spirit-cologne hat geschrieben: ↑Do., 20.12.2018, 15:23
Das bisherige Gutachterverfahren wird nicht durch die vorgeschaltete Steuerung ersetzt sondern ergänzt, d.h. eine Zuweisung durch die Steuerungspraxis hat erstmal gar keinen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit, eine Therapie durch den nachgeschalteten Gutachter bewilligt zu bekommen.
Exakt, Stand jetzt ist, dass im Gesetzesentwurf eine gestufte und gesteuerte Versorgung als Rahmen für Beschlüsse des G-BA vorgegeben werden soll.
Und auch zukünftig wäre das dann die Meßlatte für den G-BA, wenn Richtlinien geändert werden sollen. Denn der G-BA hat ja keine Gesetzgebungskompetenz, sondern muss Gesetze natürlich beachten. Da Spahnsinn will keine Unterversorgung sehen will
(ich bleibe dabei, dass das das eigentliche Problem ist... und dazu muss man auch keine Untersuchung aus dem Hut zaubern, sondern könnte auf existente zurückgreifen), dann muss man es eben als Steuerungsproblem verkaufen... und eine konservative-volkswirtschaftliche Theorie auf das Gesundheitssystem übertragen, die in sein Bild passt (ohne das an der Stelle vertiefen zu wollen). Von Ärztemangel zu sprechen versucht er (und Kassen) ja zu vermeiden... und das passt auch zu sonstigen Planungen, die er anstellt. Lauterbach hätte einen anderen Ansatzpunkt (siehe Ärzteblatt), aber von der SPD ist dzt. ja insgesamt nicht viel zu erwarten, so dass man nicht auf sie setzen kann.
Anstelle mehr Ärzte direkt auf dem Land einzusetzen, soll es nach dem Willen Spahns dann eben Arztbusse aufs Land geben (auch das ist exemplarisch ein Vorhaben) oder zunehmende Digitalisierung und E-Rezept, etc.
Und dass das Gutachterverfahren entfallen soll, ist dem Gesetzesentwurf beim besten Willen nicht zu entnehmen, sondern es wird eine Behandlungssteuerung gesetzlich festgeschrieben.
Im Gutachterverfahren wird ja (Stand jetzt) auch der Behandlungsplan angeschaut. Ein vorgeschalteter Gutachter könnte beim besten Willen für den Behandler nicht auch noch die konkrete Behandlung planen und einen konkreten Behandlungsplan mitgeben. Es würde in Spahns Systems auch keinen Sinn machen, nachgelagerte Steuerungs- und Kontrollmechanismen weitgehend entfallen zu lassen... denn den PT wird ja jetzt schon nicht zugetraut, Indikationen zu stellen, Therapien rechtzeitig zu beenden, usw. Wie eben die gesammelten und bekannten Vorwürfe lauten. Will heiẞen: Wer auf Steuerung knapper Ressourcen setzt, braucht sie dann auch. Denn wo käme man hin, wenn man Bewilligungsschritte, usw. fallen lassen würde, da Therapeuten ja gerne unnötigerweise therapieren (sollen nach Behauptung mancher).
Und naja, ein weiteres Steuerungmittel betrifft die Vergütung. Ich erinnere: Im G-BA stimmt keine Patientenvertretung mit.
Für mich gibt es da auch nichts abzuwarten, wenn eine Planung (aus meiner Sicht) auf nicht auf überzeugenden Prämissen aufbaut. Dann ist die Kiste ganz abzulehnen. Schon die letzte Novellierung: Jetzt erhält man zwar schneller ein Erstgespräch, wartet aber dann. Problemverlagerung. Noch mehr soll nun das Schwergewicht auf Steuerung, Steuerung, Steuerung liegen (sogar gesetzlich festgeschrieben!!! Der G-BA ist daran gebunden, solange das Gesetz existiert) anstelle angemessene Kapazitäten bereitzustellen. DARÜBER wäre zu reden.
Da Spahn damit den Weg über das Parlament geht, ist logisch, wenn Verbände sich dann über eine Petition den Zutritt zu Ausschüssen des Bundestags verschaffen.
Ich mache mir auch nichts vor: Unter Spahn (oder wie sie alle heißen, Spahn ist austauschbar wie jeder andere) wird es zu Steuerungen kommen. Aber ich muss mir seine Aussagen sicher nicht zu eigen machen. Und Politiker machen eben Politik, die sie an den Wähler bringen muss. Um eine Verbesserung der Versorgung des einzelnen geht es dabei nicht a la: Wie können wir Politiker dafür sorgen, dass Patienten nicht mehr zittern müssen, ob bewilligt wird.