Ablehnung nach Widerspruch

Hier können Sie Ihre Fragen rund um die Rahmenbedingungen von Psychotherapie (Methoden, Ablauf usw.) anbringen.

pandas
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Beitrag Fr., 09.01.2015, 15:02

chaosfee hat geschrieben: Ich formuliere mal vorsichtig: Mit einer Anpassungsstörung kann man evtl. auch noch ein halbes Jahr warten auf einen Platz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten, der von der Gutachterpflicht befreit ist und die ersten 25 Stunden ohne Gutachter beantragen kann.
Nee, das Recht auf Kostenerstattung basiert auf dem Recht auf eine unmittelbare psychotherapeutische Behandlung.
Dies gilt auch für die 25-Stunden-Kurzzeittherapie, vielleicht sogar hier noch mehr.
Es geht bei der Gutachtenbefreiung bei den ersten 25-Stunden nicht darum, dass angenommen wird, dass keine erheblichen Diagnosen vorliegen, sondern schlicht darum, dass so die ersten 25 Stunden unbürokratischer in Anspruch genommen werden können. Selbst Psychoanalytiker beginnen von vorneherein lang angelegte Analysen desöfteren mit den 25 Stunden. Auch, da sie dann einen besseren Überblick für das Gutachten etc. gewinnen können. Dies wird auch oft in VT oder TP so gemacht. Dies geht auch mit der Erkenntnis daher, die auch im PT-Gesetz anerkannt ist, dass Diagnosen dynamisch sind, d.h. wenn eine Diagnose nach ein paar Gesprächen erstellt wird, ist sie nicht die 100% Festlegung für alle Seiten. Natürlich kann hinter jeder Anfangsdiagnose vielmehr (oder auch viel weniger) stecken.

Abgesehen davon, bei einer Anpassungsstörung in VT geht es auch darum, eine Anpassung zu erreichen. Auf diese ein halbes Jahr zu warten ist gerade nicht das, was mit wirtschaftlich gemeint ist.

Deshalb greift hier die Kostenerstattungsregelung genauso wie bei einer gutachterpflichtigen Therapie.

Und, was viele immer wieder vergessen: Die Kostenerstatter-Therapeut_innen sind genauso gut und fachlich ausgebildet wie die bereits im Kontigent sitzenden tätigen KK-zugelassenen Therapeuten. KK zugelassen heisst hier übrigens lediglich "im Kontigent". D.h. auch die meisten Kostenerstatter-therapeuten sind bereist KK-zugelassen in dem Sinne, dass die KKs Listen über diese führen, da diese direkt bei den Krankenkassen ihre Qualis wie die Approbration einreichen.

De facto sind manche Therapeuten, die als kk-zugelassen gelten, weniger qualifiziert. Denn Therapeuten können bekannterweise ihre Ausbildungstherapien über die Institute, die hierfür kk-zugelassen sind, abrechnen. Da muss man aufpassen. Es scheint so, dass Therapeuten rechtlich nicht dazu verpflichtet sind, darauf hinzuweisen, dass sie für ihr Therapieverfahren noch in Ausbildung sind.

Therapeuten, die über Kostenerstattung abrechnen, sind dagegen immer bereits approbiert und fertig mit der Therapieausbildung.
Me sind sie öfter auf den neuesten Stand in der Therapieforschung und kritischer gegenüber den "Alten" eingestellt. Wobei ich auch bei einer Kostenerstattungstherpeutin ein Vorgespräch hatte, wo dies nicht der Fall war, obwohl sie auch ziemlich jung war.
Anderseits fand ich dennoch ihre Diagnose treffender als die von meinem Ex-A. Wobei ich ihr auch gesagt habe, dass ich mich in der Diagnose sehe. Jedoch hatte ich ihr noch gar nicht erlaubt, der KK die Diagnose mitzuteilen. Aber in dem Fall kam es gelegen.

Man muss sich da schon gut auskennen, im Antragsdschungel. Das kann für manchen Patient natürlich eine Hürde sein.
Zuletzt geändert von pandas am Fr., 09.01.2015, 15:07, insgesamt 1-mal geändert.
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candle.
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Beitrag Fr., 09.01.2015, 15:07

Ich würde schon mal, auch wenn das aktuell nichts nützt, mal den Augenmerk auf deine Krankenversicherung legen. Auch dazu sagen Therapeuten schon gerne mal was, weil sie die Probleme mit Krankenkassen bei der Bewilligung auch zu gut kennen, da müßte man dann wohl direkt etwas "schärfer" im Gutachten rangehen, wobei erste 25 Stunden und probatorische Sitzungen schon mal schneller durchgehen sollten.

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chaosfee
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Beitrag Fr., 09.01.2015, 15:11

Was ist denn hier los? Pandas, bleib mal locker. Ich habe weder etwas über die Qualität nicht kassenzugelassener Tehrapeuten gesagt noch über das Recht auf Kostenerstattung noch über Diagnostik noch darüber, ob die TE nun 25 Stunden Therapie braucht oder 100. Es ging mir lediglich darum, der TE Wege aufzuzeigen, wie sie an eine Therapie kommt. Hier auf die KK oder den Gutachter zu schimpfen bringt ja mal definitiv nicht so viel. Und das beste Recht auf Kostenerstattung ist eben auch für den Lokus, wenn der Gutachter das Gutachten nicht überzeugend findet.
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pandas
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Beitrag Fr., 09.01.2015, 15:20

@ chaosfee

Ich äussere mich vorrangig zu der Fragestellung der Te und ihren Implikationen. Zu dem Zitat aus Deinem Post habe ich einige Punkte gegenübergestellt, die mir hierzu aufgefallen sind. Tzz, warum sollte ich deshalb nicht locker sein? Ich habe ein klein wenig den Eindruck, Du beziehst Kontrapunkte zu sehr auf Dich im persönlichen Sinn, nicht als Argumentationsfaden zum Thread, zu dem jeder etwas beiträgt ...

Anyway, ich finde also auch dazu gehören die Hintergründe, die ich dargestellt habe und auch dass diese etwas bringen.
Offensichtlich hat sich der Thread ja auch etwas dazu hinentwickelt, der Te hinsichtlich des Kostenerstattungsverfahren Ratschläge zu geben.
Genaugenommen ist es so, dass aus der Sicht der Praxis in der KK hier andere Dynamiken zum Tragen kommen. D.h. es werden Fehler, die bei der Beantragung gemacht werden, ausgenutzt, um den Antrag ganz abzulehnen.

Mir erscheint es hier wesentlich, dass übersehen wurde, dass sie für eine Kurzzeittherapie gar keine Diagnose für die KK braucht.
Für eine Kurzzeitttherapie hat sie per se ein Recht, muss diese aber auch natürlich so beantragen.
Die KK hat hier den Fehler, dass keine KT beantragt wurde, den Antrag aufgrund der "schwachen" Diagnose und Begründung abzulehnen.
Die KK ist nicht verpflichtet, von sich aus auf den Anspruch auf KT hinzuweisen.

Insofern wäre es für die Te eine gute Lösung, da sie bei der Therapeutin ein gutes Gefühl hat, bei dieser eine Kurzzeittherapie durchzusetzen.
chaosfee hat geschrieben:Es ging mir lediglich darum, der TE Wege aufzuzeigen, wie sie an eine Therapie kommt.
Ja, eben. Aber sie möchte doch gar nicht die Therapeutin wechseln, sie möchte bei dieser Therapeutin eine Therapie beginnen.
Deswegen habe ich in der Tat den Argument hierzu widersprochen, wobei das vorher zitierte Argument nunmal auch falsch ist in Bezug auf Kurzzeittherapie. Also, nun habe ich den Eindruck, Du bist gerade nicht locker hier dabei. Mir geht es nicht darum, mich mit Dir zu streiten, sondern um den Argumentationsfaden an sich.
chaosfee hat geschrieben: Und das beste Recht auf Kostenerstattung ist eben auch für den Lokus, wenn der Gutachter das Gutachten nicht überzeugend findet.
? Für eine Kurzzeittherapie braucht es doch gar kein Gutachten, das war doch gerade der Punkt.

Ausserdem ist "der Gutachter" doch kein Gott. Die Fragestellung geht doch genau darum, was sie jetzt machen kann, wenn sie die Ansicht des Gutachters nicht teilt und weiterhin bei der Therapeutin eine Therapie machen möchte. Du würdest doch auch nicht bei einem xbeliebigen Therapeuten eine Therapie machen, sondern hast hohe Ansprüche an einen Therapeuten.
Versetz Dich doch da mal in die Te, die gerade eine Therapeutin gefunden hat, mit der sie ein gutes Gefühl hat.
Zuletzt geändert von pandas am Fr., 09.01.2015, 15:27, insgesamt 1-mal geändert.
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chaosfee
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Beitrag Fr., 09.01.2015, 15:26

1) Wo steht denn das Recht auf eine Therapie?
2) Woher hast du die Info, dass in diesem Fall eine Langzeittherapie beantragt wurde?
3) Welchen Fehler hat die Therapeutin deiner Meinung nach bei der Antragstellung gemacht?
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pandas
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Beitrag Fr., 09.01.2015, 15:34

1) in den Gesetzen zu den Leistungen der Krankenkasse. Dieses Gesetz ist in der Tat die Grundlage zum rechtlichen Anspruch auf Kostenerstattung. Sonst würde es das gar nicht geben.
2) DAS habe ich doch in meiner Antwort geschrieben. Noch mal kurz: Weil ein Gutachten geschrieben wurde inklusive einer Diagnose. Dies ist nur für Langzeittherapie erforderlich. DESWEGEN habe ich vorgeschlagen, bei derselben therapeutin in KE eine Kurzzeittherapie zu beantragen.
3) Die Diagnose ist nicht so profunde. Ich halte das schon auch für fehlerhaft. Aber den Hauptfehler sehe ich darin, dass sie nicht zunächst eine Kurzzeittherapie beantragt hat, was einfacher durchzusetzen gewesen wäre.

Sorry, chaosfee, die Antworten zu diesen Fragen gingen bereits aus meinem ersten Post hervor, das Du als nicht locker bezeichnet hast.
Mir wäre es lieber, Du hättest es einfach gelesen und die Antworten zu den Fragen da entnommen.

Deshalb antworte ich jetzt erstmal hier nicht mehr auf Dich, das klaut mir sonst Zeit.

Ich antworte nur, wenn andere (auch die Te) Fragen zu dem haben, was ich geschrieben habe, oder wenn ich etwas Neues/Anderes zu der Fragestellung in dem Thread beitragen möchte.
Ich muss mich hier aber nicht quer bei Dir für meine Posts rechtfertigen noch Dir diese mühselig Pünktchen für Pünktchen erklären.
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chaosfee
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Beitrag Fr., 09.01.2015, 15:42

Ich frage halt, wenn ich was nicht verstanden habe. Musst mir ja nicht antworten, wenn es dich quält.

Hier wurde halt nirgends eine LZT erwähnt. An die TE: Magst du das denn mal aufklären? Was sagt denn die Therapeutin jetzt zu einem möglichen weiteren Vorgehen?
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chaosfee
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Beitrag Fr., 09.01.2015, 15:51

pandas hat geschrieben:
? Für eine Kurzzeittherapie braucht es doch gar kein Gutachten, das war doch gerade der Punkt.
Sorry, dass ich dich hier noch einmal zitieren muss. Grundsätzlich braucht auch eine KZT ein Gutachten, allerdings sind sehr viele Therapeuten davon befreit. Das wird man, wenn man eine gewisse Anzahl (ich meine, es waren 30 oder so) Gutachten geschrieben hat. Daher kam ja mein Vorschlag, zu jemandem zu gehen und eben dort auf einen Platz zu warten, der davon befreit ist, denn das ist definitiv ein Weg zu zumindest 25 Stunden Therapie.
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carais
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Beitrag Fr., 09.01.2015, 16:18

Da bin ich auch mal wieder.

Ich weiß nicht, ob die Th. eine LZT oder eine KZT beantragt hat. Das werde ich sie fragen. Ich wusste auch nicht, dass die KK für eine KZT keine Diagnose braucht.
Leider warte ich immer noch auf den Rückruf meiner Th... daher an dieser Stelle vorerst nichts neues.


chaosfee
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Beitrag Fr., 09.01.2015, 16:29

Der Therapeut stellt ja in seinem Gutachten irgendwann eine Diagnose. Da einige Therapeuten kein Gutachten schreiben müssen, wenn sie nur eine KZT beantragen, entfällt dann offensichtlich auch die Diagnose. Es ist also nicht grundsätzlich so, dass man für eine KZT keine Diagnose bräuchte. Wenn deine Therapeutin nicht von der Gutachterpflicht bei KZT befreit ist, wird sie eben auch bei der Beantragung einer KZT eine Diagnose nennen.

Der unkomplizierte Weg ist:
a) der Therapeut ist von der Gutachterpflicht bei KZT befreit
b) er beantragt zunächst auch nur eine KZT
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pandas
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Beitrag Fr., 09.01.2015, 16:39

Aber es bleibt so, dass dieser Weg nicht zu einer Therapie bei der gewünschen Therapeutin führt ... insofern ist er nicht unkompliziert.
Wir alle wissen hier doch, wie schwierig es ist, einen passenden, guten Therapeuten zu finden. Es kann durchaus sein, dass unter den Gutachter-befreiten-KT-Therapeuten mit halbjähriger Wartezeit kein solcher ist.
Meine KK hat da sogar die Haltung, dass man auf die Liste der nicht möglichen zugelassenen Therapeuten auch welche schreiben kann, die zwar Plätze frei haben, die aber für einen nicht passen.

carais, Du hattest ja schon an voriger Stelle hier geschrieben, dass es Dir nicht um irgendeine Therapie geht, sondern dass Du bei dieser Therapeutin bleiben möchtest?

ME kann man da rechtlich ansetzen. WENN ein Therapeut, der von der Diagnose für die Kurzzeittherapie befreit ist, es füt notwendig erachtet, mit Dir eine Therapie in KT zu beginnen, so musst Du im Zuge des Rechtes auf Gleichbehandlung auch eine Kurzzeittherapie bei der gewünschten Therapeutin erhalten.
Darauf könntest Du Dich berufen, allerdings ist die Frage, ob sie eine KT beantragt hatte, mir scheint eher eine LT.

Was Du auch machen könnstest, wäre, explizit Ablehnungen von Therapeuten zusammenzustellen, die diese Freistellung haben.

Die KK darf sich nicht darauf berufen, dass es Therapeuten mit KT-Diagnose-Befreiung gibt, die ein halbes Jahr Wartezeit haben.
Du hast ein Recht auf eine unmittelbare Therapie, und zwar dann auch auf eine Kurzzeittherapie.
Du könntest der KK also Therapeuten nennen, die sagen, sie würden Dich in eine Gutachterpflicht-befreite Therapie nehmen, aber erst nach einem halben Jahr Wartezeit. Dann muss die KK die Kostenerstattung durchwinken.
DENN entweder die KT ist notwendig oder sie ist es nicht.
Sie kann aber nicht bei einem Gutachterbefreiten Therapeuten notwendig sein, bei Deiner jetztigen Therapeutin ist sie es aber zufälligerweise nicht

Es kann auch ein gutes Training sein, sich in diesem Anliegen durchzusetzen. Nur, wenn man gegen solche Sachen vorgeht, kann die Gesellschaft (über die hier immer wieder gemäkelt wird) verändert werden.

Und für Trickster:
Du könntest eine Kurzzeit-Therapie bei einem Gutachterbefreiten zugelassenen KK-Therapeuten beginnen.
Nach zwei Stunden wechselst Du zu Deiner Wunschtherapeutin. Denn wenn bewilligt wurde, kann das Kontigent auch zu einem anderen Behandler getragen werden, nach voriger Info+Okay an die Krankenkasse.
Allerdings müsstest Du dann ja erst auf den freien Platz beim KK-Behandler warten.
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carais
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Beitrag Fr., 09.01.2015, 16:56

Ja richtig, ich möchte auf jeden Fall gern bei meiner Th. bleiben. Falls das gar nicht möglich ist (man muss sich ja drauf gefasst machen), würde ich es noch ein einziges Mal woanders probieren...

Ich warte jetzt auf die Unterlagen der Analytikerin, die ich dann meiner Th. vorlegen werde mit der Bitte, dies in ihrer Stellungnahme (falls sie bereit ist, den Schritt des Widerspruchausschussverfahrens zu gehen) zu berücksichtigen.
Nach einem Telefonat mit meiner zuständigen KK-Frau führt für mich der einzige Weg über meine Th.

Dann mach ich das mal so, ne?


pandas
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Beitrag Fr., 09.01.2015, 17:02

klar, carais, hauptsächlich setzt die Therapeutin die Bewilligung durch.

Hier findest Du ME eher Anregungen für Strategien, die Du dann mit Deiner Therapeutin besprechen kannst im Sinne, wie Ihr da gemeinsam weiter vorgeht.

Ich drücke Dir die Daumen

Nachzudenken wäre auch über einen Wechsel der KK.
Die haben da unterschiedliche Haltungen etc.

Du könntest die Therapeutin auch mal fragen, wie sie das sieht.
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Beitrag Fr., 09.01.2015, 17:33

Danke! Ich halte euch auf dem Laufenden (die, die es interessiert)


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Beitrag Fr., 09.01.2015, 17:50

pandas hat geschrieben:Nachzudenken wäre auch über einen Wechsel der KK.
Das wäre so ein Punkt, den ich auch in Betacht ziehen würde. Meine Thera (ich bin auch über Kostenerstattung bei ihr in Therapie) sagte mal "manche Kassen sind ziemlich kompliziert, auch Ihre ist da so".

Kostenerstattungsverfahren sind ja aus diesem Grunde da, um die Zumutbarkeit einer überlangen Wartezeit zu dämpfen. So auch noch die Bescheinigung auf Dringlichkeit, die ich über den Hausarzt anfordern musste.
Es obliegt an der Therapeutin, inwieweit sie die Wichtigkeit der Kasse darlegt. Hattest denn auch du ein individuelles Schreiben für die Kasse formuliert, inwieweit es aus DEINER Sicht wichtig ist, die Therapie zu benötigen?

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