Gesetzentwurf: 'Zuweisung' von Therapieform und Therapeut geplant

Gibt es demnächst themenbezogene TV- oder Radio-Sendungen? Kinofilme? Fanden Sie interessante Artikel oder Pressemeldungen in Zeitschriften oder im Internet, Bücher oder DVD's? Hier können Sie die anderen davon informieren...

Jenny Doe
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 56
Beiträge: 5037

Beitrag Mi., 19.12.2018, 11:07

Dann könnte man das Gutachterverfahren so lassen, wie es ist
Ich sprach von "guten" Gutachtern, nicht von "alle" Gutachter. Also nicht Deine Worte.
Ich habe auch die umgekehrten Erfahrungen gemacht, nämlich, dass Therapeuten und Gutachter das jeweilige andere Therapieverfahren abgewertet haben und nur ihr eigenes für das ausschließlich richtige angesehen haben. Darauf bin ich bereits oben eingegangen als ich anmerkte, dass Therapeuten bei der Frage nach dem richtigen Therapieverfahren nicht zwangsläufig die besten Ansprechbpartner sind.
geht der DIREKTE ERSTzugang zum Therapeuten der Wahl und damit evtl. auch die Mitentscheidung bei der Verfahrenswahl flöten,
Du betonst richtig, "eventuell". Ob es so sein wird kannst du nicht wissen.
Und das lehnen viele Menschen ab (nicht so Jenny).
Dass ich das befürworte unter - wie oben ausdrücklich geschrieben - der Voraussetzung, dass Klienten nach wie vor zwischen Therapeuten wählen können, weiß ich. Das brauchst du nicht immer wieder zu wiederholen. Und wer lesen kann wird auch bemerkt haben, dass ich eine andere Meinung habe als du.

Jetzt verabschiede ich mich hier wieder aus dem Hamsterthread bevor ich zum Papagei mutiere.
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.

Werbung

Benutzeravatar

stern
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 25012

Beitrag Mi., 19.12.2018, 11:15

Jenny Doe hat geschrieben: Mi., 19.12.2018, 11:07
Ich sprach von "guten" Gutachtern, nicht von "alle" Gutachter. Also nicht Deine Worte
Auf das Gutachterverfahren verwies ich doch ebenfalls (und schrieb nicht "alle" Gutachter). Lässt sich nachlesen... ich sehe tatsächlich keinen Grund externe Personen zu idealisieren (wie das in dem Faden geschieht) und Behandler aufgrund negativer Erfahrungen die Kompetenz zur Indikationsstellung geralisiert abzusprechen... siehe Threadverlauf
Du betonst richtig, "eventuell". Ob es so sein wird kannst du nicht wissen.
Die Behandlungssteuerung ist im Gesetzentwurf nicht mit einem eventuell versehen. Hatte ich doch eben ausgeführt:
„Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt in den Richtlinien Regelungen für eine gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung einschließlich der Anforderungen an die Qualifikation der für die Behandlungssteuerung verantwortlichen Vertragsärzte und psychologischen Psychotherapeuten.“
https://www.deutschepsychotherapeutenve ... tsentwurf/
ein Gutachter vorgeschaltet wird, der die BEHANDLUNGSSTEUERUNG übernimmt, geht der DIREKTE ERSTzugang zum Therapeuten der Wahl und damit evtl. auch die Mitentscheidung bei der Verfahrenswahl flöten, wenn man zunächst eine externe Person aufsuchen muss, die die Behandlung STEUERT. Siehe Gesetzentwurf oben.
Ich bin hingegen für den Erhalt des direkten Erstzugangs. Mit Betonung auf direkt und Erst. Und stimme keiner Katze im Sack zu. Im G-BA ist keinerlei Patientenvertretung stimmberechtigt. Bei Bundestagspetitionen können Patienten hingegen eine demokratische Stimme abgeben, webb man eine Steuerung ablehnt.
Zuletzt geändert von stern am Mi., 19.12.2018, 11:28, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)


Jenny Doe
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 56
Beiträge: 5037

Beitrag Mi., 19.12.2018, 11:26

aufgrund negativer Erfahrungen die Kompetenz geralisiert abzusprechen
Ich kann wohl schlecht generalisieren, wenn ich betone, dass ich beide Erfahrungen gemacht habe.

Das ist wieder mal so ein Standard-Totschlagargument "Du generalisierst von negativen Erfahrungen", wenn einem keine Argumente mehr einfallen. Dass ich auch postive Erfahrungen berichtet habe, das hast du wohl mal wieder überlesen.
Die Behandlungssteuerung ist nicht mit einem eventuell versehen.


Herje, Stern. Das schließt doch nicht aus dass die Wünsche des Klienten mit berücksichtigt werden.

Leb deinen Wahn alleine aus. Ich bin weg hier.
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.

Benutzeravatar

stern
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 25012

Beitrag Mi., 19.12.2018, 11:39

"Du generalisierst von negativen Erfahrungen"
Fake News. Das schrieb ich nicht. Ich bezog mich auf den nachlesbaren Faden/Threadverlauf mit dieser Aussage. Guckstdu hier:
(wie das in dem Faden geschieht)
siehe Threadverlauf
... in dem oft genug von "Therapeuten" die Rede war. Darauf bezieht sich übrigens auch eine Kritik des Bundesrates, dass mit dem Gesetzesentwurf Therapeuten die Fähigkeit zur Indikationsstellung abgesprochen wird. OHNE Konjunktiv. Guckstdu:
Bundesrat hat geschrieben:Die Schaffung hierarchischer Zuweisungswege stellt außerdem die be-
stehende Qualifikation der Vertragsärzte und Psychotherapeuten in Frage und
spricht diesen die Fähigkeit zur indikationsgerechten Versorgung ab.
Nicht zu-
letzt existiert mit dem Gutachterverfahren ein bewährtes Steuerungselement,
um den Zugang zu einer längerfristigen psychotherapeutischen Versorgung zu
regeln.

Mit der vorgesehenen Regelung besteht die Gefahr, dass zusätzliche Hürden
für psychisch kranke Menschen aufgebaut werden und dadurch der Zugang zur
Psychotherapie eher noch erschwert wird. So könnte die wichtige Nieder-
schwelligkeit nicht mehr gegeben sein, wenn Patienten sich an mehreren Stel-
len offenbaren müssen.
https://www.google.com/url?q=https://ww ... BgDSm7A7HC

Zahlreicher Kritik ist verdanken, dass nun auf Nachbesserug gedränkt wird.

Ich widerspreche dem, dass sachliche Kritik (die zB auch der Bundesrat äußert) mit Vehemenz als Angst, ja sogar als mein Wahn oder Spekulationen entwertet werden sollen. ;)
Zuletzt geändert von stern am Mi., 19.12.2018, 12:15, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)

Werbung

Benutzeravatar

stern
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 25012

Beitrag Mi., 19.12.2018, 12:10

Das schließt doch nicht aus dass die Wünsche des Klienten mit berücksichtigt werden.
Du sagst es: Das ist pure Spekulation. Im G-BA (also im obersten Beschlußgremium) hat die Patientenvertretung jedenfalls faktisch kein Stimmrecht (siehe oben). Der G-BA ist auch nicht "wünsch dir was" sondern:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.
https://www.g-ba.de/

Aber Patienten können vorher intervenieren, zB über Petitionen, dass dass die Steuerung (die so, wie sie BEREITS im Gesetzesentwurf steht) möglichst gar nicht erst Gesetz wird. :-D
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)

Benutzeravatar

Pinguin Pit
Forums-Gruftie
Forums-Gruftie
weiblich/female, 60
Beiträge: 633

Beitrag Mi., 19.12.2018, 21:32

Also ich möchte nicht bei einem Therapeuten meine psychischen Probleme offenbaren, bei dem ich bei entsprechender Indikation und Passung keine Therapie durchführen kann. Das gilt sowohl für vorgeschaltete Gutachter, wie hier geplant, noch für Erstgespräche bei Niedergelassenen, die innerhalb eines akzeptablen Zeitraums keine Plätze frei haben. Ich möchte meine potentiellen Therapeuten und meine bevorzugte Therapierichtung (aus ohnehin nur 3, zukünftig 4 Richtungen) wie bisher selbst wählen können. Natürlich muss ich damit rechnen, dass ich nicht das bekomme, was ich mir vorstelle, wenn die Richtung oder Indikation vom Behandler als nicht geeignet angesehen wird. Aber um das festzustellen, gehe ich ja zum Fachmann.
Die Vergangenheit ist nicht tot - sie ist nicht einmal vorbei. (William Faulkner)


Eremit
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
anderes/other, 80
Beiträge: 8876

Beitrag Mi., 19.12.2018, 23:58

Jenny Doe hat geschrieben:Das schon jetzt geguckt wird, welches Therapieverfahren für den Klienten geeignet ist, das merkt man erst, wenn man mehrere Therapeuten und Gutachter hatte und die Therapie abgelehnt wurde. Wenns direkt auf Anhieb mit der Bewilligung klappt, dann hat man natürlich den Eindruck, man könne den Therapeuten frei wählen.
So ist es. Es ist aber verständlich, dass Menschen, die gleich beim ersten Versuch Glück haben, eine andere Sicht auf die Dinge haben als Menschen, die mehrere, gar viele Anläufe brauchen und somit auch mehr davon mitkriegen, wie das System im Detail funktioniert. Da prallen dann auch Welten aufeinander.

Benutzeravatar

stern
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 25012

Beitrag Do., 20.12.2018, 00:10

Sorry, die freie Arztwahl ist in D keine Einbildung, sondern steht sogar explizit im Gesetz. :gaehn: Noch. Hier werden am laufenden Band Fakten verdreht, wie es beliebt. Guckstdu in das Gesetz:

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/76.html
Freie Arztwahl

Die KV Berlin schließt für alle niedergelassenen Ärzte und
Psychotherapeuten mit allen gesetzlichen Krankenkassen
Verträge über die ambulante medizinische Versorgung ab.
Dadurch können Sie jeden Arzt oder Psychotherapeuten
aufsuchen
, egal in welcher der vielen Krankenkassen
Deutschlands Sie versichert sind.
https://www.google.com/url?q=https://ww ... aJlaNGJ_OY

Das gilt für die KVen in allen Bundesländern.

Durch den Gesetzesentwurf wird das weiter ausgehöhlt. Je mehr Steuerung, desto mehr Aushöhlung... eigentlich klar. Dass daran hier und da schon praktisch gekratzt wird, ist kein Grund, das noch weiter einzuschränken. Einschränkung zB bei Teilnahme an der HZV, usw. Ich entschied mich aber bewusst gegen solche Modelle.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)

Benutzeravatar

Pinguin Pit
Forums-Gruftie
Forums-Gruftie
weiblich/female, 60
Beiträge: 633

Beitrag Do., 20.12.2018, 02:20

Jenny Doe hat geschrieben:Das schon jetzt geguckt wird, welches Therapieverfahren für den Klienten geeignet ist, das merkt man erst, wenn man mehrere Therapeuten und Gutachter hatte und die Therapie abgelehnt wurde.
Ich nehme an, dass Du eine PA machen wolltest, das abgelehnt wurde und Du auf VT verwiesen wurdest? So hatte ich das einem Post weiter oben entnommen. Gibt es Dir nicht zu denken, dass mehrere Therapeuten und/oder Gutachter eine PA unabhängig voneinander für Dich abgelehnt haben? Vielleicht ist das ja wirklich nicht für Dich geeignet.

Ungeachtet dessen hattest Du aber die freie Wahl, mehrere Therapeuten deiner bevorzugten Richtung aufzusuchen und immer wieder einen neuen Anlauf zunehmen, in der Hoffnung, doch noch das Gewünschte zu erreichen.

Ich persönlich gehe davon aus, dass das mit dem geplanten Modell nicht mehr möglich sein wird, der Vorabgutachter legt fest und Patient muss nehmen, was ihm verordnet wird oder es sein lassen, wenn es ihm nicht gefällt. Keine Möglichkeit mehr, sich noch anderweitig zu orientieren. Außer natürlich auf eigene Kosten.
Die Vergangenheit ist nicht tot - sie ist nicht einmal vorbei. (William Faulkner)

Benutzeravatar

stern
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 25012

Beitrag Do., 20.12.2018, 03:20

Eben. Ablehnungen sind der beste Beleg dafür, dass PT selbst eine Indikation stellen (können. Sie wurden dafür viele! Jahre ausgebildet)... :anonym: und ein vorgeschalteter Gutachterguru entbehrlich wäre.

------------
Es ist auch ein Unding, dass Spahn über ein Gesetz der gemeinsamen Selbstverwaltung (G-BA) einen Rahmen vorgibt, den der G-BA dann auch zu beachten hat. Das kann man auch als Eingriff in die Selbstverwaltung sehen.

Womit Spahn ja mitunter drohte:

"Spahn droht Selbstverwaltung mit mehr politischen Vorgaben"

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... n-Vorgaben
„Wenn die Selbstverwaltung nicht liefert, werde ich das Parlament öfter als bisher bitten, uns im Ge­sund­heits­mi­nis­terium entscheiden zu lassen“, sagte Spahn dem Tagesspiegel.
Das ist dann ein glatter Witz, wenn Spahn sagt, der G-BA würde dass dann entscheiden, wenn er vorab den Rahmen (eben zB eine Behandlungssteuerung) durch im Gesundheitsministerium verfasste Gesetzentwürfe festtackern will.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)


Jenny Doe
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 56
Beiträge: 5037

Beitrag Do., 20.12.2018, 05:17

Pinguin Pit,
Gibt es Dir nicht zu denken, dass mehrere Therapeuten und/oder Gutachter eine PA unabhängig voneinander für Dich abgelehnt haben?
Das wurde nicht von mehreren Therapeuten und Gutachter abgelehnt. Bleib bitte beim Thema des Threads und lenk es nicht in die persönliche Richtung. Die Einwände des Gutachters sind berechtigt, was ich oben bereits erklärt habe. Schon jetzt wird geguckt ob Therapieverfahren und Therapeut geeignet sind. Meine Therapeutin muss jetzt erklären, warum sie geeignet ist. Das ist eine ganz normale Vorgehensweise, wenn Gutachter Rückfragen haben. Habe ich bei der VT auch schon so erlebt. Eine solche Prozedur für Klient und Therapeut würde beiden erspart bleiben, wenn Gutachter derartige Fragen bereits vor Therapiebeginn klären könnten. So habe ich jetzt unnötige Wartezeit, unnötige Arbeit (Widerspruch schreiben usw.), ... bis der Widerspruch durch ist und die Therapie bewilligt wurde.
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.

Benutzeravatar

stern
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 25012

Beitrag Do., 20.12.2018, 07:09

Auch das ist Spekulation. Es gibt (außer im Notfall) ja keine Behandlungspflichten... und es steht im Gesetzentwurf auch nicht, dass dann das Gutachterverfahren entfällt.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)


Jenny Doe
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 56
Beiträge: 5037

Beitrag Do., 20.12.2018, 07:18

Ich habe nicht gesagt, dass das im Gesetzesentwurf steht, sondern gesagt, dass einem diese Prozedur erspart bleiben würde, wenn Gutachter solche Fragen vor Therapiebeginn klären könnten.Interpretier bitte nicht mehr rein als ich geschrieben habe.
So wie das jetzt läuft ist das eine Zumutung. Da beginnt man eine Therapie, für die keine Gutachterbewilligung nötig ist, steigt in das Thema ein, baut eine Beziehung auf, und nach ein paar Stunden, wenn der Gutachter eingeschaltet werden muss, kommt dann ein Gutachter an und beginnt Fragen derart zu stellen, ob der Therapeut der richtige ist, das Therapieverfahren das richtige ist, ... Mitten im bereits laufenden Therapieprozess kommt es zu einer Unterbrechung, Bangen darum, dass die Therapie weitergeführt werden darf und man sich keinen neuen Therapeuten suchen muss, ...
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.

Benutzeravatar

stern
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 25012

Beitrag Do., 20.12.2018, 07:29

Eben, du präsentierst wieder Spekulationen, die nichts mit dem Entwurf zu tun haben. Der Entwurf plant keine allgemeine Behandlungspflichten. Daher kann es genauso Ablehnungen geben, wenn ein Therapeut nicht mit dir kann. Und es steht im Entwurf auch nicht, dass das Gutachterfahren entfallen (wo der behandelnde Therapeut ua seinen Behandlungsplan präsentiert, etc.).

Bevor Krankenkassen nicht die Therapie genehmigte (sei es mit Gutachter oder ohne) ist es eh keine Therapie. Es steht nirgendwo, dass bisherige bisherige Gutachterverfahren bzw. bisherige Bewilligungsschritte (die erst vor rel. kurzer Zeit novelliert wurden) entfallen sollen. Es hat nichts mit dem Gesstzentwurf zu tun, wofür du hier werben willst... Auch dann nicht, wenn du es noch so oft wiederholst. :kopfschuettel:
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)


Jenny Doe
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 56
Beiträge: 5037

Beitrag Do., 20.12.2018, 07:36

Ich rede NICHT !!!! über den Entwurf, ich habe nur Pinguin Pit Frage beantwortet.

Ich lese deine Beiträge nicht mehr, Stern. Du nervst echt sowas von mit deinen Reininterpretationen in mein Geschriebenes und deinem permanenten Verdrehen.
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.

Werbung

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag