Wie das im Fall von Rauchen genaue geregelt ist, müsste ich nachsehen, aber z.B. auf die Schnelle:
Wenn man es individuell vereinbart (kein Standard-Mietvertrag) kann man angeblich auch ein Rauchverbot in der Mietwohnung vereinbaren.IVD: Vermieter müssen exzessives Rauchen nicht akzeptieren
Mieter können zu Schadensersatz für stark vergilbte Tapeten und Türrahmen verpflichtet sein
(...)
Die Richter argumentierten in ihrem jüngsten Urteil, dass das Rauchen in einer Mietwohnung dann über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehe und eine Schadensersatzpflicht des Mieters begründe, wenn die Schäden in der Wohnung sich nicht mehr durch normale Schönheitsreparaturen beseitigen ließen, sondern darüber hinausgehende Instandsetzungsarbeiten erforderten.
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Und wenn es ihm Sitzen auch daneben geht: Wenn man Sitzpinkeln nicht mehr als vertragsmäßigen Gebrauch der Wohnung ansehen würde, dann sollte man sich einen Baum zulegen *g*. Nee, im Ernst: Ich denke, wenn der Mieter darüber hinaus übliche Reinigungsmaßen veranlasst (bzw. vom Vermieter auf spezielle Bodenpflegemaßen hingewiesen wurde) ist das dann Pech des Vermieters.
Praktisch gesehen: Ich denke, solche Fragen stellen sich vermutlich wirklich nur bei empfindlichen Böden bzw. Naturstein o.ä. Ich bin keine Experte: Aber wird die "normale" Fliese (bei üblicher Reinigung) auch angegriffen? Wohl eher nicht. Das dürfte maximal eklig sein, wenn es riecht und klebt *g*.