Bedürfniss der TE steht.
Die Problemlage ist hier, das es eben sehr schwer fällt für seine Bedürfnisse einzustehen. Aber, wer sich nicht dazu überwinden kann seine Bedürfnisse klar zu äußern, bekommt sie eben nicht erfüllt.
Denn unser gegenüber kann nicht hellsehen.
Bessern kann man die Situation nur so:
Genau um das Bitten des Unterlassens der Methode geht es hier. Denn genau das hat bisher hier nicht stattgefunden. Es wurde darum gebeten, die Methode ein anderes Mal anzuwenden. Und genau das passiert, so wie es die TE ausgedrückt hat. Die Th. handelt exakt nach dem geäußerten Wunsch der TE, welcher in klaren Gegensatz zu dem wahren Bedürfniss der TE steht.
Die Problemlage ist hier, das es eben sehr schwer fällt für seine Bedürfnisse einzustehen. Aber, wer sich nicht dazu überwinden kann seine Bedürfnisse klar zu äußern, bekommt sie eben nicht erfüllt.
Denn unser gegenüber kann nicht hellsehen.
Bessern kann man die Situation nur so:
Ich denke, dass du auf dich hören und deine Abstand wahren solltest.
Zuletzt geändert von Lockenkopf am Sa., 02.09.2017, 15:37, insgesamt 2-mal geändert.
Liebe Grüße
Lockenkopf
Lockenkopf
Faktisch muss die Therapeutin das Einverständnis der Patientin einholen, BEVOR sie diese berührt. Und zwar jedes Mal aufs Neue, wenn Zweifel darüber bestehen, ob diese Berührung in Ordnung und gewünscht ist.
Alles andere IST übergriffig.
Ich weiss ja nicht, was für ein Verständnis Du von Deinen Körpergrenzen so hast, aber mich darf nur jemand anfassen, wenn ich das auch explizit wünsche bzw. implizit beauftrage. Und einen solchen impliziten Auftrag vergebe ich im Falle einer Psychotherapie nicht, da dies hierfür nicht notwendig ist.
Stimme ich erst zu und sage dann währenddessen: "Können wir das auf das nächste Mal verschieben?" dann würde ich erwarten, dass ich erneut gefragt werde, ob es heute für mich ok wäre, wenn wir es nochmal versuchen? Und nicht dass "einfach gemacht" wird und sich damit über mich "hinweggesetzt".
Beim ersten Mal wusste ich vorher ja vielleicht noch nicht, ob es ok für mich ist, weil ich erst die Erfahrung machen musste, dass ich es nicht mag und habe deshalb vielleicht ohne genauere Kenntnis meiner Grenzen zugestimmt. Aber spätestens dann, wenn ich um ein "Vertagen" bitte ist klar, dass es mir (noch) nicht angenehm ist. Und dann gehört für meine Begriffe erneut gezielt nachgefragt, um sicher zu stellen, dass ich auch einverstanden bin mit dem therapeutischen Vorgehen.
Du verschiebst gerade die Verantwortung der Therapeutin auf die Patientin, die noch dazu noch minderjährig und deshalb in einer Konfliktbehafteteren Sitation als ein erwachsener Patient ist. Immerhin wurde sie ja von den - für sie verantwortlichen und weisungsermächtigten Eltern - zu dieser Therapie geschickt. Sie kann also "nicht so einfach" wegbleiben ohne auch einen eventuellen Konflikt mit den Eltern befürchten zu müssen, die ja für diese Therapie sind. Da ist diese therapeutische Verantwortung für meine Begriffe noch höher, als sie es bei einem erwachsenen Menschen ist, der sich "nur" seinen "inneren Konflikten" stellen muss, wenn er eine Therapie beenden möchte, es aber rein theoretisch eigenverantwortlich und ohne große Probleme selbst entscheiden und auch durchführen kann.
Alles andere IST übergriffig.
Ich weiss ja nicht, was für ein Verständnis Du von Deinen Körpergrenzen so hast, aber mich darf nur jemand anfassen, wenn ich das auch explizit wünsche bzw. implizit beauftrage. Und einen solchen impliziten Auftrag vergebe ich im Falle einer Psychotherapie nicht, da dies hierfür nicht notwendig ist.
Stimme ich erst zu und sage dann währenddessen: "Können wir das auf das nächste Mal verschieben?" dann würde ich erwarten, dass ich erneut gefragt werde, ob es heute für mich ok wäre, wenn wir es nochmal versuchen? Und nicht dass "einfach gemacht" wird und sich damit über mich "hinweggesetzt".
Beim ersten Mal wusste ich vorher ja vielleicht noch nicht, ob es ok für mich ist, weil ich erst die Erfahrung machen musste, dass ich es nicht mag und habe deshalb vielleicht ohne genauere Kenntnis meiner Grenzen zugestimmt. Aber spätestens dann, wenn ich um ein "Vertagen" bitte ist klar, dass es mir (noch) nicht angenehm ist. Und dann gehört für meine Begriffe erneut gezielt nachgefragt, um sicher zu stellen, dass ich auch einverstanden bin mit dem therapeutischen Vorgehen.
Du verschiebst gerade die Verantwortung der Therapeutin auf die Patientin, die noch dazu noch minderjährig und deshalb in einer Konfliktbehafteteren Sitation als ein erwachsener Patient ist. Immerhin wurde sie ja von den - für sie verantwortlichen und weisungsermächtigten Eltern - zu dieser Therapie geschickt. Sie kann also "nicht so einfach" wegbleiben ohne auch einen eventuellen Konflikt mit den Eltern befürchten zu müssen, die ja für diese Therapie sind. Da ist diese therapeutische Verantwortung für meine Begriffe noch höher, als sie es bei einem erwachsenen Menschen ist, der sich "nur" seinen "inneren Konflikten" stellen muss, wenn er eine Therapie beenden möchte, es aber rein theoretisch eigenverantwortlich und ohne große Probleme selbst entscheiden und auch durchführen kann.
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Um das Entspannungsverfahren das erstem mal durchzuführen ist in der Regel die Rückenlage erforderlich. Die Th. wird die Pat. darüber aufgeklärt haben, das sie das Verfahren anwenden möchte und sie dann aufgefordert haben sich auf eine Matte oder Couch nieder zu legen. Indem sie Pat. dieser Aufforderung folgt, gibt sie die Zustimmung.
Ich habe auch schon während der Anwendung einer Methode, also nachdem ich erst meine Zustimmung gab in dem ich folgte, diese wiederrufen in dem ich mehrfach sagte, "ich kann das nicht" . Während der Anwendung wurde mir klar was die Th. vor hat, und das war für mich nicht in Ordnung.Stimme ich erst zu und sage dann währenddessen: "Können wir das auf das nächste Mal verschieben?" dann würde ich erwarten, dass ich erneut gefragt werde, ob es heute für mich ok wäre, wenn wir es nochmal versuchen? Und nicht dass "einfach gemacht" wird und sich damit über mich "hinweggesetzt".
Hätte die Th. versuch mich in einer weiteren Sitzung nochmal so zu therapieren, hätte ich dem gleich wiedersprochen.
Ja, ein nachfragen des Th. und auf Seite der Pat. eine ehrliche Antwort und kein weiteres in Rückenlage gehen, wenn sie das nicht will.Beim ersten Mal wusste ich vorher ja vielleicht noch nicht, ob es ok für mich ist, weil ich erst die Erfahrung machen musste, dass ich es nicht mag und habe deshalb vielleicht ohne genauere Kenntnis meiner Grenzen zugestimmt. Aber spätestens dann, wenn ich um ein "Vertagen" bitte ist klar, dass es mir (noch) nicht angenehm ist. Und dann gehört für meine Begriffe erneut gezielt nachgefragt, um sicher zu stellen, dass ich auch einverstanden bin mit dem therapeutischen Vorgehen.
Es geht hier doch gar nicht um das beenden de Therapie, was nur ein ausweichen vor dem wahren Problem wäre.Du verschiebst gerade die Verantwortung der Therapeutin auf die Patientin, die noch dazu noch minderjährig und deshalb in einer Konfliktbehafteteren Sitation als ein erwachsener Patient ist. Immerhin wurde sie ja von den - für sie verantwortlichen und weisungsermächtigten Eltern - zu dieser Therapie geschickt. Sie kann also "nicht so einfach" wegbleiben ohne auch einen eventuellen Konflikt mit den Eltern befürchten zu müssen, die ja für diese Therapie sind. Da ist diese therapeutische Verantwortung für meine Begriffe noch höher, als sie es bei einem erwachsenen Menschen ist, der sich "nur" seinen "inneren Konflikten" stellen muss, wenn er eine Therapie beenden möchte, es aber rein theoretisch eigenverantwortlich und ohne große Probleme selbst entscheiden und auch durchführen kann.
Es geht hier darum zu äußern was einem gut tut, und was man nicht möchte.
Zuletzt geändert von Lockenkopf am Sa., 02.09.2017, 16:20, insgesamt 2-mal geändert.
Liebe Grüße
Lockenkopf
Lockenkopf
Was für meine Begriffe bereits getan wurde, aber eben nicht "gehört" oder "ernst genug genommen".Lockenkopf hat geschrieben: ↑Sa., 02.09.2017, 15:58 Es geht hier darum zu äußern was einem gut tut, und was man nicht möchte.
Du argumentierst wie ein schlagender Ehemann, der sagt:
"Schatz, aber warum hast Du mir denn nicht VORHER gesagt, dass Du nicht geschlagen werden möchtest?" "Du hast doch gesehen, dass ich den Gürtel aus der Hose zog...bereits da hättest Du mir eine Grenze setzen müssen! Und nicht erst als ich Dich schlug und es weh tat!"
"Und jetzt, wo ich es nochmal mache, obwohl ich weiss, dass es Dir weh tut und Du das auch weisst, sagst Du wieder nichts vorher! Beschwerst Dich dann aber hinterher erneut!" Das ist doch nicht fair von Dir...
Merkst Du, was bei dieser Argumentation gepflegt unter den Tisch fällt bzw. durch sie unter den Tisch fallen soll?
Ne, echt jetzt, das ist total verdreht, was Du da grad versuchst.
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Liebe Mio,
Du setzt Körperliche Gewalt (Straftat) mit Entspannungsverfahren (anerkanntes Psychotherapieverfahren) gleich.
Da baucht man nicht mehr fragen, wer hier was verdreht.
Du setzt Körperliche Gewalt (Straftat) mit Entspannungsverfahren (anerkanntes Psychotherapieverfahren) gleich.
Da baucht man nicht mehr fragen, wer hier was verdreht.
Liebe Grüße
Lockenkopf
Lockenkopf
Nein, ich überspitze Deine Argumentation in Bezug auf "Wer hat hier welche Grenzen zu achten und wie sorgfältig geschieht das?" um zu verdeutlichen, dass sie hinkt.
Und jetzt kannst Du mit Dir selbst weiter diskutieren, ob die Therapeutin ihrer Verantwortung zu Genüge nachkommt oder nachgekommen ist, so Du noch Bedarf hast.
Mein Standpunkt ist hinreichend dargelegt: Nein, ich finde nicht, dass sie das tut, wenn sie die Einwände dagegen von I am einfach so übergeht. Egal wie positiv die dahinterstehende Absicht vielleicht sein mag. Die Umsetzung ist übergriffig, weil sie die Wünsche und Bedürfnisse von I am nicht ausreichend respektiert bzw. wahrnimmt.
Und das ist hoffentlich auch für I am klar geworden und macht ihr Mut, sich dagegen klar zu wehren und deutlicher selbst zu positionieren. Denn das darf und kann sie, auch wenn ihr ein "anderes Gefühl" vermittelt wird indem ihre Grenzen vorsätzlich missachtet bzw. übergangen wurden.
Es ist kein "Anstellen" sowas zu bemerken und zu benennen. Deine Argumentation hingegen birgt die Gefahr, dass es am Ende doch nur ein "Anstellen" ist, weil schließlich hätte I am es ja nur DEUTLICH GENUG sagen müssen, ist also selbst schuld, wenn die Therapeutin ihre Grenzen nicht wahrt, weil sie ja schließlich nur "vorsichtig" was dagegen gesagt hat und die Therapeutin vielleicht den Holzhammer braucht...
Entscheidend ist: Sie hat etwas dagegen gesagt. Und in Therapien sollte kein Patient den "Holzhammer" rausholen müssen, um gehört zu werden. Da sollten auch vorsichtige aber in sich klare Hinweise auf Grenzen gehört und erst genommen werden. In der Realität ist das anders, da hilft manchmal nur der Holzhammer, aber in einer Therapie sollte dieser nicht notwendig sein. Vor allem dann nicht, wenn die Patientin selbst noch so unsicher ist, ob sie Grenzen setzen darf oder nicht.
Und jetzt kannst Du mit Dir selbst weiter diskutieren, ob die Therapeutin ihrer Verantwortung zu Genüge nachkommt oder nachgekommen ist, so Du noch Bedarf hast.
Mein Standpunkt ist hinreichend dargelegt: Nein, ich finde nicht, dass sie das tut, wenn sie die Einwände dagegen von I am einfach so übergeht. Egal wie positiv die dahinterstehende Absicht vielleicht sein mag. Die Umsetzung ist übergriffig, weil sie die Wünsche und Bedürfnisse von I am nicht ausreichend respektiert bzw. wahrnimmt.
Und das ist hoffentlich auch für I am klar geworden und macht ihr Mut, sich dagegen klar zu wehren und deutlicher selbst zu positionieren. Denn das darf und kann sie, auch wenn ihr ein "anderes Gefühl" vermittelt wird indem ihre Grenzen vorsätzlich missachtet bzw. übergangen wurden.
Es ist kein "Anstellen" sowas zu bemerken und zu benennen. Deine Argumentation hingegen birgt die Gefahr, dass es am Ende doch nur ein "Anstellen" ist, weil schließlich hätte I am es ja nur DEUTLICH GENUG sagen müssen, ist also selbst schuld, wenn die Therapeutin ihre Grenzen nicht wahrt, weil sie ja schließlich nur "vorsichtig" was dagegen gesagt hat und die Therapeutin vielleicht den Holzhammer braucht...
Entscheidend ist: Sie hat etwas dagegen gesagt. Und in Therapien sollte kein Patient den "Holzhammer" rausholen müssen, um gehört zu werden. Da sollten auch vorsichtige aber in sich klare Hinweise auf Grenzen gehört und erst genommen werden. In der Realität ist das anders, da hilft manchmal nur der Holzhammer, aber in einer Therapie sollte dieser nicht notwendig sein. Vor allem dann nicht, wenn die Patientin selbst noch so unsicher ist, ob sie Grenzen setzen darf oder nicht.
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Nach dem Text der TE hat sie keine grundsätzlichen Einwände gegen die Methode geäußert, sondern nur zeitliche.mio hat geschrieben: ↑Sa., 02.09.2017, 16:37
Mein Standpunkt ist hinreichend dargelegt: Nein, ich finde nicht, dass sie das tut, wenn sie die Einwände dagegen von I am einfach so übergeht. Egal wie positiv die dahinterstehende Absicht vielleicht sein mag. Die Umsetzung ist übergriffig, weil sie die Wünsche und Bedürfnisse von I am nicht ausreichend respektiert bzw. wahrnimmt.
Und die zeitlichen Einwände wurden von der Th. respektiert.
Dem kann ich mich nur anschließen.Und das ist hoffentlich auch für I am klar geworden und macht ihr Mut, sich dagegen klar zu wehren und deutlicher selbst zu positionieren.
Nein es ist überhaupt kein anstellen seine Bedürfnisse zu äußern und seine Grenzen zu waren. Es ist die Voraussetzung für Psychische Gesundheit.Es ist kein "Anstellen" sowas zu bemerken und zu benennen. Deine Argumentation hingegen birgt die Gefahr, dass es am Ende doch nur ein "Anstellen" ist, weil schließlich hätte I am es ja nur DEUTLICH GENUG sagen müssen, ist also selbst schuld, wenn die Therapeutin ihre Grenzen nicht wahrt, weil sie ja schließlich nur "vorsichtig" was dagegen gesagt hat und die Therapeutin vielleicht den Holzhammer braucht...
Entscheidend ist: Sie hat etwas dagegen gesagt. Und in Therapien sollte kein Patient den "Holzhammer" rausholen müssen, um gehört zu werden. Da sollten auch vorsichtige aber in sich klare Hinweise auf Grenzen gehört und erst genommen werden. In der Realität ist das anders, da hilft manchmal nur der Holzhammer, aber in einer Therapie sollte dieser nicht notwendig sein. Vor allem dann nicht, wenn die Patientin selbst noch so unsicher ist, ob sie Grenzen setzen darf oder nicht.
Seine Bedürfnisse angemessen zu äußern ist kein Holzhammer, sondern Vorrausetzung dafür richtig verstanden zu werden.
Genau an dieser Klarheit in Bezug auf die eigenen Bedürfnisse und Grenzen mangelt es vielen Menschen mit psychischen Störungen. Es fällt ihnen schwer die eigenen Bedürfnisse und Grenzen angemessen klar zu stellen, vielleicht weil sie glauben andere damit zu kränken. Vielleicht weil sie als kl. Kind negative Erfahrungen damit gemacht haben ihre Bedürfnisse klar zu äußern.
Es ist unter Umständen sinnvoll sich damit auseinander zu setzten, warum man glaubt seine Bedürfnisse nicht klar äußern zu können, seine Grenzen nicht waren zu dürfen.
Seien Grenzen zu waren, seine Bedürfnisse angemessen zu äußern, kann man lernen. Man sollte es lernen, wenn man psychische Gesundheit anstrebt.
Für mich war das der Weg zu psychischer Stabilität. So wie ich lernte mein Grenzen zu waren, verschwand meine Depression.
Liebe Grüße
Lockenkopf
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Nur: Wie gut soll das bei einer Minderjährigen über ein Forum funktionieren?Lockenkopf hat geschrieben: ↑Sa., 02.09.2017, 20:46 Es ist unter Umständen sinnvoll sich damit auseinander zu setzten, warum man glaubt seine Bedürfnisse nicht klar äußern zu können, seine Grenzen nicht waren zu dürfen.
Ich sehe da keinen Sinn das hier wiederholt zu diskutieren, denn: SIE kann es NICHT!
Mich wundert es, dass hier keiner so hilflos steht wie ich?!
candle
Now I know how the bunny runs!
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Das "Ich kann etwas wichtiges hier nicht ansprechen", wäre ein sinnvolles Thema in der Sitzung und ein erster Schritt.
Denn ihrgend etwas in ihrem inneren hält sie davon ab ihr Bedürfniss ihrer Therapeutin mitzuteilen.
Kinder und Jugendliche nutzen Foren und anderes um sich über Themen auszutauschen, nur sind sie hier nicht so häufig vertreten.
Ich nehme Tausendschön ernst, so wie ich die Kinder u. Jugendliche in meiner Umgebung und in meinem Beruf ernst nehme.
Denn ihrgend etwas in ihrem inneren hält sie davon ab ihr Bedürfniss ihrer Therapeutin mitzuteilen.
Kinder und Jugendliche nutzen Foren und anderes um sich über Themen auszutauschen, nur sind sie hier nicht so häufig vertreten.
Ich nehme Tausendschön ernst, so wie ich die Kinder u. Jugendliche in meiner Umgebung und in meinem Beruf ernst nehme.
Liebe Grüße
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Ja, aber da wirst du auch nur mit dem Jugendlichen reden. Wie würdest du das tun?
candle
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Im Grunde nicht anderes als mit einem Erwachsenen.
Einfühlsam auf ihn eingehend, aber ehrlich und klar in der Sache.
Einfühlsam auf ihn eingehend, aber ehrlich und klar in der Sache.
Liebe Grüße
Lockenkopf
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