rein formal betrachtet: Einen Behandlungsvertrag hast auch du geschlossen (mündlich, im Prinzip genauso wirksam bzw. gültig, soweit die Passi wirksam sind). Ich kenne es auch bisher nur mündlich - wird auch nicht unbedingt explizit als Vertrag benannt... aber mit der Zustimmung kommt einer zustande. Man kann Rahmenbedingungen o.ä. auch schriftlich als Vertrag dokumentieren... z.B. dergestalt (beliebiges Muster... anders geht auch):Mal mehr allgemein gefragt: Ist das wirklich Gang und Gebe? Ich kenne so etwas überhaupt nicht. Auch keinen Therapievertrag. Ich kann mich nur noch daran erinnern, wie sie mir zu Beginn ihre angebotenen Therapieformen nannte und diese mir jeweils erklärte, jeweiliger Umfang, Dauer einer Stunde, etc.
http://www.g-wiener.de/Therapievertrag.pdf
oder eben mündlich vereinbart... dasselbe in grün, bis auf die (Schrift-)Form.
Sowas wie Suizidverträge, Gewaltunterlassungsklauseln, etc. haben mit der obligatorischen rechtlichen Seite eher weniger zu tun. Also ich kenne eher ersteres (nicht persönlich... aber einige Patienten aus der Klinik berichteten auch von div. Verträgen in Richtung Suizid, Alkohol). Sollen eher therapeutischen Zweck erfüllen... wie: eine Art von Grenzen in der Therapie, Selbsterinnerung, gemeinsames an einem Strang ziehen, usw... bzw. besser forumliert:
Also die Intervention kann unterschiedliche Zielsetzungen haben. Analog wohl die "Vertragsbestandteile" bei Waldschratin.In keinem Fall ist jedoch ein sog. Non-Suizid-Vertrag ausreichend, um Therapeuten haftungsrechtlich zu entlasten. Ein solcher Vertrag entfaltet auf zivilrechtlicher Ebene keinerlei Bindungswirkung und ist als therapeutische Intervention zu verstehen.
http://www.lpk-rlp.de/web/rechtliches_j ... ahmen.php4
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Ich glaube, ich würde auch nicht unterschreiben (oder als second best: durchstreichen, aber vorher kommuniziert)... und es würde auch bei mir manches auslösen können (das ich vielmehr primär zum Thema machen wollte).
Aber mal davon abgesehen: Was hat es denn für eine Wirkung x Dinger zu unterschreiben, wenn man sie eh nicht machen würde (wie: Punkt 1: ich bringe mich nicht um... Punkt 2: verzichte auf Drogen und Rauschmittel... Punkt 3: ich bringe andere nicht um... mal überspitzt gesagt)... auf mich eine ungute. Wenn ein Thera da nicht meinem Wort glauben könnte, wäre das auch ein Signal (ich brauche es auch, dass ein Thera mir bis zu einem gewissen Grad auch vertrauen kann... ich versuche ja auch, dem Thera Vertrauen entgegen zu bringen)... WENN derartiges zugetraut werden würde, umso mehr Signalwirkung auf mich (aber bei dir, Waldschratin, meinte er immerhin: Das gilt nicht für sie. Aber warum trotzdem unterschreiben, würde ich mich dann fragen. Dann könnte es man genauso weglassen).