Hier hast du wohl das Thema aus den Augen verlorenIch empfinde deinen Avatar mehr gewalterfüllt als es meine Kindheit war.
Also : Zurück zum Thema
Grundgesetz
Artikel 1, Abs. 1
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Selbst der Gesetzgeber hat im Juli 2000 den Paragrafen 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wie folgt geändert :
§ 1631 Abs. 2
Verbot entwürdigender Maßnahmen
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
neele schrieb:
Neele hat es in einem Satz auf den Punkt gebrachtGewalt ist ein Zeichen von Hilflosigkeit und zeigt, dass man keinen Respekt vor der Person, der man gewalt zufügt hat.
Carry