Sorry Münchnerkindl, hatte deinen Beitrag nicht entdeckt
Ich wundere mich über den aggressiven Unterton, den ich lese. Aber vielleicht täusche ich mich auch an der Wortwahl...
Ich würde es toll finden, wenn du solche Sachen sagst, also wenn du für deine Argumentation Quellen und analog dazu die jeweiligen Gesetze benennen würdest.
Realität sind die von mir benannten Gesetze, die jeder nachlesen kann.
nur eine Person die auch Anspruch auf Sozialleistungen hat kann dort Leistungen bekommen.
Nein. Hier: SGB XII; §31, Abs 2 und z.B. SGB XII; §73 und einige andere, wie z.B. SGB XII; § 34 etc, die auch für Menschen übernommen werden können (auf Antrag) die nicht im Leistungsbezug stehen
Analog für Erwerbsfähige SGB II; §23, Abs 3
Nein auch zum VDK und anwaltlicher Vertretung für den Mitgliedsbeitrag. Mitgliedsbeitrag beinhaltet nicht (sie link vom VDK) die rechtlichen Vertretungen.
Ich bin selbst seit Jahren (oder Jahrzehnten..müsste ich gucken, jedenfalls ewig) Mitglied.
Ist es vorstellbar, dass es psychische Erkrankungen gibt, die ausgelöst und/ oder verschlimmert werden durch Gedränge etc? Benannt hatte ich auch die Notwendigkeit vom Merkzeichen.
Übrigens: es entscheidet KEIN niedergelassener Arzt mit einem Attest ob ein Verweis auf öffentliche Verkehrsmittel zulässig ist, sondern IMMER der Ärztliche Dienst des Leistungsträgers, ggfalls ein Gremium aus den möglichen Leistungsträgern, wenn keine Einigung besteht zwischen diesen Kompetenzen.
Rechtsweg ist klar definiert.
Rosenrot