Ich hab hier bei uns am Gesundheitsamt nachgefragt, da hieß es, dass bei einer Zwangseinweisung die erste Anlaufstelle die Polizei wäre, die die besagte Person aufsucht und dann den Gemeindearzt bzw. den diensthabenden Arzt hinzuzieht.münchnerkindl hat geschrieben: Du kannst dich ja vor der Anzeige erst mal erkundigen ob und was sie bei einer solchen Anzeige überhaupt machen.
Mir sagte man, dass der erste Ansprechpartner die Polizei sei, wenn es um Selbst- bzw. Fremdgefährdung ginge, und somit um eine evt. Zwangseinweisung.Ive hat geschrieben: Die Polizei macht gar nichts in so einem Fall, da nicht zuständig. Sie würden sich das nur anhören und raten, sich an den Hausarzt und / oder an eine übergeordnete Stelle zu wenden.
Wird wohl das beste sein, ja.Ich würde jetzt im Vorfeld mal beim Arzt, der Deine Schwester kennt, nachfragen, wie er sie bzw. die Sachlage einschätzt.
Sie hat eben den Hausarzt vor kurzem gewechselt, ist jetzt bei einer Ärztin, die sie homöopathisch behandelt, dort war sie aber erst 2 mal bis jetzt (überhaupt nix gegen Homöopathie, aber in dem Stadium finde ich das total verantwortungslos).
Ich werde erstmal ihren früheren Hausarzt anrufen, vielleicht ist sie auch deshalb weggegangen, weil er Druck gemacht hat.