Kurz- vs Langzeittherapie
Bei mir gab es nie eine Aufklärung. Sage ich nur, damit der TE nicht wieder eingeredet wird, ihr Therapeut sei ein Betrüger, falls auch sie nicht aufgeklärt wurde... Manche machen es, andere machen es nicht. Wie viele Therapeuten aufklären, weiß ich nicht. Aber halt nicht alle.
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Eine Aufklärung ist im BGB gesetzlich vorgeschrieben... wie man die Unterlassung verbindlicher Pflichten bezeichnen mag, ist jedem selbst überlassen.
Dass einige sich nicht daran halten, entbindet nicht von der Verpflichtung.
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Liebe Grüße
stern
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»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
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Eine Verlängerung muss der Thera ja beantragen, da musst Du Dir eigentlich keine Gedanken machen, es liegt ein wenig an ihm, wieviel Geschick er hat eine Verlängerung zu begründen und auch von Deiner Erkrankung (und nicht zu vergessen dem Gutachter).StatueOfFreedom hat geschrieben:Wobei meine Frage eher war, wie schwer es ist, eine Verlängerung zu beantragen, wenn nötig.
Bei mir ging jede Verlängerung schnell und ohne Probleme durch.
Du bist ja eine ganz Schnelle ! Auf so eine Idee wäre ich nie gekommen! Aber trotzdem denke ich, daß Du ein recht auf die fünf Sitzungen hast, es geht ja nicht nur darum, ob er Deine Probleme schnell erkennen kann und schon mit der eigentlichen therapeutischen Arbeit anfangen könnt, es geht ja auch darum, ob Ihr beide zusammenarbeiten könnt und wie man mit Schwierigkeiten in der Beziehung umgeht (so auch mit den Stunden!).StatueOfFreedom hat geschrieben:Ich hatte dem Thera vorab eine Mail geschrieben, worum es bei mir geht und er hat einen sehr ausführlichen Anamnesebogen von mir bekommen. Er schien meine Problematik sehr schnell erkannt zu haben und wir sind deshalb sehr schnell ins Thema reingekommen.
Ich hatte 6 probatorische Stunden bei einem Analytiker, in der dritten Stunde habe ich ihm erklärt, daß ich gerne eine Analyse bei ihm machen möchte und er hat zugestimmt. Ich habe in der 6. Stunde gemerkt, daß es nicht paßt, er hat mich angegriffen und niedergemacht. Daraufhin habe ich ihm (nachdem ich mich mit meinem noch Thera besprochen habe) einen Brief geschrieben, auf den er sich entschuldigte. Ich bin dann noch einmal zu ihm gegangen und dachte wir könnten es klären, ging nicht und so habe ich mich entschlossen die Thera gar nicht anzufangen. (er hat also auch nachdem ich nach der dritten Stunde erklärte bei ihm zu bleiben, mir noch weitere fünf probatorische Stunden gewährt (ananlyse acht probatorische Stunden)).
Alles Gute,
Saffia
never know better than the natives. Kofi Annan
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Thread-EröffnerIn - Helferlein
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Ich habe die E-Mail nicht von mir aus geschrieben, sondern auf der Seite des Theras stand, dass er es bevorzugt, wenn man per E-Mail Kontakt aufnimmt und auch einige Infos dazu schreibt, worum es geht. Ich denke, so kann er vorab sortieren, wie akut es ist und entsprechend Termine vergeben.
Den Anamnesebogen habe ich dann vor der ersten Sitzung per Mail bekommen. Er war 14 Seiten lang und dadurch bekommt er sicherlich schon einen guten Überblick. Ich habe hier nur Infos auf Anfrage rausgegeben, nicht von mir aus
Vielleicht sollte man hier auch nicht zu voreilig falsche Rückschlüsse ziehen. Vielleicht ist er etwas "unfair", wenn es um die probatorischen Sitzungen geht, dann aber vielleicht großzügiger, wenn es um eine Verlängerung geht. Viele hier haben ja bereits berichtet, dass verlängert wurde und nicht von Anfang an die LZT beantragt wurde.
Den Anamnesebogen habe ich dann vor der ersten Sitzung per Mail bekommen. Er war 14 Seiten lang und dadurch bekommt er sicherlich schon einen guten Überblick. Ich habe hier nur Infos auf Anfrage rausgegeben, nicht von mir aus
Vielleicht sollte man hier auch nicht zu voreilig falsche Rückschlüsse ziehen. Vielleicht ist er etwas "unfair", wenn es um die probatorischen Sitzungen geht, dann aber vielleicht großzügiger, wenn es um eine Verlängerung geht. Viele hier haben ja bereits berichtet, dass verlängert wurde und nicht von Anfang an die LZT beantragt wurde.
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Die 5 Stunden wären zum Schnuppern da und wenn Klarheit besteht über den Thera, dann sind die nicht erforderlich.
Nur wenn Bedarf besteht, kann er sich nicht auf die Schlechterbezahlung ausreden.
Über die Verlängerung würde ich mir erst mal keine Gedanken machen.
Nur wenn Bedarf besteht, kann er sich nicht auf die Schlechterbezahlung ausreden.
Über die Verlängerung würde ich mir erst mal keine Gedanken machen.
Beginne den Tag mit einem Lächeln, dann hast du es hinter dir. [Nico Semsrott]
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Es ist auch toll zu schreiben, nicht aufzuklären sei in Ordnung. Jo eh. Solange es das Forum gibt, das typische Fragen für das Erstgespräch zu beantworten versucht...
Hier ist alles kostenlos, also nicht über die Qualität jammern!
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"In Ordnung" ist in der Tat relativ. Wenn man darauf besteht, aufgeklärt zu werden, entspricht das natürlich dem Patientenrecht. Unter Umständen kommt dann keine Therapie zustande (und unter Umständen ist das dann auch besser so). Man muss halt gucken, was einem wichtiger ist: das Durchsetzen dessen, was "rechtens" ist oder das Gefühl, beim Therapeuten gut aufgehoben zu sein. Idealerweise deckt sich das womöglich sogar. Aber wenn es sich nicht deckt, dann würde ich mein Beziehungsgefühl als wichtiger bewerten als die Frage: "Hat er sich juristisch einwandfrei verhalten?"
Beispiel:
Soll der Therapeut dem Patienten in den ersten fünf Stunden sagen: "Es kann sein, dass es Ihnen in den nächsten zwei Jahren nicht unbedingt (nur) besser geht. Sie werden auch negative Gefühle entwickeln und leiden müssen. Vielleicht werden Sie sich nach der Therapie von Ihrem Partner trennen. Vielleicht merken Sie, dass Ihr bisheriges Leben auf Lug und Trug basiert"? - Wenn man so was sagt, dann riskiert man, dass der ohnehin zur Abhängigkeit neigende Patient fluchtartig wegrennt und das winzige bisschen Mut, das ihn zum Therapeuten gebracht hat, verliert. Soll er sagen: "Ich weiß nicht, ob es Ihnen am Ende besser geht. Es kann auch sein, dass es Ihnen schlechter geht". Mag sein, dass ein großer Teil trotzdem bleibt. Kann aber auch sein, dass gerade DIE, die so verunsichert sind, dass sie den Gedanken nicht aushalten und deshalb gehen, die Therapie am nötigsten brauchen würden. Aber Hauptsache aufgeklärt.
Beispiel:
Soll der Therapeut dem Patienten in den ersten fünf Stunden sagen: "Es kann sein, dass es Ihnen in den nächsten zwei Jahren nicht unbedingt (nur) besser geht. Sie werden auch negative Gefühle entwickeln und leiden müssen. Vielleicht werden Sie sich nach der Therapie von Ihrem Partner trennen. Vielleicht merken Sie, dass Ihr bisheriges Leben auf Lug und Trug basiert"? - Wenn man so was sagt, dann riskiert man, dass der ohnehin zur Abhängigkeit neigende Patient fluchtartig wegrennt und das winzige bisschen Mut, das ihn zum Therapeuten gebracht hat, verliert. Soll er sagen: "Ich weiß nicht, ob es Ihnen am Ende besser geht. Es kann auch sein, dass es Ihnen schlechter geht". Mag sein, dass ein großer Teil trotzdem bleibt. Kann aber auch sein, dass gerade DIE, die so verunsichert sind, dass sie den Gedanken nicht aushalten und deshalb gehen, die Therapie am nötigsten brauchen würden. Aber Hauptsache aufgeklärt.
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Wenn eine Psychotherapeut eine bestimmte Anzahl an Psychotherapien durchgeführt hat, kann er sich von der Berichtspflicht bei KZT befreien lassen, zumindestens in Deutschland.StatueOfFreedom hat geschrieben:Das war mir neu, dass man für eine KZT keinen Bericht an den Gutachter schreiben muss.
Diese Möglichkeit wird von Psychotherapeuten konsequent genutzt.
Liebe Grüße
Lockenkopf
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Thread-EröffnerIn - Helferlein
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Ok, danke für den Hinweis. Muss aber nicht im Umkehrschluss heißen, dass er bei einer Verlängerung ebenso bequem ist. Gestern hat sich bestätigt, dass ich bei ihm absolut richtig bin, daher nehme ich ihm das mit den probatorischen Sitzungen auch nicht übel, denn sie fühlten sich nicht "probatorisch" an.
?????????????ENA hat geschrieben:@ Werve: Wird es jetzt rassistisch? Woher ist klar, dass ich einen deutschen Pass haben bzw. meine Familie deutschstämmig sein muss?
Welchen Film schiebst du gerade?
Manchmal können Medikamente doch helfen.
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Stern, wo steht das deiner Ansicht nach genau im Gesetz mit der Aufklärungspflicht? Im BGB hat das ganz sicher nichts zu suchen und steht da schon mal garantiert nicht.
Warum nicht im BGB?
http://www.patienten-rechte-gesetz.de/b ... licht.html
http://www.patienten-rechte-gesetz.de/b ... chten.html
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Das war mir wirklich komplett neu und hat meiner Ansicht da echt nichts zu suchen.
Da sollten die Therapeuten aber dann wirklich schauen, dass sie am besten Aufklärungsbögen verteilen, dass sie das auch für sich dokumentiert haben. Bei mir gab es die nämlich auch nicht.
Da sollten die Therapeuten aber dann wirklich schauen, dass sie am besten Aufklärungsbögen verteilen, dass sie das auch für sich dokumentiert haben. Bei mir gab es die nämlich auch nicht.
StatueOfFreedom hat geschrieben:Ok, danke für den Hinweis. Muss aber nicht im Umkehrschluss heißen, dass er bei einer Verlängerung ebenso bequem ist. Gestern hat sich bestätigt, dass ich bei ihm absolut richtig bin, daher nehme ich ihm das mit den probatorischen Sitzungen auch nicht übel, denn sie fühlten sich nicht "probatorisch" an.
MUSS nicht, kann aber. Es ist Deine Entscheidung, so oder so. Nur wenn Du unter Umständen nach 20h ins OFF torpediert wirst, dann könnte es sein, dass Du da sehr unsanft landest.
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