Einsichtnahme in die Patientenakte (Psychotherapie)

Hier können Sie Ihre Fragen rund um die Rahmenbedingungen von Psychotherapie (Methoden, Ablauf usw.) anbringen.

pandas
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 77
Beiträge: 4613

Beitrag Di., 04.11.2014, 17:35

sandrin, meinst Du die Kostenbeteiligung im Rahmen der BH? Es war doch eine bewilligte Therapie?

Hast Du ihn schriftlich zu der Herausgabe von Kopien aufgefordert? Ich denke, das wäre wichtig, damit Du was in der Hand hast. Dann kannst Du wohl auch die Rechnung einbehalten, bis er der Aufforderung nachkommt.

Meiner hat einen Monat gebraucht, bis er mir die Berichte zugesandt hat.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

Werbung


kaja
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 80
Beiträge: 4539

Beitrag Di., 04.11.2014, 17:36

Ich habe heute noch (in Zusammenhang mit meiner Akte) zu meinem ehemaligen Therapeuten gesagt das schwärzen/zensieren nicht erlaubt ist und er hat das bestätigt.
After all this time ? Always.


pandas
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 77
Beiträge: 4613

Beitrag Di., 04.11.2014, 17:38

... bei mir funktioniert der Link auch nicht. Das ist ja ein Ding, haben die das schon wieder wegräumen lassen, enthielt wohl "aufmüpfiges" für die Patienten ...
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

Benutzeravatar

sandrin
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 33
Beiträge: 3313

Beitrag Di., 04.11.2014, 17:38

gebt es mal in google ein

Werbung

Benutzeravatar

sandrin
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 33
Beiträge: 3313

Beitrag Di., 04.11.2014, 17:44

Als Privatversicherter bekommst du immer eine Rechnung, die du bezahlen musst und dann im Anschluss mit der Versicherung abrechnen kannst. Du musst die Beträge immer auslegen!

Nein, ich habe es nicht schriftlich gemacht, werde es aber nun tun, alleine schon, weil ich sämtliche Schweigepflichtentbindungen noch widerrufen muss.

Benutzeravatar

candle.
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 56
Beiträge: 15223

Beitrag Di., 04.11.2014, 17:45

Hier noch was: http://www2.psychotherapeutenkammer-ber ... gesetz.pdf

Da kannst du den Paragraphen entnehmen und schriftlich zufügen.

candle
Now I know how the bunny runs! Bild


pandas
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 77
Beiträge: 4613

Beitrag Di., 04.11.2014, 17:48

sandrin, Du hast den von der Schweigepflicht entbunden? Wem gegenüber denn?
Ja, widerruf das gut. Mach das alles schriftlich. Idealerweise schreibt der dann ruppig zurück und dann hast Du definitiv etwas in der Hand.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

Benutzeravatar

sandrin
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 33
Beiträge: 3313

Beitrag Di., 04.11.2014, 17:56

Naja, gegenüber der Klinik z. B. Ich bin mir sicher, dass der weiter freimütig über mich mit den entsprechenden Kollegen redet.


pandas
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 77
Beiträge: 4613

Beitrag Di., 04.11.2014, 18:01

Ach, Du hast ihn schriftlich gegenüber der Klinik entbunden?

Aber ich erinnere mich, als ich in der Kur war, habe ich auch per SE entbunden.

Also, das solltest Du widerrufen, sonst darf er sich ja tatsächlich über Dich austauschen, so viel er will.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

Benutzeravatar

peppermint patty
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 80
Beiträge: 1931

Beitrag Di., 04.11.2014, 18:01

pandas hat geschrieben: Idealerweise schreibt der dann ruppig zurück und dann hast Du definitiv etwas in der Hand.
pandas du bist ja eine Optimistin. Therapeuten können so viel schei.ße bauen - unprofessionlell sein bis zum geht nicht mehr, aber den Fehler beweisbare Tatsachen zu schaffen machen sie dann doch nicht.

Benutzeravatar

sandrin
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 33
Beiträge: 3313

Beitrag Di., 04.11.2014, 18:04

Wobei schriftlich hab ich das nicht gemacht, also in Puncto Klinik. Immer nur in Bezug auf den Gutachter.


pandas
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 77
Beiträge: 4613

Beitrag Di., 04.11.2014, 18:04

peppermint patty hat geschrieben:
pandas hat geschrieben: Idealerweise schreibt der dann ruppig zurück und dann hast Du definitiv etwas in der Hand.
pandas du bist ja eine Optimistin. Therapeuten können so viel schei.ße bauen - unprofessionlell sein bis zum geht nicht mehr, aber den Fehler beweisbare Tatsachen zu schaffen machen sie dann doch nicht.
och, ich habe da was von einem gewissen ehemaligen Th. Tjo. doch, die Sorte, die sandrin und ich hatten sind so "hoch über den Wolken", dass ihnen sowas rausrutscht, auch schriftlich.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

Benutzeravatar

Miesel
Forums-Insider
Forums-Insider
weiblich/female, 40
Beiträge: 289

Beitrag Di., 04.11.2014, 18:05

sandrin hat geschrieben:
Wie gesagt, ich habe den Eindruck, er verschleppt es. Er hat mir vorgeworfen, die Einforderung meiner Akte sei ein Beweis meiner Aggression. Ohne Worte...
*lach* So wie Du hier rüber kommst grad, halte ich das nicht für ganz falsch.

Benutzeravatar

sandrin
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 33
Beiträge: 3313

Beitrag Di., 04.11.2014, 18:08

Tatsache ist doch, ich habe ein Recht auf die Patientenakte. Der Gesetzgeber hat mir dieses Recht eingeräumt und ich habe ehrlich gesagt keine Lust, mich dafür zu rechtfertigen, dass ich meine Rechte einfordere. Punkt

Und selbst wenn es so wäre. Ich habe in dieser Therapie so unglaublich viel Aggression abbekommen, dass ich mir diesen Luxus jetzt sehr gerne gönne

Benutzeravatar

peppermint patty
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 80
Beiträge: 1931

Beitrag Di., 04.11.2014, 18:17

sandrin hat geschrieben:Tatsache ist doch, ich habe ein Recht auf die Patientenakte. Der Gesetzgeber hat mir dieses Recht eingeräumt und ich habe ehrlich gesagt keine Lust, mich dafür zu rechtfertigen, dass ich meine Rechte einfordere. Punkt
Das sehe ich absolut genauso! Der Aspekt mit der Aggression ist doch nur ein Totschlagargument von Seiten der/s Thera. Das wird benötigt um von sich abzulenken (weil scheiße gebaut) und selbst Aggressionen auszuagieren.

Ich überlege seit einiger Zeit ob ich auch meine Unterlagen von meiner ehemaligen Analytikerin einfordere. Da würde mindestens Aggression als Abwehrargument ihrerseits kommen. Naja traut sie sich sicher doch nicht, da ich damals schon vom Anwalt gesprochen habe. Daraufhin ist sie sooo dermaßen ausgerastet und hat mich angeschrien…. Heute schmunzle ich darüber, obwohl es damals so heftig und surreal war.
Zuletzt geändert von peppermint patty am Di., 04.11.2014, 18:19, insgesamt 1-mal geändert.

Werbung

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag