Gesetzentwurf: 'Zuweisung' von Therapieform und Therapeut geplant

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stern
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Beitrag Do., 20.12.2018, 07:40

Mit einer gestuften und gesteuerten Versorgung könnte es sogar eine Instanz mehr geben, die ablehnen kann... je mehr Stufen, desto mehr Hürden. Ist bei Treppenstufen genauso: je mehr Stufen, desto mehr Hürden. Und ja, ich finde es es wichtig, darauf hinzuweisen, was im Entwurf steht (der Thema des Fadens ist) und und was Propaganda ist bzw. Wunschdenken oder Spekulation... von wem auch immer sie kommt. Spahn beruft sich ja gar auf Studien, die sich nicht rückverfolgen lassen: https://www.zdf.de/nachrichten/heute/fa ... m-100.html
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stern
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Beitrag Do., 20.12.2018, 08:06

Und dank der zahlreichen Proteste, hat Spahn doch mittlerweile folgendes signalisiert:
Berlin – Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) hat sich nach heftiger Kritik an seinen Plänen zur Neuregelung bei psychotherapeutischen Behandlungen kom­promissbereit gezeigt. „Ich schließe nicht aus, dass wir andere Regelungen finden“, sagte der Minister heute im ARD-Morgenmagazin.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... otherapien

So bleibt zu hoffen, dass er tatsächlich einlenkt und das nicht nur nicht ausschließt. :roll:

Es ist ein Unding, dass er sich politisch bzw. über den parlamentarischen Weg überhaupt so massiv in die Selbstverwaltung einmischt, siehe meinen Vorbeitrag.

https://m.wn.de/Welt/Politik/3590854-Ge ... rsortieren
So viele Bürger hat ein Minister noch nie auf die Barrikaden getrieben. Mehr als 200 000 Deutsche haben in den vergangenen Wochen eine Petition gegen ein Gesetz unterzeichnet, mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (Ahaus) den Zugang für gesetzlich Versicherte zum Psychotherapeuten neu regeln will. Nach Auskunft der Bundestags könnte der Protest die größte Petition sein, die je in Berlin eingereicht wurde.
Auch psychisch kranke Menschen sind Wähler... :-D
„Das werden wir nicht mitmachen“, erklärte der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. Er wolle keine „vorgeschaltete Instanz, wo dann eine weitere Hürde eingeführt wird, die zwischen dem Patienten und dem Psychotherapeuten steht“.
Hiermit könnte die SPD Profil zeigen, indem sie dazu steht.
Für Kopfschütteln hatte der Minister an gleicher Stelle auch mit der Behauptung gesorgt: „Wir haben heute so viele Psychotherapeuten zugelassen wie Hausärzte.“ Tatsächlich gibt es in Deutschland mehr als doppelt so viele Hausärzte wie Psychotherapeuten.
Wieder Fake News, auf die er seine Propaganda aufbaut. :kopfschuettel:
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lisbeth
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Beitrag Do., 20.12.2018, 08:41

stern hat geschrieben: Do., 20.12.2018, 08:06 Hiermit könnte die SPD Profil zeigen, indem sie dazu steht.
Tschuldigung, das ist albern und opportunistsich. Die SPD hätte den Entwurf schon im Kabinett blockieren können. Da haben sie ihn einfach abgenickt. Im besten Falle sind das ein Haufen Schlafmützen....
When hope is not pinned wriggling onto a shiny image or expectation, it sometimes floats forth and opens.
― Anne Lamott

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stern
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Beitrag Do., 20.12.2018, 09:04

Klar, Lauterbach ist ja DER Gesundheitsfuzzi in der SPD. Insofern kann ich mir nicht einmal vorstellen, dass er bisher unbeteiligt war. Und mit Spahn kann er ja auch angeblich so gut. Es ist auch schwer vorstellbar, dass die SPD im Bundestag gegen die CDU und deren Ressort argumentieren wird. Trotzdem: Jetzt könnte die SPD immer noch ihr Profil zeigen (noch ist es nicht eingetütet).. oder sie demonstriert erneut, dass sie konservative Politik macht bzw. mitträgt. Im ersteren Fall, wäre mir auch egal, ob das Einlenken Opportionismus wäre oder sonstwas.
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stern
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Beitrag Do., 20.12.2018, 09:13

Mal nachgelesen... aber das ist noch nicht der Endstand:
Weg mit der Regelung

Viele Abgeordnete sowohl von der SPD als auch der Oppositionsfraktionen sprachen sich in der Debatte im Parlament dafür aus, die Regelung zu streichen. Heute Morgen sei eine der erfolgreichsten Petitionen aller Zeiten beim Bundestag eingereicht worden, sagte Kirsten Kappert-Gonther (Grüne). Spahn habe es mit seinem Ansinnen geschafft, fast 200.000 Menschen „gegen sich aufzubringen“. „Kranken Menschen dürfen keine zusätzlichen Steine in den Weg gelegt werden“, sagte sie. Den Passus des zusätzlichen Zugangs zur Psychotherapie bezeichnete sie als „emotionale Zumutung“. Der Passus gehöre gestrichen.

... Große Reform in der Psychotherapie notwendig

„Das, was jetzt im Gesetzestext ist, ist nicht geeignet, Vertrauen zu schaffen“, sagte Karl Lauterbach (SPD) mit Blick auf die Regelung der gestuften Versorgung. Aus seiner Sicht müsse eine große Reform vorbereitet werden. Diese müsse sich mit der Frage von zu wenigen Zulassungen und der Frage der Honorierung beschäftigen.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... scheinlich

Es scheint jedenfalls so zu sein, dass der Entwurf auch von teilweise von der SPD nicht befürwortet wird.

Aber da massig Passi umstritten sind, nicht nur der PT-Teil, wird irgendwelche Kompromisse benötigen, schätze ich.
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Kaonashi
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Beitrag Do., 20.12.2018, 13:11

stern hat geschrieben: Do., 20.12.2018, 08:06Wieder Fake News, auf die er seine Propaganda aufbaut.
Ich frage mich, ob das Absicht ist von ihm, oder ob er tatsächlich die Fakten aus seinem eigenen Zuständigkeitsbereich nicht kennt.
Eigentlich kann es ja fast nur Absicht sein.
So oder so ist er in jedem Fall für sein Amt völlig ungeeignet. Man muss sowohl die Fakten kennen als auch Leute nicht absichtlich täuschen.

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spirit-cologne
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Beitrag Do., 20.12.2018, 15:23

Jenny Doe hat geschrieben: Do., 20.12.2018, 05:17
Schon jetzt wird geguckt ob Therapieverfahren und Therapeut geeignet sind. Meine Therapeutin muss jetzt erklären, warum sie geeignet ist. Das ist eine ganz normale Vorgehensweise, wenn Gutachter Rückfragen haben. Habe ich bei der VT auch schon so erlebt. Eine solche Prozedur für Klient und Therapeut würde beiden erspart bleiben, wenn Gutachter derartige Fragen bereits vor Therapiebeginn klären könnten. So habe ich jetzt unnötige Wartezeit, unnötige Arbeit (Widerspruch schreiben usw.), ... bis der Widerspruch durch ist und die Therapie bewilligt wurde.
Jenny, dann gehe ich mal davon aus, dass deine Vorstellung wäre, dass das Gutachterverfahren sozusagen vor die Therapie gesetzt würde, also du gehst irgendwo hin, holst dir deinen "Berechtigungsschein" für eine Langzeittherapie und kannst dann zu einem Therapeuten der bewilligten Fachrichtung gehen und dann sicher sein, dass es keine Unterbrechung oder Ablehnung der laufenden Therapie gibt. Das ist verständlich und trägt der Angst Rechnung, eine einmal eingegangene therapeutische Behandlung nicht zu Ende führen zu können.

Das Problem ist nur, wie Stern ja schon sagte, dass das jetzige Gesetzesvorhaben das nicht zum Ziel hat. Das bisherige Gutachterverfahren wird nicht durch die vorgeschaltete Steuerung ersetzt sondern ergänzt, d.h. eine Zuweisung durch die Steuerungspraxis hat erstmal gar keinen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit, eine Therapie durch den nachgeschalteten Gutachter bewilligt zu bekommen. Tatsächlich hängt die Entscheidung des Gutachters nämlich eher von der persönlichen Einstellung des Gutachters (für die meisten gängigen Krankheitsbilder sind alle 3 Verfahren geeignet) und ggf. noch von dem Geschick des Therapeuten gute Berichte zu schreiben abhängig, als von einer tatsächlichen Eignung des Patienten für die Therapieform. Außerdem weiß ich, dass viele Gutachter, vor allem diejenigen, die häufiger mal einen Antrag ablehnen, häufig mit einem recht üppigen Ego ausgestattet sind und daher die Entscheidung die "irgend so ein Typ in einer Steuerungspraxis" getroffen hat, für ihn noch lange nicht maßgeblich oder gar bindend ist. Dein Problem würde also durch eine gestufte Steuerung in keiner Weise verändert oder gar gelöst. Bislang ist auch noch überhaupt nicht davon die Rede, dass die Steuerungspraxis über die Therapieform entscheidet, sondern es geht derzeit in erster Linie darum, die Dringlichkeit festzulegen, also wer bekommt bevorrechtigt einen Therapieplatz (was aber nicht ausschließt, dass das mit der Therapierichtung irgendwann dazu kommt).

Aber selbst wenn man deiner Vorstellung folgt, dass die Steuerungspraxis die Entscheidung quasi vorab treffen würde und diese dann nicht mehr durch einen Gutachter vereitelt werden könnte. Woher nimmst du die Zuversicht zu glauben, dass die Entscheider dort "neutraler" über das geeignete Therapieverfahren entscheiden würden, als die jetzigen Gutachter oder Behandler :gruebel: :dunno: Wenn es "Besonders qualifizierte Fachleute" sind, werden das doch genauso Psychiater oder psychologische Psychotherapeuten sein, wie jetzt auch, gut, vielleicht haben die noch ein paar extra Seminarstunden für irgend 'ne Zusatzqualifikation gemacht, aber das ändert ja nix an der Tatsache, dass die ja auch an irgendeinem Institut mal ausgebildet worden sind und daher auch einen Schwerpunkt in irgendeinem Verfahren haben, so dass eine völlige Neutralität gegenüber allen 3 Verfahren in meinen Augen völlig illusorisch ist, selbst wenn ein Steuerungstherapeut selbst die Zulassung für alle 3 Verfahren hätte (was in der Praxis nur sehr selten vorkommt aufgrund der teuren und aufwändigen Ausbildung,), so haben doch alle Therapeuten, die ich kenne, ausnahmslos irgendwo eine "theoretische Heimat", die sie dann ggf. mit Elementen aus anderen Verfahren ergänzen. Und diese theoretische Grundausrichtung lässt sich auch bei einem Gutachter oder zukünftigen "Steuerungsfachmann" nicht ausblenden und wird Einfluss auf die Entscheidungen haben. Ich prophezeie mal, dass sich dann unter Patienten schnell rumsprechen wird, bei welcher Steuerungspraxis man die besten Chancen hat, welches Verfahren empfohlen zu bekommen (vorausgesetzt wenigstens bei der Steuerungspraxis behält man das Recht der freien Arztwahl und muss nicht in die für den eigenen Bezirk "zuständige" Steuerungspraxis).
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spirit-cologne
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Beitrag Do., 20.12.2018, 15:25

Wenn ich jetzt noch mal auf die von dir eingangs benannte Situation zurück schaue, und davon ausgehe, die von dir gewünschte Steuerung vor der Therapie wäre schon Realität gewesen, welche Vorteile hätte sie dir gebracht? Wenn der Gutachter zu dem Schluss kommt, die PA ist nicht die richtige Therapieform für dich, obwohl du ja offensichtlich denkst, dass sie das doch ist (sonst hättest du ja keine Langzeittherapie beantragst und würdest hoffen und bangen, ob und wann sie weitergeht), dann müsste man ja - vorausgesetzt übergeordnete Entscheider wie Gutachter oder Steuerungsfachleute sind wirklich kompetenter, sowas zu entscheiden und tun das neutral - davon ausgehen, dass der Steuerungsfachmann wahrscheinlich zu dem gleichen Ergebnis gekommen wäre, wie der Gutachter, nämlich die PA als nicht für dich geeignet einzustufen. Was hätte dir das dann gebracht? Du hättest statt 24 Stunden PA + Probatorik gar keine PA gehabt und er hätte dir vielleicht statt dessen 24 Stunden VT empfohlen. Glaubst du wirklich, dass du nach 24 Stunden VT zufriedener gewesen wärst als jetzt? Ist es so viel besser, nur 24 Stunden bewilligt zu bekommen, nur weil man es von vorneherein weiß? Gut die Enttäuschung wäre vielleicht geringer, aber auch das Risiko, sich erst gar nicht wirklich auf die therapeutische Beziehung einzulassen, es nicht zu nah werden zu lassen, weil das nahe Ende ja von Anfang an feststeht und man vielleicht kein emotionales Fass aufmachen will, mit dem man dann nach 24 Stunden allein da steht. Im Gegenzug zu glauben, dass einem in einer Steuerungspraxis direkt auf Anhieb 300 Stunden PA bewilligt würden, ohne weitere Überprüfung der Notwendigkeit im Verlauf der Therapie, das halte ich nun für sehr blauäugig. Schließlich sollen ja durch das Gesetz Kapazitäten und damit bares Geld eingespart und nicht ausgeweitet werden. Die Unsicherheit, ob die weitere Therapie bewilligt wird, wird dir also erhalten bleiben. Welche Vorteile hättest du also von der gestuften Steuerung gehabt, außer dass du eine Therapieform, die dir offenbar bisher emotional gut getan hat, erst gar nicht kennengelernt hättest? :dunno:
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Jenny Doe
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Beitrag Do., 20.12.2018, 15:55

Das Problem ist nur, wie Stern ja schon sagte, dass das jetzige Gesetzesvorhaben das nicht zum Ziel hat.
Meine Therapeutin arbeitet nicht ananlytisch und sie hat auch keine PA beantragt.

Rest nicht gelesen, da ich bereits deutlich gesagt habe, dass ich mich NICHT auf den Gesetzentwurf bezog und bereits darum gebeten habe es zu unterlassen hier über meine Therappiebewilligung zu diskutieren.
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.

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spirit-cologne
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Beitrag Do., 20.12.2018, 16:19

Jenny Doe hat geschrieben: Do., 20.12.2018, 15:55 Rest nicht gelesen, da ich bereits deutlich gesagt habe, dass ich mich NICHT auf den Gesetzentwurf bezog und bereits darum gebeten habe es zu unterlassen hier über meine Therappiebewilligung zu diskutieren.
Aber auf was oder wen beziehst du dich dann? Ist mir echt nicht klar geworden. Wie sähe denn deine persönliche "Optimallösung" aus, unabhängig von jetziger Vorgehensweise und Gesetzentwurf?


Warum du jetzt so empfindlich reagierst, verstehe ich nicht ganz, du hast dich ja zunächst in der Diskussion auf den Gesetztesentwurf bezogen und auch dieses Beispiel von dir eingebracht. Finde ich ja gut, weil es das ganze anschaulicher macht und man an so einem Beispiel die Folgen und Konsequenzen der verschiedenen möglichen Vorgehensweisen besser darstellen kann, warum stört dich das, wenn man darauf Bezug nimmt? Es geht doch dabei gar nicht um dich persönlich. Ich glaube nicht, dass hier irgendjemand ist, der dir nicht wünscht, dass du die Therapie bewillgt bekommst, die du brauchst und die dir gut tut, welche immer das auch sei.
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Jenny Doe
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Beitrag Do., 20.12.2018, 16:51

spirit-cologne, ich bezog mich ausschließlich auf diese Antwort von Pinguin Pit:
Gibt es Dir nicht zu denken, dass mehrere Therapeuten und/oder Gutachter eine PA unabhängig voneinander für Dich abgelehnt haben?
Es ging nicht um den Gesetzentwurf, sondern um diese persönliche Frage an mich. Ich habe Pinguin Pit gebeten bitte beim Thread-Thema zu bleiben und nicht meine persönliche Situation hier zum Thema zu machen. Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass das neue Gesetzt meine Situation verbessern würde. Ich habe nur gesagt, dass ich es so, wie es derzeit läuft, unzumutbar finde.
Warum du jetzt so empfindlich reagierst, verstehe ich nicht ganz
Es nervt. Ich habe bereits zwei gesagt, dass es mir nicht um den Entwurf geht und trotzdem kommst auch du noch an und tust so, als hätte ich das nie gesagt und fängst an mich über den Entwurf zu belehren. Da es mir nicht um den Entwurf ging sehe ich auch keine Veranlassung deine Postings an mich zu lesen. Sie haben mit meiner Antwort an Pinguin Pit nichts zu tun.
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.

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Pinguin Pit
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Beitrag Do., 20.12.2018, 17:05

Jenny Doe hat geschrieben: Do., 20.12.2018, 05:17 Pinguin Pit,
Gibt es Dir nicht zu denken, dass mehrere Therapeuten und/oder Gutachter eine PA unabhängig voneinander für Dich abgelehnt haben?
Das wurde nicht von mehreren Therapeuten und Gutachter abgelehnt. Bleib bitte beim Thema des Threads und lenk es nicht in die persönliche Richtung. Die Einwände des Gutachters sind berechtigt, was ich oben bereits erklärt habe. Schon jetzt wird geguckt ob Therapieverfahren und Therapeut geeignet sind. Meine Therapeutin muss jetzt erklären, warum sie geeignet ist. Das ist eine ganz normale Vorgehensweise, wenn Gutachter Rückfragen haben. Habe ich bei der VT auch schon so erlebt. Eine solche Prozedur für Klient und Therapeut würde beiden erspart bleiben, wenn Gutachter derartige Fragen bereits vor Therapiebeginn klären könnten. So habe ich jetzt unnötige Wartezeit, unnötige Arbeit (Widerspruch schreiben usw.), ... bis der Widerspruch durch ist und die Therapie bewilligt wurde.
OK, dann habe ich das falsch verstanden. Ich wollte Dich nicht persönlich angreifen, entschuldige bitte. Leider kriege ich meine Intention, was ich mir dabei gedacht habe, dazu nicht vernünftig formuliert, vielleicht kann ich das noch nachholen.

Auf die Schnelle möchte ich aber ein paar Zahlen in den Raum stellen, nachdem ich sie endlich gefunden habe, die hier (Kapitel 23, Seite 505 ff.) nachgelesen werden können.
Die durchschnittliche jährliche Ablehnungsquote durch Gutachter beträgt gerade einmal 4% und ist laut dem Buch seit Jahrzehnten stabil (wobei die Schwankungsbreite zwischen erstaunlichen 0 und 54% liegt, die Extreme aber nur durch einzelne Gutachter verursacht werden). Dann gibt es noch die Teilbefürwortungen mit 12%, bei denen Stundenkontingente gekürzt werden. Nachbesserungsverlangen können nicht beziffert werden, da sie nicht erfasst werden.

Aber ich meine: 4% Ablehnungen/12% Teilbefürwortungen gegenüber 84% Bewilligungen, die mehr oder weniger glatt mit Nachbesserungen durchgehen.
Es IST scheiße, wenn im laufenden Verfahren der Gutachter plötzlich rumzickt, habe ich auch schon gehabt, dass das Verfahren angezweifelt wurde oder weniger Stunden genehmigt wurden als beantragt, verursacht Stress ohne Frage.

Aber muss deswegen den 84%, die das gar nicht betrifft, die Zumutung eines Vorabgutachtens aufgebürdet werden?
Ich finde, das steht in keinem vernünftigen Verhältnis.
Die Vergangenheit ist nicht tot - sie ist nicht einmal vorbei. (William Faulkner)

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Rosie47
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Beitrag Do., 20.12.2018, 17:07

Zu Jennys Problem: Ist vielleicht eine Folge dessen, dass Beiträge zu den verschiedensten Themen hier gelandet sind.
Eine so chaotische Kommunikation kenne ich so nicht.
Und mit diesem Meta-Beitrag ergänz ich die, klar. War auch mein letzter hier (das folgende PS gehört hier noch ran), hab ja eh schon längst nicht mehr mitgeschrieben. Allenfalls, wenn irgendwann ein Ergebnis zum Gesetzentwurf vorliegt, würde ich das noch ergänzen, bin aber sehr froh, wenn das andere tun (danke @ Stern für all die Informationen zumThema!).
Zuletzt geändert von Rosie47 am Do., 20.12.2018, 17:14, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag Do., 20.12.2018, 17:13

PS: Ich frag mich übrigens nach wie vor, welcher Seelen-Röntgen-Apparat von diesen Steuerungsfritzen und -fritzinnen wohl eingesetzt werden wird, damit durch die IM VORFELD - also VOR Probatorik, VOR Kurzzeittherapie und VOR Antrag, die alle dem notwendigerweise behutsamen Ermitteln und Konzeptualisieren der möglichen Problematik dienen (die wirklichen zeigen sich oft genug erst während der Langzeittherapie) - genau diese Patienten-Problematik erkannt werden kann; und zwar vermutlich binnen einer einzigen Sprechstunde von max. 25 Minuten ...


Jenny Doe
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Beitrag Do., 20.12.2018, 17:16

OK, dann habe ich das falsch verstanden. Ich wollte Dich nicht persönlich angreifen, entschuldige bitte.
Pinguin Pit, alles ist gut. Du hast nett gefragt und nicht einfach was unterstellt, ..., das ist mir sympathisch. Deshalb habe ich dir auch gerne geantwortet. Du kannst nichts dafür, was hier aus unserem Austausch gemacht wurde.
Es IST sch***, wenn im laufenden Verfahren der Gutachter plötzlich rumzickt
Ja, kann nervig sein. Im Moment nervt es mich, weil ich gerne möchte, dass es weiter geht, gerade jetzt vor Weihnachten und Neujahr. Wieder Neujahr alleine verbringen zu müssen, weil es gesundheitlich nicht klappt, ... bekommt mir psychisch nicht so gut.
Aber, dass muss ich auch sagen, ich habe das ja schon mal gehabt, dass ein Gutachter noch Rückfragen hatte und Nachgebessert werden musste: So manche Rückmeldungen des Gutachters können auch sehr hilfreich sein.
Aber im Moment kann ich das so gar nicht gebrauchen.

Danke für Deine Verlinkung.
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