Ich vermute, es kommt auch etwas darauf an, worin der Fehler bestand und was die Folgen konkret sind. Zum Bleistift eine Schweigepflichtsverletzung, zu der es ein Dokument gibt oder wenn es Zeugen gab, ist evtl. eher leichter nachweisbar, nehme ich an.
Die Erfassung des psychischen Schadens ist sicherlich schwerer als der Nachweis über ein Röntgenbild, das ein OP-Besteck zeigt. Ein Therapeut wird natürlich nur für den entstandenen Schaden haften müssen, nicht für die Störung, wegen die der Patient die Therapie aufsuchte.
In manchen Fällen ist z.B. ein Nachweis zu erbringen, dass Standards existieren (die missachtet wurden... und hierzu gibt es vielleicht irgendetwas handfestes).
Vorliegen eines Behandlungsfehlers oder einer Sorgfaltspflichtverletzung: Der Ankläger muss nachweisen, dass der Therapeut den Behandlungsvertrag gebrochen hat, weil er die notwendige
Qualifikation nicht besitzt oder gegen gängige Behandlungsstandards verstoßen hat. ... Dass solche (anerkannte Standards) auch im Fall einer Psychotherapie vorlagen, muss der Kläger erst
beweisen – was jedoch schwierig ist, da psychotherapeutische Behandlungsstandards kaum klar
definiert sind oder je nach Ansatz stark voneinander abweichen. Das Gericht ist hier auf
Sachverständigengutachten angewiesen, wobei es genügt, wenn eine respektable Minderheit von
Therapeuten die verwendeten Vorgehensweisen als Standard billigt.
http://www.diss.fu-berlin.de/diss/servl ... d_2009.pdf
Und wenn jemand so "fertig" ist, dass auch die Arbeitsfähigkeit länger nicht mehr gegeben ist, geht es evtl. auch deutlich ins Geld. Daher kann auch finanzieller Ausgleich ein Thema sein. Ein Vermögensschaden ist evtl. leichter zu quantifizieren als ein psychischer Schaden.
Solange man nicht selbst betroffen ist, hat man immer leicht reden, denke ich.
Wenn es um eine konkrete Klage geht, so schätze ich, dass es ohne Anwalt kaum möglich ist... da das sehr komplex ist. Und hier wird dann sicherlich auch geholfen, was nachzuweisen ist... und ob das einigermaßen Aussicht auf Erfolg haben könnte, nehme ich an.
Aber ich bleibe dabei: Das sehe ich nicht als "Vision"... sondern als finalen Akt, der das Scheitern dokumentiert.
Aus Sicht des Patienten ist es aber vielleicht trotzdem ein Art eines letzten Lösungsversuch... wenn man versucht herauszufinden, was das Anliegen des Patienten ist (z.B. Stellungnahme, weswegen eine Therapie abgebrochen wurde), so kann vielleicht in manchen Fällen eine Klage abgewendet werden.