Das mit der sexuellen Belästigung war eine andere Frau, wenn mich meine Erinnerung nicht trübt. Also das mit dem auf-ein-Getränk-einladen und dem Verein. Richtig, Wurstel?Stöpsel hat geschrieben:Ich dachte, das wäre eine andere Frau gewesen.
Umgang mit Menschen, die kein Gespür für Grenzen haben
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Wurstel
Mein Therapeut hatte mir ca. 1988 empfohlen, einem Verein beizutreten, weil da ja auch Frauen sind, und sich über das gemeinsame Hobby was ergeben könnte; er hat auch selber diesen Verein ausgesucht. Dort kam es 1989 zu dem Vorfall, daß eine Frau davonrannte, aber erst 1990 kam der blaue Brief vom Verein mit der Behauptung ich hätte weibliche Vereinsmitglieder sexuell belästigt und diese wären daraufhin Veranstaltungen des Vereins ferngeblieben, worauf ein Schriftverkehr zwischen mir und dem Verein folgte. Ich besuchte dann noch eine Tagung des Vereins, welche über eine Woche dauerte (schließlich hatte ich die Tagungsgebühr ja schon lange bezahlt), wurde dann aber auch bei der Tagung rausgeschmissen. Dann kam der Anruf der Polizei, ich wurde auf die Wachstube zitiert und angerschrien und mußte ein Schuldbekenntnis (das ich nichtmal durchlesen durfte) unterschreiben.
Meine Freundin lernte ich erst im Jahr 2003 kennen. 2008 erfolgte der Kontaktabbruch von ihrer Seite, weil ich einem Freund nicht einen größeren Geldbetrag geborgt habe. Aufgrund diverser Aktionen gegen mich verlangte ich dann das meiner Freundin geborgte Geld zurück, worauf sie mir per e-Mail eine Anzeige androhte, wenn ich das Geld zurückverlange. Ergebnis: Klage wegen Geldforderungen gegen sie, Stalkinganzeige gegen mich (ich wurde freigesprochen) und meine Schadenersatzklage der Verteidigerkosten gegen sie.
Um wieder zum Thema zurückzukommen:
Es ging in diesen Gerichtsverfahren sehr wohl darum, daß meine Freundin der Ansicht war, daß das Zurückverlangen des ihr geborgten Geldes ihre Grenzen verletzt, was sie als "Stalking" bezeichnete und zur Anzeige brachte. Sie legte als Beweis etliche e-Mails von mir vor. Darunter auch solche, in denen ich sie ersuchte, aufgrund des Beziehungsabbruches das ihr geborgte Geld zurückzuzahlen. (Hätte sich der Staatsanwalt die ihm von meiner Freundin übermittelten Unterlagen durchgelesen, wäre es niemals zur Anklage gegen mich gekommen. Aber der Beamtenabbau macht sich leider auch bei den Staatsanwaltschaften bemerkbar - da fehlt eben die Zeit, sich den Akt durchzulesen.)
Die Sache mit meiner Freundin ist aber sehr komplex und müßte ich eigentlich in einem eigenen Thema (fragt sich nur, in welchem Unterforum) besprechen. Hier nur soviel: Sie konnte auch nicht wirklich was dafür, wurde offenbar von diesem Freund (der sich ärgerte, weil ich ihm das Geld nicht borgte) zur Anzeige getrieben.
Wurstel
So ist es.Eremit hat geschrieben:Das mit der sexuellen Belästigung war eine andere Frau, wenn mich meine Erinnerung nicht trübt. Also das mit dem auf-ein-Getränk-einladen und dem Verein. Richtig, Wurstel?Stöpsel hat geschrieben:Ich dachte, das wäre eine andere Frau gewesen.
Mein Therapeut hatte mir ca. 1988 empfohlen, einem Verein beizutreten, weil da ja auch Frauen sind, und sich über das gemeinsame Hobby was ergeben könnte; er hat auch selber diesen Verein ausgesucht. Dort kam es 1989 zu dem Vorfall, daß eine Frau davonrannte, aber erst 1990 kam der blaue Brief vom Verein mit der Behauptung ich hätte weibliche Vereinsmitglieder sexuell belästigt und diese wären daraufhin Veranstaltungen des Vereins ferngeblieben, worauf ein Schriftverkehr zwischen mir und dem Verein folgte. Ich besuchte dann noch eine Tagung des Vereins, welche über eine Woche dauerte (schließlich hatte ich die Tagungsgebühr ja schon lange bezahlt), wurde dann aber auch bei der Tagung rausgeschmissen. Dann kam der Anruf der Polizei, ich wurde auf die Wachstube zitiert und angerschrien und mußte ein Schuldbekenntnis (das ich nichtmal durchlesen durfte) unterschreiben.
Meine Freundin lernte ich erst im Jahr 2003 kennen. 2008 erfolgte der Kontaktabbruch von ihrer Seite, weil ich einem Freund nicht einen größeren Geldbetrag geborgt habe. Aufgrund diverser Aktionen gegen mich verlangte ich dann das meiner Freundin geborgte Geld zurück, worauf sie mir per e-Mail eine Anzeige androhte, wenn ich das Geld zurückverlange. Ergebnis: Klage wegen Geldforderungen gegen sie, Stalkinganzeige gegen mich (ich wurde freigesprochen) und meine Schadenersatzklage der Verteidigerkosten gegen sie.
Um wieder zum Thema zurückzukommen:
Es ging in diesen Gerichtsverfahren sehr wohl darum, daß meine Freundin der Ansicht war, daß das Zurückverlangen des ihr geborgten Geldes ihre Grenzen verletzt, was sie als "Stalking" bezeichnete und zur Anzeige brachte. Sie legte als Beweis etliche e-Mails von mir vor. Darunter auch solche, in denen ich sie ersuchte, aufgrund des Beziehungsabbruches das ihr geborgte Geld zurückzuzahlen. (Hätte sich der Staatsanwalt die ihm von meiner Freundin übermittelten Unterlagen durchgelesen, wäre es niemals zur Anklage gegen mich gekommen. Aber der Beamtenabbau macht sich leider auch bei den Staatsanwaltschaften bemerkbar - da fehlt eben die Zeit, sich den Akt durchzulesen.)
Die Sache mit meiner Freundin ist aber sehr komplex und müßte ich eigentlich in einem eigenen Thema (fragt sich nur, in welchem Unterforum) besprechen. Hier nur soviel: Sie konnte auch nicht wirklich was dafür, wurde offenbar von diesem Freund (der sich ärgerte, weil ich ihm das Geld nicht borgte) zur Anzeige getrieben.
Wurstel
Aber klar. Ooooch, die Arme.Wurstel hat geschrieben:(...) Sie konnte auch nicht wirklich was dafür, wurde offenbar von diesem Freund (der sich ärgerte, weil ich ihm das Geld nicht borgte) zur Anzeige getrieben.
Genau das meine ich. Auch, wenn Dir der Zaunpfahl durch den Brustkorb getrieben wird, Du merkst es nicht. Du bleibst stur und machst einfach weiter. Deswegen wird sich auch nichts an Deiner Situation ändern. Wobei, so schlimm kann es ja nicht für Dich sein - sonst hättest Du ja schon etwas an Deiner Situation geändert.
Bir Dir bringen nicht einmal Anzeigen etwas. Und das finde ich, mit Verlaub, ziemlich gruselig.
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