Eine Freundin vom Vater vergewaltigt/ wie helfen?

Körperliche und seelische Gewalt ebenso wie die verschiedenen Formen von Gewalt (wie etwa der Gewalt gegen sich selbst (SvV) oder Missbrauchserfahrungen) sind in diesem Forumsbereich das Thema.
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blade
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Beitrag So., 22.02.2015, 17:22

ich denke der Ansatz möglichst ruhig zu sein beim Helfen ist richtig und der Situation so wie die sich dann darstellt Rechnung zu tragen ist ebenfalls richtig.

von vorne herein zu sagen, diese oder jene Option sei ein No Go, halte ich jedoch nicht für richtig im Sinne des oben genannten Ansatzes.

"emotionslos" halte ich für .... nicht ganz exakt richtig.
für eine abgeklärte und nicht von persönlichen Emotionen geleitete Hilfestellung finde ich es schon zumindest nicht von Nachteil im Vorfeld die eigenen Emotionen zu spüren.

auch war mir nicht so klar welcher Situationsaspekt gerade im gegenwärtigen Vordergrund steht (mögliche anhaltende Gefahr von außen versus Aufarbeitung und psychologische Hilfestellung)

Wenn Du sagst: "Es ist nicht mein Problem"
dann kann ich das ebenfalls ohne Probleme akzeptieren, weil diese Aussage und Einschätzung dann von Dir kommt. Ansonsten möchte ich mich jetzt eher weniger in meinen Aussagen auf die Aussagen anderer beziehen.
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Tyrael
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Beitrag So., 22.02.2015, 17:41

blade hat geschrieben:ich denke der Ansatz möglichst ruhig zu sein beim Helfen ist richtig und der Situation so wie die sich dann darstellt Rechnung zu tragen ist ebenfalls richtig.

von vorne herein zu sagen, diese oder jene Option sei ein No Go, halte ich jedoch nicht für richtig im Sinne des oben genannten Ansatzes.

"emotionslos" halte ich für .... nicht ganz exakt richtig.
für eine abgeklärte und nicht von persönlichen Emotionen geleitete Hilfestellung finde ich es schon zumindest nicht von Nachteil im Vorfeld die eigenen Emotionen zu spüren.

auch war mir nicht so klar welcher Situationsaspekt gerade im gegenwärtigen Vordergrund steht (mögliche anhaltende Gefahr von außen versus Aufarbeitung und psychologische Hilfestellung)

Wenn Du sagst: "Es ist nicht mein Problem"
dann kann ich das ebenfalls ohne Probleme akzeptieren, weil diese Aussage und Einschätzung dann von Dir kommt. Ansonsten möchte ich mich jetzt eher weniger in meinen Aussagen auf die Aussagen anderer beziehen.
Was soll ich mit sowas anfangen? mehrfache Relativierungen, wiederholen von Argumenten, Dahinstellungen und alles ganz Allgemein gehalten.
Ich suche nach konstruktivem Rat, nicht nach Anteilnahme oder Tratsch.

Ich denke du kannst hier nicht weiter helfen Blade. Wenn du viel schreiben möchtest mach doch einen Blog auf und schreibe dort.
Das mag hart klingen, aber es ist vernünftig und nicht so hart, wie Themen zuspammen, außerdem ist ein Blog vielleicht auch besser für dich, da kannst du schreiben soviel du magst.

mfg Tyrael

P.S.: Bitte keine Antwort auf diesen Beitrag!
"I´m just a soul whose intentions are good, oh Lord please don´t let me be misunderstood"

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Eremit
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Beitrag Di., 24.02.2015, 16:51

Tyrael, der beste Rat, den ich Dir geben kann, ist, Dich so weit wie möglich aus der Sache rauszuhalten. Die Situation ist einfach zu gefährlich.

Es kommt nicht selten vor, dass Missbrauchsopfer Partei für die Täter ergreifen, sobald es ans Eingemachte geht. Vor allem, wenn sie noch ganz am Anfang stehen, wie das bei Deiner Freundin der Fall sein dürfte. Dann wirst auf einmal DU als Verbrecher hingestellt. Insofern kann ich nur davon abraten, eigenmächtig Anzeige zu erstatten.

Deine Freundin ist letztendlich erwachsen und muss lernen, für sich selbst einzustehen. Dabei kann ihr niemand helfen, auch Du nicht. Jeder Versuch, sie GEGEN IHREN WILLEN zu etwas zu bewegen ist von Anfang an zum Scheitern verurteilt und wird in einer Katastrophe enden.

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Thread-EröffnerIn
Tyrael
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Beitrag Fr., 27.02.2015, 15:42

Das ist mir klar Eremit, ich mische mich nur mittels Rat und Zuwendung (geistiger) ein.

Sie hat die Anklage gegen ihren Vater fallen gelassen.
Sie meinte ihre Anwältin hätte ihr dazu geraten, da sie keine Chance im Prozess hätte. Seltsam nur, dass der Vater wohl auch bei dem Gespräch mit der Anwältin dabei war.. .

Sie ist mir sehr zugeneigt und sagt sie liebt mich.

lg
Tyrael
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Sai
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Beitrag Fr., 27.02.2015, 17:27

Tyrael hat geschrieben:Sie hat die Anklage gegen ihren Vater fallen gelassen...
Hast Du überlegt ob sie das überhaupt kann? Vergewaltigung und/oder Kindesmissbrauch sind nicht Zivilrecht. Das ist Strafrecht. Im Strafverfahren ist der Staatsanwalt der Ankläger. Sie kann im Strafrecht noch nicht mal eine Anzeige zurück ziehen.
Tyrael hat geschrieben:Sie meinte ihre Anwältin hätte ihr dazu geraten, da sie keine Chance im Prozess hätte. Seltsam nur, dass der Vater wohl auch bei dem Gespräch mit der Anwältin dabei war...
Es kommt ja immer dicker. Jetzt weiß zumindest eine Juristin von wiederholten schweren Straftaten. Diese Juristin ladet dann angeblich das Opfer von Straftaten gemeinsam mit dem Straftäter ein? Was sollte die Anwältin mit Täter und Opfer besprechen? Straftaten zu vertuschen? Verzeih, da empfehle ich dir ihr nicht alles zu glauben. Deine Freundin kann sich allenfalls als Nebenklägerin der Anklage der Staatsanwaltschaft anschließen. Vielleicht kann sie die Nebenklage fallen lassen und auf Schadenersatz verzichten. Nicht jedoch kann sie im Strafrecht eine Anklage oder Anzeige fallen lassen.

Das einzige was deine Freundin versuchen kann ist die Straftaten (wenn diese stimmen) gemeinsam mit ihrem Vater zu vertuschen. So, dass diese nie dem Saat, der Staatsanwaltschaft und der Polizei bekannt werden. Nun, Du weißt ja inzwischen, dass du bist Mitwisser bist, ebenfalls diese Rechtsanwältin und wer weiß wie vielen anderen Personen deine Freundin davon noch erzählt hat und erzählen wird. Daher ist wenn diese Straftaten stimmen wahrscheinlich, dass es früher oder später ans Licht kommen wird.
Tyrael hat geschrieben:Sie ist mir sehr zugeneigt und sagt sie liebt mich.
Also wenn sie behauptete es gäbe eine Anklage die sie fallen lassen könnte, so wäre ich auch diesbezüglich sehr vorsichtig.
Liebe Grüße Sai

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Sai
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Beitrag Fr., 27.02.2015, 20:05

Verzeih bitte den vorhin erwähnten Begriff Straftat.

Ich wollte die Taten nicht verniedlichen. Selbstverständlich handelt es sich (wenn der Sachverhalt) stimmt um Verbrechen.

Wiki: Im deutschen Strafrecht werden gemäß § 12 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) als Verbrechen alle gesetzlich normierten Delikte bewertet, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (z. B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung, schwerer sexueller Missbrauch, Rechtsbeugung).

Es gibt Straftaten mit Anzeigepflicht und es gibt Strafen für Mitwisser welche der Anzeigepflicht nicht nachkommen. Sogar für geplante Straftaten welche noch nicht ausgeführt wurden ist das Strafmaß 1 bis 5 Jahre.

Abgesehen davon, dass ich die Empfehlungen in diesem Forum das Verbrechensopfer nicht weiter zu schädigen sehr gut verstehe
...kommen diese Empfehlungen nicht von Entscheidungsträgern (z. B. Ärzten) Daher solltest Du Dir auf jeden Fall selbst Rat bei Juristen, Gewaltschutzzentren, Kinderschutzeinrichtungen oder bei der Polizei einzuholen. Außerdem solltest du dir schwarz auf weiß bestätigen lassen, dass du in diesen Falle als Mitwisser nicht zur Anzeige verpflichtet bist.

Dir ist jedenfalls klar, dass deine Freundin durch die mehrfach an ihr begangenen Verbrechen schwere psychische Gesundheitsschäden erlitten haben kann. Auch solche welche unbehandelt in schwere Depressionen und Schuldgefühle bis zum Suizid führen können. Hier ist meines Erachtens nicht von Dir, mir oder anderen Forenteilnehmern sondern von Fachleuten (z. B. Ärzten und Psychotherapeuten) abzuklären ob diese Frau (irgendwann) Heilung benötigt.

Auch das sind Fragen die hier im Forum nicht geklärt werden können:
Kann psychische Heilung mit Verheimlichen, Verschweigen oder Abstreiten der an dieser Frau begangenen Verbrechen stattfinden?
Wie wird diese Frau mit den an ihr begangenen Verbrechen den Rest ihres Lebens zurecht kommen?
Wie weit trägt die Verschonung des verbrecherischen Vaters tatsächlich zur Heilung deiner Freundin bei?
Eremit hat geschrieben:Die Situation ist einfach zu gefährlich
Ja da ist was dran ...so ähnlich wie die Auswahl zwischen Pest und Cholera keine ideale Auswahl ist.
Liebe Grüße Sai

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Sai
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Beiträge: 665

Beitrag Fr., 27.02.2015, 22:14

Tyrael hat geschrieben:Seltsam nur, dass der Vater wohl auch bei dem Gespräch mit der Anwältin dabei war...
Nicht seltsam, aber wenn das stimmt und sie dir Tyrael über die Gesprächsinhalte nichts weiteres gesagt hat.

eher folgende Anzeichen, die Schlimmsten...
- dass die Tochter mit nichts alleine zurecht kommt
- dass der Vater die Rechtsanwältin bezahlt
- dass die Rechtsanwältin eher den Vater als die Tochter vertritt
- dass der Vater die wichtigste (Sex)Person in Ihrem Leben bleibt
- andernfalls hätte die Tochter nicht ihren Vater dazu eingeladen
- andernfalls hätte die Tochter sich von einer anderen Anwältin beraten lassen (ohne Vater)
- dass die Tochter vom Vater genötigt wird die Verbrechen des Vaters zu bestreiten
- dass Anzeige fallen lassen spricht dafür, dass Mitwisser bereits Anzeige erstattet haben oder vermutlich Anzeige erstatten werden, oder man sich dafür rüstet.

Was könnte sonst noch bei so einem Rechtsanwältin Gespräch vereinbart worden sein, die positivsten...
- dass die Rechtsanwältin als Mentor zwischen Vater und Tochter wirkt?
- dass der Vater der Tochter für seine Verbrechen eine Entschädigung bezahlt?
- dass der Vater Heilungskosten der Tochter bei einem verschwiegenen Psychotherapeuten übernimmt?

Tyrael, ich weiß nicht ob du die Gesprächsinhalte wirklich wissen möchtest. Ich gehe davon aus, dass bei so einem Gespräch (wenn mit Vater so stattgefunden) mehr gesprochen wurde als nur, dass die Tochter keine Chance im Prozess hätte.
Liebe Grüße Sai

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Nico
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Beitrag Sa., 28.02.2015, 07:13

Eine weitere Möglichkeit und ich betone wirklich nur eine weitere Möglichkeit wäre, dass sich das Mädchen da in etwas nicht stattgefundenes verrent und Anwältin sowie Vater versuchen ihr grösseren Schaden zu ersparen.
Und als zusätzliche Möglichkeit könnte überhaupt alles inkl. Anwältin, Gespräch, Anzeige usw. Erfunden sein.
Hast du abgesehen von ihren Erzählungen überhaupt den geringsten Anhaltspunkt, dass irgendein Detail der Geschichte tatsächlich so ist ?
Nicht das schwarze Schaf ist anders, sondern die weißen Schafe sind alle gleich ;)

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Rosenfüchsin
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Beitrag Sa., 28.02.2015, 07:40

Sai,

nein, es gibt keine Anzeigepflicht für Tyrael in dieser Situation.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__138.html

Wenn du von Straftat sprichst, verniedlichst du nichts, Straftat und Verbrechen kann man deckungsgleich benutzen.

Du neigst in diesem Thread nicht zum Verniedlichen, sondern aus deinen Antworten lese ich eher heraus, dass du Tyrael Druck machen willst. Du beschreibst die möglichen Folgen für seine Freundin möglichst drastisch und fragst, ob er nicht doch irgendwie Anzeige erstatten MÜSSTE (-> "Mitwisserschaft").

Ich finde das, angesichts der Situation in der Tyrael sich befindet, schwierig, zumal deutlich ist, dass du keine fundierten juristischen Kenntnisse hast und früher schon deutlich wurde, dass du ebenfalls wenig über sexualisierte Gewalt weißt.

@ Tyrael: Ja, dass der Vater bei dem Gespräch mit der Anwältin dabei war, klingt merkwürdig.

Hat deine Freundin denn Anzeige erstattet? Das muss bei der Polizei geschehen.
Wenn jemand Anzeige erstattet hat und dann später doch die Aussage verweigert, wird das oft so ausgedrückt, dass jemand sagt "ich habe die Anzeige zurückgezogen". Das kann man aber in diesen Fällen, wo ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, nicht. Die Aussage verweigern kann man natürlich schon - und dann kommt es u.U. nicht zu einem Hauptverfahren, weil die Staatsanwaltschaft keine Möglichkeit sieht, den Täter verurteilen zu lassen. Dann wird das Verfahren eingestellt.

Tyrael, auch du als Partner einer betroffenen Frau, kannst dich (zumindest telefonisch) an Beratungsstellen für Frauen wenden und dort Informationen bekommen, wie du am besten mit der Situation umgehst, und wie du deiner Freundin am besten beistehst. Es gibt auch Beratungsstellen, die sich an gewaltbetroffene Frauen und Männer gleichermaßen richten, vielleicht gibt es so eine bei dir in der Nähe? Ich könnte mir vorstellen, dass ein persönliches Gespräch mit jemandem, der sich wirklich auskennt mit der Materie, dir eine gute Unterstützung sein könnte.

Rosenfüchsin
Wir alle brauchen die Liebe am meisten, wenn wir uns fühlen, als hätten wir sie gerade gar nicht verdient.
"the ones who are hardest to love, probably need it the most" -Dan Millman

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Elfchen
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Beitrag Sa., 28.02.2015, 09:53

Tyrael hat geschrieben:Sie hat die Anklage gegen ihren Vater fallen gelassen.
Sie meinte ihre Anwältin hätte ihr dazu geraten, da sie keine Chance im Prozess hätte. Seltsam nur, dass der Vater wohl auch bei dem Gespräch mit der Anwältin dabei war.. .
Da offenbar ein Anwalt zugezogen wurde, der die rechtliche Lage kennt, bitte ich darum, nicht so sehr zu insistieren. Die Juristen werden wohl wissen, was sie warum raten.
Was dann wirklich beschlossen wird, ist Sache der Betroffenen und Tyrael halte ich für sensibel genug, dass er seiner Freundin beistehen kann, auch ohne viele (juristische) Worte.
Es sind nicht die Dinge, die uns beunruhigen, sondern die Meinungen, die wir von den Dingen haben. Epiktet

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Nico
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Beiträge: 12126

Beitrag Sa., 28.02.2015, 10:10

Elfchen hat geschrieben: Was dann wirklich beschlossen wird, ist Sache der Betroffenen und Tyrael halte ich für sensibel genug, dass er seiner Freundin beistehen kann, auch ohne viele (juristische) Worte.

Es war aber schon Tyrael der den Thread eröffnet hat.....
Nicht das schwarze Schaf ist anders, sondern die weißen Schafe sind alle gleich ;)


redred
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Beiträge: 861

Beitrag Sa., 28.02.2015, 17:40

Sie hat die Anklage gegen ihren Vater fallen gelassen.
Sie meinte ihre Anwältin hätte ihr dazu geraten, da sie keine Chance im Prozess hätte. Seltsam nur, dass der Vater wohl auch bei dem Gespräch mit der Anwältin dabei war.. .
Also Anklage erhebt der Staatsanwalt, sie kann diese Anklage dann nicht mehr "fallen lassen".

Und das der Vater bei Ihrer Anwältin dabei gewesen sei soll, halte ich ja für mehr als seltsam bzw. für nicht glaubhaft. Habe nie gehört, dass Opfer und Täter gemeinsam zur Besprechung zu einem Anwalt gehen.
Ob Dir eine Katze, die Dir über den Weg läuft, Unglück bringt oder nicht, hängt davon ab, ob du ein Mensch bist oder eine Maus!


Eremit
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Beitrag Sa., 28.02.2015, 17:47

Okay, jetzt wird es wirklich bizarr.

Sagen wir mal so, es ist nicht ABSOLUT unmöglich, dass es zu solchen absonderlichen Verstrickungen kommt. Aber, und nun kommt der Knackpunkt, Tyrael: Ich rate zu noch mehr Abstand, VIEL mehr Abstand. Entweder, ihr Vater ist wirklich sehr mächtig und hat ausgezeichnete Verbindungen nach ganz oben – ja, so etwas gibt es auch – oder, die Freundin bildet sich alles nur ein. Egal, wie man es dreht und wendet, ich würde an Deiner Stelle SEHR auf Abstand gehen.

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Tyrael
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Beitrag Sa., 28.02.2015, 18:13

Vielen Dank an Sai für diese Einsichten in die Jurisprudenz.
Es kann auch sein, dass sie erstmal nur mit einem Anwalt geredet hat und keine Anzeige erstattet hat und jetzt lediglich davon absieht Anzeige zu erstatten, also keine Anzeige da ist die zurückgezogen werden müsste.

Die Situation mit dem Vater finde ich auch etwas bedenklich. Ich habe mich selbst schon gefragt ob er wirklich so mächtig ist oder sie ihm diese Macht nur eingesteht. Da ist nicht ausschließen kann, dass er verdammt weit oben mitspielt, werde ich vorsichtig sein und sie beizeiten darum bitten mich nicht zu erwähnen.

Eremit, wenn sie es sich einbildet frage ich mich ob es ihr bewusst ist, ob sie aktiv manipuliert oder selbst nicht fähig ist ihre Manipulation zu regulieren. Ich werde auf Anzeichen/Unstimmigkeiten achten.

Elfchen, danke für dieses süße Kompliment.

Es hätte, so denke ich, keinen Zweck mich irgendwie in die Juristereien einzumischen, daher lasse ich das.

Zurück zur vorherigen Frage:
Haltet ihr es für möglich, dass besagte Person beziehungsfähig ist?

Für welchen Fall auch immer, ob eingebildet oder nicht.

liebe Grüße
Tyrael
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redred
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Beitrag Sa., 28.02.2015, 18:31

Haltet ihr es für möglich, dass besagte Person beziehungsfähig ist?
Für welchen Fall auch immer, ob eingebildet oder nicht.
Für den Fall:
nicht eingebildet
Kannst du dir vorstellen eine Beziehung mit einer Person zu führen, die parallel noch von ihrem Vater missbraucht wird?

eingebildet
Kannst du dir vorstellen eine Beziehung mit einer Person zu führen, die sich ungeheure Geschichten einbildet, und diese auch noch verbreitet?

In beiden Fällen muss du dich selbst fragen, ob so etwas tragfähig ist. Ich glaube da kann dir keiner helfen.
Ob Dir eine Katze, die Dir über den Weg läuft, Unglück bringt oder nicht, hängt davon ab, ob du ein Mensch bist oder eine Maus!

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