Schmerzensgeld für einen Kindsmörder!?
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Einfach KRANK und unfassbar! in DE sollte Todesstrafe wieder geben und der hätte die doppelte dosis verdient.
Stadtdessen gibt es noch geld für ein Kindsmord
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ta tü ta ta
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Wohl scheint es so, dass rechtlich kaum eine andere Möglichkeit bestand, als ihm eine Entschädigung (nicht Schmerzensgeld) zuzubilligen, hätte man nicht der Androhung von Foltermethoden Tür und Angel öffnen wollen. Trotzdem:
Ein Pervesion ist in meinen Augen, einem Kind nicht nur die Menschenwürde, sondern ein fast? noch ein höheres Gut: das LEBEN zu nehmen... andererseits aber für sich Schmerzensgeld rausschlagen zu wollen. Ja, natürlich kann man da auch Rückschlüsse auf die Persönlichkeit ziehen... null Reue, selbstbezogen, geschmacklos, etc. (na ja, das gute daran ist vielleicht, dass er dann auch wirklich lebenslänglich im Knast bleibt). Bzw. der Richter erwähnte: "Das provozierende und skrupellose Aussageverhalten strapazierte die Nerven der Beteiligten aufs Äußerste." (was neben anderem sehr vermutlich auch Auswirkungen darauf haben dürfte, dass er mit 10 T€ nicht durchgekommen ist)Tristezza hat geschrieben:Die Taten sprechen eine andere Sprache. Und ich finde es einfach zynisch und geschmacklos, Schmerzensgeld zu fordern, nachdem ich gerade mal jemanden umgebracht habe.
Na, ganz unwesentlich ist das für den Prozess bzw. das Urteil im Namen des Volkes wohl nicht (gewesen). Er wurde ja auch begutachtet. Eine Traumatisierung scheint schon zu bestehen, die Folge dessen zu sein scheint, dass er den Tod eines Kindes miterlebte und sein Selbstbild zusammenkrachte (also eine hausgemachte sozusagen, die er wohl nicht hätte, hätte er keinen Mord begangen... insofern hält sich mein Mitgefühl auch in Grenzen), etc. Aber er konnte (via Gutachterurteil) nicht nachweisen, dass seine Traumatisierung im Zusammenhang zur Folterandrohnung steht. Auch nicht dass die Polizisten de facto handgreiflich wurden (sonst vermute! ich, wäre ihm Schmerzengeld zugestanden, und nicht "nur" eine Entschädigung. Reine Wortklauberei ist es somit nicht. Denn Schmerzengeld wäre eine Anerkennung gewesen, dass er gesundheitliche Schaden von den Drohungen zurückbehalten hat, was er aber nicht nachweisen konnte...). Somit wird er im Prinzip dafür entschädigt, dass die Polizisten unrechtmäßige, gegen die Menschenwürden verstoßende Maßnahmen androhten. Hätte man nicht so entschieden, würde man aber unrechtmäßigen Maßnahmen wohl wirklich die Tür öffnen.Füchsin hat geschrieben:Beurteilen, ob er dadurch traumatisiert wurde, können wir nicht, und es steht uns auch nicht zu.
Zuletzt geändert von stern am Do., 04.08.2011, 23:14, insgesamt 2-mal geändert.
Liebe Grüße
stern
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»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
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Das ist es ja. Blanker Hohn seitens des Täters und seiner Verteidigung. In unserem Rechtssystem können sich Täter auf der sicheren Seite wähnen. Von der gerichtlich ausverhandelten Strafe können sie bei guter Führung nach der Halbzeit wieder raus.stern hat geschrieben:Ja, natürlich kann man da auch Rückschlüsse auf die Persönlichkeit ziehen... null Reue, selbstbezogen, geschmacklos,
Und wo führt das hin. Die freie Gesellschaft in Norwegen hat einen Täter der jedesmal breit in die Kamera grinst, weil er weiß, dass ihm nichts passieren kann und weil der die Opfer verhöhnen kann, so lange er will.
Nein, ich verstehe dich nicht falsch, udn für mich ist es -wie SofaHeld schon schrieb- eine pervertierung des Rechtssystems, oder wie du sagst Zynismus, oder wie ich sage: Blanker Hohn für die Hinterbliebenen/Involvierten.Ishtar hat geschrieben:...
Nicht, dass Du mich falsch verstanden hast, ich bin nicht für solche Maßnahmen! Auch nicht für Androhungen! Ich heisse das auch nicht gut, dass der Polizist ihm gedroht hat, aber es hätte genauso gut sein können, dass er nach seinem Glauben das Leben des Kindes gerettet hätte. Insofern würde ich darüber weniger hart urteilen.
!
Wahrscheinlich wäre ich einer in der vordersten Front, wenn es um mein Kind ging, soferne ich eines hätte, die ihm an den Kragen will, damit er endlich den Mund aufmacht,
und auch habe ich meine Meinung zu diesem "kranken" Spiel von ihm, zumal das Kind schon tot war.
Und ich bin dringenst der Meinung, daß das Gesetz noveliert gehört; und auch wenn hier einige auf Grundrechte pochen und ja, auch wenn man nur "Verdächtiger" ist.
Imho hat jemand, der wen anderen am Gewissen hat, seine Grundrechte grundlegenst an der Haustüre abgegeben, und soll froh sein, daß er bei Kuchen und Kaffee im Knast nix arbeiten muß.
Aber sowas spottet jeglicher Beschreibung, und da hilft es auch nicht, daß Knastis an ihrer Tat nichts verdienen dürfen; auch hier gehört her: Alles was nach seinen Ausgaben überbleibt (er muß ja die Verfahrenskosten zahlen) soll meinetwegen an den Weißen Ring oder ähnliche abgegeben werden.
Persönlich würde ich ihm sagen (wenn ich Schließer wäre): Ein Wort noch, und ich laß die Türe auf.
Da darf er dann gerne über Traumatas jammern, soferne die andern Knastis noch soviel von ihm überlassen.
Aber wie gesagt: Auch wenn der Kopf was anderes sagt, aber er hat die Möglichkeit, und er hat sie genutzt - und er führt sie alle nochmal vor.
traurig sowas
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Genau wie Rechtsradikale, die ihr braunes Treiben unter der Nase der Öffentlichkeit und sogar noch mit finanzieller Förderung solcher Parteien und Polizeischutz für Aufmärsche durchführen können.sofa-held hat geschrieben: Das ist es ja. Blanker Hohn seitens des Täters und seiner Verteidigung. In unserem Rechtssystem können sich Täter auf der sicheren Seite wähnen. .
Aus einem Artikel: http://www.stern.de/panorama/fall-magnu ... 13146.html
Polizisten bereits verurteilt
Vier Tage zuvor hatte der damalige Jura-Student den elfjährigen Jakob von Metzler in seine Wohnung gelockt und getötet. Anschließend erpresste er von den Eltern eine Million Euro Lösegeld. An einer Straßenbahnhaltestelle fand drei Tage später die Geldübergabe statt. Die Polizei nahm Gäfgen wenige Stunden danach fest; sie hatte zunächst abgewartet, ob Gäfgen nach der Übergabe zu dem entführten Kind gehen würde.
Nicht angemessen behandelt fühlte sich der verurteilte Kindesmörder mehrfach auch im neuerlichen Prozess um Schmerzensgeld. Zwei Mal stellte Gäfgens Anwalt erfolgreich Befangenheitsanträge gegen Gutachter. Zuletzt beantragte er Anfang der Woche, die zuständigen Richter an der vierten Zivilkammer wegen Befangenheit abzulehnen.
Was ist eigentlich mit der Menschenwürde der Eltern?!
Polizisten bereits verurteilt
Vier Tage zuvor hatte der damalige Jura-Student den elfjährigen Jakob von Metzler in seine Wohnung gelockt und getötet. Anschließend erpresste er von den Eltern eine Million Euro Lösegeld. An einer Straßenbahnhaltestelle fand drei Tage später die Geldübergabe statt. Die Polizei nahm Gäfgen wenige Stunden danach fest; sie hatte zunächst abgewartet, ob Gäfgen nach der Übergabe zu dem entführten Kind gehen würde.
Nicht angemessen behandelt fühlte sich der verurteilte Kindesmörder mehrfach auch im neuerlichen Prozess um Schmerzensgeld. Zwei Mal stellte Gäfgens Anwalt erfolgreich Befangenheitsanträge gegen Gutachter. Zuletzt beantragte er Anfang der Woche, die zuständigen Richter an der vierten Zivilkammer wegen Befangenheit abzulehnen.
Was ist eigentlich mit der Menschenwürde der Eltern?!
gar nicht. Niemals.Ishtar hat geschrieben:Was ist eigentlich mit der Menschenwürde der Eltern?!
Der Rechtstaat wird sehen wo er damit hinkommt. Norwegen wird bald nach der Peife eines gewieften Terroristen tanzen, und sie werden noch immer die Lobhudelei auf ihre Werte machen. Der wird vom Gefängnis aus rechtsradikale Fans dirigieren und der Rechtstaat wird das nicht kapieren.
In Bezug auf Terror sind die Deutschen mit den Erfahrungen der RAF etwas klüger geworden.
Hat ein Verurteilter und Inhaftierter nicht bereits eingeschränkte Menschenwürde?
Freiheitsentzug?! Und dieses höchste Gut hat er bereits temporär verloren. Da kommt
einem die Verletzung des Anspruchs auf Menschwürde bei Androhung von körperlicher Gewalt zur
Menschenrettung wie ein Witz vor, oder?
Ist der schroffe unterstellige Ton und drohender Körperhaltung bei Gericht durch Änwälte oder Staatsanwälte
auch schon eine Einschränkung der Menschenwürde? Um Geständnisse zu erzwingen?
Wir haben keinen Einfluß darauf. Man darf sich nur wundern und ärgern.
LG
Freiheitsentzug?! Und dieses höchste Gut hat er bereits temporär verloren. Da kommt
einem die Verletzung des Anspruchs auf Menschwürde bei Androhung von körperlicher Gewalt zur
Menschenrettung wie ein Witz vor, oder?
Ist der schroffe unterstellige Ton und drohender Körperhaltung bei Gericht durch Änwälte oder Staatsanwälte
auch schon eine Einschränkung der Menschenwürde? Um Geständnisse zu erzwingen?
Wir haben keinen Einfluß darauf. Man darf sich nur wundern und ärgern.
LG
Ich verlass´ mich auf meine Sinne!
Irrsinn
Blödsinn
Wahnsinn
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geronimos secret hat geschrieben:Die Grundrechte, und hier insbesondere Artikel 1 GG sind unhintergehbar und gelten bedingungslos - auch für Mörder. Und das ist gut so!
Die Menschenwürde steht also über das Leben eines Menschen?geronimos secret hat geschrieben:Die Grundrechte dürfen unter keinen Umständen aufgeweicht werden, insbesondere nicht vom Staat, weil dieser der Hüter und Wächter dieser Grundrechte ist!
Das ist die Logik, die man daraus ziehen muss. Menschen, die sich mit einem Tunnelblick an Paragraphen und Prinzipien klammern, denen scheint sich der Blick dieser Verdrehtheit zu entziehen.
Der Täter darf seine Spielchen spielen, weil es das Gesetztesbuch zuläßt.
Während die Eltern aus einer Kette von Traumata gar nicht mehr entrinnen können, beschäftigt man sich mit der "Wiederherstellung" und Wahrung der Würde des Täters um im selben Atemzug auf die restliche Würde der Eltern zu spucken.Füchsin hat geschrieben: Beurteilen, ob er dadurch traumatisiert wurde, können wir nicht, und es steht uns auch nicht zu.
Meine Güte, ehrlich, wie man sich über 3000 Euro Schmerzensgeld so derart aufregen. "Täterstaat", Schrei nach Todesstrafe (war ja wieder klar)... Irgendwie geht wohl hier der Blick für Verhältnismäßigkeiten verloren. Im Übrigen: Der Mann wurde bestraft.
Das musste noch mal raus, mir sträuben sich hier wirklich die Nackenhaare. Da wären wohl einige hier gern höchstpersönlich Rächer an Gäfgen.
Die Füchsin
Das musste noch mal raus, mir sträuben sich hier wirklich die Nackenhaare. Da wären wohl einige hier gern höchstpersönlich Rächer an Gäfgen.
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Wie gesagt, was ist mit den Hitler Attentätern. Das sind ebenfalls Mörder (auch wenn ihre Attentate fehlgeschlagen sind) und sie werden als Helden gefeiert.geronimos secret hat geschrieben:Die Grundrechte, und hier insbesondere Artikel 1 GG sind unhintergehbar und gelten bedingungslos - auch für Mörder. Und das ist gut so!
Wenn prinzipiell der Zweck in solchen Fällen die Mittel nicht heiligen darf, dann darf man nicht mit zweierlei Mass messen und sollte deren Taten genauso verurteilen wie die jedes anderen Mörders. Da ja Hitlers Menschenrechte genauso gut sind wie die von jedem Hinz und Kunz, wenn sie unhintergehbar sind und bedingungslog gelten.
Dann hört mal ganz schnell auf einen Heldenkult um diese Menschen zu machen.
Ich denke es geht weniger um die 3000 Euro als um das Prinzip.Füchsin hat geschrieben:Meine Güte, ehrlich, wie man sich über 3000 Euro Schmerzensgeld
Gäfgen ist nun auch nicht Hitler, der Vergleich hinkt. Und für die Hitlers dieser Welt gibt es inzwischen (zum Glück) den Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag.
Die 3000 Euro Schmerzensgeld stehen in keinem Zusammenhang zu der Tat, wie hier auch mehrfach betont worden ist. Der Fall ist ein anderer, und es geht beileibe nicht darum, Gäfgen für seine Tat auch noch zu bezahlen, wie stumpfsinnigerweise behauptet wird. Ja, es geht um das Prinzip. Nämlich, dass in einem Staat jeder Mensch vor Willkür auch staatlicher Kräfte geschützt sein muss. Es ist auch Blödsinn, abzuwägen, ob die Eltern in diesem Fall vor Gäfgens Willkür geschützt worden sind - es sind schlicht und ergreifend zwei verschiedene Paar Schuhe.
Aber auch die Blöd-Zeitung titulierte heute morgen mit "Schand-Urteil", sowas fördert natürlich differenziertes Denken nicht gerade. Vielleicht ist das einfach zu viel verlangt in diesem Land.
Die Füchsin (resigniert)
Die 3000 Euro Schmerzensgeld stehen in keinem Zusammenhang zu der Tat, wie hier auch mehrfach betont worden ist. Der Fall ist ein anderer, und es geht beileibe nicht darum, Gäfgen für seine Tat auch noch zu bezahlen, wie stumpfsinnigerweise behauptet wird. Ja, es geht um das Prinzip. Nämlich, dass in einem Staat jeder Mensch vor Willkür auch staatlicher Kräfte geschützt sein muss. Es ist auch Blödsinn, abzuwägen, ob die Eltern in diesem Fall vor Gäfgens Willkür geschützt worden sind - es sind schlicht und ergreifend zwei verschiedene Paar Schuhe.
Aber auch die Blöd-Zeitung titulierte heute morgen mit "Schand-Urteil", sowas fördert natürlich differenziertes Denken nicht gerade. Vielleicht ist das einfach zu viel verlangt in diesem Land.
Die Füchsin (resigniert)
Meiner Meinung nach geht es den Wenigsten hier um Rache, Füchsin. Ich bin defintiv gegen Todesstrafe und Folter. Und ich bin froh darüber, dass unser Staat nicht nach dem Prinzip "Aug' um Aug' und Zahn um Zahn" aufgebaut ist.Füchsin hat geschrieben:Da wären wohl einige hier gern höchstpersönlich Rächer an Gäfgen.
Es geht nicht um das Schmerzensgeld, sondern das, was dahinter steht! Ich bin mir nicht sicher, ob Du überhaupt verstanden hast, worüber wir hier diskutieren.Füchsin hat geschrieben:Meine Güte, ehrlich, wie man sich über 3000 Euro Schmerzensgeld so derart aufregen.
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Die unterscheiden sich nur in der Grösse ihrer Taten. Beide haben auf grausame Weise Menschen ermordet. Den einen darf man legitimerweise durch ein Attentat ermorden, die Täter sind Helden, während bei dem anderen Androhung von Schmerzen nicht legitim ist.Füchsin hat geschrieben:Gäfgen ist nun auch nicht Hitler, der Vergleich hinkt.
Wo zieht man dann da dann die Grenze? Wie viele Menschenleben müssen gerettet werden können damit es "legitim" ist die Menschenrechte anzutasten?
Und wenn wir das KATEGORISCH ausschliessen, dann bedeutet das immer und in jedem Fall. Keine Ausnahmen, und zwar garkeine. Auch nicht für Hitler. Wenn wir hingegen Ausnahmen zulassen, dann muss auch diskutiert werden wo wir die Grenze ziehen wann man es darf und wann nicht.
Und wenn wir anfangen das zu diskutieren ab wann die Verletzung der Menschenrechte gestattet ist um Leben zu retten, dann kann man schwer argumentieren warum hier "nur" ein Leben das unter Qualen zu ende geht dies nicht rechtfertigen soll.
Zuletzt geändert von münchnerkindl am Fr., 05.08.2011, 10:02, insgesamt 3-mal geändert.
Wer soll das behauptet haben? Ich habe hier nichts dergleichen gelesen.Füchsin hat geschrieben:Der Fall ist ein anderer, und es geht beileibe nicht darum, Gäfgen für seine Tat auch noch zu bezahlen, wie stumpfsinnigerweise behauptet wird.
So könnte man es betrachten, aber in diesem Fall hängt das Eine unvermeidbar mit dem Anderen zusammen!Füchsin hat geschrieben:es sind schlicht und ergreifend zwei verschiedene Paar Schuhe.
Es voneinander unabhängig zu betrachten, macht es ja gerade so undifferenziert!
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