Psychotherapeutenwechsel kurz nach Probestunden

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland

isabe
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 19:01

Hast du Jura studiert?

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Candykills
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 19:04

Ich denke da zählt auch ein mündlicher Vertrag. Wenn man zugesagt hat, die Therapie bei ihm machen zu wollen, dann ist es wohl ziemlich egal, ob der Antrag schon unterschrieben ist oder nicht. Die 2-3 Stunden werden bezahlt werden müssen, irgendwie. Das wäre auch anständig in meinen Augen.
Ich bin wie einer, der blindlings sucht, nicht wissend wonach noch wo er es finden könnte. (Pessoa)


mio
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 19:05

Spar Dir doch einfach die "Totschlagargumente", Isabe. Und bringe welche an, die stichhaltig sind.

Das, was Du hier "verargumentierst" ist auf alle Fälle nicht stichhaltig.


mio
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 19:08

Candykills hat geschrieben:Ich denke da zählt auch ein mündlicher Vertrag. Wenn man zugesagt hat, die Therapie bei ihm machen zu wollen, dann ist es wohl ziemlich egal, ob der Antrag schon unterschrieben ist oder nicht. Die 2-3 Stunden werden bezahlt werden müssen, irgendwie. Das wäre auch anständig in meinen Augen.
Fängst Du jetzt auch noch an, Candy? Sorry, aber ihr spinnt doch alle....

(Ich armes Wurm ergebe mich. Und zahle. Selbstredend. Lattenschuss? Ich frag mich echt, woher das kommt? Das Problem der TE war das auf alle Fälle im Ursprung nicht...)

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Candykills
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 19:10

Naja, er hat sich ja auf ihre Zusage verlassen, sonst hätte er gar nicht die Sitzungen abgehalten. Mündliche Verträge zählen genauso wie schriftliche, auch wenn man das nicht meinen mag.
Ich bin wie einer, der blindlings sucht, nicht wissend wonach noch wo er es finden könnte. (Pessoa)


isabe
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 19:12

Mio:
Keine andere Antwort habe ich erwartet...

Die TE hat nach möglichen Konsequenzen gefragt. Und eine lautet, dass eine Willenserklärung nicht mal eben ungeschehen gemacht werden kann.


mio
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 19:14

Candykills hat geschrieben:Naja, er hat sich ja auf ihre Zusage verlassen, sonst hätte er gar nicht die Sitzungen abgehalten. Mündliche Verträge zählen genauso wie schriftliche, auch wenn man das nicht meinen mag.

DU -und auch kein anderer "Therapiepatient - ist für den Thera verantwortlich. Der ist erstens "Fachmann" und zweitens "Erwachsen". Und es gibt "offizielle Regelungen" - die als Richtschnur dienen.

Leute, merkt ihr nicht, was ihr da MACHT?

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Candykills
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 19:18

Wenn du meinst. Also ich würde es aus moralischen Gründen zahlen bzw. darum bitten es über Quartalsstunden abzurechnen.
Ich bin wie einer, der blindlings sucht, nicht wissend wonach noch wo er es finden könnte. (Pessoa)


Thread-EröffnerIn
leviathan
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 19:20

Selbst zahlen kann ich es nicht

Wie oben schon geschrieben bekomme ich Eu-Rente und Grunsicherung...

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Broken Wing
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 19:20

Ich habe keine einzige Unterschrift geleistet.

Ich glaube aber kaum, dass hier die Antragskosten ein Thema sein werden, wenn der Antrag eingereicht wurde. Denn dann kommt sowieso die Kasse auf und man müsste sich nur überlegen, wie bewilligte Stunden übertragen.

Es müsste irgendein Verschulden vorliegen und die KK nicht zahlen. Eine Konstellation fällt mir nicht ein, da ich annehme, dass die Theras ihre Gutachten einreichen oder zurecht den Patienten zur Kasse bitten, wenn diese außerhalb einer Pat. Stunde erstellt wurden. Nehme an, dass die von der KK extra vergütet werden.
Beginne den Tag mit einem Lächeln, dann hast du es hinter dir. [Nico Semsrott]


mio
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 19:22

Candykills hat geschrieben:Wenn du meinst. Also ich würde es aus moralischen Gründen zahlen bzw. darum bitten es über Quartalsstunden abzurechnen.
Und das ist letztlich "Kontrolle" und damit "Übergriff". Man kann auch zuviel "Verantwortung" übernehmen... Das ehrt dann nicht mehr...

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Candykills
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 19:23

leviathan hat geschrieben:Selbst zahlen kann ich es nicht

Wie oben schon geschrieben bekomme ich Eu-Rente und Grunsicherung...
Könnte ich auch nicht. Ich würde dann bitten es über die Quartalsstunden zu berechnen.
Vielleicht ist er ja auch nett und stellt es überhaupt nicht in Rechnung, wenn du erklärst, dass du eine Therapeutin gefunden hat, die sich besser mit der DIS auskennt und du dich deshalb besser aufgehoben fühlst.
Ich bin wie einer, der blindlings sucht, nicht wissend wonach noch wo er es finden könnte. (Pessoa)


mio
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 19:23

Broken Wing, wie es in Ö ist weiss ich nicht. Ich gehe von D aus. Und da ist das so. Unwiderruflich.


mio
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 19:29

isabe hat geschrieben:Die TE hat nach möglichen Konsequenzen gefragt. Und eine lautet, dass eine Willenserklärung nicht mal eben ungeschehen gemacht werden kann.
Nope. Es gibt keine, so wie die Situation beschrieben wurde. Meinungen lassen sich ändern. Und selbst "Verträge" kannst Du widerrufen. (Abgesehen davon wurde noch gar keiner "wirklich" geschlossen, denn dazu bräuchte es in dem Falle mehr als ein "Ja, ich will.." )


isabe
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 19:43

Drei Möglichkeiten:
1. Dem Therapeuten ist alles egal
2. Er hat, dem Wunsch der TE entsprechend, einen Antrag geschrieben und abgeschickt.
3. Er hat den Antrag geschrieben und nicht abgeschickt.

2. scheint ausgeschlossen, da die - für die KK nötige - Unterschrift fehlt.

Bei 3. sind ihm Kosten entstanden, für die die KK nicht aufkommt.

Da die TE jedoch den Auftrag erteilt hat, den Antrag zu schreiben, wäre sie (wenn 1. nicht zutrifft) der Ansprechpartner.

Mio, ich hoffe für jeden, der dich um juristischen Rat fragt, dass er weiß, worauf er sich dabei einlässt; deine "Kenntnisse" sind haarsträubend.

Ein Auftrag ist ein Auftrag. Den kann man nicht mal eben ungeschehen machen. Mehr muss zu deinen Auslassungen nicht gesagt werden

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